Umverteilung und Neuansiedlung – aktueller Stand

Umverteilung und Neuansiedlung – aktueller Stand
15 Juni 2016
Umverteilung
Auf der Grundlage der Vorschläge der Kommission hat der Rat „Justiz und Inneres“ im September 2015 zwei Beschlüsse zur Umverteilung von 160
000 Asylsuchenden aus Italien und Griechenland angenommen, um diesen Ländern zu helfen, den durch die Flüchtlingskrise ausgelösten Druck zu
bewältigen.
Nach der Notfall-Umverteilungsregelung sollen Asylsuchende, die gute Aussichten haben, dass ihr Asylantrag bewilligt wird, aus Griechenland und
Italien, wo sie zuerst europäischen Boden betreten haben, in andere Mitgliedstaaten weiterbefördert werden, in denen ihr Asylantrag dann bearbeitet
wird. Wird ihr Antrag bewilligt, erhalten sie den Flüchtlingsstatus, der sie zum Aufenthalt in dem Mitgliedstaat berechtigt, in den sie weiterbefördert
wurden.
Die Umverteilung sollte binnen zwei Jahren erfolgen, wobei die teilnehmenden Mitgliedstaaten mit EU-Mitteln finanziell unterstützt werden.
Die nachstehenden Tabellen zeigen den aktuellen Stand der Umsetzung dieser Beschlüsse durch die Mitgliedstaaten.
UMVERTEILUNG (Stand: 14. Juni 2016)
2280 Personen wurden seit dem Inkrafttreten der Regelung umverteilt
Mitgliedstaaten
Aus Italien umverteilt
Aus Griechenland umverteilt
Österreich
X
X
Belgien
29
20
Bulgarien
X
4
Kroatien
X
X
Zypern
6
6
Tschechische Republik
X
4
Dänemark
X
X
Estland
X
19
Finnland
180
149
Frankreich
181
554
Deutschland
20
37
Ungarn
X
X
Irland
X
10
Lettland
2
21
Litauen
X
6
Luxemburg
X
71
Malta
17
24
Niederlande
75
200
Polen
X
X
Portugal
142
237
Rumänien
6
29
Slowenien
6
28
Slowakei
X
X
Spanien
40
84
Schweden
39
X
Schweiz
34
X
777
1503
Insgesamt
NEUANSIEDLUNG
Im Mai 2015 legte die Kommission einen Vorschlag für eine europäische Neuansiedlungsregelung vor, der vom Rat im Juli
2015 angenommen wurde.
Damit schutzbedürftige Vertriebene nicht auf kriminelle Schleuser- und Menschenhändlernetze zurückgreifen müssen,
bietet das Neuansiedlungsprogramm legale und sichere Wege für die Einreise in die EU. Auf der Grundlage der vereinbarten
Regelung werden über 22 000 Personen, die internationalen Schutz benötigen, aus Drittländern in Mitgliedstaaten der EU
befördert und dort neu angesiedelt. Dieses Zweijahresprogramm wird mit EU-Mitteln unterstützt.
Im Rahmen der Erklärung zwischen der EU und der Türkei vom 18. März wurde vereinbart, dass für jeden syrischen
Staatsangehörigen, der von den griechischen Inseln rückgeführt wird, ein anderer syrischer Staatsangehöriger direkt aus der
Türkei in der EU neu angesiedelt wird. Dieser 1:1-Mechanismus soll dazu beitragen, die irregulären Ströme von Migranten,
die unter gefährlichen Bedingungen die Ägäis überqueren, durch ein geordnetes und legales Neuansiedlungsverfahren zu
ersetzen.
7,272 Personen wurden seit dem Start des
Programms neu angesiedelt.*
Mitgliedstaat / assoziierter
Staat
Österreich
Belgien
Tschechische Republik
Dänemark
Deutschland
Finnland
Frankreich
Island
Irland
Italien
Litauen
Luembourg
Niederlande
Portugal
Schweden
Vereinigtes Königreich
Norwegen
Liechtenstein
Schweiz
Insgesamt Angesiedelte
unter dem Schema vom 20.
Juli, einschließlich des 1:1
Schemas mit der Türkei
Im Rahmen der 1:1-Vereinbarung mit der Türkei neu
angesiedelte Personen
insgesamt
1453
327
52
481
x
x
x
x
157
157
167
221
48
273
277
5
x
362
7
242
1864
797
20
519
11 (außerhalb des Schemas vom 20. Juli)
x
x
x
10
5
27 (außerhalb des Schemas vom 20. Juli)
52
7
242
x
x
x
x
* Auf der Grundlage der Angaben der Mitgliedstaaten und assoziierten Länder vom 10. Juni 2016.