Aktionsplan zur Unterstützung von betreuenden und pflegenden

Eidgenössisches Departement des Innern EDI
Bundesamt für Gesundheit BAG
Faktenblatt „Aktionsplan zur Unterstützung
von betreuenden und pflegenden
Angehörigen“
Handlungsfeld:
1. Lebensqualität
Ziel:
1.1 Zeitgemässe Versorgungsangebote fördern
Massnahme:
1.1.2 Versorgungsanpassung im Bereich Langzeitpflege
Ausgangslage
Ein zunehmender Bedarf an Betreuung und Pflege, der nicht allein durch das Gesundheitswesen
gedeckt werden kann, neue Formen des familiären Zusammenlebens sowie die stetig steigende
Erwerbsquote bei den Frauen hat die familiären Aufgaben für erkrankte Familienmitglieder ins
Blickfeld der Politik gerückt. Das Parlament und der Bundesrat haben zwischen 2009 bis 2013
verschiedene Aufträge zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für betreuende und pflegende
Angehörige erteilt. Für die Situationsanalyse, die Erarbeitung des Handlungsbedarfs und von
Lösungsansätzen hat das Eidgenössische Departement des Innern eine Arbeitsgruppe
«Angehörigenpflege» eingesetzt. Am 5. Dezember 2014 hat der Bundesrat den nachfolgend
dargestellten «Aktionsplan zur Unterstützung und Entlastung betreuender und pflegender
Angehöriger» verabschiedet.
Zielsetzung
Ziel des Aktionsplans ist es, für betreuende und pflegende Angehörige gute Rahmenbedingungen
zu schaffen. Mittels passenden Unterstützungs- und Entlastungsangeboten soll den betreuenden
und pflegenden Angehörigen ein nachhaltiges Engagement ermöglicht und Überforderungen
innerhalb der Familien möglichst vermieden werden. Wenn Erwerbstätige ihr Arbeit spensum
vorübergehend reduzieren oder eine Auszeit nehmen wollen, sollte dies ermöglicht werden, ohne
dass sie dadurch ihre wirtschaftliche Grundlage oder ihre berufliche Laufbahn gefährden. Di e vier
Handlungsfelder heissen:
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Daten und Information
Entlastungsangebote – Qualität und Zugang
Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Angehörigenbetreuung und –pflege
Betreuungsurlaub oder alternative Unterstützungsmöglichkeiten
Stand der Dinge
Die Umsetzung der Massnahmen des Aktionsplans erfolgt in den nächsten Jahren im Rahmen der
bestehenden Kompetenzverteilung zwischen Bund und Kantonen.
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Aktualisierung: Oktober 2015
Nächste Schritte
Der Bund wird das weitere Vorgehen zur Umsetzung dieser Massnahmen gemeinsam mit den
Kantonen, den Gemeinden und privaten Organisationen festlegen. Der konk rete Umsetzungsplan
wird im Herbst 2016 vorliegen.
Link zu weiterführenden Informationen
http://www.bag.admin.ch/themen/gesundheitspolitik/14437/index.html?lang=de
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Aktualisierung: Oktober 2015