Pressemitteilung der Verbandsgemeindeverwaltung Wissen Das Ordnungsamt informiert: Public-Viewing zur Fußball-EM 2016 Vom 10. Juni bis zum 10. Juli 2016 findet die Fußball-Europameisterschaft in Frankreich statt. Durch die öffentlichen Fernsehdarbietungen von Spielen der Fußball-EM erhalten viele Menschen Gelegenheit in größerer Gemeinschaft mit anderen die Spiele „live“ zu verfolgen. Im Hinblick auf den späten Beginn und die Dauer von Spielen kann es jedoch zu Störungen der Nachtruhe bis nach 23:00 Uhr kommen. Bei Abwägung der unterschiedlichen Interessen wird das Bedürfnis weiter Bevölkerungskreise an der Durchführung der so genannten Public-ViewingVeranstaltungen dem Ruhebedürfnis eines Teils der Bevölkerung Vorrang eingeräumt. Daher gilt gemäß § 4 Absatz 5 Satz 1 Landesimmissionsschutzgesetz (LImSchG) eine allgemeine Ausnahme von dem Verbot nach § 4 Absatz 1 LImSchG (Nachtruhe) für die Dauer der Direktübertragung von Spielen der Fußball-EM 2016 im Freien. Dabei darf auch eine verbundene Außengastronomie betrieben werden. Allerdings sind insbesondere Tongeräte und Lärmfanfaren, die zu einer erheblichen Verstärkung des Lärms führen können, verboten. Lautsprecher sind so auszurichten, dass eine direkte Beschallung von Wohnhäusern möglichst vermieden wird. Während der Vorführungszeit hat der Betreiber eine verantwortliche Person zu benennen, die Beschwerden der Bevölkerung entgegennimmt und diesen nachgeht sowie der zuständigen Überwachungsbehörde als Ansprechpartner zur Verfügung steht. Dadurch können ggf. kurzfristig Maßnahmen ergriffen werden, die zu einer Einschränkung des Lärms führen oder den Betroffenen zumindest Informationen zum Ablauf der Veranstaltung gegeben werden. Unabhängig von dieser allgemeinen Ausnahme können nach § 14 LImSchG im Einzelfall Anordnungen getroffen (z.B. die Lautstärke der Fernsehübermittlung auf das erforderliche Maß zu reduzieren) sowie gegen Personen, die Auflagen und vollziehbare Anordnungen nicht befolgen und deshalb die Nachtruhe stören, gemäß § 13 LImSchG Bußgelder verhängt werden.
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