Grundrechtsfähig? Die angebliche mangelnde Grundrechtsfähigkeit staatlicher Stellen soll das neue Totschlagargument sein gegen unerwünschte Eingriffe oder Kontrollen gegenüber Menschen... Das kann nicht so sein. Denn die Grundrechte sind die rechtlichen Grundlagen der nachfolgenden Gesetze für Personen. Art. 1 Abs. 3 GG" Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht." Der Staat ist demnach in seiner Gesetzgebung an die Grundrechte gebunden. Jedoch nur, solange keine Not besteht, die Ausnahmen erforderlich macht (siehe dazu Zitiergebot). Personen sind Rechtsinstitute, deren Rechtsfähigkeit und Geschäftsfähigkeit dem Recht des Staates unterliegen (Art. 7 BGBEG). Gewisse Grundrechte sind der Person vom Staat zugestanden. Mit Menschenrechten hat das nichts zu tun. Diese sind naturgegeben und keine Zugeständnisse. Sie sind daher der Bestimmung eines Menschen nicht unterworfen und damit auch nicht einem, vom Menschen erschaffenen Konstrukt wie etwa der Rechtsperson. Die Person ist nur der Mensch, der g l a u b t, sich über die naturgegebenen Gesetzmäßigkeiten hinwegsetzen zu können und e i g e n e Rechte beanspruchen zu können. Der Staat ist diejenige Rechtsperson, die Menschen dieser Gesinnung als Personen kontrolliert und ihnen gewisse Zugeständnisse macht. Weder vom Staat, noch von sonst jemandem ist aber an den naturgegebenen Gesetzmäßigkeiten die der Mensch, der sich nicht fremdsteuern lässt, als Gesetz achtet, auch nur das Geringste zu ändern. Und demnach auch nicht an den, sich aus den naturgegebenen Gesetzmäßigkeiten ergebenden Rechten. Für die Kontrolle und Gerichtsbarkeit über die naturgegebenen Gesetze, die daraus hervorgehenden Rechte und deren naturgegebene Träger die sich nicht s e l b s t anders bestimmen, ist die staatliche Gewalt nicht zuständig. Das übersteigt aus naturgegebenen Gründen ihre Kompetenzen. Jedoch ist die Bestimmung der Grundrechte veränderbar und unterliegt sehr wohl der staatlichen Gewalt! Demnach richtet sich der provokative Satz: "Sind Sie überhaupt grundrechtsfähig?" nur gegen den, der ihn spricht. denn er bekennt sich damit selbst zum Wesen der Person und damit zu dem, der ganz legal zu kontrollieren ist. Samasattva
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