Wartezimmerinformation! Ich darf darauf aufmerksam machen, dass "Pseudo"Patienten (Mystery-Shopper der Krankenkassen) in meiner Ordination als Personen, die sich eine Kassenleistung erschleichen wollen, erkannt und als Betrüger (Vortäuschen einer Erkrankung) behandelt werden. Nachdem bei uns neben der OrdinationsInfrastruktur auch meine zeitlichen Ressourcen in Anspruch genommen werden, müssen diese Leistungen wegen der Täuschungsabsichten außerhalb des Kassenvertrags (trotz Steckens einer gültigen eCard) abgerechnet werden: Für diese Sicherheitsleistung ist ein Betrag von 200,vorgesehen, der bar oder mittels Kreditkarte, Bankomatkarte sofort beglichen werden muss, Sie erhalten einen Registrierkassenzettel. Dieser Betrag wird danach an "Ärzte ohne Grenzen" überwiesen. Außerdem erfolgt ohne Ausnahme eine Anzeige wegen betrügerischer Täuschung mit dem Zweck des Erschleichens ärztlicher Hilfe. Mit der Bitte um Verständnis
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