Kommission fordert verstärkte Anstrengungen bei der

Europäische Kommission - Pressemitteilung
Kommission fordert verstärkte Anstrengungen bei der Umsetzung von
Solidaritätsmaßnahmen im Rahmen der Europäischen Migrationsagenda
Brüssel, 2. März 2017
Im Vorfeld der kommende Woche stattfindenden Tagung des Europäischen Rates fordert die
Kommission die Mitgliedstaaten heute mit drei Fortschrittsberichten erneut auf, zügig ihren
Anteil zur Umverteilung zu leisten, um Italien und Griechenland zu entlasten. Nur wenige
Mitgliedstaaten sind bislang ihren Verpflichtungen in vollem Umfang nachgekommen.
Die Kommission fordert die Mitgliedstaaten zudem auf, ihre weitreichenden politischen Zusagen
einzulösen und bis Ende März die bei der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache
bestehenden Lücken bei Personal und Ausstattung zu füllen. Ein Jahr nach ihrem Inkrafttreten wird die
Erklärung EU-Türkei weiterhin umgesetzt, um irreguläre Grenzübertritte unter Kontrolle zu halten, doch
liegt die Zahl der Neuankömmlinge immer noch über der Zahl der Rückführungen. Deshalb fordert die
Kommission auch Griechenland und alle anderen Mitgliedstaaten auf, die Dynamik bei der Umsetzung
des Gemeinsamen Aktionsplans zur Verbesserung der Lage auf den Inseln beizubehalten.
Der Erste Vizepräsident der Europäischen Kommission, Frans Timmermans, erklärte dazu: „Wenn wir
Migration besser steuern wollen, müssen wir mit der Umsetzung unseres umfassenden Konzepts
fortfahren – von der Umverteilung und Neuansiedlung über die fortgesetzte Zusammenarbeit mit der
Türkei bis hin zur Gewährleistung der Funktionsfähigkeit der Europäischen Agentur für die Grenz- und
Küstenwache. All diesen Maßnahmen liegt der Grundsatz der Solidarität und der gerechten Aufteilung
der Verantwortlichkeiten zugrunde, der für jeden Mitgliedstaat verbindlich ist. Auf der Tagung des
Europäischen Rates bietet sich die Gelegenheit, unsere bislang erzielten Ergebnisse zu überprüfen und
festzulegen, wie unsere gemeinsamen Entscheidungen und Zusagen unverzüglich in die Tat umgesetzt
werden können.“
Dimitris Avramopoulos, Kommissar für Migration, Inneres und Bürgerschaft, äußerte sich wie folgt: „
Verantwortung kann ohne Solidarität nicht gerecht aufgeteilt werden. All unsere Maßnahmen sind
miteinander verknüpft, und die Mitgliedstaaten können sich im Hinblick auf ihre Bringschuld nicht
einfach die Rosinen herauspicken. Mittlerweile sind in Griechenland und Italien alle operativen
Voraussetzungen für das Funktionieren der Umverteilung erfüllt. Die Mitgliedstaaten müssen nun
handeln und ihren Verpflichtungen nachkommen, damit alle in Betracht kommenden Personen zeitnah
umverteilt werden. Gleichzeitig sollten die Mitgliedstaaten auch weiterhin ihre Verpflichtungen zur
Neuansiedlung aus der Türkei erfüllen, die notwendige Unterstützung für die Bearbeitung von
Asylanträgen in Griechenland leisten und die volle Einsatzfähigkeit der Europäischen Grenz- und
Küstenwache gewährleisten.“
Notwendiger Tempowechsel bei Umverteilung und Neuansiedlung
Obwohl im Februar mit etwa 1940 Umverteilungen ein neuer Monatsrekord zu verzeichnen war, bleibt
das derzeitige Tempo der Umverteilung nach wie vor weit hinter den Erwartungen sowie hinter der vom
Europäischen Rat gebilligten Zielvorgabe von monatlich mindestens 3000 Umverteilungen aus
Griechenland und der Zielvorgabe der Kommission von monatlich mindestens 1500 Umverteilungen
aus Italien zurück. Insgesamt wurden bisher 13 546 Personen umverteilt, 3936 aus Italien und 9610
aus Griechenland. Bei dem derzeitigen Tempo könnten somit nicht alle in Betracht kommenden
Antragsteller, die sich derzeit in Griechenland und Italien aufhalten, bis September 2017 umverteilt
werden – obwohl dies ohne Weiteres möglich ist. Bislang sind nur zwei Mitgliedstaaten (Malta und
Finnland) auf dem besten Weg, ihre Verpflichtungen in Bezug auf Italien und Griechenland zu erfüllen.
