Programm zur Förderung von Gründerzentren, Netzwerkaktivitäten

Gründerland. Bayern
Programm zur Förderung von Gründerzentren, Netzwerkaktivitäten und
Unternehmensneugründungen im Bereich Digitalisierung
1. Ziele des Programms
Einen neuen Typ Gründerzentrum schaffen, in dem durch Kooperationen mit Hochschule und
Wirtschaft sowie nachhaltiger Unterstützung der Kommune „digitale“ Gründer gefördert werden.
Es soll ein Ökosystem entstehen, ein Netzwerk für neue Produkte und Dienstleistungen,
basierend auf den Möglichkeiten digitaler Technik.
Es werden nicht nur Räumlichkeiten sondern auch Beratung, Coaching und Kontakte angeboten.
2.
Was brauchen wir dafür?
Ein innovatives, in sich stimmiges Konzept mit den Komponenten:
Infrastruktur:
In jedem Regierungsbezirk entsteht mindestens ein zentraler Anlaufpunkt für Existenzgründer
Förderquote: Bis zu 75 %; in den sogenannten Räumen mit besonderem Handlungsbedarf bis zu
90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Netzwerk:
Branchenübergreifende, überregionale, weit verzweigte Kontakte zu Hochschulen und
Unternehmen zur Verstärkung individueller Standortvorteile müssen allen Interessierten zur
Verfügung stehen.
Die Netzwerke werden durch Einrichtungen wie BayStartUP, Zentrum Digitalisierung.Bayern,
Bayern Kapital, Bayerische Forschungs- und Innovationsagentur und WERK1.Bayern unterstützt.
Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Kosten, begrenzt auf
250.000 Euro pro Jahr und Zentrum. Die Kofinanzierung darf nicht aus weiteren öffentlichen
Mitteln erfolgen. Hier ist die Initiative der Region gefragt.
Für die Erstellung des Konzepts ist der Bewerbungsbogen verpflichtend heranzuziehen.
Anlauffinanzierung:
Außerhalb des Konzepts: Anlaufförderung für die 20 innovativsten Unternehmen im Bereich
Digitalisierung in Bayern.
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Gründerzentren, Netzwerkaktivitäten
und Unternehmensneugründungen im
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Diese Gründer erhalten für bis zu einem Jahr bis zu 3.000.- Euro im Monat, höchstens 50% der
förderfähigen Aufwendungen.
3.
Wer kann ein Konzept vorlegen?
Gemeinden, Landkreise, kommunale Zweckverbände,
Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie
natürliche und juristische Personen ohne Gewinnerzielungsabsicht.
4.
Wie wird ein Konzept ausgewählt?
1. Stufe: Wettbewerbsverfahren, Bewertung der Konzepte durch externe Expertenjury
2. Stufe: Für ausgewählte Konzepte wird Förderantrag bei der zuständigen Regierung gestellt
5.
Was braucht ein erfolgreiches Konzept?
Die Bewertung der Jury erfolgt neben der Berücksichtigung finanzieller und zeitlicher Komponenten auf
Basis folgender Kriterien:
Mit Fakten belegtes Potential der Konzeptregion
Gesicherte Anbindung Hochschulen/Forschungseinrichtungen an neues Gründerzentrum
Zugesagte Beteiligung von Unternehmen, Kammern und Verbänden
Nachhaltiges Engagement der Kommunen => Anschlusskonzept für Geschäftsräume
Netzwerkaktivitäten: Veranstaltungen, Vernetzung in der Region; offen für alle Start-ups;
Konzept zur Erbringung dieser Dienstleistungen zusammen mit anderen bayerischen
Einrichtungen wie BayStartUP, Bayern Kapital, WERK1.Bayern, Bayerische Forschungs- und
Innovationsagentur etc.
6. Zeitplan
6. Zeitplan
Zeitraum
Programmphase
Dezember 2015
Veröffentlichung der dem Wettbewerbsverfahren zugrundeliegenden
Unterlagen
13.05.2016, 12 Uhr
Einreichungstermin für Bewerbungsunterlagen
2. Quartal 2016
Juryentscheidung
spätestens drei Monate nach Auswahl durch die
Jury
Antragstellung
Ende 2016/Anfang 2017
Förderbeginn
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und Unternehmensneugründungen im
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7. Ansprechpartner
7. Ansprechpartner
Name
Telefonnummer
Christoph Pfaff
089 2162-2488
Karl-Heinz Sirtl
089 2162-2750
Christian Müller
089 2162-2680
Jutta Schreiber
089 2162-2787
Anmeldung
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Publikationen
Broschüre Wettbewerbsverfahren
Mehr
Bewerbungsbogen Wettbewerbsverfahren (Stand 11.03.2016)
aktualisiert
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Förderrichtlinie (Stand 01.12.2015)
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Fragen und Antworten zur Förderrichtlinie (Stand 31.03.2016)
Änderungen in rot markiert!
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Zusammensetzung der Expertenjury
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Kontakt
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie
Prinzregentenstraße 28
80538 München
Telefon: +49 (0)89 2162-0
Fax: +49 (0)89 2162-2760
E-Mail:info(at)gruenderland.bayern
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