Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Gesundheit BAG Faktenblatt „Aktionsplan Radium 2016 – 2019“ Handlungsfeld: 1. Lebensqualität Ziel: 1.2 Komplettierung Gesundheitsschutz Massnahme: 1.2.2 Verbesserter Schutz vor Chemikalien und anderen Wirkstoffen Hintergrund Im Juni 2014 berichteten die Medien in einer Reihe von Artikeln über mögliche lokale radioaktive Verunreinigungen durch die massive Verwendung von radiumhaltiger Leuchtfarbe in der Uhrenindustrie bis in die 1960er-Jahre. Diese Berichte sorgten für grosse Unruhe bei der betroffenen lokalen Bevölkerung. Der Bundesrat verabschiedete am 13. Mai 2015 einen vom EDI vorgelegten Aktionsplan, der die Untersuchung von potenziell verunreinigten Wohnungen und bei Überschreitung des Strahlengrenzwerts deren Sanierung vorsieht. Ziel Das BAG nimmt eine sorgfältige Untersuchung der Situation und eine Einzelfallbeurteilung vor, wenn zu befürchten ist, dass die Bevölkerung einer Strahlung oberhalb des Grenzwerts von 1 mSv pro Jahr ausgesetzt ist. Das wichtigste Ziel des Aktionsplans Radium ist es folglich, sicherzustellen, dass dieser Grenzwert für die jährliche Strahlenbelastung der Bevölkerung durch die Radiumrückstände nicht überstiegen wird. Des Weiteren soll dafür gesorgt werden, dass Arbeitnehmende und Umwelt vor den Risiken geschützt sind, die sich aus einem möglichen Freiwerden von Radium bei den Arbeiten an Gebäuden, Böden und Deponien ergeben. Die wichtigsten Phasen des Aktionsplans sind: – historische Nachforschungen zu potenziell kontaminierten Gebäuden; – diagnostische Messungen und Beurteilung der Radium-Exposition der Bewohnerinnen und Bewohner; – Durchführung von Sanierungen bei Überschreitung des gesetzlich festgelegten Grenzwerts; – Prüfung und Überwachung von Deponien, die Radiumabfälle enthalten könnten. Aktueller Stand Die Strukturen zur Umsetzung des Aktionsplans wurden geschaffen und funktio nieren. Die technischen und administrativen Verfahren wurden ausgearbeitet und dokumentiert. Die Umsetzung entspricht dem erwarteten Stand. Einige kleinere Probleme sind aufgetaucht, gefährden die Umsetzung des Aktionsplans jedoch nicht. Sie werden derzeit untersucht und sollten bald behoben sein. Das weitere Vorgehen Die historischen Nachforschungen sollten Ende 2016 abgeschlossen sein. Die diagnostischen Messungen und die Sanierungsmassnahmen der bewohnten Lokalitäten werden gemäss Planung fortgesetzt. Die Liste der Deponien und das Verfahren für deren Überwachung werden in Zusammenarbeit mit dem BAFU bis Ende 2016 festgelegt. 1/2 Aktualisierung: Mai 2016 Weitere Informationen Weitere Informationen sind auf der Website www.str-rad.ch in der Rubrik «Radium-Altlasten» verfügbar. 2/2 Aktualisierung: Mai 2016
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