Faktenblatt „Aktionsplan Radium 2016 – 2019“

Eidgenössisches Departement des Innern EDI
Bundesamt für Gesundheit BAG
Faktenblatt „Aktionsplan Radium 2016 –
2019“
Handlungsfeld:
1. Lebensqualität
Ziel:
1.2 Komplettierung Gesundheitsschutz
Massnahme:
1.2.2 Verbesserter Schutz vor Chemikalien und anderen Wirkstoffen
Hintergrund
Im Juni 2014 berichteten die Medien in einer Reihe von Artikeln über mögliche lokale radioaktive
Verunreinigungen durch die massive Verwendung von radiumhaltiger Leuchtfarbe in der
Uhrenindustrie bis in die 1960er-Jahre. Diese Berichte sorgten für grosse Unruhe bei der
betroffenen lokalen Bevölkerung. Der Bundesrat verabschiedete am 13. Mai 2015 einen vom EDI
vorgelegten Aktionsplan, der die Untersuchung von potenziell verunreinigten Wohnungen und bei
Überschreitung des Strahlengrenzwerts deren Sanierung vorsieht.
Ziel
Das BAG nimmt eine sorgfältige Untersuchung der Situation und eine Einzelfallbeurteilung vor,
wenn zu befürchten ist, dass die Bevölkerung einer Strahlung oberhalb des Grenzwerts von 1 mSv
pro Jahr ausgesetzt ist. Das wichtigste Ziel des Aktionsplans Radium ist es folglich, sicherzustellen,
dass dieser Grenzwert für die jährliche Strahlenbelastung der Bevölkerung durch die
Radiumrückstände nicht überstiegen wird. Des Weiteren soll dafür gesorgt werden, dass
Arbeitnehmende und Umwelt vor den Risiken geschützt sind, die sich aus einem möglichen
Freiwerden von Radium bei den Arbeiten an Gebäuden, Böden und Deponien ergeben.
Die wichtigsten Phasen des Aktionsplans sind:
– historische Nachforschungen zu potenziell kontaminierten Gebäuden;
– diagnostische Messungen und Beurteilung der Radium-Exposition der Bewohnerinnen und
Bewohner;
– Durchführung von Sanierungen bei Überschreitung des gesetzlich festgelegten Grenzwerts;
– Prüfung und Überwachung von Deponien, die Radiumabfälle enthalten könnten.
Aktueller Stand
Die Strukturen zur Umsetzung des Aktionsplans wurden geschaffen und funktio nieren. Die
technischen und administrativen Verfahren wurden ausgearbeitet und dokumentiert. Die Umsetzung
entspricht dem erwarteten Stand. Einige kleinere Probleme sind aufgetaucht, gefährden die
Umsetzung des Aktionsplans jedoch nicht. Sie werden derzeit untersucht und sollten bald behoben
sein.
Das weitere Vorgehen
Die historischen Nachforschungen sollten Ende 2016 abgeschlossen sein. Die diagnostischen
Messungen und die Sanierungsmassnahmen der bewohnten Lokalitäten werden gemäss Planung
fortgesetzt. Die Liste der Deponien und das Verfahren für deren Überwachung werden in
Zusammenarbeit mit dem BAFU bis Ende 2016 festgelegt.
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Aktualisierung: Mai 2016
Weitere Informationen
Weitere Informationen sind auf der Website www.str-rad.ch in der Rubrik «Radium-Altlasten»
verfügbar.
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Aktualisierung: Mai 2016