Umverteilung und Neuansiedlung – aktueller Stand 15 Juni 2016 Umverteilung Auf der Grundlage der Vorschläge der Kommission hat der Rat „Justiz und Inneres“ im September 2015 zwei Beschlüsse zur Umverteilung von 160 000 Asylsuchenden aus Italien und Griechenland angenommen, um diesen Ländern zu helfen, den durch die Flüchtlingskrise ausgelösten Druck zu bewältigen. Nach der Notfall-Umverteilungsregelung sollen Asylsuchende, die gute Aussichten haben, dass ihr Asylantrag bewilligt wird, aus Griechenland und Italien, wo sie zuerst europäischen Boden betreten haben, in andere Mitgliedstaaten weiterbefördert werden, in denen ihr Asylantrag dann bearbeitet wird. Wird ihr Antrag bewilligt, erhalten sie den Flüchtlingsstatus, der sie zum Aufenthalt in dem Mitgliedstaat berechtigt, in den sie weiterbefördert wurden. Die Umverteilung sollte binnen zwei Jahren erfolgen, wobei die teilnehmenden Mitgliedstaaten mit EU-Mitteln finanziell unterstützt werden. Die nachstehenden Tabellen zeigen den aktuellen Stand der Umsetzung dieser Beschlüsse durch die Mitgliedstaaten. UMVERTEILUNG (Stand: 14. Juni 2016) 2280 Personen wurden seit dem Inkrafttreten der Regelung umverteilt Mitgliedstaaten Aus Italien umverteilt Aus Griechenland umverteilt Österreich X X Belgien 29 20 Bulgarien X 4 Kroatien X X Zypern 6 6 Tschechische Republik X 4 Dänemark X X Estland X 19 Finnland 180 149 Frankreich 181 554 Deutschland 20 37 Ungarn X X Irland X 10 Lettland 2 21 Litauen X 6 Luxemburg X 71 Malta 17 24 Niederlande 75 200 Polen X X Portugal 142 237 Rumänien 6 29 Slowenien 6 28 Slowakei X X Spanien 40 84 Schweden 39 X Schweiz 34 X 777 1503 Insgesamt NEUANSIEDLUNG Im Mai 2015 legte die Kommission einen Vorschlag für eine europäische Neuansiedlungsregelung vor, der vom Rat im Juli 2015 angenommen wurde. Damit schutzbedürftige Vertriebene nicht auf kriminelle Schleuser- und Menschenhändlernetze zurückgreifen müssen, bietet das Neuansiedlungsprogramm legale und sichere Wege für die Einreise in die EU. Auf der Grundlage der vereinbarten Regelung werden über 22 000 Personen, die internationalen Schutz benötigen, aus Drittländern in Mitgliedstaaten der EU befördert und dort neu angesiedelt. Dieses Zweijahresprogramm wird mit EU-Mitteln unterstützt. Im Rahmen der Erklärung zwischen der EU und der Türkei vom 18. März wurde vereinbart, dass für jeden syrischen Staatsangehörigen, der von den griechischen Inseln rückgeführt wird, ein anderer syrischer Staatsangehöriger direkt aus der Türkei in der EU neu angesiedelt wird. Dieser 1:1-Mechanismus soll dazu beitragen, die irregulären Ströme von Migranten, die unter gefährlichen Bedingungen die Ägäis überqueren, durch ein geordnetes und legales Neuansiedlungsverfahren zu ersetzen. 7,272 Personen wurden seit dem Start des Programms neu angesiedelt.* Mitgliedstaat / assoziierter Staat Österreich Belgien Tschechische Republik Dänemark Deutschland Finnland Frankreich Island Irland Italien Litauen Luembourg Niederlande Portugal Schweden Vereinigtes Königreich Norwegen Liechtenstein Schweiz Insgesamt Angesiedelte unter dem Schema vom 20. Juli, einschließlich des 1:1 Schemas mit der Türkei Im Rahmen der 1:1-Vereinbarung mit der Türkei neu angesiedelte Personen insgesamt 1453 327 52 481 x x x x 157 157 167 221 48 273 277 5 x 362 7 242 1864 797 20 519 11 (außerhalb des Schemas vom 20. Juli) x x x 10 5 27 (außerhalb des Schemas vom 20. Juli) 52 7 242 x x x x * Auf der Grundlage der Angaben der Mitgliedstaaten und assoziierten Länder vom 10. Juni 2016.
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