Flyer Wahlehrenamt (application/pdf 187.7 KB)

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Was ist noch wichtig?
Die ausgefüllte Bereitschaftserklärung können Sie uns per Post zusenden oder direkt bei der Bereichsleitung
Grundsatz/Wahlen am Neuen Markt 1, 18055 Rostock abgeben.
Fax: 0381 - 381 9034
E-Mail: [email protected]
Hansestadt Rostock
Der Oberbürgermeister
Bereich Grundsatz / Wahlen
- Wahlhelferverwaltung 18050 Rostock
Bereitschaftserklärung zur Übernahme eines Ehrenamtes
in einem Wahlvorstand
Das Amt einer Wahlhelferin oder eines Wahlhelfers zur Landtagswahl können alle Deutschen im Sinne des Grundgesetzes übernehmen, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und seit
mindestens 37 Tagen in Mecklenburg-Vorpommern eine Wohnung
haben und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Wer sich zur Mitarbeit im Wahlvorstand entschließt, füllt eine
Bereitschaftserklärung zur Übernahme des Ehrenamtes in einem
Wahlvorstand aus, unterschreibt und schickt sie an die aufgedruckte Adresse.
Mit dem Berufungsschreiben erhalten Sie dann die Angaben zu
Ihrer Funktion im Wahlvorstand, zum Einsatzort und zur Einsatzzeit. Wahlvorsteherinnen und Wahlvorsteher, stellvertretende
Wahlvorsteherinnen und stellvertretende Wahlvorsteher sowie die
Schriftführerinnen und Schriftführer bekommen gleichzeitig die
Einladung zur Schulung für Mitglieder in Wahlvorständen.
In Würdigung des Ehrenamtes wird eine erhöhte Aufwandsentschädigung für die Wahlvorsteherin und den Wahlvorsteher von
40 Euro, für die Stellvertretung und für die Schriftführung von
35 Euro sowie für die übrigen Mitglieder der Wahlvorstände von
30 Euro gewährt, die wir überweisen.
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Das Büro der Wahlhelferverwaltung wird ab dem 15. Juni 2016
mit Frau Doreen Seemann und Frau Anne Hammer besetzt sein.
Es befindet sich im Rathaus-Anbau, Zimmer 5.13, und ist montags
bis donnerstags von 8 bis 12 Uhr und 13 bis 15 Uhr geöffnet.
Für Fragen zum Wahlehrenamt nutzen Sie bitte die E-Mail-Adresse
der Wahlhelferverwaltung: [email protected].
Wir bedanken uns bei allen, die sich zur Übernahme einer ehrenamtlichen Tätigkeit entschieden haben, und wünschen viel Erfolg
bei der Erfüllung der übertragenen Aufgaben. Alle Interessenten
möchten wir ermutigen, ein Wahlehrenamt zu übernehmen.
Die Bereitschaftserklärung finden Sie auch
online ausfüllbar als Download im Internet
unter www.rostock.de/wahlen.
Impressum
Herausgeberin:
Redaktion:
Grafik und Produktion:
Hansestadt Rostock,
Presse- und Informationsstelle
Hansestadt Rostock,
Bereich Grundsatz/Wahlen
PINAX Werbemedien
(05/16-5)
Das Wahlehrenamt
Fragen und Antworten
Rostock braucht Wahlhelferinnen und
Wahlhelfer zur Landtagswahl für den
4. September 2016
Herzlich willkommen
Wenn Sie in einem allgemeinen Wahlvorstand oder einem Briefwahlvorstand mitwirken, dann gibt Ihnen dieser Flyer wichtige
Auskünfte.
Ihr Name und Ihre Adresse entstammen aus einer der folgenden
Datenquellen:
ê Sie haben sich freiwillig für die Übernahme eines Wahlehrenamtes gemeldet.
Wählen gehen ist gelebte Demokratie, Ihre aktive Mitwirkung
in einem Wahlvorstand ist daher eine wichtige Möglichkeit, die
demokratischen Grundsätze der Bundesrepublik Deutschland mit
Leben zu erfüllen.
ê Sie haben bereits ein Wahlehrenamt ausgeübt, Ihre personenbezogenen Daten befinden sich in unserer Datei der Wahlhelferinnen und Wahlhelfer und Sie haben der Speicherung sowie
Verwendung der Daten für künftige Wahlen nicht widersprochen.
Das Wahlehrenamt nimmt einen einzigen Tag in Anspruch und ist
damit im Vergleich zu anderen Ehrenämtern weniger zeitintensiv.
Mit Ihrer Berufung sind Sie nicht allein. Nur durch das Engagement
vieler Bürgerinnen und Bürger kann die ordnungsgemäße Durchführung einer Wahl gewährleistet werden.
ê Sie wurden von einer Partei vorgeschlagen.
Wenn Sie es wünschen, bekommen Sie ein entsprechendes Zertifikat. Wir freuen uns, dass Sie sich dieser für uns alle wichtigen
Aufgabe stellen.
Ihre Stadtverwaltung
der Hansestadt Rostock
als Gemeindewahlbehörde
ê Ihre Adresse entstammt einer Personalliste der im Wahlgebiet
wohnhaften Beschäftigten des öffentlichen Dienstes. Behörden
und Einrichtungen des Landes, der Landkreise, Gemeinden und
Ämter und der sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehenden
Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts
sind verpflichtet, die entsprechenden Daten gegenüber der Gemeindewahlbehörde anzugeben. Ihr Arbeitgeber hat Sie über die
Weitergabe Ihrer personenbezogenen Daten an die Gemeindewahlbehörde zu informieren.
