Zürcher Sparpläne am falschen Ort: Wichtiges

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Medienmitteilung vom 18. August 2016
Zürcher Sparpläne am falschen Ort: Wichtiges Energieprogramm beibehalten!
Swissolar appelliert an den Zürcher Regierungsrat, auf die Streichung des Energieförderprogramms ab 2017 zu verzichten. Das Programm schafft dringend nötige Anreize für Bauherren,
den Öl- und Gasverbrauch ihrer Bauten zu reduzieren, und sichert Arbeitsplätze und wertvolles Fachwissen im Gewerbe.
Für energetische Massnahmen im Gebäudebereich sind gemäss Bundesverfassung primär die Kantone zuständig. Die kantonalen Förderprogramme zeigen eine grosse Wirkung und haben einen guten Leistungsausweis. Sie tragen zur Sicherung einheimischer Arbeitsplätze für Unternehmen,
Handwerker und Forscher bei. Der Zürcher Kantonsrat hat im Januar 2014 den Rahmenkredit 20142017 von 32 Mio. Fr. für Förderbeiträge bewilligt, gestützt auf Art. 16 des kantonalen Energiegesetzes. Im Rahmen der „Leistungsüberprüfung 2016“ will nun der Zürcher Regierungsrat ab 2017
das Energieförderungsprogramm abrupt stoppen, um einmalig 8 Mio. Fr. einzusparen. Damit wird
eine gefährliche und für Investoren abschreckende «Stop and go» - Politik betrieben, denn mit der
Energiestrategie 2050 fliessen voraussichtlich ab 2018 zusätzliche Mittel aus der Bundes-CO2Abgabe an die Kantone.
Auch für die Baubranche bringt der Entscheid Verwirrung und Unklarheit statt Planungs- und Investitionssicherheit: Was plant der Kanton Zürich im Jahr 2018? Sollen/können lokale Gewerbetreibende
wie Installateure und Anbieter von Solaranlagen, Wärmepumpen, Energieholz und Gebäudesanierungen ihre Mitarbeiter kurzfristig entlassen, um sie dann im Jahr 2018 eventuell erneut einzustellen? Es droht ein massiver Verlust an wertvollem Know-how, das später mit grossem Aufwand
wieder aufgebaut werden muss.
Von der Kürzung betroffen wären voraussichtlich Beiträge an folgende Massnahmen: MinergieBauten, grosse Holzheizungen, Abwärmenutzung, thermische Solaranlagen, Ersatz Elektroheizungen, Wärmenetze, Verbrauchsabhängige Heizkostenabrechnung, Gebäudeausweis der Kantone
(GEAK) sowie Beiträge an Dritte (kommunale Energieplanungen, Information und Beratung, Weiterbildung, etc.)
Zürcher Gemeinden mit ca. 2/3 der Einwohner des Kantons haben basierend auf dem kantonalen Programm ein kommunales Förderreglement eingeführt. Weil diese Gemeinden bisher effizient die kantonalen Strukturen (Antragsformulare, Bearbeitung und Kontrolle) genutzt haben, könnten sie im Jahr 2017 ihre eigenen Förderprogramme nur noch mit grossem Mehraufwand weiterführen. Somit wäre im Jahr 2017 ein Unterbruch auch für die kommunal geförderten Massnahmen zu
befürchten.
Die meisten Kantone machen aus wirtschaftlichen Gründen das Gegenteil: Der Kanton Thurgau beispielsweise investiert viel in erneuerbare Energien und Energieeffizienz und erhält pro selbst eingesetzten Franken bis zu 1.50 Fr. an Bundesmitteln dazu. Im Kanton Bern wurde in diesem Jahr neu
die Förderung des Ersatzes bestehender Ölheizungen eingeführt. Solche Massnahmen führen zur
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Verlagerung der Ausgaben für Energie – oft für Erdöl aus kriegsführenden Ländern – in Wertschöpfung im eigenen Kanton. Es wäre ein verheerendes Signal, wenn sich der bevölkerungsreichste
Kanton in diesem wichtigen Bereich aus seiner Verantwortung stehlen würde!
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