Umsetzung von Finanzsanktionen in Versicherungsunternehmen Effektives Management von regulatorischen Anforderungen Hintergrund National und international geltende Finanzsanktionen erfordern von allen betroffenen Institutionen (Banken, Versicherungen, Kapitalgesellschaften) umfassendes „Watch List Screening“ von Kunden, Verträgen und Transaktionen. Entsprechendes Screening der Versicherungstransaktionen (Ein-/ Auszahlung von Versicherungsprämien oder -leistungen) werden de facto von Banken vorgenommen. Versicherer sind dennoch verpflichtet, Compliance-Maßnahmen einschließlich „Watch List Screening“ zur Umsetzung von Finanzsanktionen zu ergreifen. Durch die jeweiligen Sanktionsvorschriften unmittelbar zur Einhaltung von Finanzsanktionen verpflichtet, können sich Versicherer bei Sanktionsverstößen mit dem Verweis auf die Banken, welche die Transaktionen vorgenommen haben, nicht lossprechen. In den vergangenen Jahren haben die Behörden die Nichteinhaltung von regulatorischen Anforderungen an die Umsetzung von Finanzsanktionen mit immer größer werdenden Geldstrafen belegt und ein verstärktes „Naming & Shaming“ mit großer Auswirkung auf die Reputation vorangetrieben. Auch wenn bisher hauptsächlich Banken im Mittelpunkt der Strafmaßnahmen standen, besteht die Gefahr, dass auch Versicherungsunternehmen ins Visier der Vollstreckungsorgane geraten, was sich unweigerlich in einem erhöhten Risiko für Strafzahlungen und die Unternehmensreputation niederschlagen würde. BearingPoint unterstützt Versicherungsunternehmen bei der umfassenden Umsetzung von Finanzsanktionen und Optimierung von „Watch List Screening“Prozessen. Finanzsanktionsrisiken managen Anforderungen zur Umsetzung von Finanzsanktionen gelten für alle Versicherungsgeschäfte beziehungsweise damit verbundenen Kapitalanlagetätigkeiten (Erst-, Rückversicherung, Versicherungsvermittlung- und -beratung sowie Asset Management). Sanktionsregime können dabei sowohl Versicherungsverbote für bestimmte Personen oder Wirtschaftsbranchen als auch die komplette Unterbrechung der Finanztransaktionen auferlegen. Daraus entstehende versicherungsspezifische Finanzsanktionsrisiken variieren erheblich je nach Produktart (z.B. Risiko eines unbekannten sanktionierten Geschädigten in der Sachversicherung oder beim Wechsel des Begünstigten einer Lebensversicherung) oder Transaktionsmodalitäten (z.B. Risiko aus der Prämieneinzahlungen durch Dritte). Versicherungsunternehmen stehen nun vor der Aufgabe, die verschärften oder neu eingeführten regulatorischen Anforderungen im Bereich „Watch List Screening“ (z.B. UN-, EU- und US-Sanktionen) effektiv umzusetzen. Definition von Handlungsfeldern Der Einführung von IT-gestütztem „Watch List Screening“ geht die Definition von spezifischen Handlungsfeldern voran. Abhängig vom Geschäftsmodell und den angebotenen Produkten sowie dem Risikoprofil des Unternehmens wird der Anwendungsbereich für „Watch List Screening“ definiert. Unternehmensspezifisch sollen Prüfbereiche für Kunden- und Partnerdaten, zum Beispiel: • Client-Onboarding • Pflege des Kundenbestandes • Prüfung von Begünstigten einschließlich ihres Wechsels • Lieferantenscreening sowie für ein- und ausgehende Transaktionen, zum Beispiel: • Prämieneinzahlungen • Einzahlungen aus Regressforderungen definiert werden. • Auszahlungen von Versicherungsleistungen • Begleichung von Lieferantenrechnungen Unsere Berater verfügen über ein breites Spektrum an Wissen mit insgesamt mehreren Jahrzehnten an Erfahrung im Zusammenhang mit Finanzsanktionen. Organisation und Anpassung von Prozessen Bestehende Systemlandschaft Die Prozesse rund um IT-Systeme für „Watch List Screening“ müssen adäquat sein, um auf plötzliche Veränderungen wie Sanktionsanpassungen (z.B. Verschärfung der Sanktionen gegen Russland und den IS beziehungsweise Lockerungen von Sanktionen z.B. im Zuge der Atomvereinbarung mit dem Iran) oder steigender Anzahl an Kunden im Onboarding Prozess (z.B. auf Grund von Marketing-Kampagnen) reagieren zu können. So müssen sich Prozesse bezüglich der Treffer-Validierung und bei der Bearbeitung auftretender Verdachtsfälle innerhalb weniger Tage an die neuen Gegebenheiten anpassen lassen. Bei einer solchen Prozessanpassung müssen allerdings auch die IT-Schnittstellen sonstiger ComplianceMaßnahmen (z.B. AML-Screening) mitberücksichtigt werden. Ein möglicher technischer und prozessualer Ansatz könnte