17. Graduiertentreffen im Internationalen Wirtschaftsrecht

17. Graduiertentreffen im Internationalen Wirtschaftsrecht
11. - 12. Juni 2016 Frankfurt am Main
CALL FOR PAPERS
Das Graduiertentreffen im internationalen Wirtschaftsrecht ist eine traditionelle
Assistententagung von Vertretern aller wirtschaftsrelevanten Rechtsdisziplinen aus
Deutschland, Österreich und der Schweiz. In Fortführung dieser Tradition ist es mir eine
besondere Freude zum 17. Graduiertentreffen im Internationalen Wirtschaftsrecht an die
Goethe Universität Frankfurt am Main einzuladen.
Die Tagung findet vom 11.06.-12.06.2016 statt und steht unter dem Generalthema:
„Internationale Abkommen im Wirtschaftsrecht“
Bereits heute wird ein großer Teil nationaler und internationaler Wirtschaftsbeziehungen
durch zwischenstaatliche Abkommen wesentlich beeinflusst oder gar unmittelbar geregelt.
Solche bi- und multilaterale Abkommen existieren in den unterschiedlichsten Formen und
enthalten Regelungen für eine Vielzahl von Rechtsgebieten. Ihr Umfang und Regelungsgehalt
reicht von bilateralen Investitionsschutz- und Freihandelsabkommen, über die Errichtung
komplexer multilateraler Regime, bis hin zu Abkommen über spezielle Regelungsmaterien
wie Transport-, Rohstoff- und Umweltrecht. Sie wirken sich unmittelbar und mittelbar auf das
nationale und internationale Wirtschaftsrecht aus und sind aus dem wirtschaftlichen Alltag
damit nicht mehr wegzudenken.
Gerade weil diese Abkommen so unterschiedliche Materien betreffen, ergeben sich zahlreiche
Überschneidungen zwischen den Regelungen verschiedener Abkommen, die miteinander im
Spannungsverhältnis stehen können. Das Graduiertentreffen, als Tagung aller
Rechtsdisziplinen, bietet den optimalen Rahmen um diese Spannungsfelder aus den
Perspektiven der unterschiedlichen Rechtsgebiete zu betrachten und sich mit ihnen
interdisziplinär auseinanderzusetzen.
Willkommen sind Beiträge aller Fachrichtungen. Mögliche Themenfelder umfassen:
 Das prozessuale und materielle Investitionsschutz- und Welthandelsrecht
 Das Recht der internationalen Organisationen, sowie das von ihnen gesetzte
Sekundärrecht
 Abkommen zur Durchsetzung internationaler Schiedssprüche und Urteile (z.B. New
York Convention, Brüssel Ia-VO, bi- und multilaterale Vollstreckungsabkommen)
 Internationale Regime zum Schutz von Menschenrechten
 Internationale Abkommen zu speziellen Regelungsmaterien
Neben Beiträgen zu spezifischen Abkommen sind insbesondere Beiträge willkommen, welche
die Spannungsfelder zwischen unterschiedlichen Abkommen und das Recht der
internationalen Abkommen als solches beleuchten, z.B. im Hinblick auf Auslegung,
Rechtstheorie und Rechtsgeschichte.
Die Teilnahme an der Tagung steht allen Interessierten offen. Graduierte
Rechtswissenschaftler und Praktiker sind herzlich eingeladen sich bis zum 29.02.2016 mit
einem maximal zweiseitigen Themenvorschlag an [email protected]
als Referenten zu bewerben. Im Anschluss an die Tagung sollen alle Beiträge in einem
Tagungsband erscheinen.
Abgerundet wird die Tagung durch ein Rahmenprogramm mit gemeinsamen Abendessen.
Greg Lourie