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Gigi Deppe
21.06.2016
ARD-Angebot MoE
Bundesverfassungsgericht: Urteil EZB-Programm / Vorbericht
Durfte ihr Chef Mario Draghi 2012 ankündigen, dass die EZB notfalls unbegrenzt
Staatsanleihen der europäischen Staaten aufkaufen würde? Solch eine Ankündigung
geht zu weit, fanden Politiker aus verschiedenen Parteien und die Bürgerinitiative
„Mehr Demokratie“. Sie befürchten, dass durch die Aktionen der EZB Schulden in
Milliardenhöhe auf den deutschen Staatshaushalt zukommen könnten. So ein weites
Versprechen in Richtung Kapitalmärkte sei faktisch Wirtschaftspolitik, und die sei nur
gewählten Politikern erlaubt. Das Bundesverfassungsgericht hatte auch Zweifel und
fragte beim Europäischen Gerichtshof an, ob sich die EZB überhaupt in dem
Rahmen bewegt, den das EU-Recht erlaubt. Aber der Europäische Gerichtshof teilte
diese Zweifel nicht. Er stellte im letzten Sommer klar: Die EZB habe einen weiten
Spielraum.
Das Bundesverfassungsgericht muss jetzt entscheiden, wie es mit dieser Antwort
aus Luxemburg umgeht. Auch wenn europäisches Recht nicht verletzt ist – wie steht
es mit dem Grundgesetz? Wie viel Macht darf nach unserer Verfassung an die
führenden Banker abgegeben werden, die sich nie einer Wahl stellen mussten? Das
Urteil wird heute Vormittag um zehn verkündet.
Gigi Deppe Karlsruhe
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