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Wartezimmerinformation!
Ich darf darauf aufmerksam machen, dass "Pseudo"Patienten (Mystery-Shopper der Krankenkassen) in
meiner Ordination als Personen, die sich eine
Kassenleistung erschleichen wollen, erkannt und als
Betrüger (Vortäuschen einer Erkrankung) behandelt
werden. Nachdem bei uns neben der OrdinationsInfrastruktur auch meine zeitlichen Ressourcen in
Anspruch genommen werden, müssen diese
Leistungen wegen der Täuschungsabsichten außerhalb
des Kassenvertrags (trotz Steckens einer gültigen
eCard) abgerechnet werden: Für diese
Sicherheitsleistung ist ein Betrag von 200,vorgesehen, der bar oder mittels Kreditkarte,
Bankomatkarte sofort beglichen werden muss, Sie
erhalten einen Registrierkassenzettel. Dieser Betrag
wird danach an "Ärzte ohne Grenzen" überwiesen.
Außerdem erfolgt ohne Ausnahme eine Anzeige
wegen betrügerischer Täuschung mit dem Zweck des
Erschleichens ärztlicher Hilfe.
Mit der Bitte um Verständnis