Säntisalpen / August

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Schweizerische Eidgenossenschaft
Confädäration suisse
Confederazione Svizzera
Confederaziun svizra
SÄNTISALPEN
Schweizer Armee
4203.080 (08/16)
Gefährdeter Raum (Stellungsraum
Zeit:
Tag:
SCHIESSANZEIGE
—
Zielgebiet
—
gesperrte Strassen)
Schiessplatz/
Stell u n gs raum
2016
UIJVEL T 16
)i, 16.08.
VIi, 17.08.*
)o, 1 8.08.*
:r, 19.08.*
0800
0800
0800
0800
—
—
—
—
2000
2000
2000
2000
1-2/6 DIE
1-2/6 DIE
1-2/6 DIE
1-216 DIE
Gemeinde Nessau
*TNT (Big Sprengen)
Art und Mw Schiessen:
Eingesetzte Waffen:
Scheitelhohe
1.
2.
3.
3OOO*
m/M
1
2
3
4
5
6
A
B
C
D
E
Wideralp/Silberplatten
Säntisalp/Silberplatten/Stöllen
Lütisalp/Lütispitz/Windenpass
Niderstock/Alpli
Oberstock/Risipass
während Artillerie- und 12 cm
Minenwerfer-Schiessen zusätzlich
gefährdeter Raum
Risipass
Alpli
Windenpass
Lauchwis
Stossattel
Das Betreten des gefährdeten Gebietes ist lebensgefährlich und daher verboten. Den Weisungen der Absperrposten ist Folge zu leisten.
Während des Schiessens werden an gut sichtbaren Stellen am Rand des gefährdeten Gebietes sowie in den Waffenstellungen rot/weisse Fahnen,
rot/weisse Ballons oder (bei Nacht) 3 rote Lampen in Dreiecksform aufgezogen oder aufgestellt.
Blindgänger
[
3. MeIden
1. Nie berühren
2. Markieren
Das Berühren oder Auflesen von Blind
gangern und von Geschossteilen, die noch
Sprengstoff enthalten können (z.B. Zünder,
Geschossköpfe, Geschossböden usw.) ist
wegen deren Gefahrlichkeit verboten.
Blindganger und Geschossteile können
noch nach Jahren explodieren.
Wer einen Blindganger oder
einen Geschossteil, der noch
Sprengstoff enthalten könnte,
findet, hat den Fundort zu kenn
zeichnen und...
1
117J
diesen der nächstgelegenen Truppe,
der Blindgängermeldezentrale oder
dem nächsten Polizeiposten zu melden.
Die Blindgängermeldezentrale ist für
Privatpersonen (Tel. 1171 und für die
Truppe (Tel. 033 223 57 27) rund um die
Uhr erreichbar.
Die strafrechtliche Ahndung nach Art. 225 oder anderen Bestimmungen des Schweizerischen Strafgesetzbuches bleibt vorbehalten.
4.
5.
AlIfällige Schadenmeldungen Dritter inklusive Drittpersonenschäden sind umgehend dem Schadenzentrum VBS, Maulbeerstrasse 9, 3003 Bern
zu melden. Hotline 0800 11 33 44 oder schriftlich mit dem Formular «Schadenanzeige 33.001)) erhaltlich unter www.schadenzentrumvbs.ch.
Für Schäden, die aus Nichtbefolgen der Weisungen der Absperrorgane und der Sch(essanzeige entstehen können, wird jede Haftung abgelehnt.
Anfragen betreffend Schiessen
bis:
15.08.2016
ab:
16.08.2016
Tf:
058 480 36 81
Ort und Datum:
Truppenauskunftsstelle (TAU)
Tf:
Regionale Auskunftsstelle )RAMS)
Tf:
071 364 13 03
058 480 36 69
Das Kommando:
Chef Koord Absch 42
SG,
23.06.2016
Koord SteI 4, Chef KA 42