Rund um die KGR-Wahl am 27. November 2016 Wann und wo wird gewählt? Am ersten Advent (27. November) wird in beiden Gemeindehäusern der Emmaus-Kirchengemeinde – jeweils neben der Stiftskirche und der Thomaskirche – gewählt. Die Wahlzeit ist auf 11 bis 17 Uhr festgelegt. Wahlbenachrichtigungen Wer bis zum 4. Oktober keine Wahlbenachrichtigung – in der auch das zuständige Wahllokal vermerkt ist – erhalten hat, kann dieses im Gemeindebüro der Emmaus-Kirchengemeinde während der bekannten Öffnungszeiten reklamieren. Zusätzlich hat jede/r das Recht zu überprüfen, ob sie/er im Wählerverzeichnis eingetragen ist. Ich darf schon wählen, obwohl ich erst 14 Jahre alt bin! jedes Gemeindeglied, das am 13. November 2016 das Wie viele Kreuze darf ich machen? In unserer Gemeinde stellen sich 13 Kandidatinnen und Kandidaten der Wahl zum Kirchengemeinderat, neun davon sollen gewählt werden. Daher hat jede/r Wahlberechtigte bis zu neun Stimmen. Zur Verdeutlichung: auch wenn weniger als neun Stimmen abgegeben werden, ist der Wahlzettel gültig. Ich benötige Hilfe beim Ausfüllen des Stimmzettels! Wer gehindert ist, den Stimmzettel zu kennzeichnen, zu falten oder in die Wahlurne zu legen, bestimmt dazu eine Person seines Vertrauens und teilt dies dem Wahlvorstand während der Wahlhandlung persönlich mit. Vertrauensperson kann auch ein Mitglied des Wahlvorstands sein. Für Blinde und Sehbehinderte wird es Wahlhilfen geben. Fahrdienst am Wahltag Wer am Wahltag nicht selbständig das Wahllokal aufsuchen oder erreichen kann, hat die Möglichkeit, den Fahrdienst von Herrn Helmut Heyen in Anspruch zu nehmen. Bei Bedarf ist er zu erreichen unter der Elmshorner Tel.-Nr. 65049. Ich bin am Wahltag verhindert! Wer nicht persönlich zur Wahl gehen kann, hat auch die Möglichkeit der Briefwahl. Bis zum Freitag vor der Wahl (25. Nov.) können im Gemeindebüro der Emmaus-Kirchengemeinde unter Abgabe der Wahlbenachrichtigungskarte entsprechende Briefwahl-Unterlagen angefordert werden. Stimmenauszählung, Bekanntgabe des Wahlergebnisses Nach Schluss der Wahlhandlung erfolgt öffentlich die Stimmenauszählung und Feststellung des Wahlergebnisses durch den Wahlvorstand. Bekannt gemacht wird das Ergebnis durch Aushänge an den üblichen Stellen, über die Internetseite www.emmausgemeinde-elmshorn.de der EmmausKirchengemeinde, am 4. Dezember per Kanzelabkündigung sowie zum 1. März 2017 durch Veröffentlichung im Gemeindebrief. Amtseinführung des neuen KGR Am 22. Januar 2017 werden in einem Gottesdienst zunächst die Mitglieder des bisherigen KGR verabschiedet. Anschließend werden die neu gewählten KGR-Mitglieder in ihr Amt eingeführt, und sie legen ihr Gelöbnis ab.
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