An der Professur Schweizer und Neueste Allgemeine Geschichte sind im Rahmen eines Forschungsprojekts zur Geschichte der Verwendung von Radium in der Schweizer Uhrenindustrie folgende zwei, respektive drei Schriftliche Arbeiten (Bachelor, Seminar, ev. Master) zur Geschichte der Strahlenschutzgesetzgebung zu vergeben: 1. Die Strahlenschutzgesetzgebung der Schweiz im internationalen Vergleich Die Gesetzgebung der Schweiz soll mit derjenigen in einem oder mehreren europäischen Staaten verglichen werden (bspw. Deutschland, Frankreich, Österreich oder England). Dabei könnte unter anderem den folgenden Fragen nachgegangen werden: Wann wurden in diesen Ländern die ersten Gesetze hinsichtlich Strahlenschutz erlassen? Was beinhalteten diese Gesetze (insbesondere in Bezug auf den Arbeitnehmerschutz und die Sicherheit am Arbeitsplatz)? Wie wurden die Gesetze um- und durchgesetzt? Waren die anderen Länder im Hinblick auf den Schutz der Arbeitnehmer_innen vor ionisierender Strahlung fortschrittlicher als die Schweiz? 2. Internationale Organisationen: die Rolle der ILO und/oder der EURATOM (Europäische Atomgemeinschaft) Beide Organisationen thematisierten den Schutz der Arbeitnehmer_innen vor radioaktiver Strahlung bereits in den 1950er Jahren und gaben entsprechende Empfehlungen heraus. Dabei könnte unter anderem den folgenden Fragen nachgegangen werden: Welche Länder oder Experten problematisierten als erste die Verwendung von radioaktiven Stoffen und Röntgenstrahlen? Welche Fronten ergaben sich dazu? Um welche Positionen drehten sich die Auseinandersetzungen? Welcher Stellenwert kam darin dem Schutz der Arbeitnehmer_innen zu? Dieses Thema kann eventuell auf zwei Arbeiten aufgeteilt werden. Zur Lage in der Schweiz: Die nach dem zweiten Weltkrieg stark zunehmende Anwendung von Röntgenstrahlen sowie von radioaktiven Stoffen in der Medizin, der Forschung und der Industrie setzte ab den 1950er Jahren eine stetig ansteigende Zahl von Arbeitnehmer_innen den Gefahren aus, die mit der Einwirkung ionisierender Strahlung auf den menschlichen Körper verbunden sind. Das Eidg. Gesundheitsamt erkannte den Handlungsbedarf und erliess im Jahr 1955 Richtlinien für den Schutz gegen ionisierende Strahlen in der Medizin, in Laboratorien, Gewerbe- und Fabrikationsbetrieben. Bei diesen Richtlinien handelte es sich jedoch bloss um eine Empfehlung von Seiten des Bundes. Der Strahlenschutz wurde in der Schweiz erst 1963 mit dem Erlass der Verordnung über den Schutz vor ionisierenden Strahlen gesetzlich geregelt. N.B. Es handelt sich um Themen, zu denen nur wenig Literatur existiert und die entsprechend vor allem Archivarbeit verlangen werden. Abgabetermin: Mai/Juni 2017 oder früher Interessierte melden sich bei Prof. Dr. Brigitte Studer: [email protected]
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