Klaus Hempel 21.06.2016 ARD-Angebot Bundesverfassungsgericht: Urteil EZB-Programm, MoE Im vergangenen Jahr hatte der Europäische Gerichtshof in Luxemburg entschieden: Die EZB hat ihr Mandat nicht überschritten und mit ihrem Anleiheaufkauf-Programm OMT-rechtmäßig gehandelt. Das Bundesverfassungsgericht hat diese Entscheidung nun – trotz eigener Bedenken - akzeptiert, und deshalb die Verfassungsbeschwerden gegen die EZB-Krisenpolitik zurückgewiesen. Konkret ging es um die Ankündigung von EZB-Chef Mario Draghi vor vier Jahren, notfalls unbegrenzt Staatsanleihen von Krisenstaaten aufzukaufen. Das Verfassungsgericht hielt das für rechtswidrig und legte den Fall dem EuGH vor. Dieser urteilte dann, dass der Kauf von Anleihen nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig ist. Diese Bedingungen hat das Bundesverfassungsgericht nun in seinem Urteil übernommen und klare Vorgaben für die Bundesbank gemacht: Die Bundesbank darf sich an einem Aufkaufprogramm nur beteiligen, wenn das Volumen der Anleihekäufe vorher klar begrenzt wird. Die Käufe müssen heimlich ablaufen. Sie dürfen von der EZB vorher nicht angekündigt werden. Anleihen von Staaten, die keinen direkten Zugang zum Finanzmarkt haben, dürfen nicht gekauft werden. Ein Kauf von griechischen Anleihen wäre damit unzulässig. Wenn diese Voraussetzungen nicht erfüllt sind, müsste die Bundesbank aus der EZB-Krisenpolitik aussteigen. 1
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