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Rat der EU
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PRESSEMITTEILUNG
306/16
01.06.2016
Tunesien: Rat bewilligt 500 Mio. € in Form von Darlehen
Am 1. Juni 2016 hat der Ausschuss der Ständigen Vertreter (AStV) im Namen des Rates einen Beschluss gebilligt, mit dem
Tunesien eine Makrofinanzhilfe in Höhe von höchstens 500 Mio. € bereitgestellt wird.
Die Hilfe soll dazu beitragen, die Außenfinanzierungslücke des Landes zu verringern und damit seine wirtschaftliche
Stabilisierung und die Umsetzung einer umfangreichen Reformagenda zu unterstützen. Sie ergänzt die Hilfe des IWF, der am
20. Mai 2016 die Finanzierungsvereinbarung im Rahmen der erweiterten Fondsfazilität (EFF) für Tunesien verlängert und
weitere 2,9 Mrd. USD bewilligt hat.
Das Europäische Parlament wird dem Beschluss voraussichtlich auf seiner Plenartagung vom 6. bis 9. Juni 2016 in erster
Lesung zustimmen. Anschließend wird der Text in der mit dem Parlament vereinbarten Fassung – ohne Abänderungen
gegenüber dem Kommissionsvorschlag – dem Rat zur Annahme vorgelegt.
Darlehen
Die Finanzhilfe wird für zweieinhalb Jahre bereitgestellt. Sie wird in Form von Darlehen gewährt, die in drei
Tranchenausgezahlt werden. Die Darlehen haben eine durchschnittliche Laufzeit von höchstens 15 Jahren.
Auflagen
Die Hilfe wird entsprechend einer zwischen der Kommission und Tunesien zu schließenden Vereinbarung geleistet. Darin
werden klar definierte wirtschaftspolitische und finanzielle Auflagen festgelegt, wobei Strukturreformen und solide öffentliche
Finanzen im Vordergrund stehen.
Eine Vorbedingung für die Gewährung der Makrofinanzhilfe besteht darin, dass sich Tunesien wirksame demokratische
Mechanismen und das Rechtsstaatsprinzip zu eigen macht und die Achtung der Menschenrechte garantiert.
Die Kommission und der Europäische Auswärtige Dienst werden die Erfüllung dieser Vorbedingung während der gesamten
Laufzeit der Makrofinanzhilfe überprüfen.
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