Ausnahmegenehmigung

Landesamt für Umwelt,
Gesundheit und
Verbraucherschutz
LAND BRANDENBURG
Regionalabteilung Süd
Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz
Postfach 60 10 61 | 14410 Potsdam
Bearb.: Frau Babett Gieser
Gesch-Z.:LUGV_RS33422/1299+12#45179/2015
Hausruf: +49 33702 6099-21
Fax:
+49331 27548-3315
Internet: www.lugv.brandenburg.de
DB Netz AG
Regionalbereich Ost
Buchhaltung
Granitzstraße 55-56
[email protected]
13189 Berlin
AZ: 2015-012 -01.03.-31.03.2015
Zossen, 25. Februar 2015
Antrag auf Ausnahmezulassung nach § 10 Abs. 3 Landesimmissionsschutzgesetz (LImSchG)
Ihr Antrag vom 6. Februar 2015
Sehr geehrte Damen und Herren,
in Erweiterung Ihres Antrag vom 06.02.2015 wird hiermit gem. § 10 Abs. 3 des
Landes-Immissionsschutzgesetzes (LImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Juli 1999 (GVBl.I/99, [Nr. 17], S.386), zuletzt geändert durch Artikel 8 des Gesetzes vom 10. Juli 2014 (GVBl.I/14, [Nr. 32]
ausnahmsweise zugelassen,
die in nachfolgender Tabelle näher beschriebenen umfangreichen Arbeiten im
Bereich des Bahnhofs Rangsdorf, insbesondere zur Herstellung des Trogbauwerkes in der Zeit vom 01.03. – 31.03.2015 (31) durchzuführen.
Zeitraum
Uhrzeit
Baumaßnahme
01.03. - 31.03.2015
22:00 – 04:00 Uhr diverse Schal- und Bewehrungsarbeiten
sowie Tiefbauarbeiten im Bereich des
Trogbauwerkes Block 1-27
Gemäß § 10 Abs. 3 LImSchG bezieht sich unsere Zuständigkeit nur auf die
Nachtzeit (22.00 bis 06.00 Uhr).
Eingesetzte Maschinentechnik:
 Bagger
 Kettensäge
 Rüttelplatte
 Winkelschleifer
 Stromerzeuger
Besucheranschrift:
Am Baruther Tor 12
15806 Zossen OT Wünsdorf
(096 dB(A))
(108 dB(A))* siehe NB
(098 dB(A))
(106 dB(A))* siehe NB
(078 dB(A))
Tel: +49 033702 6099-0
Fax: +49 033702 6099-44
Hauptsitz:
Seeburger Chaussee 2
14476 Potsdam
OT Groß Glienicke
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Nebenbestimmungen:
1. Die Ausnahmezulassung wird nur dann wirksam, wenn die zu schützenden
Anwohner im Umkreis von 150m der Baustelle, insbesondere die Anwohner
der Kienitzer Straße, Ladestraße und Am Bahnhof über die Durchführung und
den Zeitraum der Maßnahme sowie das bauausführende Unternehmen einschließlich Ansprechpartner und Telefon-Nr. bis spätestens 28. Febr. 2015 –
18.00 Uhr durch Handzettel im Hausbriefkasten unter Benennung der
tatsächlichen Nachtarbeitstage informiert werden. Dem LUGV ist ein
Exemplar des verwendeten Handzettels unverzüglich zur Einsicht zu
übersenden (E-Mail, FAX, Post).
2. Die Ausnahmezulassung wird weiterhin nur wirksam, wenn die tatsächlichen nächtlichen Arbeiten dem LUGV spätestens 4 Tage vor Baubeginn
schriftlich (per Post, FAX oder eMail) angezeigt werden.
3. Störungen oder Verzögerungen im Betriebsablauf haben keine aufschiebende
Wirkung.
4. Der Bauleiter oder ein von ihm Beauftragter hat während der Durchführung
der Arbeiten vor Ort auf der Baustelle anwesend zu sein. Er ist für die genehmigungskonforme Durchführung der Bauarbeiten verantwortlich und gleichzeitig Ansprechpartner für Bürger und Behörden.
5. Der Einsatz der mit (*) gekennzeichneten Geräte und Maschinen wird für
den Bereich, in dem unmittelbar Wohnbebauung angrenzt (Kienitzer
Straße 2, 3 und 58) untersagt.
6. Diese Ausnahmezulassung ist durch die bauausführende Firma an der Baustelle zur Einsichtnahme der Polizei oder von Behördenmitarbeitern bereitzuhalten.
Darüber hinaus ergeht an Sie folgender
G e b ü h r e n b e s c h e i d:
Gemäß § 10 Abs. 1 und § 12 des Gebührengesetzes für das Land Brandenburg
(GebG Bbg) i. V. m. Tarifstelle 2.4.3 der Gebührenordnung des Ministeriums für
Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (GebOMUGV) setze ich hiermit die
von der o. g. Gebührenschuldnerin zu entrichtende Verwaltungsgebühr auf
fest.
489,00 €
(i. W. vierhundertneunundachtzig)
Die Gebühr wird zwei Wochen nach Bekanntgabe dieses Bescheides fällig und ist
zur Vermeidung von Säumniszuschlägen spätestens innerhalb von drei Tagen
nach dem Fälligkeitstag auf das folgende Konto zu überweisen:
Kontoinhaber:
Bank:
Konto - Nummer:
BLZ:
IBAN:
BIC – Swift:
Landeshauptkasse
Landesbank Hessen Thüringen (Helaba)
7110401812
30050000
DE34 3005 0000 7110 4018 12
WELADEDDXXX
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Als Verwendungszweck geben Sie bitte unbedingt an:
Kassenzeichen: ...................................................................................................
