0 Schweizerische Eidgenossenschaft Confädäration suisse Confederazione Svizzera Confederaziun svizra SÄNTISALPEN Schweizer Armee 4203.080 (08/16) Gefährdeter Raum (Stellungsraum Zeit: Tag: SCHIESSANZEIGE — Zielgebiet — gesperrte Strassen) Schiessplatz/ Stell u n gs raum 2016 UIJVEL T 16 )i, 16.08. VIi, 17.08.* )o, 1 8.08.* :r, 19.08.* 0800 0800 0800 0800 — — — — 2000 2000 2000 2000 1-2/6 DIE 1-2/6 DIE 1-2/6 DIE 1-216 DIE Gemeinde Nessau *TNT (Big Sprengen) Art und Mw Schiessen: Eingesetzte Waffen: Scheitelhohe 1. 2. 3. 3OOO* m/M 1 2 3 4 5 6 A B C D E Wideralp/Silberplatten Säntisalp/Silberplatten/Stöllen Lütisalp/Lütispitz/Windenpass Niderstock/Alpli Oberstock/Risipass während Artillerie- und 12 cm Minenwerfer-Schiessen zusätzlich gefährdeter Raum Risipass Alpli Windenpass Lauchwis Stossattel Das Betreten des gefährdeten Gebietes ist lebensgefährlich und daher verboten. Den Weisungen der Absperrposten ist Folge zu leisten. Während des Schiessens werden an gut sichtbaren Stellen am Rand des gefährdeten Gebietes sowie in den Waffenstellungen rot/weisse Fahnen, rot/weisse Ballons oder (bei Nacht) 3 rote Lampen in Dreiecksform aufgezogen oder aufgestellt. Blindgänger [ 3. MeIden 1. Nie berühren 2. Markieren Das Berühren oder Auflesen von Blind gangern und von Geschossteilen, die noch Sprengstoff enthalten können (z.B. Zünder, Geschossköpfe, Geschossböden usw.) ist wegen deren Gefahrlichkeit verboten. Blindganger und Geschossteile können noch nach Jahren explodieren. Wer einen Blindganger oder einen Geschossteil, der noch Sprengstoff enthalten könnte, findet, hat den Fundort zu kenn zeichnen und... 1 117J diesen der nächstgelegenen Truppe, der Blindgängermeldezentrale oder dem nächsten Polizeiposten zu melden. Die Blindgängermeldezentrale ist für Privatpersonen (Tel. 1171 und für die Truppe (Tel. 033 223 57 27) rund um die Uhr erreichbar. Die strafrechtliche Ahndung nach Art. 225 oder anderen Bestimmungen des Schweizerischen Strafgesetzbuches bleibt vorbehalten. 4. 5. AlIfällige Schadenmeldungen Dritter inklusive Drittpersonenschäden sind umgehend dem Schadenzentrum VBS, Maulbeerstrasse 9, 3003 Bern zu melden. Hotline 0800 11 33 44 oder schriftlich mit dem Formular «Schadenanzeige 33.001)) erhaltlich unter www.schadenzentrumvbs.ch. Für Schäden, die aus Nichtbefolgen der Weisungen der Absperrorgane und der Sch(essanzeige entstehen können, wird jede Haftung abgelehnt. Anfragen betreffend Schiessen bis: 15.08.2016 ab: 16.08.2016 Tf: 058 480 36 81 Ort und Datum: Truppenauskunftsstelle (TAU) Tf: Regionale Auskunftsstelle )RAMS) Tf: 071 364 13 03 058 480 36 69 Das Kommando: Chef Koord Absch 42 SG, 23.06.2016 Koord SteI 4, Chef KA 42
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