Mitberichtigung von Rechtsfehlern, § 177 AO

Dr. Matthias Leist
Mitberichtigung von Rechtsfehlern, § 177 AO
(A)
Wortlautmethode
-
(B)
AEAO zu § 177
BFH
Rahmenmethode
-
sicherste Vorgehensweise
Beispiel (zu Fall 18)
(1)
Ermittlung des Änderungsrahmens aus den selbständigen Korrekturvorschriften
VZ 07
ursprünglich zu versteuerndes Einkommen
VZ 08
50.000
50.000
+ 2.000
+ 2.000
0
0
- Obergrenze
52.000
52.000
- Untergrenze
50.000
50.000
selbst. Änderungen, die dieses erhöhten
selbst. Änderungen, die dieses vermindern
Änderungsrahmen
(2) Ermittlung des - hypothetisch - materiell richtigen zu versteuernden Einkommens (dazu sind sämtliche
Fehler zu berücksichtigen)
VZ 07
ursprünglich zu versteuerndes Einkommen
Fehler
VZ 08
50.000
50.000
+ 2.000
+ 2.000
- 3.000
- 3.000
+ 4.000
materiell richtiges zu versteuerndes Einkommen
(3)
49.000
53.000
Vergleich des materiell richtigen Einkommens mit dem Änderungsrahmen
-
Liegt der ermittelte Betrag innerhalb des Rahmens, so ist der Bescheid auf diesen Betrag zu
ändern.
Liegt er außerhalb des Rahmens, erfolgt die Änderung nur bis zur jeweiligen Ober- bzw.
Untergrenze.
 Im VZ 07 liegt der materiell richtige Betrag unter der Untergrenze von € 50.000,00, d. h. dieser Betrag ist für
die Besteuerung maßgeblich. Im VZ 08 überschreitet der materiell richtige Betrag von € 53.000,00 die
Obergrenze (€ 52.000,00). Daher kann eine Korrektur nur insoweit stattfinden, d. h. der Bescheid für 08 ist
auf € 52.000 zu ändern.