Gigi Deppe 21.06.2016 ARD-Angebot Bundesverfassungsgericht: Urteil EZB-Programm, BmE Andreas Voßkuhle: „Sehr geehrte Damen und Herren, mit dem heutigen Urteil geht ein langes und aufwendiges Verfahren zu Ende.“ Gleich zu Beginn der Urteilsverkündung deutet Verfassungsgerichtspräsident Andreas Voßkuhle an: Dieses Verfahren hat die Richter belastet. Dreieinhalb Jahre lang haben sie versucht zu ermitteln, ob das vollmundige Versprechen der EZB, sie würde notfalls unbegrenzt Staatsanleihen der europäischen Staaten aufkaufen, ob diese Ankündigung mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Solch ein Versprechen geht zu weit, fanden Politiker aus verschiedenen Parteien und auch die Bürgerinitiative „Mehr Demokratie“ mit über 10.000 Klägern. Sie befürchteten, dass durch die Aktionen der EZB Schulden in Milliardenhöhe auf den deutschen Staatshaushalt zukommen könnten. Die Verfassungsrichter hatten auch Zweifel. Sie legten deshalb die Sache dem Europäischen Gerichtshof zur Prüfung vor. Die europäischen Richterkollegen aber sahen im letzten Sommer kaum Probleme. Das hat die Verfassungsrichter nicht komplett überzeugt. In der Urteilsverkündung sagte Andreas Voßkuhle recht deutlich: Andreas Voßkuhle: „Der Gerichtshof der Europäischen Union und das Bundesverfassungsgericht sind sich nicht in allen Punkten einig. Das gemeinsame Ringen um das Recht ist aber konstituierender Teil einer funktionierenden Rechtsgemeinschaft.“ Das heißt, die Verfassungsrichter finden zwar, dass die Luxemburger zu großzügig sind, zu viel durchgehen lassen, was nach den Verträgen eigentlich nicht sein darf. Aber sie sagen auch: Wir mischen uns nicht in alles ein. Andreas Voßkuhle: „Kontrollvorbehalte europarechtsfreundlich auszuüben.“ sind zurückhaltend und Die Aktionen von EZB und EuGH seien nach deutschem Maßstab nur dann nicht bindend, wenn sie auf einer offensichtlich nicht mehr vertretbaren Auslegung der europäischen Verträge beruhten. Erst bei Willkür greifen die Richter ein. Ansonsten müsse man in Europa kompromissbereit sein. Deswegen haben sie die Verfassungsbeschwerden abgewiesen. Das Versprechen, notfalls unbegrenzt aufzukaufen, das sei grundsätzlich in Gigi Deppe 21.06.2016 Ordnung gewesen. Jedenfalls in dem Rahmen, den der europäischen Gerichtshof vorgegeben habe. Denn …. Andreas Voßkuhle: „… danach muss gesichert sein, dass Ankäufe nicht angekündigt werden, das Volumen der Ankäufe im Voraus begrenzt ist.“ Wenn die EZB also Sicherungsmaßnahmen ergreift, dass keine unendlichen Schulden gemacht werden, dann würde die deutsche Verfassung nicht verletzt. Alle Klagen, die noch beim Verfassungsgericht wegen anderer europäischer Finanz-Programme liegen, werden in Zukunft mit diesem Maßstab gemessen. Solange die EZB nicht völlig losgelöst riskante Geschäfte eingeht, solange haben die Karlsruher Richter aus verfassungsrechtlicher Sicht nichts gegen die Europäische Zentralbank. Sie finden, es ist schon ein Erfolg, dass die Zentralbank überhaupt von Gerichten überprüft wird. Andreas Voßkuhle: „Die Europäische Rechtsgemeinschaft ist aus diesem Verfahren gestärkt hervorgegangen.“ Denn mit der Ungebundenheit der obersten Banker sei jetzt Schluss. Notfalls müssten sie sich doch für ihre Handlungen rechtfertigen. Gigi Deppe, Karlsruhe.
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