Europäische Kommission - Pressemitteilung Kommission fordert verstärkte Anstrengungen bei der Umsetzung von Solidaritätsmaßnahmen im Rahmen der Europäischen Migrationsagenda Brüssel, 2. März 2017 Im Vorfeld der kommende Woche stattfindenden Tagung des Europäischen Rates fordert die Kommission die Mitgliedstaaten heute mit drei Fortschrittsberichten erneut auf, zügig ihren Anteil zur Umverteilung zu leisten, um Italien und Griechenland zu entlasten. Nur wenige Mitgliedstaaten sind bislang ihren Verpflichtungen in vollem Umfang nachgekommen. Die Kommission fordert die Mitgliedstaaten zudem auf, ihre weitreichenden politischen Zusagen einzulösen und bis Ende März die bei der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache bestehenden Lücken bei Personal und Ausstattung zu füllen. Ein Jahr nach ihrem Inkrafttreten wird die Erklärung EU-Türkei weiterhin umgesetzt, um irreguläre Grenzübertritte unter Kontrolle zu halten, doch liegt die Zahl der Neuankömmlinge immer noch über der Zahl der Rückführungen. Deshalb fordert die Kommission auch Griechenland und alle anderen Mitgliedstaaten auf, die Dynamik bei der Umsetzung des Gemeinsamen Aktionsplans zur Verbesserung der Lage auf den Inseln beizubehalten. Der Erste Vizepräsident der Europäischen Kommission, Frans Timmermans, erklärte dazu: „Wenn wir Migration besser steuern wollen, müssen wir mit der Umsetzung unseres umfassenden Konzepts fortfahren – von der Umverteilung und Neuansiedlung über die fortgesetzte Zusammenarbeit mit der Türkei bis hin zur Gewährleistung der Funktionsfähigkeit der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache. All diesen Maßnahmen liegt der Grundsatz der Solidarität und der gerechten Aufteilung der Verantwortlichkeiten zugrunde, der für jeden Mitgliedstaat verbindlich ist. Auf der Tagung des Europäischen Rates bietet sich die Gelegenheit, unsere bislang erzielten Ergebnisse zu überprüfen und festzulegen, wie unsere gemeinsamen Entscheidungen und Zusagen unverzüglich in die Tat umgesetzt werden können.“ Dimitris Avramopoulos, Kommissar für Migration, Inneres und Bürgerschaft, äußerte sich wie folgt: „ Verantwortung kann ohne Solidarität nicht gerecht aufgeteilt werden. All unsere Maßnahmen sind miteinander verknüpft, und die Mitgliedstaaten können sich im Hinblick auf ihre Bringschuld nicht einfach die Rosinen herauspicken. Mittlerweile sind in Griechenland und Italien alle operativen Voraussetzungen für das Funktionieren der Umverteilung erfüllt. Die Mitgliedstaaten müssen nun handeln und ihren Verpflichtungen nachkommen, damit alle in Betracht kommenden Personen zeitnah umverteilt werden. Gleichzeitig sollten die Mitgliedstaaten auch weiterhin ihre Verpflichtungen zur Neuansiedlung aus der Türkei erfüllen, die notwendige Unterstützung für die Bearbeitung von Asylanträgen in Griechenland leisten und die volle Einsatzfähigkeit der Europäischen Grenz- und Küstenwache gewährleisten.“ Notwendiger Tempowechsel bei Umverteilung und Neuansiedlung Obwohl im Februar mit etwa 1940 Umverteilungen ein neuer Monatsrekord zu verzeichnen war, bleibt das derzeitige Tempo der Umverteilung nach wie vor weit hinter den Erwartungen sowie hinter der vom Europäischen Rat gebilligten Zielvorgabe von monatlich mindestens 3000 Umverteilungen aus Griechenland und der Zielvorgabe der Kommission von monatlich mindestens 1500 Umverteilungen aus Italien zurück. Insgesamt wurden bisher 13 546 Personen umverteilt, 3936 aus Italien und 9610 aus Griechenland. Bei dem derzeitigen Tempo könnten somit nicht alle in Betracht kommenden Antragsteller, die sich derzeit in Griechenland und Italien aufhalten, bis September 2017 umverteilt werden – obwohl dies ohne Weiteres möglich ist. Bislang sind nur zwei Mitgliedstaaten (Malta und Finnland) auf dem besten Weg, ihre Verpflichtungen in Bezug auf Italien und Griechenland zu erfüllen. Andere Mitgliedstaaten lehnen hingegen die Beteiligung an der Umverteilungsregelung nach wie vor ab (Ungarn, Österreich und Polen) oder beteiligen sich nur in sehr eingeschränktem Maß (Tschechische Republik, Bulgarien, Kroatien und Slowakei). Italien, Griechenland, die EU-Agenturen sowie internationale