freimachen Was ist noch wichtig? Die ausgefüllte Bereitschaftserklärung können Sie uns per Post zusenden oder direkt bei der Bereichsleitung Grundsatz/Wahlen am Neuen Markt 1, 18055 Rostock abgeben. Fax: 0381 - 381 9034 E-Mail: [email protected] Hansestadt Rostock Der Oberbürgermeister Bereich Grundsatz / Wahlen - Wahlhelferverwaltung 18050 Rostock Bereitschaftserklärung zur Übernahme eines Ehrenamtes in einem Wahlvorstand Das Amt einer Wahlhelferin oder eines Wahlhelfers zur Landtagswahl können alle Deutschen im Sinne des Grundgesetzes übernehmen, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens 37 Tagen in Mecklenburg-Vorpommern eine Wohnung haben und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Wer sich zur Mitarbeit im Wahlvorstand entschließt, füllt eine Bereitschaftserklärung zur Übernahme des Ehrenamtes in einem Wahlvorstand aus, unterschreibt und schickt sie an die aufgedruckte Adresse. Mit dem Berufungsschreiben erhalten Sie dann die Angaben zu Ihrer Funktion im Wahlvorstand, zum Einsatzort und zur Einsatzzeit. Wahlvorsteherinnen und Wahlvorsteher, stellvertretende Wahlvorsteherinnen und stellvertretende Wahlvorsteher sowie die Schriftführerinnen und Schriftführer bekommen gleichzeitig die Einladung zur Schulung für Mitglieder in Wahlvorständen. In Würdigung des Ehrenamtes wird eine erhöhte Aufwandsentschädigung für die Wahlvorsteherin und den Wahlvorsteher von 40 Euro, für die Stellvertretung und für die Schriftführung von 35 Euro sowie für die übrigen Mitglieder der Wahlvorstände von 30 Euro gewährt, die wir überweisen. e i t a r k o m De r u n t r e i n o i t k fun ! m a s n i e gem Das Büro der Wahlhelferverwaltung wird ab dem 15. Juni 2016 mit Frau Doreen Seemann und Frau Anne Hammer besetzt sein. Es befindet sich im Rathaus-Anbau, Zimmer 5.13, und ist montags bis donnerstags von 8 bis 12 Uhr und 13 bis 15 Uhr geöffnet. Für Fragen zum Wahlehrenamt nutzen Sie bitte die E-Mail-Adresse der Wahlhelferverwaltung: [email protected]. Wir bedanken uns bei allen, die sich zur Übernahme einer ehrenamtlichen Tätigkeit entschieden haben, und wünschen viel Erfolg bei der Erfüllung der übertragenen Aufgaben. Alle Interessenten möchten wir ermutigen, ein Wahlehrenamt zu übernehmen. Die Bereitschaftserklärung finden Sie auch online ausfüllbar als Download im Internet unter www.rostock.de/wahlen. Impressum Herausgeberin: Redaktion: Grafik und Produktion: Hansestadt Rostock, Presse- und Informationsstelle Hansestadt Rostock, Bereich Grundsatz/Wahlen PINAX Werbemedien (05/16-5) Das Wahlehrenamt Fragen und Antworten Rostock braucht Wahlhelferinnen und Wahlhelfer zur Landtagswahl für den 4. September 2016 Herzlich willkommen Wenn Sie in einem allgemeinen Wahlvorstand oder einem Briefwahlvorstand mitwirken, dann gibt Ihnen dieser Flyer wichtige Auskünfte. Ihr Name und Ihre Adresse entstammen aus einer der folgenden Datenquellen: ê Sie haben sich freiwillig für die Übernahme eines Wahlehrenamtes gemeldet. Wählen gehen ist gelebte Demokratie, Ihre aktive Mitwirkung in einem Wahlvorstand ist daher eine wichtige Möglichkeit, die demokratischen Grundsätze der Bundesrepublik Deutschland mit Leben zu erfüllen. ê Sie haben bereits ein Wahlehrenamt ausgeübt, Ihre personenbezogenen Daten befinden sich in unserer Datei der Wahlhelferinnen und Wahlhelfer und Sie haben der Speicherung sowie Verwendung der Daten für künftige Wahlen nicht widersprochen. Das Wahlehrenamt nimmt einen einzigen Tag in Anspruch und ist damit im Vergleich zu anderen Ehrenämtern weniger zeitintensiv. Mit Ihrer Berufung sind Sie nicht allein. Nur durch das Engagement vieler Bürgerinnen und Bürger kann die ordnungsgemäße Durchführung einer Wahl gewährleistet werden. ê Sie wurden von einer Partei vorgeschlagen. Wenn Sie es wünschen, bekommen Sie ein entsprechendes Zertifikat. Wir freuen uns, dass Sie sich dieser für uns alle wichtigen Aufgabe stellen. Ihre Stadtverwaltung der Hansestadt Rostock als Gemeindewahlbehörde ê Ihre Adresse entstammt einer Personalliste der im Wahlgebiet wohnhaften Beschäftigten des öffentlichen Dienstes. Behörden und Einrichtungen des Landes, der Landkreise, Gemeinden und Ämter und der sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts sind verpflichtet, die entsprechenden Daten gegenüber der Gemeindewahlbehörde anzugeben. Ihr Arbeitgeber hat Sie über die Weitergabe Ihrer personenbezogenen