Gigi Deppe 21.06.2016 ARD-Angebot MoE Bundesverfassungsgericht: Urteil EZB-Programm / Vorbericht Durfte ihr Chef Mario Draghi 2012 ankündigen, dass die EZB notfalls unbegrenzt Staatsanleihen der europäischen Staaten aufkaufen würde? Solch eine Ankündigung geht zu weit, fanden Politiker aus verschiedenen Parteien und die Bürgerinitiative „Mehr Demokratie“. Sie befürchten, dass durch die Aktionen der EZB Schulden in Milliardenhöhe auf den deutschen Staatshaushalt zukommen könnten. So ein weites Versprechen in Richtung Kapitalmärkte sei faktisch Wirtschaftspolitik, und die sei nur gewählten Politikern erlaubt. Das Bundesverfassungsgericht hatte auch Zweifel und fragte beim Europäischen Gerichtshof an, ob sich die EZB überhaupt in dem Rahmen bewegt, den das EU-Recht erlaubt. Aber der Europäische Gerichtshof teilte diese Zweifel nicht. Er stellte im letzten Sommer klar: Die EZB habe einen weiten Spielraum. Das Bundesverfassungsgericht muss jetzt entscheiden, wie es mit dieser Antwort aus Luxemburg umgeht. Auch wenn europäisches Recht nicht verletzt ist – wie steht es mit dem Grundgesetz? Wie viel Macht darf nach unserer Verfassung an die führenden Banker abgegeben werden, die sich nie einer Wahl stellen mussten? Das Urteil wird heute Vormittag um zehn verkündet. Gigi Deppe Karlsruhe 1
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