Organisationen haben ihre Kapazitäten aufgestockt und sind bereit, das Erreichen der Monatsziele zu fördern. Es ist nun Sache der anderen Mitgliedstaaten, in gleicher Weise ihren Verpflichtungen nachzukommen. Die Kommission fordert den maltesischen Ratsvorsitz und die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, auf der Märztagung des Rates „Justiz und Inneres“ Folgemaßnahmen zur Aufforderung der Kommission zu ergreifen. Wenn die Mitgliedstaaten nicht bald ihre Umverteilungsquoten erhöhen, wird die Kommission nicht zögern, im Hinblick auf diejenigen Mitgliedstaaten, die ihren aus den Ratsbeschlüssen resultierenden Verpflichtungen nicht nachgekommen sind, ihre Befugnisse nach den Verträgen auszuüben. Sie weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die rechtliche Verpflichtung zur Umverteilung der in Betracht kommenden Personen nach dem September nicht erlischt. Dagegen sind die Fortschritte bei der Neuansiedlung weiterhin vielversprechend. Die Mitgliedstaaten haben bisher 14 422 Personen sichere und legale Wege in die EU geöffnet, was mehr als der Hälfte der im Rahmen der EU-Neuansiedlungsregelung vereinbarten 22 504 Personen entspricht. Dies umfasst auch die Neuansiedlung von 3565 syrischen Flüchtlingen im Rahmen der Erklärung EU-Türkei. Die Mitgliedstaaten kommen bei der Vorbereitung weiterer Neuansiedlungsmaßnahmen gut voran und haben mitgeteilt, dass sie beabsichtigen, u. a. im Rahmen des 1:1 Programms und nationale Regelungen weitere 34 000 syrische Flüchtlinge aus der Türkei aufzunehmen. In der Folge hat die Kommission die Finanzierungsprogramme für die betreffenden Mitgliedstaaten geändert und stellt 213 Mio. EUR zur finanziellen Unterstützung der Neuansiedlung bereit. Darüber hinaus sollte geprüft werden, ob die Voraussetzungen für die freiwillige Aufnahme aus humanitären Gründen für syrische Flüchtlinge aus der Türkei erfüllt sind, was Impulse für die Neuansiedlung liefern würde. Stetige Umsetzung der Erklärung EU-Türkei Nach fast einem Jahr werden bei der Umsetzung der Erklärung EU-Türkei vom 18. März trotz der schwierigen Rahmenbedingungen weiterhin greifbare Ergebnisse erzielt. Die Zahl der täglichen Überfahrten von der Türkei auf die griechischen Inseln ist von 10 000 Personen an einem einzigen Tag im Oktober 2015 auf derzeit 43 pro Tag zurückgegangen. Insgesamt ist die Zahl der Neuankömmlinge um 98 % gesunken. Die Zahl der Todesopfer in der Ägäis ist seit Inkrafttreten der Erklärung ebenfalls deutlich gefallen, und zwar von 1100 (im Vergleichszeitraum 2015-2016) auf 70. Im Rahmen der fortgesetzten Rückführungsmaßnahmen sind seit Wirksamwerden der Erklärung insgesamt 1487 Personen rückgeführt worden. Dennoch ist die Zahl der Neuankömmlinge weiterhin höher als die Zahl der Rückführungen aus Griechenland in die Türkei, wodurch zusätzlicher Druck auf den griechischen Inseln lastet. Die Maßnahmen im Gemeinsamen Aktionsplan, der zwischen Griechenland und dem Koordinator für die Erklärung EU-Türkei vereinbart wurde, umfassen die Einrichtung eines effizienten Systems zur Verfolgung von Fällen, das Verhängen geografischer Beschränkungen sowie die Schaffung ausreichender Aufnahmekapazitäten und sollten dazu beitragen, Rückführungen zu beschleunigen. Die Kommission hat heute erstmals einen Bericht vorgelegt, in dem Punkt für Punkt die Fortschritte der einzelnen Maßnahmen im Rahmen des Gemeinsamen Aktionsplans aufgezeigt werden. Die Fortschritte in anderen Bereichen der Erklärung dauern an, wobei die Kommission die Bereitstellung von Finanzmitteln im Rahmen der Fazilität für Flüchtlinge in der Türkei beschleunigt, wie dem heute von der Kommission gleichzeitig veröffentlichten ersten Jahresbericht über die Fazilität zu entnehmen ist. 1,5 Mrd. EUR der für den Zeitraum 2016-2017 bereits bereitgestellten 2,2 Mrd. EUR wurden in Rekordzeit vertraglich gebunden, was der Hälfte des Gesamtbudgets von 3 Mrd. EUR für den Zeitraum 2016-2017 entspricht. Die Kommission setzt zudem ihre Zusammenarbeit mit der Türkei fort, um Fortschritte im Hinblick auf die Erfüllung der noch ausstehenden Vorgaben des Fahrplans für die Visaliberalisierung herbeizuführen, und der Rat hat