17/2991 - Abgeordnetenhaus von Berlin

Drucksache 17/2991
09.06.2016
17. Wahlperiode
Der Vorsitzende
des Ausschusses für Inneres,
Sicherheit und Ordnung
einstimmig mit SPD, CDU, GRÜNE, LINKE
und PIRATEN
An Haupt
Beschlussempfehlung
des Ausschusses für Inneres,
Sicherheit und Ordnung
vom 9. Mai 2016
zur
Vorlage – zur Beschlussfassung –
Drucksache 17/2819
Gesetz zur Wiedereinführung von
Jubiläumszuwendungen für Beamtinnen
und Beamte sowie Richterinnen und Richter
im Land Berlin
Das Abgeordnetenhaus wolle beschließen:
Die Vorlage – zur Beschlussfassung – Drucksache 17/2819 – wird mit folgender
Änderung angenommen:
Artikel 2 wird wie folgt gefasst:
„Artikel 2
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2016 in Kraft.“
-2Berlin, den 10. Mai 2016
Der Vorsitzende
des Ausschusses für Inneres,
Sicherheit und Ordnung
Peter Trapp
-3-
einstimmig mit SPD, CDU, GRÜNE, LINKE
und PIRATEN
An Plen
Hierzu:
Beschlussempfehlung
des Hauptausschusses
vom 8. Juni 2016
zur
Vorlage – zur Beschlussfassung –
Drucksache 17/2819
Gesetz zur Wiedereinführung von
Jubiläumszuwendungen für Beamtinnen
und Beamte sowie Richterinnen und Richter
im Land Berlin
Das Abgeordnetenhaus wolle beschließen:
Die Vorlage – zur Beschlussfassung – Drucksache 17/2819 – wird mit folgenden Änderungen
angenommen:
1.
Artikel 1 (Änderung des Landesbeamtengesetzes) wird wie folgt geändert:
a) § 75a Absatz 1 Satz 1 wird wie folgt gefasst:
„Beamtinnen und Beamten, die das 25-, 40- oder 50-jährige Dienstjubiläum nach
dieser Vorschrift nach dem Inkrafttreten dieses Gesetzes erreichen bzw. erreicht haben, ist eine Dankurkunde auszuhändigen und eine Jubiläumszuwendung zu zahlen.“
b) In § 75a Absatz 2 wird am Ende der Punkt gestrichen und folgender Halbsatz angefügt:
„ , sowie Ausbildungszeiten und Zeiten des Vorbereitungsdienstes.“
2.
Artikel 2 (Inkrafttreten) wird wie folgt gefasst:
„Dieses Gesetz tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2016 in Kraft.“
-4Berlin, den 8. Juni 2016
Der Vorsitzende
des Hauptausschusses
Fréderic Verrycken