Bilanz - Swisscleantech

Energiestrategie 2050 – positive Bilanz
Das erste Massnahmenpaket schlägt wichtige Pflöcke ein für eine verlässliche,
wirtschaftsfreundliche und saubere Energieversorgung. Es erfüllt nicht alle
Forderungen der nachhaltigen Wirtschaft, bringt aber im Vergleich zur aktuellen
Gesetzgebung gewichtige Fortschritte.
Gegenüber
heute
Bewertung
September 2016
Geordneter Ausstieg aus der Kernenergie
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Neubauverbot für Kernkraftwerke
Kein Langzeitbetriebskonzept und keine Laufzeitbeschränkung für die bestehenden
Kernkraftwerke
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Erneuerbare Energien
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Erhöhung der KEV auf 2.3 Rappen/KWh im ersten Jahr nach Inkraftsetzen des Gesetzes
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Nationales Interesse an der Nutzung und am Ausbau der Erneuerbaren
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Investitionsbeiträge für die Erweiterung und Erneuerung von Grosswasserkraftwerken
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Marktnahere Gestaltung der KEV (Direktvermarktung als Grundsatz, mit Ausnahme von
kleinen Anlagen)
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Förderuntergrenze für die Kleinwasserkraft 1 MW
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Ungenügende Ausbaurichwerte
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Auslaufen der KEV-Unterstützung ab dem sechsten Jahr nach Inkrafttreten (SunsetKlausel)
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(+)
Kein nationales Konzept für den Ausbau der Erneuerbaren, jedoch neu Aufnahme in
kantonale Richtpläne
Energieeffizienz
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Genügende Effizienzziele
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Zielvorgaben für den CO2-Ausstoss von Neuwagen (Personen- und Lieferwagen)
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Erhöhung des Gebäudeprogramms auf max. 450 Millionen Franken
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Steuerabzüge für die energetische Sanierung von Liegenschaften (Kosten des Rückbaus,
verteilt auf 3 Jahre)
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Tiefere Voraussetzungen bei der KEV-Rückerstattung für stromintensive Unternehmen
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Kein Effizienzsystem für Verteilnetzbetreiber
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Keine explizite Berücksichtigung der Gebäudetechnik in den kantonalen Vorschriften
über die Energieeffizienz von Gebäuden