Umverteilung und Neuansiedlung: Positiver Trend setzt

Europäische Kommission - Pressemitteilung
Umverteilung und Neuansiedlung: Positiver Trend setzt sich fort, doch
weitere Anstrengungen notwendig
Brüssel, 13. Juli 2016
Die Kommission hat heute ihren jüngsten Fortschrittsbericht über die EU-Sofortmaßnahmen
zu den Umverteilungs- und Neuansiedlungsregelungen angenommen, in dem die
Maßnahmen des vergangenen Monats bewertet werden.
Die Kommission hat heute ihren jüngsten Fortschrittsbericht über die EU-Sofortmaßnahmen zu den
Umverteilungs- und Neuansiedlungsregelungen angenommen, in dem die Maßnahmen des
vergangenen Monats bewertet werden. Der positive Trend seit dem letzten Bericht setzt sich fort, und
die Mitgliedstaaten verstärken ihre Anstrengungen sowohl bei der Umverteilung als auch der
Neuansiedlung. Die Zahl an Umverteilungen stieg weiter an, wobei seit dem 14. Juni zusätzliche
776 Personen umgesiedelt wurden. Die Gesamtzahl der Umverteilungen aus Griechenland und Italien
beläuft sich derzeit auf 3 056. Weitere wichtige Fortschritte wurden auch in Bezug auf die
Neuansiedlung erzielt – im Rahmen der Regelung vom Juli 2015 wurden von den vereinbarten 22 504
Personen bisher 8 268 neu angesiedelt, im Rahmen der Erklärung EU-Türkei wurden insgesamt
802 syrische Flüchtlinge aus der Türkei in der EU neu angesiedelt. Da die Zahl der in Griechenland
ankommenden Flüchtlinge wegen der Umsetzung der Erklärung EU-Türkei weiterhin einen niedrigen
Stand aufweist und jahreszeitlich bedingt die Flüchtlingszahlen in Italien steigen, fordert die
Kommission nun die Mitgliedstaaten auf, ihre Bemühungen fortzusetzen und zu verstärken und auf den
ermutigenden Ergebnissen der letzten Monate aufzubauen, wie dies vom Europäischen Rat am 28. Juni
bekräftigt wurde.
Der EU-Kommissar für Migration, Inneres und Bürgerschaft, Dimitris Avramopoulos, erklärte: „ Ich
begrüße die verstärkten Bemühungen der Mitgliedstaaten im Bereich der Umverteilung und
Neuansiedlung in den letzten Monaten. Das ist ein wahrer Ausdruck europäischer Solidarität, der die
enormen Anstrengungen der Mitgliedstaaten bei der Aufnahme von über einer Million Asylsuchenden
allein im Jahr 2015 ergänzt. Da zehntausende Flüchtlinge in Griechenland auf ihre Umverteilung warten
und weiterhin zahlreiche Menschen in Italien ankommen, muss dieser positive Trend fortgesetzt und
verstärkt werden. Die Kommission wird die Mitgliedstaaten weiterhin mit allen zur Verfügung
stehenden Mitteln unterstützen, um die Umsetzung der Umverteilungs- und Neuansiedlungsregelungen
weiter zu beschleunigen. Der EU-Neuansiedlungsrahmen, den wir heute vorschlagen, zielt darauf ab,
die Kapazitäten zur Neuansiedlung von Personen, die internationalen Schutz benötigen, weiter zu
stärken, indem er ein gemeinsames europäisches Konzept mit einem einheitlichen Verfahren für die
Neuansiedlung innerhalb der EU anbietet.“
Umverteilung
Im Berichtszeitraum (14. Juni bis 11. Juli) ist die Zahl der Umverteilungen gestiegen; 776 weitere
Personen wurden umverteilt, womit sich der positive Trend seit dem vergangenen Berichtszeitraum
fortsetzt. Damit erhöht sich die Zahl der umverteilten Personen auf 3 056 (2 213 aus Griechenland und
843 aus Italien), wobei Kroatien erstmals an dem Programm teilgenommen hat. Doch trotz dieses
positiven Trends und des Beweises, dass die Mitgliedstaaten ihre Bemühungen verstärken, bleiben die
Zahlen weit hinter dem Ziel der Kommission – der Umverteilung von 6000 Menschen pro Monat –
zurück. Die Mitgliedstaaten halten ihre Zusagen gemäß den Umsiedlungsbeschlüssen des Rates noch
nicht ein.
