Patentanwältin Patentanwalt INHALT Tätigkeitsmerkmale. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 Anforderungen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 Beschäftigungsmöglichkeiten. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2 Ausbildung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2 Weiterbildung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2 Durchschnittliches Bruttoeinstiegsgehalt. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3 Impressum. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3 TÄTIGKEITSMERKMALE Patentanwälte und Patentanwältinnen sind akademisch ausgebildete AkademikerInnen eines technischen oder mathematisch-naturwissenschaftlichen Faches, die sich im Rahmen einer PatenanwaltanwärterInnenschaft zusätzliche juristische Qualifikationen erwerben. Patentanwälte und Patentanwältinnen (auch Patent-AssessorInnen) beraten und vertreten MandantInnen auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes, welches Patente, Gebrauchsmuster, Geschmacksmuster (Designschutz), Marken, Arbeitnehmererfinderrecht, Halbleiterschutzrecht, Typografieschutzrecht, Sortenschutzrecht und Lizenzverträge umfasst. Patentanwälte und Patentanwältinnen sind zur berufsmäßigen Vertretung vor dem Patentamt, vor dem Obersten Patent- und Markensenat sowie in Angelegenheiten des Sorten- und des Musterschutzes vor den zuständigen Verwaltungsbehörden berechtigt. Auf den oben genannten Gebieten sind sie auch zur berufsmäßigen Mit-Vertretung befugt (z.B. neben dem Rechtsanwalt, vor den ordentlichen Gerichten und Strafgerichten). Sie erstellen außerdem Gutachten (z.B. zu der Frage der Patentfähigkeit einer Erfindung, der Gültigkeit oder des Schutzumfanges eines Patentes oder anderen gewerblichen Schutzrechtes). Siehe auch die Berufe Rechtsanwalt/-anwältin und RechtswissenschafterIn, JuristIn. ANFORDERUNGEN Naturwissenschaftliches Verständnis, Gute Kenntnisse in Mathematik (Abstraktes Denken) und Deutsch (hohe Lesekompetenz, Begriffsverständnis), strengste berufliche Verschwiegenheit, Verantwortungsbewusstsein, souveränes Auftreten und Argumentations- und Kommunikationsstärke, Seite 1 von 3 | AMS Berufslexikon - Uni/FH/PH | www.berufslexikon.at Patentanwältin Patentanwalt strukturierte und zielorientierte Arbeitsweise, Gute Allgemeinbildung, Empathiervermögen, hohe Aufnahmeund Merkfähigkeit (hohe Lesekapazität), Entscheidungssicherheit. BESCHÄFTIGUNGSMÖGLICHKEITEN Patentanwälte und Patentanwältinnen finden Beschäftigungsmöglichkeiten in Patent-, Lizenz- und Vertragsabteilungen von großen Unternehmen verschiedenster Branchen sowie Forschungsinstituten und Behörden (Patentämter). Ein fünfjähriges Praktikum als PatentanwaltsanwärterIn bei einem/einer Patentanwalt/anwältin sowie die staatliche Patentanwaltprüfung gewährleistet fundiertes Fachwissen auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes. AUSBILDUNG Patentanwälte und Patentanwältinnen sind ausgebildete AkademikerInnen eines technischen oder mathematisch-naturwissenschaftlichen Faches, die im Rahmen einer Patenanwalt-Anwärterschaft zusätzlich juristische Qualifikationen erwerben. Die Zulassung zum praktischen Teil der Ausbildung als PatentanwaltsanwärterIn erfordert die Vollendung eines technischen oder mathematisch-naturwissenschaftlichen Studiums an einer inländischen Universität oder Nostrifizierung eines entsprechenden ausländischen akademischen Grades. Uni: Ein technisches Studium, wie z.B. Chemie, Technische Chemie, Physik, Technische Physik, Elektrotechnik, Maschinenbau, Technische Mathematik, Werkstoffwissenschaften, Wirtschaftsingenieurwesen-Maschinenbau. Die Ausbildung zum/zur Patentanwalt/Patentanwältin ist dreigliedrig und umfasst einen theoretischen Teil, einen Praxisteil und eine Abschlussprüfung. Es ist eine mindestens fünfjährige Praxiszeit als Patentanwaltsanwärter zu absolvieren. Nach Abschluss der Praxiszeit ist die sog. Patentanwaltsprüfung abzulegen. Für ehemalige Mitglieder des Patentamtes, für ZiviltechnikerInnen und für langjährige PatentsachbearbeiterInnen aus Industriepatentabteilungen gibt es Sonderregelungen. Nähere Infos bietet die Website der Österreichischen Patentanwaltskammer. WEITERBILDUNG Es besteht eine Reihe von Fort- und Weiterbildungsangeboten, postgradualen Ausbildungen und Universitätslehrgängen. Beispiele für Masterprogrammen Uni: Z.B. Recht und Wirtschaft für TechnikerInnen, Master of Legal Studies im Medizinrecht, Integriertes Diplomstudium der Rechtswissenschaften (zweisprachig), Recht und Wirtschaft, Europarecht, Internationales Steuerrecht, Patentrecht, Medizinrecht, Management & Recht, International Business & Law. Seite 2 von 3 | AMS Berufslexikon - Uni/FH/PH | www.berufslexikon.at Patentanwältin Patentanwalt MedUni Wien: Forensische Wissenschaften (Master of Forensic Science). Zielgruppe sind JuristInnen, ExekutivbeamtInnen bzw. PolizistInnen, AnwärterInnen für allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Sachverständige in Gesundheitsberufen u.a. DURCHSCHNITTLICHES BRUTTOEINSTIEGSGEHALT € 2.680,00 - € 2.980,00 Die Datengrundlage bilden die entsprechenden Kollektivverträge. Diese werden um Informationen aus anderen Quellen wie zum Beispiel Microzensus-Daten (Statistik Austria) ergänzt. IMPRESSUM Für den Inhalt verantwortlich: Arbeitsmarktservice Österreich - Bundesgeschäftsstelle Abteilung Arbeitsmarktforschung und Berufsinformation Treustraße 35-43 1200 Wien E-Mail: [email protected] Stand der PDF-Generierung: 08.05.16 Die aktuelle Fassung der Berufsinformationen ist im Internet unter www.berufslexikon.at verfügbar! Seite 3 von 3 | AMS Berufslexikon - Uni/FH/PH | www.berufslexikon.at
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