Umsetzung von Finanzsanktionen in

Umsetzung von
Finanzsanktionen in
Versicherungsunternehmen
Effektives Management von regulatorischen Anforderungen
Hintergrund
National und international geltende Finanzsanktionen erfordern von allen betroffenen Institutionen
(Banken, Versicherungen, Kapitalgesellschaften) umfassendes „Watch List Screening“ von Kunden,
Verträgen und Transaktionen. Entsprechendes Screening der Versicherungstransaktionen (Ein-/
Auszahlung von Versicherungsprämien oder -leistungen) werden de facto von Banken vorgenommen.
Versicherer sind dennoch verpflichtet, Compliance-Maßnahmen einschließlich „Watch List Screening“ zur
Umsetzung von Finanzsanktionen zu ergreifen. Durch die jeweiligen Sanktionsvorschriften unmittelbar
zur Einhaltung von Finanzsanktionen verpflichtet, können sich Versicherer bei Sanktionsverstößen mit
dem Verweis auf die Banken, welche die Transaktionen vorgenommen haben, nicht lossprechen. In den
vergangenen Jahren haben die Behörden die Nichteinhaltung von regulatorischen Anforderungen an die
Umsetzung von Finanzsanktionen mit immer größer werdenden Geldstrafen belegt und ein verstärktes
„Naming & Shaming“ mit großer Auswirkung auf die Reputation vorangetrieben. Auch wenn bisher
hauptsächlich Banken im Mittelpunkt der Strafmaßnahmen standen, besteht die Gefahr, dass auch
Versicherungsunternehmen ins Visier der Vollstreckungsorgane geraten, was sich unweigerlich in einem
erhöhten Risiko für Strafzahlungen und die Unternehmensreputation niederschlagen würde.
BearingPoint unterstützt
Versicherungsunternehmen bei der umfassenden
Umsetzung von Finanzsanktionen und Optimierung von
„Watch List Screening“Prozessen.
Finanzsanktionsrisiken managen
Anforderungen zur Umsetzung von Finanzsanktionen gelten für alle Versicherungsgeschäfte beziehungsweise damit verbundenen Kapitalanlagetätigkeiten (Erst-, Rückversicherung, Versicherungsvermittlung- und -beratung sowie Asset Management). Sanktionsregime können dabei sowohl Versicherungsverbote für bestimmte Personen oder Wirtschaftsbranchen als auch die komplette Unterbrechung der Finanztransaktionen auferlegen. Daraus entstehende versicherungsspezifische Finanzsanktionsrisiken variieren erheblich je nach Produktart (z.B. Risiko eines unbekannten sanktionierten Geschädigten in der Sachversicherung oder beim Wechsel des Begünstigten einer Lebensversicherung) oder
Transaktionsmodalitäten (z.B. Risiko aus der Prämieneinzahlungen durch Dritte). Versicherungsunternehmen stehen nun vor der Aufgabe, die verschärften oder neu eingeführten regulatorischen Anforderungen im Bereich „Watch List Screening“ (z.B. UN-, EU- und US-Sanktionen) effektiv umzusetzen.
Definition von Handlungsfeldern
Der Einführung von IT-gestütztem „Watch List Screening“ geht die Definition von spezifischen
Handlungsfeldern voran. Abhängig vom Geschäftsmodell und den angebotenen Produkten sowie dem
Risikoprofil des Unternehmens wird der Anwendungsbereich für „Watch List Screening“ definiert.
Unternehmensspezifisch sollen Prüfbereiche für Kunden- und Partnerdaten, zum Beispiel:
• Client-Onboarding
• Pflege des Kundenbestandes
• Prüfung von Begünstigten einschließlich ihres Wechsels
• Lieferantenscreening
sowie für ein- und ausgehende Transaktionen, zum Beispiel:
• Prämieneinzahlungen
• Einzahlungen aus Regressforderungen
definiert werden.
• Auszahlungen von Versicherungsleistungen
• Begleichung von Lieferantenrechnungen
Unsere Berater verfügen
über ein breites Spektrum
an Wissen mit insgesamt
mehreren Jahrzehnten an
Erfahrung im Zusammenhang mit Finanzsanktionen.
Organisation und Anpassung von Prozessen
Bestehende Systemlandschaft
Die Prozesse rund um IT-Systeme für „Watch List Screening“ müssen adäquat sein, um auf plötzliche
Veränderungen wie Sanktionsanpassungen (z.B. Verschärfung der Sanktionen gegen Russland und den
IS beziehungsweise Lockerungen von Sanktionen z.B. im Zuge der Atomvereinbarung mit dem Iran) oder
steigender Anzahl an Kunden im Onboarding Prozess (z.B. auf Grund von Marketing-Kampagnen)
reagieren zu können. So müssen sich Prozesse bezüglich der Treffer-Validierung und bei der Bearbeitung
auftretender Verdachtsfälle innerhalb weniger Tage an die neuen Gegebenheiten anpassen lassen. Bei
einer solchen Prozessanpassung müssen allerdings auch die IT-Schnittstellen sonstiger ComplianceMaßnahmen (z.B. AML-Screening) mitberücksichtigt werden. Ein möglicher technischer und prozessualer
Ansatz könnte wie folgt aussehen.
