Grundrechtfähig Block

Grundrechtsfähig?
Die angebliche mangelnde Grundrechtsfähigkeit staatlicher Stellen soll
das neue Totschlagargument sein gegen unerwünschte Eingriffe oder
Kontrollen gegenüber Menschen... Das kann nicht so sein. Denn die
Grundrechte sind die rechtlichen Grundlagen der nachfolgenden
Gesetze für Personen. Art. 1 Abs. 3 GG" Die nachfolgenden
Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und
Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht." Der Staat ist demnach
in seiner Gesetzgebung an die Grundrechte gebunden. Jedoch nur,
solange keine Not besteht, die Ausnahmen erforderlich macht (siehe
dazu Zitiergebot). Personen sind Rechtsinstitute, deren Rechtsfähigkeit
und Geschäftsfähigkeit dem Recht des Staates unterliegen (Art. 7 BGBEG). Gewisse Grundrechte sind der Person vom Staat zugestanden. Mit
Menschenrechten hat das nichts zu tun. Diese sind naturgegeben und
keine Zugeständnisse. Sie sind daher der Bestimmung eines Menschen
nicht unterworfen und damit auch nicht einem, vom Menschen
erschaffenen Konstrukt wie etwa der Rechtsperson. Die Person ist nur
der Mensch, der g l a u b t, sich über die naturgegebenen
Gesetzmäßigkeiten hinwegsetzen zu können und e i g e n e Rechte
beanspruchen zu können. Der Staat ist diejenige Rechtsperson, die
Menschen dieser Gesinnung als Personen kontrolliert und ihnen gewisse
Zugeständnisse macht. Weder vom Staat, noch von sonst jemandem ist
aber an den naturgegebenen Gesetzmäßigkeiten die der Mensch, der
sich nicht fremdsteuern lässt, als Gesetz achtet, auch nur das Geringste
zu ändern. Und demnach auch nicht an den, sich aus den
naturgegebenen Gesetzmäßigkeiten ergebenden Rechten.
Für die Kontrolle und Gerichtsbarkeit über die naturgegebenen Gesetze,
die daraus hervorgehenden Rechte und deren naturgegebene Träger die
sich nicht s e l b s t anders bestimmen, ist die staatliche Gewalt nicht
zuständig. Das übersteigt aus naturgegebenen Gründen ihre
Kompetenzen. Jedoch ist die Bestimmung der Grundrechte
veränderbar und unterliegt sehr wohl der staatlichen Gewalt! Demnach
richtet sich der provokative Satz: "Sind Sie überhaupt
grundrechtsfähig?" nur gegen den, der ihn spricht. denn er bekennt
sich damit selbst zum Wesen der Person und damit zu dem, der ganz
legal zu kontrollieren ist.
Samasattva