Kommission berichtet über die Lage der Grundrechte in

Europäische Kommission - Pressemitteilung
Kommission berichtet über die Lage der Grundrechte in der EU
Brüssel, 19. Mai 2016
Heute hat die Kommission ihren Bericht über die Anwendung der Charta der Grundrechte
der Europäischen Union für das Jahr 2015 veröffentlicht. Der Bericht gibt einen Überblick
darüber, wie die Grundrechte in einer Reihe von EU-Politikbereichen und in den
Mitgliedstaaten angewendet wurden.
Der Erste Vizepräsident Frans Timmermans erklärte dazu: „Grundrechte sind das Fundament unserer
Europäischen Union und unserer Gemeinschaften. In letzter Zeit werden sie durch aufkommende
Intoleranz, Fremdenfeindlichkeit und Hassbotschaften in Frage gestellt. Angesichts dieser
Herausforderungen ist es von wesentlicher Bedeutung, dass wir Demokratie, Grundrechte und
Rechtsstaatlichkeit verteidigen. Der Grundrechtecharta kommt dabei eine Vorreiterrolle zu. Wir
müssen uns weiter dafür einsetzen, dass sie für Jedermann in Europa Wirklichkeit wird.“
Věra Jourová, EU-Kommissarin für Justiz, Verbraucher und Gleichstellung, fügte hinzu: „Wenn wir
wirklich einen Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts erreichen wollen, müssen wir unsere
Grundrechte aktiv fördern und das tatsächliche Schutzniveau EU-weit anheben. Die EU hat dieses Jahr
konkrete Schritte zur Stärkung der Grundrechte unternommen, beispielsweise die Vollendung der
Datenschutzreform, neue Regeln zum Schutz Minderjähriger in Strafverfahren und die Intensivierung
des Kampfes gegen Anstiftung zum Hass. Die Grundrechte dürfen nicht nur auf dem Papier stehen, sie
müssen praktiziert werden. Das sind wir unseren Bürgerinnen und Bürgern schuldig.“
Für das Jahr 2015 führt der Bericht eine Reihe von Gesetzgebungspaketen zur Förderung der
Grundrechte auf, darunter das Reformpaket zum Datenschutz, sowie Richtlinie über
Verfahrensgarantien für Minderjährige in Strafverfahren und die Richtlinie über die Rechte von Opfern.
Er enthält auch Erläuterungen, wie die Kommission die Charta in ihrer gesetzgeberischen und
politischen Arbeit im vergangenen Jahr berücksichtigt hat. Beispielhaft werden hier die Maßnahmen zur
besseren Bewältigung der Migrationsproblematik auf EU-Ebene (Europäische Migrationsagenda) oder
zur Verbesserung der Sicherheitslage (Europäische Sicherheitsagenda) angeführt. Schließlich enthält
der Bericht Ausführungen zur Anwendung der Grundrechtecharta durch den Europäischen Gerichtshof
und zu den wichtigsten Entwicklungen in der Rechtsprechung.
Einen besonderen Schwerpunkt des diesjährigen Berichts bildet das erste jährliche Kolloquium über
Grundrechte, das im Oktober 2015 stattfand.Auf diesem Kolloquium zum Thema „ Toleranz und
Respekt: Prävention und Bekämpfung von antisemitisch und antimuslimisch motiviertem Hass in
Europa“ wurden der Kommission bestimmte Kernmaßnahmen vorgeschlagen.
Auf dem zweiten jährlichen Kolloquium zum Thema „Medienvielfalt und Demokratie“ am kommenden
17./18. November in Brüssel wird der Erste Vizepräsident Frans Timmermans zusammen mit den
Kommissionsmitgliedern Günther Oettinger und Věra Jourová die zentrale Rolle freier und
pluralistischer Medien und insbesondere digitaler Medien in demokratischen Gesellschaften erörtern.
Außerdem hat die Kommission heute eine öffentliche Konsultation veröffentlicht, deren Ergebnisse in
die Beratungen auf diesem Kolloquium einfließen werden.
Hintergrund
Mit dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon am 1. Dezember 2009 wurde die Charta der
Grundrechte der Europäischen Union rechtsverbindlich. Die Bestimmungen der Charta richten sich vor
allem an die EU-Organe und nachgeordnet nur dann an die Mitgliedstaaten, wenn diese Unionsrecht
umsetzen.
Die Kommission arbeitet mit den zuständigen Behörden auf nationaler, lokaler und europäischer Ebene
daran, die Menschen besser über ihre Grundrechte sowie darüber zu informieren, wo sie Hilfe finden,
wenn ihre Rechte verletzt wurden. Sie stellt nun über das Europäische Justiz-Portal praktische
Informationen über diese Rechte bereit und hat mit Bürgerbeauftragten, Gleichstellungseinrichtungen
und Menschenrechtsinstitutionen einen Dialog über die Bearbeitung von Beschwerden über
Grundrechtsverletzungen eingeleitet.
Weitere Informationen
Bericht 2015 über die Anwendung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union
Jährliches Kolloquium über Grundrechte 2016
In das Kolloquium 2016 einfließende öffentliche Konsultation
IP/16/1799
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