Versicherungs- bzw. Operationssysteme
Versicherung
Vertrieb
Bestand
Sreening jeder am
Vertrag beteiligten
Partei vor Abschluss
Regelmäßiges
Sreening aller an
einer Police beteiligten Parteien
Screening
System
Partnerdaten
Andere Systeme
Schaden/Leistung
• Regelmäßiges
Screening
• Screening der am
Schaden/an der
Leistung Beteiligten
• Screening der
Begünstigten
Lieferanten
• Screening vor
Vertragsabschluss
• Regelmäßiges
Screening
Andere
Z.B.
• Zahlungssysteme
• Asset Management
Ein- und ausgehende Transaktionsdaten
„Watch List Screening“
Verschiedene Sanktionslisten
Trefferbearbeitung
Case Management
Tool
(z.B. UN-, EU-, UKHMT-, OFAC-, DBB-Listen, Dual-User-Güterliste)
Implikation auf IT-Systeme
Die Entscheidungen, die in der Implementierungsphase getroffen werden, legen den Grundstein für alle
weiteren Anpassungen und Erweiterungen am „Watch List Screening“-System. Daher ist es hier besonders wichtig auf vorhandene Erfahrungen aufzubauen, um die zukünftigen Herausforderungen antizipieren und bewährte Lösungen anwenden zu können. Die stetig wachsende Menge der zu prüfenden
Namen (wirtschaftliche Berechtigte, Bevollmächtigte, gesetzliche Vertreter usw.) und die zunehmende
Vielzahl an Einträgen in Sanktionslisten können allerdings zum Kostenmultiplikator werden. Durch
adäquate Prozesse und durch die Anpassung von verschiedenen Parametern (z.B. Prüflogik, Schwellwerte,
Noise-Word-Listen und Listenkonfiguration, Schnittstellenlieferung für Geschäftskunden und Privatkunden) können die Aufwände (z.B. manuelle Überprüfung von „hits“/“False Positives“) abhängig vom
Risikoappetit des Unternehmens deutlich reduziert werden.
Unsere Beratungsleistungen umfassen
dabei folgende Inhalte:
• Definition von Handlungsfeldern abhängig vom
Geschäftsmodell und
Risikoprofil der angebotenen Produkte
• Erstellen einer Fachkonzeption für die Aufnahme von
Fachanforderungen zur
technischen Umsetzung
• Beratung bei der Softwareanbieter-Selektion
• Implementierung der
neuen regulatorischen
Anforderungen in Systemen, Prozessen und
Organisation
• Unterstützung beim List
Management sowie
laufende Filter- und
Parameteroptimierung
• Konzeption, Koordination
und Durchführung von
fachlichen und technischen Tests zur Sicherstellung der Implementierung der Konzeptionen
• Optimierung von bestehenden Systemen durch
die Kalibrierung von
Systemeinstellungen,
Prüflogiken und Listenkonfiguration
Fazit
Hinsichtlich der Einhaltung von Finanzsanktionsvorgaben sollten sich Versicherungsgesellschaften nicht
wie in der Vergangenheit ausschließlich auf die Überwachungshandlungen der Banken verlassen, über
die sie ihren Zahlungsverkehr abwickeln. Zur Vermeidung von Reputations- und Vermögensschäden
sowie zunehmend steigenden Strafen bei Verstößen sollten sie sicherstellen, dass ihre eigene Überwachung der Einhaltung von Finanzsanktionen hinsichtlich Systeme, Prozesse und Organisation auf dem
aktuellen Stand ist und hier effektiv und effizient gestaltet ist. BearingPoint unterstützt hierbei seine
Kunden bei der Durchführung von Gap-Analysen und Vorstudien sowie bei Auf- und Ausbau der
Sanktionsüberwachung.
Über BearingPoint
BearingPoint Berater haben immer im Blick, dass sich die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen
permanent verändern und die daraus entstehenden komplexen Systeme flexible, fokussierte und
individuelle Lösungswege erfordern. Unsere Kunden, ob aus Industrie und Handel, der Finanz- und
Versicherungswirtschaft oder aus der öffentlichen Verwaltung, profitieren von messbaren Ergebnissen,
wenn sie mit uns zusammenarbeiten. Wir kombinieren branchenspezifische Management- und
Fachkompetenz mit neuen technischen Möglichkeiten und eigenen Produkt-Entwicklungen, um unsere
Lösungen an die individuellen Fragestellungen unserer Kunden anzupassen. Dieser partnerschaftliche,
ergebnisorientierte Ansatz bildet das Herz unserer Unternehmenskultur und hat zu nachhaltigen
Beziehungen mit vielen der weltweit führenden Unternehmen und Organisationen geführt. Unser
globales Beratungs-Netzwerk mit 9.700 Mitarbeitern unterstützt Kunden in über 70 Ländern und
engagiert sich gemeinsam mit ihnen für einen messbaren und langfristigen Geschäftserfolg.
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