Psychotherapeutin Psychotherapeut INHALT Hinweis. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 Tätigkeitsmerkmale. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 Anforderungen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2 Beschäftigungsmöglichkeiten. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2 Ausbildung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2 Weiterbildung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3 Durchschnittliches Bruttoeinstiegsgehalt. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3 Impressum. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3 HINWEIS Da mittlerweile eine Vielzahl an psychotherapeutischen Schulen und Methoden anerkannt sind, soll hier die Definition im österr. Psychotherapiegesetz zitiert werden: „Psychotherapie ist die nach einer allgemeinen und besonderen Ausbildung erlernte und umfassende, bewusste und geplante Behandlung von psychosozial und auch psychosomatisch bedingten Verhaltensstörungen und Leidenszuständen mit wissenschaftlich-therapeutischen Methoden in einer Interaktion zwischen einem oder mehreren Behandelten und einem oder mehreren Psychotherapeuten mit dem Ziel, bestehende Symptome zu mildern oder zu beseitigen, gestörte Verhaltensweisen und Einstellungen zu ändern und die Reifung, Entwicklung und Gesundheit der/des Behandelten zu fördern.“ (Vgl. Psychotherapiegesetz, § 1. Absatz 1). Siehe die aktuelle Fassung, Psychotherapiegesetz im Österr. Rechtsinformationssystem - RIS. TÄTIGKEITSMERKMALE Unter Psychotherapie versteht man eine Vielzahl psychologischer Methoden, die dazu verwendet werden, seelische und emotionale Störungen des Verhaltens zu behandeln. PsychotherapeutInnen helfen behandelnd bei verschiedenen Problemen: belastende Lebenssituationen und Lebenskrisen Probleme und Krisen in der Partnerschaft und in der Familie, somatopsychische und chronische Erkrankungen, belastende Lebenssituationen und Lebenskrisen, funktionelle Störungen die keine organische Ursache haben, u.v.m. PsychotherapeutInnen wählen aus den unterschiedlichen Therapieformen diejenige, welche für ein psychisches Probleme als am besten geeignet erscheint. Durch die Therapieform soll ein Problem erkannt und aufgearbeitet werden - mit dem Ziel, eine Verbesserung der Lebensumstände zu erreichen. Seite 1 von 3 | AMS Berufslexikon - Uni/FH/PH | www.berufslexikon.at Psychotherapeutin Psychotherapeut Die Therapiesettings unterscheiden sich zum Teil hochgradig und reichen vom Einzelgespräch in der „klassischen“ Psychoanalyse über Gesprächsgruppen bis hin zu körperlich orientierten Zugängen. Über in Österreich anerkannte Methoden informiert die jährlich neu erscheinende Broschüre Gesundheitsberufe in Österreich. Diese wird jährlich aktualisiert und ist auf der Website des Bundesministeriums für Gesundheit abrufbar. Siehe auch die Berufe PsychiaterIn, Psychologe/in, KlinischeR Pschologe/in. ANFORDERUNGEN Freude am Umgang mit Menschen, hohes Verantwortungsbewusstsein, Geduld und Kreativität, soziale Kompetenzen - vor allem Empathievermögen, gute verbale und schriftliche Ausdrucksfähigkeit, interkulturelle Kompetenz, ev. Fremdsprachen, psychische Stabilität. Dieser Beruf unterliegt der regelmäßigen Fortbildungspflicht! BESCHÄFTIGUNGSMÖGLICHKEITEN Die berufsmäßige Ausübung der Psychotherapie darf in Österreich nur nach Maßgabe des Bundesgesetzes erfolgen. PsychotherapeutInnen arbeiten an Krankenhäusern und/oder selbstständig und freiberuflich. Zum Teil betreiben sie auch Gemeinschaftspraxen (z.B. zusammen mit PsychologInnen und ÄrztInnen). Für MediatorInnen und SupervisorInnen bieten sich berufliche Möglichkeiten entweder in Form selbstständiger Tätigkeit oder angestellt bei Beratungsinstituten, vereinzelt auch in Unternehmen oder sozialen Institutionen. AUSBILDUNG Voraussetzungen für die Ausbildung z. PsychotherapeutIn ist das psychotherapeutische Propädeutikum und folgend das psychotherapeutische Fachspezifikum. UNI: Psychotherapie, Psychotherapiewissenschaft Postgraduelle Masterprogramme: Z.B. Psychotherapie (FH, UNI, Privatuni, Donau Uni) Ein abgeschlossenes Psychologiestudium alleine berechtigt nicht zur Berufsausübung als Psychotherapeut/ in - siehe im Psychotherapiegesetz! Personen mit Reifeprüfung oder Studienberechtigungsprüfung oder mit einer Ausbildung in einem medizinisch-technischen Dienst oder Krankenpflegefachdienst oder Sanitätshilfsdienst können ebenso das Propädeutikum absolvieren. Nähere Infos bietet die Website des ÖBVP. Seite 2 von 3 | AMS Berufslexikon - Uni/FH/PH | www.berufslexikon.at Psychotherapeutin Psychotherapeut Für die Zulassung zum psychotherapeutischen Fachspezifikum existiert eine Regelung. Siehe dazu die Rechtsvorschrift für Psychotherapiegesetz im Österr. Rechtsinformationssystem - RIS. WEITERBILDUNG Für die Fort- und Weiterbildung in diesen Berufsbereichen gibt es zahlreiche Angebote in unterschiedlichsten Bildungseinrichtungen wie z.B. die Österreichische Akademie für Psychologie und die Donau Universität Krems. Mögliche Zusatzqualifikationen in Form von Masterprogrammen bzw. Universitätslehrgängen (ULG) sind zum Beispiel: • • • • • Traumatherapie Notfallpsychologie Clear Communication Mediation & Konfliktmanagement u.v.m. DURCHSCHNITTLICHES BRUTTOEINSTIEGSGEHALT € 2.460,00 - € 2.730,00 Die Datengrundlage bilden die entsprechenden Kollektivverträge. Diese werden um Informationen aus anderen Quellen wie zum Beispiel Microzensus-Daten (Statistik Austria) ergänzt. IMPRESSUM Für den Inhalt verantwortlich: Arbeitsmarktservice Österreich - Bundesgeschäftsstelle Abteilung Arbeitsmarktforschung und Berufsinformation Treustraße 35-43 1200 Wien E-Mail: [email protected] Stand der PDF-Generierung: 02.07.16 Die aktuelle Fassung der Berufsinformationen ist im Internet unter www.berufslexikon.at verfügbar! Seite 3 von 3 | AMS Berufslexikon - Uni/FH/PH | www.berufslexikon.at
© Copyright 2024 ExpyDoc