Schriftliche Arbeiten zum Strahlenschutz

An der Professur
Schweizer und Neueste Allgemeine Geschichte
sind im Rahmen eines Forschungsprojekts zur Geschichte der Verwendung von Radium in der
Schweizer Uhrenindustrie folgende zwei, respektive drei
Schriftliche Arbeiten (Bachelor, Seminar, ev. Master) zur Geschichte der
Strahlenschutzgesetzgebung zu vergeben:
1. Die Strahlenschutzgesetzgebung der Schweiz im internationalen
Vergleich
Die Gesetzgebung der Schweiz soll mit derjenigen in einem oder mehreren europäischen
Staaten verglichen werden (bspw. Deutschland, Frankreich, Österreich oder England).
Dabei könnte unter anderem den folgenden Fragen nachgegangen werden: Wann wurden
in diesen Ländern die ersten Gesetze hinsichtlich Strahlenschutz erlassen? Was
beinhalteten diese Gesetze (insbesondere in Bezug auf den Arbeitnehmerschutz und die
Sicherheit am Arbeitsplatz)? Wie wurden die Gesetze um- und durchgesetzt? Waren die
anderen Länder im Hinblick auf den Schutz der Arbeitnehmer_innen vor ionisierender
Strahlung fortschrittlicher als die Schweiz?
2. Internationale Organisationen: die Rolle der ILO und/oder der
EURATOM (Europäische Atomgemeinschaft)
Beide Organisationen thematisierten den Schutz der Arbeitnehmer_innen vor
radioaktiver Strahlung bereits in den 1950er Jahren und gaben entsprechende
Empfehlungen heraus. Dabei könnte unter anderem den folgenden Fragen nachgegangen
werden: Welche Länder oder Experten problematisierten als erste die Verwendung von
radioaktiven Stoffen und Röntgenstrahlen? Welche Fronten ergaben sich dazu? Um
welche Positionen drehten sich die Auseinandersetzungen? Welcher Stellenwert kam
darin dem Schutz der Arbeitnehmer_innen zu? Dieses Thema kann eventuell auf zwei
Arbeiten aufgeteilt werden.
Zur Lage in der Schweiz: Die nach dem zweiten Weltkrieg stark zunehmende Anwendung von Röntgenstrahlen
sowie von radioaktiven Stoffen in der Medizin, der Forschung und der Industrie setzte ab den 1950er Jahren eine
stetig ansteigende Zahl von Arbeitnehmer_innen den Gefahren aus, die mit der Einwirkung ionisierender
Strahlung auf den menschlichen Körper verbunden sind. Das Eidg. Gesundheitsamt erkannte den
Handlungsbedarf und erliess im Jahr 1955 Richtlinien für den Schutz gegen ionisierende Strahlen in der Medizin,
in Laboratorien, Gewerbe- und Fabrikationsbetrieben. Bei diesen Richtlinien handelte es sich jedoch bloss um eine
Empfehlung von Seiten des Bundes. Der Strahlenschutz wurde in der Schweiz erst 1963 mit dem Erlass der
Verordnung über den Schutz vor ionisierenden Strahlen gesetzlich geregelt.
N.B. Es handelt sich um Themen, zu denen nur wenig Literatur existiert und die entsprechend
vor allem Archivarbeit verlangen werden.
Abgabetermin: Mai/Juni 2017 oder früher
Interessierte melden sich bei Prof. Dr. Brigitte Studer: [email protected]