Andere Mitgliedstaaten lehnen hingegen die Beteiligung an der Umverteilungsregelung nach wie vor ab
(Ungarn, Österreich und Polen) oder beteiligen sich nur in sehr eingeschränktem Maß (Tschechische
Republik, Bulgarien, Kroatien und Slowakei). Italien, Griechenland, die EU-Agenturen sowie
internationale Organisationen haben ihre Kapazitäten aufgestockt und sind bereit, das Erreichen der
Monatsziele zu fördern. Es ist nun Sache der anderen Mitgliedstaaten, in gleicher Weise ihren
Verpflichtungen nachzukommen. Die Kommission fordert den maltesischen Ratsvorsitz und die
Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, auf der Märztagung des Rates „Justiz und Inneres“
Folgemaßnahmen zur Aufforderung der Kommission zu ergreifen. Wenn die Mitgliedstaaten nicht bald
ihre Umverteilungsquoten erhöhen, wird die Kommission nicht zögern, im Hinblick auf diejenigen
Mitgliedstaaten, die ihren aus den Ratsbeschlüssen resultierenden Verpflichtungen nicht
nachgekommen sind, ihre Befugnisse nach den Verträgen auszuüben. Sie weist in diesem
Zusammenhang darauf hin, dass die rechtliche Verpflichtung zur Umverteilung der in Betracht
kommenden Personen nach dem September nicht erlischt.
Dagegen sind die Fortschritte bei der Neuansiedlung weiterhin vielversprechend. Die Mitgliedstaaten
haben bisher 14 422 Personen sichere und legale Wege in die EU geöffnet, was mehr als der Hälfte der
im Rahmen der EU-Neuansiedlungsregelung vereinbarten 22 504 Personen entspricht. Dies umfasst
auch die Neuansiedlung von 3565 syrischen Flüchtlingen im Rahmen der Erklärung EU-Türkei. Die
Mitgliedstaaten kommen bei der Vorbereitung weiterer Neuansiedlungsmaßnahmen gut voran und
haben mitgeteilt, dass sie beabsichtigen, u. a. im Rahmen des 1:1 Programms und nationale
Regelungen weitere 34 000 syrische Flüchtlinge aus der Türkei aufzunehmen. In der Folge hat die
Kommission die Finanzierungsprogramme für die betreffenden Mitgliedstaaten geändert und stellt
213 Mio. EUR zur finanziellen Unterstützung der Neuansiedlung bereit. Darüber hinaus sollte geprüft
werden, ob die Voraussetzungen für die freiwillige Aufnahme aus humanitären Gründen für syrische
Flüchtlinge aus der Türkei erfüllt sind, was Impulse für die Neuansiedlung liefern würde.
Stetige Umsetzung der Erklärung EU-Türkei
Nach fast einem Jahr werden bei der Umsetzung der Erklärung EU-Türkei vom 18. März trotz der
schwierigen Rahmenbedingungen weiterhin greifbare Ergebnisse erzielt. Die Zahl der täglichen
Überfahrten von der Türkei auf die griechischen Inseln ist von 10 000 Personen an einem einzigen
Tag im Oktober 2015 auf derzeit 43 pro Tag zurückgegangen. Insgesamt ist die Zahl der
Neuankömmlinge um 98 % gesunken. Die Zahl der Todesopfer in der Ägäis ist seit Inkrafttreten der
Erklärung ebenfalls deutlich gefallen, und zwar von 1100 (im Vergleichszeitraum 2015-2016) auf 70.
Im Rahmen der fortgesetzten Rückführungsmaßnahmen sind seit Wirksamwerden der Erklärung
insgesamt 1487 Personen rückgeführt worden. Dennoch ist die Zahl der Neuankömmlinge weiterhin
höher als die Zahl der Rückführungen aus Griechenland in die Türkei, wodurch zusätzlicher Druck auf
den griechischen Inseln lastet. Die Maßnahmen im Gemeinsamen Aktionsplan, der zwischen
Griechenland und dem Koordinator für die Erklärung EU-Türkei vereinbart wurde, umfassen die
Einrichtung eines effizienten Systems zur Verfolgung von Fällen, das Verhängen geografischer
Beschränkungen sowie die Schaffung ausreichender Aufnahmekapazitäten und sollten dazu beitragen,
Rückführungen zu beschleunigen. Die Kommission hat heute erstmals einen Bericht vorgelegt, in dem
Punkt für Punkt die Fortschritte der einzelnen Maßnahmen im Rahmen des Gemeinsamen Aktionsplans
aufgezeigt werden.
Die Fortschritte in anderen Bereichen der Erklärung dauern an, wobei die Kommission die
Bereitstellung von Finanzmitteln im Rahmen der Fazilität für Flüchtlinge in der Türkei beschleunigt,
wie dem heute von der Kommission gleichzeitig veröffentlichten ersten Jahresbericht über die Fazilität
zu entnehmen ist. 1,5 Mrd. EUR der für den Zeitraum 2016-2017 bereits bereitgestellten
2,2 Mrd. EUR wurden in Rekordzeit vertraglich gebunden, was der Hälfte des Gesamtbudgets
von 3 Mrd. EUR für den Zeitraum 2016-2017 entspricht. Die Kommission setzt zudem ihre
Zusammenarbeit mit der Türkei fort, um Fortschritte im Hinblick auf die Erfüllung der noch
ausstehenden Vorgaben des Fahrplans für die Visaliberalisierung herbeizuführen, und der Rat hat mit
seiner Prüfung der Verhandlungsrichtlinien zum Ausbau der Zollunion begonnen.