Daten an die Gemeindewahlbehörde zu informieren. Was ist zu tun? Wahl zum 7. Landtag von Mecklenburg-Vorpommern am 04. September 2016 Bereitschaftserklärung zur Übernahme eines Ehrenamtes in einem Wahlvorstand Ich erkläre mich bereit, bei der am 04. September 2016 stattfindenden Wahl zum 7. Landtag von MecklenburgVorpommern in einem Wahlvorstand mitzuarbeiten. Ich möchte in einem allgemeinen Wahlvorstand Briefwahlvorstand die folgende Funktion übernehmen (Bitte Zutreffendes ankreuzen!): Wahlvorsteherin / Wahlvorsteher* stellvertretende Wahlvorsteherin/ stellvertretender Wahlvorsteher* Schriftführerin / Schriftführer* stellvertretende Schriftführerin/ stellvertretender Schriftführer/ Beisitzerin / Beisitzer *Die Schulung kann um 10 Uhr oder 18 Uhr wahrgenommen werden. Hinweis: Sind alle Funktionen in den Wahlvorständen belegt, werden Sie Warum das Wahlehrenamt? Der Wahlvorstand/Briefwahlvorstand ist für den ordnungsgemäßen und reibungslosen Ablauf im Wahlraum zuständig. Das Wahlrecht ist ein Grundrecht unserer Demokratie. Im Artikel 20 Absatz 2 des Grundgesetzes heißt es: „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volk in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.“ Vor Öffnung des Wahllokals erledigen alle gemeinsam vorbereitende Aufgaben, wie z.B. Kontrolle der Wahlutensilien auf Vollständigkeit und das Anbringen der Wahlbekanntmachung. Das Wählerverzeichnis, die Wahlbekanntmachungen und das erforderliche Material liefert die Gemeindewahlbehörde. Das Wahlmobiliar ist in der Regel bereits aufgestellt. Meine persönlichen Angaben lauten**: Das Volk umfasst alle Staatsbürgerinnen und Staatsbürger. Sie üben „Staatsgewalt“ aus, indem sie wählen gehen, also vom aktiven Wahlrecht Gebrauch machen. Dieses Wahlrecht wird durch allgemeine, unmittelbare, freie, gleiche und geheime Wahlen gewährleistet. Wahlen und ihre Wahlrechtsgrundsätze sind nur sinnvoll, wenn Wählerinnen und Wähler am Wahltag einen Wahlvorstand vorfinden, der darauf achtet, dass diese Grundsätze gewahrt werden. Das Volk als Souverän organisiert und führt Wahlen selbst durch, daher bilden wahlberechtigte Personen die Wahlvorstände. Ohne Wahlvorstände ist die ordnungsgemäße Abwicklung einer Wahl nicht möglich. Folglich ist es von außerordentlicher Bedeutung, dass jede wahlberechtigte Person zur Übernahme eines Wahlehrenamtes bereit ist und verpflichtet werden kann. Warum gerade ich? Grundsätzlich gilt: Jede wahlberechtigte Person ist verpflichtet, ein Wahlehrenamt zu übernehmen, wenn sie hierzu durch die jeweilige Gemeindewahlbehörde oder Wahlleitung berufen wird. Sie setzen damit in Sie das Vertrauen, diese Aufgabe gewissenhaft zu erfüllen. automatisch dem Reservepool zugeordnet. Name, Vorname Geburtsdatum Straße, Hausnummer Telefon privat Während der Wahlzeit (8 bis 18 Uhr) ist das Wählerverzeichnis zu führen und es ist zu prüfen, ob es sich um eine wahlberechtigte Person handelt, die den Stimmzettel verlangt. Es sind die Stimmzettel auszureichen, die persönliche Stimmabgabe durch vorgeschriebene Nutzung der Wahlkabine und das Einwerfen des gefalteten Stimmzettels in die Wahlurne zu überwachen. PLZ, Ort Telefon dienstlich E-Mail-Adresse Handy Bei der Briefwahl werden die Wahlbriefe geöffnet, die von den Briefwählerinnen und Briefwählern unterschriebenen Wahlscheine geprüft und die Stimmzettelumschläge in die Urne geworfen. IBAN (22 Stellen): Nach dem Ende der Wahlzeit beginnt die Stimmenauszählung. Bei zweifelhafter Stimmabgabe wird gemeinsam über deren Gültigkeit entschieden. Über die gesamte Sitzung fertigt die Schriftführung die Wahlniederschrift an, die von allen Mitgliedern des Wahlvorstandes bzw. Briefwahlvorstandes zu unterschreiben ist. Die Wahlvorsteherin/ Briefwahlvorsteherin oder der Wahlvorsteher/ Briefwahlvorsteher leitet die Wahlhandlung bzw. Zulassung der Wahlbriefe sowie die Auszählung der Stimmen. Die zustehende Entschädigung wird überwiesen. Bitte unbedingt die Kontobeziehung mitteilen. DE BIC: Kreditinstitut Abweichender Kontoinhaber (Name, Vorname) ** Ich stimme zu, dass meine persönlichen Daten ausschließlich im Zusammenhang mit der Ausübung meines Ehrenamtes als Abstimmungshelferin oder Abstimmungshelfer von der Hansestadt Rostock verarbeitet und gespeichert werden. Der Speicherung dieser Daten kann ich jederzeit schriftlich widersprechen.
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