Die Überstellungen zum Zwecke der Umverteilung aus Griechenland wurden im Berichtszeitraum
zügiger abgewickelt, was vor allem auf ein verstärktes Engagement von mehreren Mitgliedstaaten und
einen Ausbau der Kapazitäten des griechischen Asyldienstes zur Bearbeitung von Umsiedlungsersuchen
zurückzuführen ist. Die Umverteilungen aus Italien sind jedoch zurückgegangen und sind angesichts
der anhaltend hohen Zahl dort ankommender potenzieller Interessenten für eine Umverteilung
besonders niedrig.
Die Kommission fordert die Mitgliedstaaten auf, ihre Bemühungen zu verstärken, insbesondere, was
unbegleitete Minderjährige betrifft, und ihren Zusagen und Verpflichtungen im Rahmen der
Umsiedlungsbeschlüsse des Rates uneingeschränkt nachzukommen. Es ist von entscheidender
Bedeutung, dass sich alle Mitgliedstaaten aktiv und regelmäßig an der Umverteilung von Menschen
sowohl aus Italien als auch Griechenland beteiligen.
Neuansiedlung
Nach Angaben der beteiligten Staaten wurden bis zum 11. Juli 2016 insgesamt 8 268 Personen
überwiegend aus der Türkei, dem Libanon und Jordanien nach der Neuansiedlungsregelung vom
20. Juli 2015 neu angesiedelt. 20 Staaten haben diese Menschen aufgenommen: Belgien, Dänemark,
Deutschland, Finnland, Frankreich, Island, Irland, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, die
Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal, Schweden, die Schweiz, Spanien, die Tschechische
Republik und das Vereinigte Königreich.
Die Zahl der Umsiedlungen aus der Türkei im Rahmen der Erklärung EU-Türkei hat sich während des
Berichtszeitraums (14. Juni bis 11. Juli) weiter erhöht, nachdem die Mitgliedstaaten die durch den
Hohen Kommissar der Vereinten Nationen für Flüchtlinge (UNHCR) aus der Türkei an sie verwiesenen
Bewerber bewertet hatten. Seit dem 4. April 2016 wurden 802 Syrer aus der Türkei in der EU neu
angesiedelt, 291 davon seit dem letzten Bericht. Mittlerweile sind auch mehr EU-Mitgliedstaaten aktiv
an der Maßnahme beteiligt. Seit dem letzten Fortschrittsbericht haben außer in Deutschland, Finnland,
Italien, Litauen, Luxemburg, den Niederlanden, Portugal und Schweden nun auch Neuansiedlungen in
Lettland und Spanien stattgefunden.
Mit dem heute vorgeschlagenen EU-Neuansiedlungsrahmen soll eine Reihe gemeinsamer
Standardverfahren für die Auswahl der Neuansiedlungskandidaten und ein gemeinsamer Schutzstatus
für in der EU neu angesiedelte Personen festgelegt werden, um die europäischen
Neuansiedlungsbemühungen künftig zu straffen und besser einzugrenzen.
Hintergrund
In zwei Ratsbeschlüssen vom September 2015 über eine befristete Notverteilungsregelung
verpflichteten sich die Mitgliedstaaten, bis September 2017 insgesamt 160 000 Personen aus Italien
und Griechenland (gegebenenfalls auch aus anderen Mitgliedstaaten) innerhalb der EU umzuverteilen.
