Drucksache 17/2991 09.06.2016 17. Wahlperiode Der Vorsitzende des Ausschusses für Inneres, Sicherheit und Ordnung einstimmig mit SPD, CDU, GRÜNE, LINKE und PIRATEN An Haupt Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres, Sicherheit und Ordnung vom 9. Mai 2016 zur Vorlage – zur Beschlussfassung – Drucksache 17/2819 Gesetz zur Wiedereinführung von Jubiläumszuwendungen für Beamtinnen und Beamte sowie Richterinnen und Richter im Land Berlin Das Abgeordnetenhaus wolle beschließen: Die Vorlage – zur Beschlussfassung – Drucksache 17/2819 – wird mit folgender Änderung angenommen: Artikel 2 wird wie folgt gefasst: „Artikel 2 Inkrafttreten Dieses Gesetz tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2016 in Kraft.“ -2Berlin, den 10. Mai 2016 Der Vorsitzende des Ausschusses für Inneres, Sicherheit und Ordnung Peter Trapp -3- einstimmig mit SPD, CDU, GRÜNE, LINKE und PIRATEN An Plen Hierzu: Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 8. Juni 2016 zur Vorlage – zur Beschlussfassung – Drucksache 17/2819 Gesetz zur Wiedereinführung von Jubiläumszuwendungen für Beamtinnen und Beamte sowie Richterinnen und Richter im Land Berlin Das Abgeordnetenhaus wolle beschließen: Die Vorlage – zur Beschlussfassung – Drucksache 17/2819 – wird mit folgenden Änderungen angenommen: 1. Artikel 1 (Änderung des Landesbeamtengesetzes) wird wie folgt geändert: a) § 75a Absatz 1 Satz 1 wird wie folgt gefasst: „Beamtinnen und Beamten, die das 25-, 40- oder 50-jährige Dienstjubiläum nach dieser Vorschrift nach dem Inkrafttreten dieses Gesetzes erreichen bzw. erreicht haben, ist eine Dankurkunde auszuhändigen und eine Jubiläumszuwendung zu zahlen.“ b) In § 75a Absatz 2 wird am Ende der Punkt gestrichen und folgender Halbsatz angefügt: „ , sowie Ausbildungszeiten und Zeiten des Vorbereitungsdienstes.“ 2. Artikel 2 (Inkrafttreten) wird wie folgt gefasst: „Dieses Gesetz tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2016 in Kraft.“ -4Berlin, den 8. Juni 2016 Der Vorsitzende des Hauptausschusses Fréderic Verrycken
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