Rund um die KGR-Wahl am 27. November 2016

Rund um die KGR-Wahl am 27. November 2016
Wann und wo wird gewählt?
Am ersten Advent (27. November) wird in beiden Gemeindehäusern der
Emmaus-Kirchengemeinde – jeweils neben der Stiftskirche und der Thomaskirche – gewählt.
Die Wahlzeit ist auf 11 bis 17 Uhr festgelegt.
Wahlbenachrichtigungen
Wer bis zum 4. Oktober keine Wahlbenachrichtigung – in der auch das zuständige Wahllokal
vermerkt ist – erhalten hat, kann dieses im Gemeindebüro der Emmaus-Kirchengemeinde
während der bekannten Öffnungszeiten reklamieren. Zusätzlich hat jede/r das Recht zu
überprüfen, ob sie/er im Wählerverzeichnis eingetragen ist.
Ich darf schon wählen, obwohl ich erst 14 Jahre alt bin!
jedes Gemeindeglied, das am 13. November 2016 das
Wie viele Kreuze darf ich machen?
In unserer Gemeinde stellen sich 13 Kandidatinnen und Kandidaten der Wahl zum
Kirchengemeinderat, neun davon sollen gewählt werden. Daher hat jede/r Wahlberechtigte bis
zu neun Stimmen. Zur Verdeutlichung: auch wenn weniger als neun Stimmen abgegeben
werden, ist der Wahlzettel gültig.
Ich benötige Hilfe beim Ausfüllen des Stimmzettels!
Wer gehindert ist, den Stimmzettel zu kennzeichnen, zu falten oder in die Wahlurne zu legen,
bestimmt dazu eine Person seines Vertrauens und teilt dies dem Wahlvorstand während der
Wahlhandlung persönlich mit. Vertrauensperson kann auch ein Mitglied des Wahlvorstands
sein. Für Blinde und Sehbehinderte wird es Wahlhilfen geben.
Fahrdienst am Wahltag
Wer am Wahltag nicht selbständig das Wahllokal aufsuchen oder erreichen kann, hat die
Möglichkeit, den Fahrdienst von Herrn Helmut Heyen in Anspruch zu nehmen.
Bei Bedarf ist er zu erreichen unter der Elmshorner Tel.-Nr. 65049.
Ich bin am Wahltag verhindert!
Wer nicht persönlich zur Wahl gehen kann, hat auch die Möglichkeit der Briefwahl. Bis zum
Freitag vor der Wahl (25. Nov.) können im Gemeindebüro der Emmaus-Kirchengemeinde unter
Abgabe der Wahlbenachrichtigungskarte entsprechende Briefwahl-Unterlagen angefordert
werden.
Stimmenauszählung, Bekanntgabe des Wahlergebnisses
Nach Schluss der Wahlhandlung erfolgt öffentlich die Stimmenauszählung und Feststellung des
Wahlergebnisses durch den Wahlvorstand. Bekannt gemacht wird das Ergebnis durch Aushänge
an den üblichen Stellen, über die Internetseite www.emmausgemeinde-elmshorn.de der EmmausKirchengemeinde, am 4. Dezember per Kanzelabkündigung sowie zum 1. März 2017 durch
Veröffentlichung im Gemeindebrief.
Amtseinführung des neuen KGR
Am 22. Januar 2017 werden in einem Gottesdienst zunächst die Mitglieder des bisherigen KGR
verabschiedet. Anschließend werden die neu gewählten KGR-Mitglieder in ihr Amt
eingeführt, und sie legen ihr Gelöbnis ab.