DXA Knochendichtemessung - „Goldstandard“ in unserer Praxis Mit Röntgenaufnahmen kann nachlassende Knochendichte (Osteopenie, Osteoporose) nur qualitativ bestimmt werden. Zur quantitativen Befundung des Ist-Zustands und zur verlässlichen Verlaufskontrolle ist heutzutage die ausgereifteste Messmethode die DXA Knochendichtemessung. Sie gilt als „Goldstandard“ weltweit und ist in allen internationalen Therapiestudien als die beste Methode zur Früherkennung von Osteoporose klassifiziert. Die Knochendichtemessung beruht auf der Schwächung von Röntgenstrahlen beim Durchstrahlen eines Objektes. Als Objekt werden bevorzugt gemessen, weil repräsentativ für den Gesamtzustand, der körperzugewandte Teil des Oberschenkelknochens und die Lendenwirbelsäule. Die Schwächung der Röntgenstrahlen hängt ab von der physikalischen Dichte des Objektes, seiner Dicke in Strahlrichtung und einer von Material und Strahlungsenergie abhängigen Konstanten. Die Kunst des Messverfahrens und moderner Geräte nach diesem Verfahren besteht darin, mit Hilfe ausgeklügelter Software verschiedene Fehlerquellen zu minimieren. So wird beispielsweise der Einfluss von Weichteilen, die im Strahlengang liegen, beim DXA-Verfahren (DXA = Dual X-Ray Absorptiometrie = Zwei-Spektren Röntgenabsorptionsmessung) durch zwei Röntgenspektren von verschiedener Energie eliminiert. Dies wird dadurch möglich, dass die Strahlenabsorption von Knochen und Weichteilgewebe je nach Strahlenenergie unterschiedlich ist. Mit ca. 3 µSv (Microsievers) lässt sich die Strahlenbelastung pro Untersuchung praktisch vernachlässigen. Diese liegt etwas unter der natürlichen täglichen Strahlenexposition von 5 - 8 µSv. Ein Transatlantikflug beispielsweise hat mit 60 µSv eine deutlich stärkere Strahlenbelastung zur Folge (Quelle: Osteologie 2007; 16: 177 - 188). Zur Frage der Kosten: Die DXA-Messung wird von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt, wenn Knochenbrüche ohne ersichtlichen Grund aufgetreten sind, also nicht als Folge eines Unfalls. Darüber hinaus erfolgt eine Zahlung bei Risikopatienten. Die Genehmigung dieser Untersuchung als Kassenleistung wurde von uns bisher nicht beantragt, da im Rahmen des Sicherstellungsauftrags diese Leistung bereits in Bad Wildbad und Umgebung als Kassenleistung angeboten wird. Auf Wunsch überweisen wir Sie gerne zu diesen in der Nähe ansässigen Kollegen. Wenn wir diese Leistung auf Ihren ausdrücklichen Wunsch hin selbst erbringen sollen, werden wir sie privat in Rechnung stellen.
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