mit seiner Prüfung der Verhandlungsrichtlinien zum Ausbau der Zollunion begonnen. Fortschritte in Bezug auf die volle Einsatzfähigkeit der neuen Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache Fünf Monate nach Einrichtung der Europäischen Grenz- und Küstenwache bedarf es nach wie vor gemeinsamer Investitionen und Anstrengungen, um zu gewährleisten, dass sie schnellstmöglich die volle Einsatzfähigkeit erreicht. Damit würde die Zusage der Mitgliedstaaten, Verantwortung zu teilen und Solidarität zu zeigen, in die Tat umgesetzt. Die Agentur unterstützt die Mitgliedstaaten derzeit mit etwa 1350 Grenzschutzbeamten an verschiedenen Abschnitten der EU-Außengrenze. Hierdurch werden die vorhandenen nationalen Kapazitäten der Mitgliedstaaten von über 100 000 Grenzschutzbeamten ergänzt. Trotz wichtiger Entsendungen und Beiträge seitens der Mitgliedstaaten bestehen jedoch weiterhin Lücken bei der personellen und technischen Ausstattung. Insbesondere gibt es noch erhebliche Lücken bei der Bereitstellung von Material für den Ausrüstungspool für Soforteinsätze sowie bei den Entsendungen zu laufenden gemeinsamen Operationen und zu den drei neuen Pools für Rückkehrbeobachter, Begleitpersonen für die Rückkehr und Rückkehrsachverständige. Diese Lücken sollten von den Mitgliedstaaten bis Ende März 2017 gefüllt werden, damit sichergestellt ist, dass die Agentur den Mitgliedstaaten an den Außengrenzen die notwendige Unterstützung bieten kann. Außerdem sollten im Rahmen einer Schwachstellenbeurteilung die dringlichsten Schwachstellen ermittelt werden, damit etwaige Mängel an den Außengrenzen behoben werden können, bevor möglicherweise eine neue Krise auftritt. In anderen Bereichen sind kontinuierliche Fortschritte zu verzeichnen, beispielsweise im Hinblick auf den Entwurf eines Sitzabkommens mit Polen sowie einen neuen Dienst für ferngesteuerte Flugsysteme zur Meeresüberwachung, der im Juni 2017 seinen Betrieb aufnehmen soll. Weitere Informationen Fragen und Antworten: Kommission fordert verstärkte Anstrengungen bei der Umsetzung von Solidaritätsmaßnahmen im Rahmen der Europäischen Migrationsagenda HINTERGRUNDINFORMATIONEN: Die europäische Migrations- und Asylpolitik: Kleine Schritte, um große Veränderungen zu bewirken HINTERGRUNDINFORMATIONEN: Die Europäische Migrationsagenda – Sachstand HINTERGRUNDINFORMATIONEN: EU-Haushaltsmittel für die Flüchtlingskrise und eine bessere Migrationssteuerung Zehnter Bericht zu Umverteilung und Neuansiedlung Mitteilung: Zehnter Bericht zu Umverteilung und Neuansiedlung Anhang 1: Umverteilungen aus Griechenland Anhang 2: Umverteilungen aus Italien Anhang 3: Umverteilungen aus Italien und Griechenland Anhang 4: Neuansiedlung – Sachstand HINTERGRUNDINFORMATIONEN: Umverteilung und Neuansiedlung HINTERGRUNDINFORMATIONEN: Bewältigung der Flüchtlingskrise: finanzielle Unterstützung der EU für Griechenland Die Europäische Migrationsagenda Fünfter Fortschrittsbericht über die Erklärung EU-Türkei Mitteilung: Fünfter Bericht über die Fortschritte bei der Umsetzung der Erklärung EU-Türkei Fortschritte bei der Umsetzung des Gemeinsamen Aktionsplans Erster Jahresbericht über die Fazilität für Flüchtlinge in der Türkei HINTERGRUNDINFORMATIONEN: Fazilität für Flüchtlinge in der Türkei Operative Umsetzung der Erklärung EU-Türkei: Zusagen und Entsendungen der Mitgliedstaaten zur Unterstützung von Frontex und EASO - Rückführungen und Neuansiedlungen Erklärung EU-Türkei vom 18. März Aktionsplan EU-Türkei vom 15. Oktober, Umsetzungsbeginn: 29. November Ernennung des EU-Koordinators Zweiter Fortschrittsbericht über die Einsatzfähigkeit der Europäischen Grenz- und Küstenwache Mitteilung: Zweiter Bericht über die Einsatzfähigkeit der Europäischen Grenz- und Küstenwache HINTERGRUNDINFORMATIONEN: Sicherung der Außengrenzen Europas: die Europäische Grenz- und Küstenwache IP/17/348 Kontakt für die Medien: Natasha BERTAUD (+32 2 296 74 56) Tove ERNST (+32 2 298 67 64) Markus LAMMERT (+ 32 2 298 04 23) Kasia KOLANKO (+ 32 2 296 34 44) Kontakt für die Öffentlichkeit: Europe Direct – telefonisch unter 00 800 67 89 10 11 oder per E-Mail
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