Rat der EU PRESS DE PRESSEMITTEILUNG 316/16 08.06.2016 Kapitalmarktunion: Rat einigt sich auf Standpunkt zu Prospektvorschriften Am 8. Juni 2016 hat der Ausschuss der Ständigen Vertreter (AStV) im Namen des Rates eine Verhandlungsposition zu den neuen Vorschriften für Wertpapierprospekte festgelegt. Mit dem Verordnungsentwurf soll eines der größten regulatorischen Hemmnisse, die Unternehmen bei der Ausgabe von Aktien und Schuldverschreibungen überwinden müssen, beseitigt werden. Ziel ist es, die Verwaltungsvorschriften für die Veröffentlichung der Prospekte zu vereinfachen und zu lockern und dennoch sicherzustellen, dass die Investoren gut informiert werden. "Dies ist eine wichtige Reform, die Unternehmen mit Finanzbedarf den Zugang zu europäischen Kapitalmärkten erleichtern wird", erklärte der niederländische Finanzminister und Präsident des Rates, Jeroen Dijsselbloem. "Der Prospekt ist ein wichtiges Instrument für Investoren, doch dürfen rechtliche Anforderungen der Kapitalbeschaffung nicht im Wege stehen." Der Rat wird die Einigung des AStV auf seiner Tagung am 17. Juni 2016 bestätigen und den Vorsitz auffordern, Gespräche mit dem Europäischen Parlament aufzunehmen. Ziel ist die Annahme der Verordnung in erster Lesung. Die Reform der Prospektvorschriften gehört zu den Maßnahmen, die die Kommission 2014 im Rahmen ihrer "Investitionsoffensive für Europa" angekündigt hat und die darauf abzielen, die Rahmenbedingungen für Unternehmen zu verbessern. Sie ist ein zweiter wichtiger Baustein des EU-Plans von 2015 für den Aufbau einer Kapitalmarktunion. Bereits im Dezember 2015 hatte der Rat eine Einigung über Vorschläge zur Entwicklung eines europäischen Verbriefungsmarktes erzielt. Die Kapitalmarktunion soll spätestens Ende 2019 uneingeschränkt funktionieren. Ziel ist es, die Rolle der markbasierten Finanzierung neben der bankbasierten Finanzierung in der EU-Wirtschaft zu stärken. Prospekte enthalten Informationen über ein Unternehmen, die es Investoren ermöglichen, über den Kauf von Wertpapieren zu entscheiden, die dieses Unternehmen ausgibt oder anbietet. Laut Gesetz müssen Prospekte veröffentlicht werden, sobald Wertpapiere öffentlich angeboten oder zum Handel zugelassen werden. Insbesondere KMU können jedoch davon abgehalten werden, Wertpapiere auszugeben oder anzubieten, weil sie den bürokratischen Aufwand und die Kosten scheuen. Nach dem Verordnungsentwurf sollen daher für alle Emittentengruppen maßgeschneiderte Offenlegungsvorschriften ausgearbeitet und gleichzeitig der Prospekt zu einer wesentlichen Informationsquelle für potenzielle Anleger gemacht werden. Durch die Umwandlung einer bestehenden Richtlinie in eine Verordnung sollen ferner die Diskrepanzen verringert werden, die bei der Umsetzung durch die Mitgliedstaaten entstanden sind. So sollen die Prospektvorschriften im gesamten EU-Binnenmarkt vereinheitlicht werden, ganz im Sinne der Kapitalmarktunion. Der Vorschlag enthält spezielle Vorschriften für Unternehmen, die bereits an einem geregelten Markt zugelassen sind und durch eine zweite Ausgabe weiteres Kapital beschaffen möchten, sowie für KMU. Außerdem wird eine stärkere Konvergenz zwischen Prospekt- und anderen Offenlegungsvorschriften angestrebt. Für die Annahme der Verordnung im Rat ist nach Einigung mit dem Europäischen Parlament eine qualifizierte Mehrheit erforderlich. (Rechtsgrundlage: Artikel 114 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union) Press office - General Secretariat of the Council Rue de la Loi 175 - B-1048 BRUSSELS - Tel.: +32 (0)2 281 6319 [email protected] - www.consilium.europa.eu/press
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