wie folgt aussehen. Versicherungs- bzw. Operationssysteme Versicherung Vertrieb Bestand Sreening jeder am Vertrag beteiligten Partei vor Abschluss Regelmäßiges Sreening aller an einer Police beteiligten Parteien Screening System Partnerdaten Andere Systeme Schaden/Leistung • Regelmäßiges Screening • Screening der am Schaden/an der Leistung Beteiligten • Screening der Begünstigten Lieferanten • Screening vor Vertragsabschluss • Regelmäßiges Screening Andere Z.B. • Zahlungssysteme • Asset Management Ein- und ausgehende Transaktionsdaten „Watch List Screening“ Verschiedene Sanktionslisten Trefferbearbeitung Case Management Tool (z.B. UN-, EU-, UKHMT-, OFAC-, DBB-Listen, Dual-User-Güterliste) Implikation auf IT-Systeme Die Entscheidungen, die in der Implementierungsphase getroffen werden, legen den Grundstein für alle weiteren Anpassungen und Erweiterungen am „Watch List Screening“-System. Daher ist es hier besonders wichtig auf vorhandene Erfahrungen aufzubauen, um die zukünftigen Herausforderungen antizipieren und bewährte Lösungen anwenden zu können. Die stetig wachsende Menge der zu prüfenden Namen (wirtschaftliche Berechtigte, Bevollmächtigte, gesetzliche Vertreter usw.) und die zunehmende Vielzahl an Einträgen in Sanktionslisten können allerdings zum Kostenmultiplikator werden. Durch adäquate Prozesse und durch die Anpassung von verschiedenen Parametern (z.B. Prüflogik, Schwellwerte, Noise-Word-Listen und Listenkonfiguration, Schnittstellenlieferung für Geschäftskunden und Privatkunden) können die Aufwände (z.B. manuelle Überprüfung von „hits“/“False Positives“) abhängig vom Risikoappetit des Unternehmens deutlich reduziert werden. Unsere Beratungsleistungen umfassen dabei folgende Inhalte: • Definition von Handlungsfeldern abhängig vom Geschäftsmodell und Risikoprofil der angebotenen Produkte • Erstellen einer Fachkonzeption für die Aufnahme von Fachanforderungen zur technischen Umsetzung • Beratung bei der Softwareanbieter-Selektion • Implementierung der neuen regulatorischen Anforderungen in Systemen, Prozessen und Organisation • Unterstützung beim List Management sowie laufende Filter- und Parameteroptimierung • Konzeption, Koordination und Durchführung von fachlichen und technischen Tests zur Sicherstellung der Implementierung der Konzeptionen • Optimierung von bestehenden Systemen durch die Kalibrierung von Systemeinstellungen, Prüflogiken und Listenkonfiguration Fazit Hinsichtlich der Einhaltung von Finanzsanktionsvorgaben sollten sich Versicherungsgesellschaften nicht wie in der Vergangenheit ausschließlich auf die Überwachungshandlungen der Banken verlassen, über die sie ihren Zahlungsverkehr abwickeln. Zur Vermeidung von Reputations- und Vermögensschäden sowie zunehmend steigenden Strafen bei Verstößen sollten sie sicherstellen, dass ihre eigene Überwachung der Einhaltung von Finanzsanktionen hinsichtlich Systeme, Prozesse und Organisation auf dem aktuellen Stand ist und hier effektiv und effizient gestaltet ist. BearingPoint unterstützt hierbei seine Kunden bei der Durchführung von Gap-Analysen und Vorstudien sowie bei Auf- und Ausbau der Sanktionsüberwachung. Über BearingPoint BearingPoint Berater haben immer im Blick, dass sich die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen permanent verändern und die daraus entstehenden komplexen Systeme flexible, fokussierte und individuelle Lösungswege erfordern. Unsere Kunden, ob aus Industrie und Handel, der Finanz- und Versicherungswirtschaft oder aus der öffentlichen Verwaltung, profitieren von messbaren Ergebnissen, wenn sie mit uns zusammenarbeiten. Wir kombinieren branchenspezifische Management- und Fachkompetenz mit neuen technischen Möglichkeiten und eigenen Produkt-Entwicklungen, um unsere Lösungen an die individuellen Fragestellungen unserer Kunden anzupassen. Dieser partnerschaftliche, ergebnisorientierte Ansatz bildet das Herz unserer Unternehmenskultur und hat zu nachhaltigen Beziehungen mit vielen der weltweit führenden Unternehmen und Organisationen geführt. Unser globales Beratungs-Netzwerk mit 9.700 Mitarbeitern unterstützt Kunden in über 70 Ländern und engagiert sich gemeinsam mit ihnen für einen messbaren und langfristigen Geschäftserfolg. www.bearingpoint.com © 2016 BearingPoint GmbH. FC 1081 DE Kontakt Oliver Engelbrecht Partner oliver.engelbrecht@ bearingpoint.com
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