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"40 Euro Schadensersatz bei zu spät gezahltem Lohn
Die meisten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben es schon einmal
erlebt: der Arbeitgeber zahlt den Lohn zu spät. Häufige Folge sind
Probleme mit dem Vermieter, dem Mobilfunkanbieter etc., da
entsprechende Lastschriften nicht durchgeführt werden können. Bislang
war es für betroffene Arbeitnehmer schwierig, einen so entstandenen
Schaden darlegen und gerichtlich durchsetzen zu können. Diese Situation
hat sich durch eine gesetzliche Neuregelung erheblich verbessert. Das
Gesetz sieht nun einen pauschalen Schadensersatz in Höhe von 40€ vor,
wenn Vergütungszahlungen zu spät erfolgen, und zwar selbst dann, wenn
beim Arbeitnehmer überhaupt kein Schaden entstanden ist. Diese
Neuregelung greift zugunsten aller Arbeitnehmer ab dem 30.06.2016.
Anspruchsgrundlage: §§ 288 BGB, 34 BGBEG"