Nur mit dieser Angabe ist eine eindeutige Zuordnung Ihrer Einzahlung möglich.
Hinweis zur Zahlung
Werden bis zum Ablauf von drei Tagen nach dem Fälligkeitstag Gebühren oder
Auslagen nicht entrichtet, so ist für jeden angefangenen Monat ein Säumniszuschlag von 1 Prozent des rückständigen Betrages zu entrichten, wenn dieser 50
Euro übersteigt.
Hinweise zum Bescheid:
1. Die Ausnahmegenehmigung bezieht sich nur auf die o. g. Zeiträume und
den Einsatz der im Antrag angegebenen Maschinentechnik.
2. Diese Ausnahmezulassung ergeht unbeschadet etwa notwendiger anderer öffentlich-rechtlicher Zulassungen oder Erlaubnisse. Diese sind ggf.
getrennt bei den zuständigen Behörden einzuholen.
Begründung:
Gemäß § 10 Abs. 3 LImSchG sind auf Antrag Ausnahmen von dem grundsätzlichen Verbot des § 10 Abs. 1 LImSchG, wonach von 22.00 bis 6.00 Uhr Betätigungen verboten sind, welche die Nachtruhe zu stören geeignet sind, zuzulassen,
wenn die Ausübung der Tätigkeit während der Nachtzeit im öffentlichen Interesse
oder im besonderen überwiegenden Interesse eines Beteiligten geboten ist.
Auf Grund des vorgelegten Antrags wird festgestellt, dass trotz der Dauer der
Maßnahme (31Nächte) der Tatbestand einer Ausnahme und damit die Voraussetzungen für die Erteilung einer Ausnahmezulassung jedoch nur unter Beachtung
der Nebenbestimmungen 1 – 6 vorliegen. Der Antragsteller hat tatsächlich geplante nächtliche lärmintensive Tätigkeiten unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
Im Zusammenhang mit dem umfangreichen Umbau des Bahnhofs Rangsdorf ist
es nunmehr notwendig, zum Ende der Bauphase unabdingbare Arbeiten im
2Schicht-Betrieb und auch in den möglichst verkehrsarmen Zeiten, sprich während der Nachtzeit durchzuführen.
Auf Grund des von der ifb Eigenschenk GmbH im Auftrag der DB Netz AG vorgelegten Schallgutachtens Nr. 16.13.1271 vom 06.02.2015 sind durch den Einsatz
der im Antrag genannten Geräte und Maschinen an den maßgeblichen Immissionsorten in Rangsdorf, Kienitzer Straße 2, 3, 58 und ff. Geräuschimmissionen zu
erwarten, die den nächtlichen Immissionsrichtwert zwar überschreiten, jedoch sind
Überschreitungen im gesundheitsgefährdeten Bereich (> 70 dB(A)) nicht zu erwarten.
Der Tatbestand einer Ausnahme ist somit erfüllt, so dass das öffentliche Interesse
die Ausübung einer die Nachtruhe störenden Tätigkeit gebietet und die Ausnahme
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zur Durchführung der oben genannten Tätigkeiten in dem aufgeführten Zeitraum
zugelassen werden konnte.
Gemäß der o.g. Tarifstelle sind Gebühren zwischen 10,00 und 767,00 € erhebbar.
Bei der genannten Tarifstelle handelt es sich um einen Rahmensatz i. S. d. § 5
Abs. 1 Gebührengesetz Brandenburg (GebGBbg). Bei Rahmensätzen für Gebühren sind gemäß § 14 Abs. 1 GebGBbg bei der Gebührenfestsetzung der Verwaltungsaufwand und die Bedeutung, der wirtschaftliche Wert oder der sonstige Nutzen der Amtshandlung zu berücksichtigen.
Die festgesetzte Gebühr in Höhe von 489,00 € liegt im mittleren Bereich des o. g.
Gebührenrahmens. Ich halte sie in Anbetracht des Umfanges der beantragten
Arbeiten zur Nachtzeit, des Verwaltungsaufwandes für die Bearbeitung Ihres Antrages sowie des sonstigen Nutzens für den Antragsteller für angemessen und
ausreichend.
Rechtsquellenverzeichnis:
Gebührengesetz für das Land Brandenburg (GebGBbg) vom 07. Juli 2009 (GVBl.
I/09, Nr. 11; S. 246) zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 16. Mai
2013 (GVBl. I/13, Nr. 18);
Gebührenordnung des Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (GebOMUGV) vom 22. November 2011 (GVBl.II/11, Nr. 17), zuletzt geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom 02. Juli 2014 (GVBl.II/14, Nr. 40).
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach dessen Zugang Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder mündlich zur Niederschrift des Landesamts für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz, Verwaltungszentrum C, Am Baruther Tor 12, 15806 Zossen/OT Wünsdorf einzulegen
bzw. zu erklären.
Freundliche Grüße
Im Auftrag
Hans-Detlev Lintzel
Dieses Dokument wurde am 25. Februar 2015 durch Hans-Detlev Lintzel schlussgezeichnet und
ist ohne Unterschrift gültig.