Energiestrategie 2050 – positive Bilanz Das erste Massnahmenpaket schlägt wichtige Pflöcke ein für eine verlässliche, wirtschaftsfreundliche und saubere Energieversorgung. Es erfüllt nicht alle Forderungen der nachhaltigen Wirtschaft, bringt aber im Vergleich zur aktuellen Gesetzgebung gewichtige Fortschritte. Gegenüber heute Bewertung September 2016 Geordneter Ausstieg aus der Kernenergie + + Neubauverbot für Kernkraftwerke Kein Langzeitbetriebskonzept und keine Laufzeitbeschränkung für die bestehenden Kernkraftwerke - Erneuerbare Energien + + Erhöhung der KEV auf 2.3 Rappen/KWh im ersten Jahr nach Inkraftsetzen des Gesetzes + + Nationales Interesse an der Nutzung und am Ausbau der Erneuerbaren + + Investitionsbeiträge für die Erweiterung und Erneuerung von Grosswasserkraftwerken + + Marktnahere Gestaltung der KEV (Direktvermarktung als Grundsatz, mit Ausnahme von kleinen Anlagen) + + Förderuntergrenze für die Kleinwasserkraft 1 MW - + Ungenügende Ausbaurichwerte - - Auslaufen der KEV-Unterstützung ab dem sechsten Jahr nach Inkrafttreten (SunsetKlausel) - (+) Kein nationales Konzept für den Ausbau der Erneuerbaren, jedoch neu Aufnahme in kantonale Richtpläne Energieeffizienz + + Genügende Effizienzziele + + Zielvorgaben für den CO2-Ausstoss von Neuwagen (Personen- und Lieferwagen) + + Erhöhung des Gebäudeprogramms auf max. 450 Millionen Franken + + Steuerabzüge für die energetische Sanierung von Liegenschaften (Kosten des Rückbaus, verteilt auf 3 Jahre) - - Tiefere Voraussetzungen bei der KEV-Rückerstattung für stromintensive Unternehmen - Kein Effizienzsystem für Verteilnetzbetreiber - Keine explizite Berücksichtigung der Gebäudetechnik in den kantonalen Vorschriften über die Energieeffizienz von Gebäuden
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