Am 8. Juni 2015 nahm die Kommission einen Vorschlag für eine europäische Neuansiedlungsregelung
an; auf dieser Basis vereinbarten die Mitgliedstaaten am 20. Juli 2015, entsprechend den vom UNHCR
vorgelegten Zahlen 22 504 Personen, die eindeutig internationalen Schutz benötigen, in Europa neu
anzusiedeln.
Im Anschluss an den Gipfel der europäischen Staats- und Regierungschefs mit der Türkei vom
29. November 2015 wurde der Aktionsplan EU-Türkei angenommen. Die von der Kommission am
15. Dezember 2015 vorgeschlagene Regelung über die freiwillige Aufnahme ist zentraler Bestandteil
des Plans; damit soll die Türkei bei der Bewältigung der Flüchtlingszahlen unterstützt und
schutzbedürftigen Menschen ein sicherer und legaler Weg geöffnet werden.
Auf der Tagung des Europäischen Rates vom 7. März 2016 forderten die Staats- und Regierungschefs,
die Umverteilungen zu beschleunigen, um die humanitäre Krise in Griechenland zu entschärfen. Der
Europäische Rat bekräftigte am 28. Juni 2016 seine Forderung nach weiteren Maßnahmen zur
Beschleunigung der Umsetzung der Umverteilungs- und Neuansiedlungsregelungen angesichts der
dringlichen Notwendigkeit, Griechenland und Italien zu unterstützen. Mit ihrem heutigen Bericht folgt
die Kommission den Schlussfolgerungen des Rates und ihrer Zusage aus dem Fahrplan „ Zurück zu
Schengen“.
In der Erklärung EU-Türkei vom 18. März 2016 wurde vereinbart, dass für jeden von den griechischen
Inseln in die Türkei rückgeführten Syrer ein anderer Syrer aus der Türkei in der EU neu angesiedelt
wird. Dieser Grundsatz gilt seit dem 4. April 2016. Vorrang haben jene Migranten, die vorher noch
nicht irregulär in die EU eingereist sind und dies auch nicht versucht haben.
Im Anschluss an die Erklärung EU-Türkei verabschiedete die Kommission am 21. März einen Vorschlag,
wonach 54 000 der für die Umverteilung vorgesehenen 160 000 Plätze zur Neuansiedlung von Syrern
aus der Türkei in der EU genutzt werden sollten.
Am 16. März verabschiedete die Kommission den ersten Bericht über die Umverteilungs- und
Neuansiedlungsmaßnahmen. Der zweite, dritte und vierte Bericht wurden am 12. April, 18. Mai und
15. Juni 2016 angenommen.
Weitere Informationen
Mitteilung der Kommission: Fünfter Bericht zu den Umverteilungs- und Neuansiedlungsmaßnahmen
Anhang: Umverteilungen aus Griechenland bis 11. Juli
Anhang: Umverteilungen aus Italien bis 11. Juli
Anhang: Neuansiedlung – Lagebericht zum 11. Juli 2016
FACTSHEET: Umverteilung und Neuansiedlung
FACTSHEET: Bewältigung der Flüchtlingskrise: Finanzielle Unterstützung der EU für Griechenland
Die Europäische Migrationsagenda
Ratsbeschluss über die Umsiedlung von 40 000 Personen aus Italien und Griechenland
Ratsbeschluss über die Umsiedlung von 120 000 Personen aus Italien und Griechenland
Schlussfolgerungen des Rates zur Neuansiedlung von 20 000 Personen, die internationalen Schutz
benötigen
Pressemitteilung: Vereinbarung mit der Türkei über die freiwillige Aufnahme syrischer Flüchtlinge aus
humanitären Gründen
Empfehlung der Kommission für eine Regelung über die freiwillige humanitäre Aufnahme syrischer
Flüchtlinge aus der Türkei
Erklärung EU-Türkei vom 18. März 2016
Vorschlag für einen Beschluss des Rates zur Änderung des Beschlusses (EU) 2015/1601 des Rates vom
22. September 2015 zur Einführung von vorläufigen Maßnahmen im Bereich des internationalen
Schutzes zugunsten von Italien und Griechenland
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