"40 Euro Schadensersatz bei zu spät gezahltem Lohn Die meisten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben es schon einmal erlebt: der Arbeitgeber zahlt den Lohn zu spät. Häufige Folge sind Probleme mit dem Vermieter, dem Mobilfunkanbieter etc., da entsprechende Lastschriften nicht durchgeführt werden können. Bislang war es für betroffene Arbeitnehmer schwierig, einen so entstandenen Schaden darlegen und gerichtlich durchsetzen zu können. Diese Situation hat sich durch eine gesetzliche Neuregelung erheblich verbessert. Das Gesetz sieht nun einen pauschalen Schadensersatz in Höhe von 40€ vor, wenn Vergütungszahlungen zu spät erfolgen, und zwar selbst dann, wenn beim Arbeitnehmer überhaupt kein Schaden entstanden ist. Diese Neuregelung greift zugunsten aller Arbeitnehmer ab dem 30.06.2016. Anspruchsgrundlage: §§ 288 BGB, 34 BGBEG"
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