Swissolar Schweizerischer Fachverband für Sonnenenergie Association suisse des professionnels de l’énergie solaire Ass. svizzera dei professionisti dell’energia solare www.swissolar.ch [email protected] Infoline 0848 00 01 04 Datum Ihre Referenz Ansprechperson Bundesamt für Energie Abteilung Energieeffizienz und Erneuerbare Energien Dienst Führungsunterstützung 3003 Bern Per Mail: [email protected] 24.5.2016 David Stickelberger Stellungnahme Swissolar zur Änderung der Energieverordnung (EnV): Neufestlegung des Zuschlags gemäss Art. 15b des Energiegesetzes (EnG) Sehr geehrte Damen und Herren Wir danken Ihnen für die Gelegenheit zur Stellungnahme in genannter Sache. Wir unterstützen ausdrücklich den Antrag, den Zuschlag per 1.1.2017 von heute 1,3 Rappen pro Kilowattstunde auf 1,5 Rp/kWh anzuheben. Begründung: Zurzeit stehen rund 37‘000 Photovoltaik-Projekte auf der KEV-Warteliste, und monatlich kommen rund 1000 weitere Anträge hinzu. Auf der Warteliste stehen auch über 17‘000 bereits realisierte Anlagen, deren Initianten sich darauf verlassen haben, in absehbarer Zeit Fördermittel zu erhalten. Eine grosse Entlastung brachte die 2014 eingeführte Einmalvergütung (EIV) für kleinere PV-Anlagen, von der bereits über 13‘000 Anlagen profitieren konnten und weitere 7600 demnächst einen Beitrag erhalten sollten. Die gleichzeitige Legalisierung des Eigenverbrauchs hat diese Entwicklung gefördert. Bei der Einführung der EIV wurde in Aussicht gestellt, dass es hier im Gegensatz zur KEV keine Warteliste gebe. Inzwischen wurde jedoch mit der Einführung der Bevorzugung baureifer Projekte anderer Technologien eine neue Priorität bei der Mittelzuteilung geschaffen, die dazu führt, dass nun auch bei der EIV faktisch eine Warteliste besteht. Im laufenden Jahr konnten erst 50 Mio. Fr. für EIV-Beiträge zugesichert werden; wer sich jetzt anmeldet, erhält einen negativen Bescheid. Eine Zusage ist nur möglich, wenn der Zuschlag auf 1,5 Rp./kWh erhöht wird. KEVBeiträge konnten in diesem Jahr bisher nicht ausbezahlt werden. Es wäre ein sehr schlechtes Signal an die Bevölkerung, wenn aufgrund fehlender Mittel die EIVFörderung, kaum ist sie richtig angelaufen, wieder zurückgefahren werden muss. Dabei ist die K:\POLITIK UND RECHT\BUND\KEV\KEV-Zuschlag 2017\150524_Stellungnahme_KEV-Zuschlag17.docx Seite 2 EIV mit einem Beitrag von rund 3 Rp. pro geförderte Kilowattstunde eine extrem effiziente Fördermassnahme. Sehr wichtig ist zudem auch, dass kurz vor der voraussichtlichen Erhöhung des Zuschlags auf 2,3 Rp./kWh im Rahmen der Energiestrategie 2050 kein Markteinbruch wegen fehlender Mittel ausgelöst wird. Dies wäre jedoch zu befürchten beim Beibehalten eines Zuschlags von 1,3 Rp./kWh. Es wäre mit Betriebseinstellungen grösseren Ausmasses zu rechnen, verbunden mit einer Abwanderung der Fachkräfte in andere Branchen. Das während Jahren aufgebaute Knowhow ginge damit verloren und stünde beim verstärkten Ausbau der Solarenergie im Rahmen der Energiestrategie 2050 nicht zur Verfügung. Wir danken Ihnen, dass Sie unserer Forderung Rechnung tragen. Freundliche Grüsse SWISSOLAR David Stickelberger Geschäftsleiter
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