Was ist zu tun?
Wahl zum 7. Landtag von Mecklenburg-Vorpommern
am 04. September 2016
Bereitschaftserklärung zur Übernahme eines Ehrenamtes
in einem Wahlvorstand
Ich erkläre mich bereit, bei der am 04. September 2016
stattfindenden Wahl zum 7. Landtag von MecklenburgVorpommern in einem Wahlvorstand mitzuarbeiten.
Ich möchte in einem
allgemeinen Wahlvorstand
Briefwahlvorstand
die folgende Funktion übernehmen (Bitte Zutreffendes ankreuzen!):
Wahlvorsteherin / Wahlvorsteher*
stellvertretende Wahlvorsteherin/
stellvertretender Wahlvorsteher*
Schriftführerin / Schriftführer*
stellvertretende Schriftführerin/
stellvertretender Schriftführer/
Beisitzerin / Beisitzer
*Die Schulung kann um
10 Uhr oder
18 Uhr wahrgenommen
werden. Hinweis: Sind alle Funktionen in den Wahlvorständen belegt, werden Sie
Warum das Wahlehrenamt?
Der Wahlvorstand/Briefwahlvorstand ist für den ordnungsgemäßen und reibungslosen Ablauf im Wahlraum zuständig.
Das Wahlrecht ist ein Grundrecht unserer Demokratie.
Im Artikel 20 Absatz 2 des Grundgesetzes heißt es: „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volk in Wahlen und
Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung,
der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.“
Vor Öffnung des Wahllokals erledigen alle gemeinsam vorbereitende Aufgaben, wie z.B. Kontrolle der Wahlutensilien auf
Vollständigkeit und das Anbringen der Wahlbekanntmachung. Das
Wählerverzeichnis, die Wahlbekanntmachungen und das erforderliche Material liefert die Gemeindewahlbehörde. Das Wahlmobiliar
ist in der Regel bereits aufgestellt.
Meine persönlichen Angaben lauten**:
Das Volk umfasst alle Staatsbürgerinnen und Staatsbürger. Sie
üben „Staatsgewalt“ aus, indem sie wählen gehen, also vom
aktiven Wahlrecht Gebrauch machen. Dieses Wahlrecht wird durch
allgemeine, unmittelbare, freie, gleiche und geheime Wahlen
gewährleistet.
Wahlen und ihre Wahlrechtsgrundsätze sind nur sinnvoll, wenn
Wählerinnen und Wähler am Wahltag einen Wahlvorstand vorfinden, der darauf achtet, dass diese Grundsätze gewahrt werden.
Das Volk als Souverän organisiert und führt Wahlen selbst durch,
daher bilden wahlberechtigte Personen die Wahlvorstände.
Ohne Wahlvorstände ist die ordnungsgemäße Abwicklung einer
Wahl nicht möglich. Folglich ist es von außerordentlicher Bedeutung, dass jede wahlberechtigte Person zur Übernahme eines
Wahlehrenamtes bereit ist und verpflichtet werden kann.
Warum gerade ich?
Grundsätzlich gilt: Jede wahlberechtigte Person ist verpflichtet,
ein Wahlehrenamt zu übernehmen, wenn sie hierzu durch die
jeweilige Gemeindewahlbehörde oder Wahlleitung berufen wird.
Sie setzen damit in Sie das Vertrauen, diese Aufgabe gewissenhaft
zu erfüllen.
automatisch dem Reservepool zugeordnet.
Name, Vorname
Geburtsdatum
Straße, Hausnummer
Telefon privat
Während der Wahlzeit (8 bis 18 Uhr) ist das Wählerverzeichnis
zu führen und es ist zu prüfen, ob es sich um eine wahlberechtigte Person handelt, die den Stimmzettel verlangt. Es sind die
Stimmzettel auszureichen, die persönliche Stimmabgabe durch
vorgeschriebene Nutzung der Wahlkabine und das Einwerfen des
gefalteten Stimmzettels in die Wahlurne zu überwachen.
PLZ, Ort
Telefon dienstlich
E-Mail-Adresse
Handy
Bei der Briefwahl werden die Wahlbriefe geöffnet, die von den
Briefwählerinnen und Briefwählern unterschriebenen Wahlscheine
geprüft und die Stimmzettelumschläge in die Urne geworfen.
IBAN (22 Stellen):
Nach dem Ende der Wahlzeit beginnt die Stimmenauszählung. Bei
zweifelhafter Stimmabgabe wird gemeinsam über deren Gültigkeit
entschieden.
Über die gesamte Sitzung fertigt die Schriftführung die Wahlniederschrift an, die von allen Mitgliedern des Wahlvorstandes bzw.
Briefwahlvorstandes zu unterschreiben ist.
Die Wahlvorsteherin/ Briefwahlvorsteherin oder der Wahlvorsteher/
Briefwahlvorsteher leitet die Wahlhandlung bzw. Zulassung der
Wahlbriefe sowie die Auszählung der Stimmen.
Die zustehende Entschädigung wird überwiesen.
Bitte unbedingt die Kontobeziehung mitteilen.
DE
BIC:
Kreditinstitut
Abweichender Kontoinhaber (Name, Vorname)
** Ich stimme zu, dass meine persönlichen Daten ausschließlich im Zusammenhang
mit der Ausübung meines Ehrenamtes als Abstimmungshelferin oder Abstimmungshelfer von der Hansestadt
Rostock verarbeitet und gespeichert werden. Der Speicherung dieser Daten kann
ich jederzeit schriftlich widersprechen.