Gründerland. Bayern Programm zur Förderung von Gründerzentren, Netzwerkaktivitäten und Unternehmensneugründungen im Bereich Digitalisierung 1. Ziele des Programms Einen neuen Typ Gründerzentrum schaffen, in dem durch Kooperationen mit Hochschule und Wirtschaft sowie nachhaltiger Unterstützung der Kommune „digitale“ Gründer gefördert werden. Es soll ein Ökosystem entstehen, ein Netzwerk für neue Produkte und Dienstleistungen, basierend auf den Möglichkeiten digitaler Technik. Es werden nicht nur Räumlichkeiten sondern auch Beratung, Coaching und Kontakte angeboten. 2. Was brauchen wir dafür? Ein innovatives, in sich stimmiges Konzept mit den Komponenten: Infrastruktur: In jedem Regierungsbezirk entsteht mindestens ein zentraler Anlaufpunkt für Existenzgründer Förderquote: Bis zu 75 %; in den sogenannten Räumen mit besonderem Handlungsbedarf bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Netzwerk: Branchenübergreifende, überregionale, weit verzweigte Kontakte zu Hochschulen und Unternehmen zur Verstärkung individueller Standortvorteile müssen allen Interessierten zur Verfügung stehen. Die Netzwerke werden durch Einrichtungen wie BayStartUP, Zentrum Digitalisierung.Bayern, Bayern Kapital, Bayerische Forschungs- und Innovationsagentur und WERK1.Bayern unterstützt. Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Kosten, begrenzt auf 250.000 Euro pro Jahr und Zentrum. Die Kofinanzierung darf nicht aus weiteren öffentlichen Mitteln erfolgen. Hier ist die Initiative der Region gefragt. Für die Erstellung des Konzepts ist der Bewerbungsbogen verpflichtend heranzuziehen. Anlauffinanzierung: Außerhalb des Konzepts: Anlaufförderung für die 20 innovativsten Unternehmen im Bereich Digitalisierung in Bayern. 21.06.2016 1/4 Programm zur Förderung von Gründerzentren, Netzwerkaktivitäten und Unternehmensneugründungen im Bereich Digitalisierung Diese Gründer erhalten für bis zu einem Jahr bis zu 3.000.- Euro im Monat, höchstens 50% der förderfähigen Aufwendungen. 3. Wer kann ein Konzept vorlegen? Gemeinden, Landkreise, kommunale Zweckverbände, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie natürliche und juristische Personen ohne Gewinnerzielungsabsicht. 4. Wie wird ein Konzept ausgewählt? 1. Stufe: Wettbewerbsverfahren, Bewertung der Konzepte durch externe Expertenjury 2. Stufe: Für ausgewählte Konzepte wird Förderantrag bei der zuständigen Regierung gestellt 5. Was braucht ein erfolgreiches Konzept? Die Bewertung der Jury erfolgt neben der Berücksichtigung finanzieller und zeitlicher Komponenten auf Basis folgender Kriterien: Mit Fakten belegtes Potential der Konzeptregion Gesicherte Anbindung Hochschulen/Forschungseinrichtungen an neues Gründerzentrum Zugesagte Beteiligung von Unternehmen, Kammern und Verbänden Nachhaltiges Engagement der Kommunen => Anschlusskonzept für Geschäftsräume Netzwerkaktivitäten: Veranstaltungen, Vernetzung in der Region; offen für alle Start-ups; Konzept zur Erbringung dieser Dienstleistungen zusammen mit anderen bayerischen Einrichtungen wie BayStartUP, Bayern Kapital, WERK1.Bayern, Bayerische Forschungs- und Innovationsagentur etc. 6. Zeitplan 6. Zeitplan Zeitraum Programmphase Dezember 2015 Veröffentlichung der dem Wettbewerbsverfahren zugrundeliegenden Unterlagen 13.05.2016, 12 Uhr Einreichungstermin für Bewerbungsunterlagen 2. Quartal 2016 Juryentscheidung spätestens drei Monate nach Auswahl durch die Jury Antragstellung Ende 2016/Anfang 2017 Förderbeginn 21.06.2016 2/4 Programm zur Förderung von Gründerzentren, Netzwerkaktivitäten und Unternehmensneugründungen im Bereich Digitalisierung 7. Ansprechpartner 7. Ansprechpartner Name Telefonnummer Christoph Pfaff 089 2162-2488 Karl-Heinz Sirtl 089 2162-2750 Christian Müller 089 2162-2680 Jutta Schreiber 089 2162-2787 Anmeldung Geben Sie Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort ein, um sich an der Website anzumelden: Publikationen Broschüre Wettbewerbsverfahren Mehr Bewerbungsbogen Wettbewerbsverfahren (Stand 11.03.2016) aktualisiert Mehr Förderrichtlinie (Stand 01.12.2015) Mehr 21.06.2016 3/4 Programm zur Förderung von Gründerzentren, Netzwerkaktivitäten und Unternehmensneugründungen im Bereich Digitalisierung Fragen und Antworten zur Förderrichtlinie (Stand 31.03.2016) Änderungen in rot markiert! Mehr Zusammensetzung der Expertenjury Mehr Kontakt Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie Prinzregentenstraße 28 80538 München Telefon: +49 (0)89 2162-0 Fax: +49 (0)89 2162-2760 E-Mail:info(at)gruenderland.bayern 21.06.2016 4/4 Programm zur Förderung von Gründerzentren, Netzwerkaktivitäten und Unternehmensneugründungen im Bereich Digitalisierung
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