Klaus Hempel 21.06.2016 Im vergangenen Jahr hatte der

Klaus Hempel
21.06.2016
ARD-Angebot
Bundesverfassungsgericht: Urteil EZB-Programm, MoE
Im vergangenen Jahr hatte der Europäische Gerichtshof in Luxemburg
entschieden: Die EZB hat ihr Mandat nicht überschritten und mit ihrem
Anleiheaufkauf-Programm
OMT-rechtmäßig
gehandelt.
Das
Bundesverfassungsgericht hat diese Entscheidung nun – trotz eigener
Bedenken - akzeptiert, und deshalb die Verfassungsbeschwerden gegen
die EZB-Krisenpolitik zurückgewiesen.
Konkret ging es um die Ankündigung von EZB-Chef Mario Draghi vor
vier Jahren, notfalls unbegrenzt Staatsanleihen von Krisenstaaten
aufzukaufen. Das Verfassungsgericht hielt das für rechtswidrig und legte
den Fall dem EuGH vor. Dieser urteilte dann, dass der Kauf von
Anleihen nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig ist. Diese
Bedingungen hat das Bundesverfassungsgericht nun in seinem Urteil
übernommen und klare Vorgaben für die Bundesbank gemacht: Die
Bundesbank darf sich an einem Aufkaufprogramm nur beteiligen, wenn
das Volumen der Anleihekäufe vorher klar begrenzt wird. Die Käufe
müssen heimlich ablaufen. Sie dürfen von der EZB vorher nicht
angekündigt werden. Anleihen von Staaten, die keinen direkten Zugang
zum Finanzmarkt haben, dürfen nicht gekauft werden. Ein Kauf von
griechischen Anleihen wäre damit unzulässig.
Wenn diese Voraussetzungen nicht erfüllt sind, müsste die Bundesbank
aus der EZB-Krisenpolitik aussteigen.
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