Informationen FB ÖR II

Fallbesprechung
Öffentliches Recht II – Grundrechte
Liebe Studentinnen, liebe Studenten,
im Sommersemester 2016 haben Sie die Möglichkeit, an der von mir angebotenen
Fallbesprechung im Öffentlichen Recht teilzunehmen. Der Besuch einer Fallbesprechung ist freiwillig und findet begleitend zum Grundkurs im Öffentlichen Recht II
(Grundrechte) statt, der von Prof. Dr. Nettesheim durchgeführt wird.
Thema der Veranstaltung sind die Grundrechte und insbesondere ihre Behandlung in
der Fallbearbeitung. Ziel ist es, die in der Vorlesung vermittelten Inhalte zu wiederholen und durch praktische Anwendung zu festigen. Nach einem Überblick über die
Grundlagen und das Prozessrecht werden wir uns den einzelnen Grundrechten anhand von Übungsfällen nähern, die von Ihnen vorbereitet und gemeinsam montags
von 14 Uhr c.t. bis 15:45 Uhr besprochen werden. Aufgrund der geringeren Teilnehmerzahl verglichen mit der Vorlesung, ist es möglich, sich stärker in den einzelnen
Terminen einzubringen und einen Überblick über eigene Stärken und Schwächen zu
bekommen – ein Vorteil, den ich Sie anhalten möchte, zu nutzen.
Die verwendeten Materialien – insbesondere die Fälle und deren Lösungen – werden
von mir auf meiner Homepage für die Vor- und Nachbereitung zum Download bereitgestellt. Im Übrigen benötigen Sie für unsere Termine nur den der Vorlesung entsprechenden Gesetzestext.
Zur Vorbereitung auf die kommenden Prüfungen im Öffentlichen Recht biete ich Ihnen
gegen Ende der Veranstaltung die Teilnahme an einer Probeklausur an, die wir gemeinsam besprechen werden.
Die regelmäßige Teilnahme an der Fallbesprechung (max. 3 Fehltermine) kann ich –
sofern gewünscht – am Ende der Veranstaltung durch einen Fallbesprechungsschein
bestätigen.
Falls Sie überdies noch Fragen haben, bin ich für Sie gerne per E-Mail oder telefonisch erreichbar. Ich wünsche Ihnen ein erfolgreiches Sommersemester 2016 und
freue mich auf die gemeinsame Arbeit.
Jasper Hermesmeier
Lehrstuhl Prof. Dr. Remmert
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