Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz LAND BRANDENBURG Regionalabteilung Süd Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz Postfach 60 10 61 | 14410 Potsdam Bearb.: Frau Babett Gieser Gesch-Z.:LUGV_RS33422/1299+12#45179/2015 Hausruf: +49 33702 6099-21 Fax: +49331 27548-3315 Internet: www.lugv.brandenburg.de DB Netz AG Regionalbereich Ost Buchhaltung Granitzstraße 55-56 [email protected] 13189 Berlin AZ: 2015-012 -01.03.-31.03.2015 Zossen, 25. Februar 2015 Antrag auf Ausnahmezulassung nach § 10 Abs. 3 Landesimmissionsschutzgesetz (LImSchG) Ihr Antrag vom 6. Februar 2015 Sehr geehrte Damen und Herren, in Erweiterung Ihres Antrag vom 06.02.2015 wird hiermit gem. § 10 Abs. 3 des Landes-Immissionsschutzgesetzes (LImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Juli 1999 (GVBl.I/99, [Nr. 17], S.386), zuletzt geändert durch Artikel 8 des Gesetzes vom 10. Juli 2014 (GVBl.I/14, [Nr. 32] ausnahmsweise zugelassen, die in nachfolgender Tabelle näher beschriebenen umfangreichen Arbeiten im Bereich des Bahnhofs Rangsdorf, insbesondere zur Herstellung des Trogbauwerkes in der Zeit vom 01.03. – 31.03.2015 (31) durchzuführen. Zeitraum Uhrzeit Baumaßnahme 01.03. - 31.03.2015 22:00 – 04:00 Uhr diverse Schal- und Bewehrungsarbeiten sowie Tiefbauarbeiten im Bereich des Trogbauwerkes Block 1-27 Gemäß § 10 Abs. 3 LImSchG bezieht sich unsere Zuständigkeit nur auf die Nachtzeit (22.00 bis 06.00 Uhr). Eingesetzte Maschinentechnik: Bagger Kettensäge Rüttelplatte Winkelschleifer Stromerzeuger Besucheranschrift: Am Baruther Tor 12 15806 Zossen OT Wünsdorf (096 dB(A)) (108 dB(A))* siehe NB (098 dB(A)) (106 dB(A))* siehe NB (078 dB(A)) Tel: +49 033702 6099-0 Fax: +49 033702 6099-44 Hauptsitz: Seeburger Chaussee 2 14476 Potsdam OT Groß Glienicke Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz Seite 2 von 4 Regionalabteilung Süd Nebenbestimmungen: 1. Die Ausnahmezulassung wird nur dann wirksam, wenn die zu schützenden Anwohner im Umkreis von 150m der Baustelle, insbesondere die Anwohner der Kienitzer Straße, Ladestraße und Am Bahnhof über die Durchführung und den Zeitraum der Maßnahme sowie das bauausführende Unternehmen einschließlich Ansprechpartner und Telefon-Nr. bis spätestens 28. Febr. 2015 – 18.00 Uhr durch Handzettel im Hausbriefkasten unter Benennung der tatsächlichen Nachtarbeitstage informiert werden. Dem LUGV ist ein Exemplar des verwendeten Handzettels unverzüglich zur Einsicht zu übersenden (E-Mail, FAX, Post). 2. Die Ausnahmezulassung wird weiterhin nur wirksam, wenn die tatsächlichen nächtlichen Arbeiten dem LUGV spätestens 4 Tage vor Baubeginn schriftlich (per Post, FAX oder eMail) angezeigt werden. 3. Störungen oder Verzögerungen im Betriebsablauf haben keine aufschiebende Wirkung. 4. Der Bauleiter oder ein von ihm Beauftragter hat während der Durchführung der Arbeiten vor Ort auf der Baustelle anwesend zu sein. Er ist für die genehmigungskonforme Durchführung der Bauarbeiten verantwortlich und gleichzeitig Ansprechpartner für Bürger und Behörden. 5. Der Einsatz der mit (*) gekennzeichneten Geräte und Maschinen wird für den Bereich, in dem unmittelbar Wohnbebauung angrenzt (Kienitzer Straße 2, 3 und 58) untersagt. 6. Diese Ausnahmezulassung ist durch die bauausführende Firma an der Baustelle zur Einsichtnahme der Polizei oder von Behördenmitarbeitern bereitzuhalten. Darüber hinaus ergeht an Sie folgender G e b ü h r e n b e s c h e i d: Gemäß § 10 Abs. 1 und § 12 des Gebührengesetzes für das Land Brandenburg (GebG Bbg) i. V. m. Tarifstelle 2.4.3 der Gebührenordnung des Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (GebOMUGV) setze ich hiermit die von der o. g. Gebührenschuldnerin zu entrichtende Verwaltungsgebühr auf fest. 489,00 € (i. W. vierhundertneunundachtzig) Die Gebühr wird zwei Wochen nach Bekanntgabe dieses Bescheides fällig und ist zur Vermeidung von Säumniszuschlägen spätestens innerhalb von drei Tagen nach dem Fälligkeitstag auf das folgende Konto zu überweisen: Kontoinhaber: Bank: Konto - Nummer: BLZ: IBAN: BIC – Swift: Landeshauptkasse Landesbank Hessen Thüringen (Helaba) 7110401812 30050000 DE34 3005 0000 7110 4018 12 WELADEDDXXX Seite 3 von 4 Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz Regionalabteilung Süd Als Verwendungszweck geben Sie bitte unbedingt an: Kassenzeichen: ................................................................................................... Nur mit dieser Angabe ist eine eindeutige Zuordnung Ihrer Einzahlung möglich. Hinweis zur Zahlung Werden bis zum Ablauf von drei Tagen nach dem Fälligkeitstag Gebühren oder Auslagen nicht entrichtet, so ist für jeden angefangenen Monat ein Säumniszuschlag von 1 Prozent des rückständigen Betrages zu entrichten, wenn dieser 50 Euro übersteigt. Hinweise zum Bescheid: 1. Die Ausnahmegenehmigung bezieht sich nur auf die o. g. Zeiträume und den Einsatz der im Antrag angegebenen Maschinentechnik. 