24.06.16 Briten für den EU-Austritt Die Mehrheit der Briten

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24.06.16
Briten für den EU-Austritt
Die Mehrheit der Briten hat für den Austritt aus der EU gestimmt. Als Folge
dieser Entscheidung hat Premierminister David Cameron seinen Rücktritt
angekündigt. Nach Angaben des Senders BBC unter Berufung auf das vorläufige
Endergebnis votierten rund 52 Prozent der Referendum-Teilnehmer für einen
Brexit. Zugleich ergab sich eine Nord-Süd-Spaltung. Während Wales und England
die Europäische Union verlassen wollen, erhielten in Schottland und Nordirland
die EU-Befürworter eine Mehrheit. Der deutsche Europa-Abgeordnete Elmar Brok
sagte im Morgenmagazin von ARD und ZDF, vor allem das Thema Einwanderung
habe die Briten bewegt. SPD-Chef Sigmar Gabriel schrieb im Internet, das sei
heute ein schlechter Tag für Europa.
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Italien rettet fast 5000 Bootsflüchtlinge
Rettungsmannschaften haben bei 40 Einsätzen innerhalb eines Tages etwa 5.000
Flüchtlinge im Mittelmeer gerettet. Wie die italienische Küstenwache mitteilte,
seien gestern nach einiger Zeit mit schlechtem Wetter so viele Bootsflüchtlinge
aufgebrochen wie sonst in einer Woche. Weil die Balkanroute weitgehend
geschlossen ist, versuchen zahlreiche Flüchtlinge wieder über das Mittelmeer
nach Europa zu gelangen.
Wanka: Kritik am Bildungsstand der Flüchtlinge
Bundesbildungsministerin Johanna Wanka warnt bei der Integration von
Flüchtlingen in den Ausbildungsmarkt vor zu hohen Erwartungen. Der
"Schweriner Volkszeitung " sagte Wanka, "Fast ein Drittel der Asylantragsteller
hat keine oder nur maximal vier Jahre eine Schule besucht ". Es gelte, die jungen
Flüchtlinge zu unterstützen, damit sie eine Ausbildung erfolgreich absolvierten,
so die Ministerin.
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Immer mehr Flüchtlinge klagen vor deutschen Gerichten
Auf die Verwaltungsgerichte an Rhein und Ruhr kommt jetzt eine neue
Klagewelle von Flüchtlingen zu. Vor allem Syrer und Iraker wollen damit statt
einer einjährigen Aufenthaltsgenehmigung eine Erlaubnis für drei Jahre
durchsetzen. Sie berechtigt einen Flüchtling dazu, seine Familie nachzuholen.
Laut Verwaltungsgericht Gelsenkirchen sind die Begründungen, warum jemand
ein oder drei Jahre bekommt, nicht einheitlich.