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Psychotherapeutin
Psychotherapeut
INHALT
Hinweis. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1
Tätigkeitsmerkmale. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1
Anforderungen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2
Beschäftigungsmöglichkeiten. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2
Ausbildung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2
Weiterbildung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3
Durchschnittliches Bruttoeinstiegsgehalt. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3
Impressum. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3
HINWEIS
Da mittlerweile eine Vielzahl an psychotherapeutischen Schulen und Methoden anerkannt sind, soll hier die
Definition im österr. Psychotherapiegesetz zitiert werden:
„Psychotherapie ist die nach einer allgemeinen und besonderen Ausbildung erlernte und umfassende,
bewusste und geplante Behandlung von psychosozial und auch psychosomatisch bedingten
Verhaltensstörungen und Leidenszuständen mit wissenschaftlich-therapeutischen Methoden in einer
Interaktion zwischen einem oder mehreren Behandelten und einem oder mehreren Psychotherapeuten
mit dem Ziel, bestehende Symptome zu mildern oder zu beseitigen, gestörte Verhaltensweisen und
Einstellungen zu ändern und die Reifung, Entwicklung und Gesundheit der/des Behandelten zu
fördern.“ (Vgl. Psychotherapiegesetz, § 1. Absatz 1). Siehe die aktuelle Fassung, Psychotherapiegesetz im
Österr. Rechtsinformationssystem - RIS.
TÄTIGKEITSMERKMALE
Unter Psychotherapie versteht man eine Vielzahl psychologischer Methoden, die dazu verwendet werden,
seelische und emotionale Störungen des Verhaltens zu behandeln.
PsychotherapeutInnen helfen behandelnd bei verschiedenen Problemen:
belastende Lebenssituationen und Lebenskrisen Probleme und Krisen in der Partnerschaft und in der
Familie, somatopsychische und chronische Erkrankungen, belastende Lebenssituationen und Lebenskrisen,
funktionelle Störungen die keine organische Ursache haben, u.v.m.
PsychotherapeutInnen wählen aus den unterschiedlichen Therapieformen diejenige, welche für ein
psychisches Probleme als am besten geeignet erscheint. Durch die Therapieform soll ein Problem erkannt
und aufgearbeitet werden - mit dem Ziel, eine Verbesserung der Lebensumstände zu erreichen.
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Psychotherapeutin
Psychotherapeut
Die Therapiesettings unterscheiden sich zum Teil hochgradig und reichen vom Einzelgespräch in der
„klassischen“ Psychoanalyse über Gesprächsgruppen bis hin zu körperlich orientierten Zugängen. Über in
Österreich anerkannte Methoden informiert die jährlich neu erscheinende Broschüre Gesundheitsberufe in
Österreich. Diese wird jährlich aktualisiert und ist auf der Website des Bundesministeriums für Gesundheit
abrufbar.
Siehe auch die Berufe PsychiaterIn, Psychologe/in, KlinischeR Pschologe/in.
ANFORDERUNGEN
Freude am Umgang mit Menschen, hohes Verantwortungsbewusstsein, Geduld und Kreativität,
soziale Kompetenzen - vor allem Empathievermögen, gute verbale und schriftliche Ausdrucksfähigkeit,
interkulturelle Kompetenz, ev. Fremdsprachen, psychische Stabilität.
Dieser Beruf unterliegt der regelmäßigen Fortbildungspflicht!
BESCHÄFTIGUNGSMÖGLICHKEITEN
Die berufsmäßige Ausübung der Psychotherapie darf in Österreich nur nach Maßgabe des Bundesgesetzes
erfolgen.
PsychotherapeutInnen arbeiten an Krankenhäusern und/oder selbstständig und freiberuflich. Zum Teil
betreiben sie auch Gemeinschaftspraxen (z.B. zusammen mit PsychologInnen und ÄrztInnen).
Für MediatorInnen und SupervisorInnen bieten sich berufliche Möglichkeiten entweder in Form
selbstständiger Tätigkeit oder angestellt bei Beratungsinstituten, vereinzelt auch in Unternehmen oder
sozialen Institutionen.
AUSBILDUNG
Voraussetzungen für die Ausbildung z. PsychotherapeutIn ist das psychotherapeutische Propädeutikum
und folgend das psychotherapeutische Fachspezifikum.
UNI: Psychotherapie, Psychotherapiewissenschaft
Postgraduelle Masterprogramme:
Z.B. Psychotherapie (FH, UNI, Privatuni, Donau Uni)
Ein abgeschlossenes Psychologiestudium alleine berechtigt nicht zur Berufsausübung als Psychotherapeut/
in - siehe im Psychotherapiegesetz!
Personen mit Reifeprüfung oder Studienberechtigungsprüfung oder mit einer Ausbildung in einem
medizinisch-technischen Dienst oder Krankenpflegefachdienst oder Sanitätshilfsdienst können ebenso das
Propädeutikum absolvieren. Nähere Infos bietet die Website des ÖBVP.
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Psychotherapeutin
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Für die Zulassung zum psychotherapeutischen Fachspezifikum existiert eine Regelung. Siehe dazu die
Rechtsvorschrift für Psychotherapiegesetz im Österr. Rechtsinformationssystem - RIS.
WEITERBILDUNG
Für die Fort- und Weiterbildung in diesen Berufsbereichen gibt es zahlreiche Angebote in unterschiedlichsten
Bildungseinrichtungen wie z.B. die Österreichische Akademie für Psychologie und die Donau Universität
Krems.
Mögliche Zusatzqualifikationen in Form von Masterprogrammen bzw. Universitätslehrgängen (ULG) sind
zum Beispiel:
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Traumatherapie
Notfallpsychologie
Clear Communication
Mediation & Konfliktmanagement
u.v.m.
DURCHSCHNITTLICHES BRUTTOEINSTIEGSGEHALT
€ 2.460,00 - € 2.730,00
Die Datengrundlage bilden die entsprechenden Kollektivverträge. Diese werden um Informationen aus
anderen Quellen wie zum Beispiel Microzensus-Daten (Statistik Austria) ergänzt.
IMPRESSUM
Für den Inhalt verantwortlich:
Arbeitsmarktservice Österreich - Bundesgeschäftsstelle
Abteilung Arbeitsmarktforschung und Berufsinformation
Treustraße 35-43
1200 Wien
E-Mail: [email protected]
Stand der PDF-Generierung: 02.07.16
Die aktuelle Fassung der Berufsinformationen ist im Internet unter www.berufslexikon.at verfügbar!
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