2. Diese Ausnahmezulassung ergeht unbeschadet etwa notwendiger anderer öffentlich-rechtlicher Zulassungen oder Erlaubnisse. Diese sind ggf. getrennt bei den zuständigen Behörden einzuholen. Begründung: Gemäß § 10 Abs. 3 LImSchG sind auf Antrag Ausnahmen von dem grundsätzlichen Verbot des § 10 Abs. 1 LImSchG, wonach von 22.00 bis 6.00 Uhr Betätigungen verboten sind, welche die Nachtruhe zu stören geeignet sind, zuzulassen, wenn die Ausübung der Tätigkeit während der Nachtzeit im öffentlichen Interesse oder im besonderen überwiegenden Interesse eines Beteiligten geboten ist. Auf Grund des vorgelegten Antrags wird festgestellt, dass trotz der Dauer der Maßnahme (31Nächte) der Tatbestand einer Ausnahme und damit die Voraussetzungen für die Erteilung einer Ausnahmezulassung jedoch nur unter Beachtung der Nebenbestimmungen 1 – 6 vorliegen. Der Antragsteller hat tatsächlich geplante nächtliche lärmintensive Tätigkeiten unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Im Zusammenhang mit dem umfangreichen Umbau des Bahnhofs Rangsdorf ist es nunmehr notwendig, zum Ende der Bauphase unabdingbare Arbeiten im 2Schicht-Betrieb und auch in den möglichst verkehrsarmen Zeiten, sprich während der Nachtzeit durchzuführen. Auf Grund des von der ifb Eigenschenk GmbH im Auftrag der DB Netz AG vorgelegten Schallgutachtens Nr. 16.13.1271 vom 06.02.2015 sind durch den Einsatz der im Antrag genannten Geräte und Maschinen an den maßgeblichen Immissionsorten in Rangsdorf, Kienitzer Straße 2, 3, 58 und ff. Geräuschimmissionen zu erwarten, die den nächtlichen Immissionsrichtwert zwar überschreiten, jedoch sind Überschreitungen im gesundheitsgefährdeten Bereich (> 70 dB(A)) nicht zu erwarten. Der Tatbestand einer Ausnahme ist somit erfüllt, so dass das öffentliche Interesse die Ausübung einer die Nachtruhe störenden Tätigkeit gebietet und die Ausnahme Seite 4 von 4 Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz Regionalabteilung Süd zur Durchführung der oben genannten Tätigkeiten in dem aufgeführten Zeitraum zugelassen werden konnte. Gemäß der o.g. Tarifstelle sind Gebühren zwischen 10,00 und 767,00 € erhebbar. Bei der genannten Tarifstelle handelt es sich um einen Rahmensatz i. S. d. § 5 Abs. 1 Gebührengesetz Brandenburg (GebGBbg). Bei Rahmensätzen für Gebühren sind gemäß § 14 Abs. 1 GebGBbg bei der Gebührenfestsetzung der Verwaltungsaufwand und die Bedeutung, der wirtschaftliche Wert oder der sonstige Nutzen der Amtshandlung zu berücksichtigen. Die festgesetzte Gebühr in Höhe von 489,00 € liegt im mittleren Bereich des o. g. Gebührenrahmens. Ich halte sie in Anbetracht des Umfanges der beantragten Arbeiten zur Nachtzeit, des Verwaltungsaufwandes für die Bearbeitung Ihres Antrages sowie des sonstigen Nutzens für den Antragsteller für angemessen und ausreichend. Rechtsquellenverzeichnis: Gebührengesetz für das Land Brandenburg (GebGBbg) vom 07. Juli 2009 (GVBl. I/09, Nr. 11; S. 246) zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 16. Mai 2013 (GVBl. I/13, Nr. 18); Gebührenordnung des Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (GebOMUGV) vom 22. November 2011 (GVBl.II/11, Nr. 17), zuletzt geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom 02. Juli 2014 (GVBl.II/14, Nr. 40). Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach dessen Zugang Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder mündlich zur Niederschrift des Landesamts für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz, Verwaltungszentrum C, Am Baruther Tor 12, 15806 Zossen/OT Wünsdorf einzulegen bzw. zu erklären. Freundliche Grüße Im Auftrag Hans-Detlev Lintzel Dieses Dokument wurde am 25. Februar 2015 durch Hans-Detlev Lintzel schlussgezeichnet und ist ohne Unterschrift gültig.
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