Dr. Matthias Leist Mitberichtigung von Rechtsfehlern, § 177 AO (A) Wortlautmethode - (B) AEAO zu § 177 BFH Rahmenmethode - sicherste Vorgehensweise Beispiel (zu Fall 18) (1) Ermittlung des Änderungsrahmens aus den selbständigen Korrekturvorschriften VZ 07 ursprünglich zu versteuerndes Einkommen VZ 08 50.000 50.000 + 2.000 + 2.000 0 0 - Obergrenze 52.000 52.000 - Untergrenze 50.000 50.000 selbst. Änderungen, die dieses erhöhten selbst. Änderungen, die dieses vermindern Änderungsrahmen (2) Ermittlung des - hypothetisch - materiell richtigen zu versteuernden Einkommens (dazu sind sämtliche Fehler zu berücksichtigen) VZ 07 ursprünglich zu versteuerndes Einkommen Fehler VZ 08 50.000 50.000 + 2.000 + 2.000 - 3.000 - 3.000 + 4.000 materiell richtiges zu versteuerndes Einkommen (3) 49.000 53.000 Vergleich des materiell richtigen Einkommens mit dem Änderungsrahmen - Liegt der ermittelte Betrag innerhalb des Rahmens, so ist der Bescheid auf diesen Betrag zu ändern. Liegt er außerhalb des Rahmens, erfolgt die Änderung nur bis zur jeweiligen Ober- bzw. Untergrenze. Im VZ 07 liegt der materiell richtige Betrag unter der Untergrenze von € 50.000,00, d. h. dieser Betrag ist für die Besteuerung maßgeblich. Im VZ 08 überschreitet der materiell richtige Betrag von € 53.000,00 die Obergrenze (€ 52.000,00). Daher kann eine Korrektur nur insoweit stattfinden, d. h. der Bescheid für 08 ist auf € 52.000 zu ändern.
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