Fortschritte in Bezug auf die volle Einsatzfähigkeit der neuen Europäischen
Agentur für die Grenz- und Küstenwache
Fünf Monate nach Einrichtung der Europäischen Grenz- und Küstenwache bedarf es nach wie vor
gemeinsamer Investitionen und Anstrengungen, um zu gewährleisten, dass sie schnellstmöglich die
volle Einsatzfähigkeit erreicht. Damit würde die Zusage der Mitgliedstaaten, Verantwortung zu teilen
und Solidarität zu zeigen, in die Tat umgesetzt.
Die Agentur unterstützt die Mitgliedstaaten derzeit mit etwa 1350 Grenzschutzbeamten an
verschiedenen Abschnitten der EU-Außengrenze. Hierdurch werden die vorhandenen nationalen
Kapazitäten der Mitgliedstaaten von über 100 000 Grenzschutzbeamten ergänzt. Trotz wichtiger
Entsendungen und Beiträge seitens der Mitgliedstaaten bestehen jedoch weiterhin Lücken bei der
personellen und technischen Ausstattung. Insbesondere gibt es noch erhebliche Lücken bei der
Bereitstellung von Material für den Ausrüstungspool für Soforteinsätze sowie bei den
Entsendungen zu laufenden gemeinsamen Operationen und zu den drei neuen Pools für
Rückkehrbeobachter, Begleitpersonen für die Rückkehr und Rückkehrsachverständige. Diese Lücken
sollten von den Mitgliedstaaten bis Ende März 2017 gefüllt werden, damit sichergestellt ist, dass die
Agentur den Mitgliedstaaten an den Außengrenzen die notwendige Unterstützung bieten kann.
Außerdem sollten im Rahmen einer Schwachstellenbeurteilung die dringlichsten Schwachstellen
ermittelt werden, damit etwaige Mängel an den Außengrenzen behoben werden können, bevor
möglicherweise eine neue Krise auftritt.
In anderen Bereichen sind kontinuierliche Fortschritte zu verzeichnen, beispielsweise im Hinblick auf
den Entwurf eines Sitzabkommens mit Polen sowie einen neuen Dienst für ferngesteuerte
Flugsysteme zur Meeresüberwachung, der im Juni 2017 seinen Betrieb aufnehmen soll.
Weitere Informationen
Fragen und Antworten: Kommission fordert verstärkte Anstrengungen bei der Umsetzung von
Solidaritätsmaßnahmen im Rahmen der Europäischen Migrationsagenda
HINTERGRUNDINFORMATIONEN: Die europäische Migrations- und Asylpolitik: Kleine Schritte, um
große Veränderungen zu bewirken
HINTERGRUNDINFORMATIONEN: Die Europäische Migrationsagenda – Sachstand
HINTERGRUNDINFORMATIONEN: EU-Haushaltsmittel für die Flüchtlingskrise und eine bessere
Migrationssteuerung
Zehnter Bericht zu Umverteilung und Neuansiedlung
Mitteilung: Zehnter Bericht zu Umverteilung und Neuansiedlung
Anhang 1: Umverteilungen aus Griechenland
Anhang 2: Umverteilungen aus Italien
Anhang 3: Umverteilungen aus Italien und Griechenland
Anhang 4: Neuansiedlung – Sachstand
HINTERGRUNDINFORMATIONEN: Umverteilung und Neuansiedlung
HINTERGRUNDINFORMATIONEN: Bewältigung der Flüchtlingskrise: finanzielle Unterstützung der EU für
Griechenland
Die Europäische Migrationsagenda
Fünfter Fortschrittsbericht über die Erklärung EU-Türkei
Mitteilung: Fünfter Bericht über die Fortschritte bei der Umsetzung der Erklärung EU-Türkei
Fortschritte bei der Umsetzung des Gemeinsamen Aktionsplans
Erster Jahresbericht über die Fazilität für Flüchtlinge in der Türkei
HINTERGRUNDINFORMATIONEN: Fazilität für Flüchtlinge in der Türkei
Operative Umsetzung der Erklärung EU-Türkei: Zusagen und Entsendungen der Mitgliedstaaten zur
Unterstützung von Frontex und EASO - Rückführungen und Neuansiedlungen
Erklärung EU-Türkei vom 18. März
Aktionsplan EU-Türkei vom 15. Oktober, Umsetzungsbeginn: 29. November
Ernennung des EU-Koordinators
Zweiter Fortschrittsbericht über die Einsatzfähigkeit der Europäischen
Grenz- und Küstenwache
Mitteilung: Zweiter Bericht über die Einsatzfähigkeit der Europäischen Grenz- und Küstenwache
HINTERGRUNDINFORMATIONEN: Sicherung der Außengrenzen Europas: die Europäische Grenz- und
Küstenwache
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