Geheimhaltungsvereinbarung

Geheimhaltungsvereinbarung
Zwischen
D-A-R-T Security UG (haftungsbeschränkt)
Poppenbüttler Bogen 39b, 22399 Hamburg
-Im folgenden „Arbeitgeber“ genanntund
-Im folgenden „Arbeitnehmer/in“ genannt-
§1
Die Mitarbeiter sind verpflichtet gegenüber Außenstehenden über alle Angelegenheiten des
Arbeitgebers, gleich welcher Art, Stillschweigen zu bewahren, soweit nicht im Rahmen der
pflichtgemäßen Geschäftsführung eine Offenbarung zu erfolgen hat.
Die Geheimhaltung besteht auch nach Beendigung des Dienstverhältnisses fort.
Der Mitarbeiter hat bei seinem Ausscheiden aus der Firma die komplette, ihm ausgehändigte
Dienstbekleidung, jegliche Gegenstände, Unterlagen, Urkunden, Aufzeichnungen, Notizen,
Entwürfe, sowie hiervon gefertigte Durchschriften und/oder Kopien unaufgefordert an den
Arbeitgeber auszuhändigen.
§2
Der/Die Arbeitnehmer/in hat im Rahmen seiner/ihrer Tätigkeit die zur Kenntnis gelngenden
vertraulichen Informationen im Hinblick auf alle geschäftlichen Angelegenheiten und Vorgänge in
der Firma oder der mit der Firma verbundenen Unternehmen oder Kunden, insbesondere über
Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, Stillschweigen gegenüber Unbefugten - auch innerhalb des
Unternehmens – zu wahren.
Der/Die Arbeitnehmer/in verpflichtet sich hiermit, alle Informationen, die er/sie direkt oder indirekt
im Rahmen dieser Zusammenarbeit vom Arbeitgebererlangt, vertraulich zu behandeln und nur im
Zusammenhang mit den Tätigkeiten seines/ihres Aufgabengebietes zu verwenden. Der/Die
Arbeitnehmer/in sichert dem Arbeitgeber insbesondere zu, diese Informationen weder an Dritte
weiterzugeben, oder Dritten zugänglich zu machen und alle angemessenen Vorkehrungen zu
treffen, um einen Zugriff durch Dritte auf diese Informationen zu vermeiden.
Die Geheimhaltungsverpflichtung bezieht sich auf alle Informationen die der/die Arbeitnehmer/in
erlangt hat, oder erlangen wird. Insbesondere die Verschwiegenheit in Lohn- und Gehaltsfragen ist
gegenüber jedermann zu wahren. Dies gilt auch gegenüber Familienangehörigen und Kollegen,
soweit eine Aussprache zu einzelnen Vorgängen nicht auftragsgemäß durch den Arbeitgeber
veranlasst ist.
Ort
Datum
Unterschrift Arbeitnehmer/in