Bundesamt für Energie Abteilung Energieeffizienz und

Swissolar
Schweizerischer Fachverband für Sonnenenergie
Association suisse des professionnels de l’énergie solaire
Ass. svizzera dei professionisti dell’energia solare
www.swissolar.ch
[email protected]
Infoline 0848 00 01 04
Datum
Ihre Referenz
Ansprechperson
Bundesamt für Energie
Abteilung Energieeffizienz und Erneuerbare
Energien
Dienst Führungsunterstützung
3003 Bern
Per Mail: [email protected]
24.5.2016
David Stickelberger
Stellungnahme Swissolar zur Änderung der Energieverordnung (EnV):
Neufestlegung des Zuschlags gemäss Art. 15b des Energiegesetzes (EnG)
Sehr geehrte Damen und Herren
Wir danken Ihnen für die Gelegenheit zur Stellungnahme in genannter Sache.
Wir unterstützen ausdrücklich den Antrag, den Zuschlag per 1.1.2017 von heute 1,3 Rappen pro
Kilowattstunde auf 1,5 Rp/kWh anzuheben.
Begründung:
Zurzeit stehen rund 37‘000 Photovoltaik-Projekte auf der KEV-Warteliste, und monatlich
kommen rund 1000 weitere Anträge hinzu. Auf der Warteliste stehen auch über 17‘000 bereits
realisierte Anlagen, deren Initianten sich darauf verlassen haben, in absehbarer Zeit Fördermittel
zu erhalten. Eine grosse Entlastung brachte die 2014 eingeführte Einmalvergütung (EIV) für
kleinere PV-Anlagen, von der bereits über 13‘000 Anlagen profitieren konnten und weitere 7600
demnächst einen Beitrag erhalten sollten. Die gleichzeitige Legalisierung des Eigenverbrauchs
hat diese Entwicklung gefördert.
Bei der Einführung der EIV wurde in Aussicht gestellt, dass es hier im Gegensatz zur KEV keine
Warteliste gebe. Inzwischen wurde jedoch mit der Einführung der Bevorzugung baureifer
Projekte anderer Technologien eine neue Priorität bei der Mittelzuteilung geschaffen, die dazu
führt, dass nun auch bei der EIV faktisch eine Warteliste besteht. Im laufenden Jahr konnten erst
50 Mio. Fr. für EIV-Beiträge zugesichert werden; wer sich jetzt anmeldet, erhält einen negativen
Bescheid. Eine Zusage ist nur möglich, wenn der Zuschlag auf 1,5 Rp./kWh erhöht wird. KEVBeiträge konnten in diesem Jahr bisher nicht ausbezahlt werden.
Es wäre ein sehr schlechtes Signal an die Bevölkerung, wenn aufgrund fehlender Mittel die EIVFörderung, kaum ist sie richtig angelaufen, wieder zurückgefahren werden muss. Dabei ist die
K:\POLITIK UND RECHT\BUND\KEV\KEV-Zuschlag 2017\150524_Stellungnahme_KEV-Zuschlag17.docx
Seite 2
EIV mit einem Beitrag von rund 3 Rp. pro geförderte Kilowattstunde eine extrem effiziente
Fördermassnahme.
Sehr wichtig ist zudem auch, dass kurz vor der voraussichtlichen Erhöhung des Zuschlags auf
2,3 Rp./kWh im Rahmen der Energiestrategie 2050 kein Markteinbruch wegen fehlender Mittel
ausgelöst wird. Dies wäre jedoch zu befürchten beim Beibehalten eines Zuschlags von 1,3
Rp./kWh. Es wäre mit Betriebseinstellungen grösseren Ausmasses zu rechnen, verbunden mit
einer Abwanderung der Fachkräfte in andere Branchen. Das während Jahren aufgebaute Knowhow ginge damit verloren und stünde beim verstärkten Ausbau der Solarenergie im Rahmen der
Energiestrategie 2050 nicht zur Verfügung.
Wir danken Ihnen, dass Sie unserer Forderung Rechnung tragen.
Freundliche Grüsse
SWISSOLAR
David Stickelberger
Geschäftsleiter