Patentanwältin Patentanwalt

Patentanwältin
Patentanwalt
INHALT
Tätigkeitsmerkmale. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1
Anforderungen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1
Beschäftigungsmöglichkeiten. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2
Ausbildung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2
Weiterbildung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2
Durchschnittliches Bruttoeinstiegsgehalt. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3
Impressum. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3
TÄTIGKEITSMERKMALE
Patentanwälte und Patentanwältinnen sind akademisch ausgebildete AkademikerInnen eines
technischen oder mathematisch-naturwissenschaftlichen Faches, die sich im Rahmen einer
PatenanwaltanwärterInnenschaft zusätzliche juristische Qualifikationen erwerben.
Patentanwälte und Patentanwältinnen (auch Patent-AssessorInnen) beraten und vertreten MandantInnen auf
dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes, welches Patente, Gebrauchsmuster, Geschmacksmuster
(Designschutz), Marken, Arbeitnehmererfinderrecht, Halbleiterschutzrecht, Typografieschutzrecht,
Sortenschutzrecht und Lizenzverträge umfasst.
Patentanwälte und Patentanwältinnen sind zur berufsmäßigen Vertretung vor dem Patentamt, vor dem
Obersten Patent- und Markensenat sowie in Angelegenheiten des Sorten- und des Musterschutzes vor den
zuständigen Verwaltungsbehörden berechtigt.
Auf den oben genannten Gebieten sind sie auch zur berufsmäßigen Mit-Vertretung befugt (z.B. neben dem
Rechtsanwalt, vor den ordentlichen Gerichten und Strafgerichten).
Sie erstellen außerdem Gutachten (z.B. zu der Frage der Patentfähigkeit einer Erfindung, der Gültigkeit
oder des Schutzumfanges eines Patentes oder anderen gewerblichen Schutzrechtes).
Siehe auch die Berufe Rechtsanwalt/-anwältin und RechtswissenschafterIn, JuristIn.
ANFORDERUNGEN
Naturwissenschaftliches Verständnis, Gute Kenntnisse in Mathematik (Abstraktes Denken) und
Deutsch (hohe Lesekompetenz, Begriffsverständnis), strengste berufliche Verschwiegenheit,
Verantwortungsbewusstsein, souveränes Auftreten und Argumentations- und Kommunikationsstärke,
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strukturierte und zielorientierte Arbeitsweise, Gute Allgemeinbildung, Empathiervermögen, hohe Aufnahmeund Merkfähigkeit (hohe Lesekapazität), Entscheidungssicherheit.
BESCHÄFTIGUNGSMÖGLICHKEITEN
Patentanwälte und Patentanwältinnen finden Beschäftigungsmöglichkeiten in Patent-, Lizenz- und
Vertragsabteilungen von großen Unternehmen verschiedenster Branchen sowie Forschungsinstituten und
Behörden (Patentämter).
Ein fünfjähriges Praktikum als PatentanwaltsanwärterIn bei einem/einer Patentanwalt/anwältin sowie die
staatliche Patentanwaltprüfung gewährleistet fundiertes Fachwissen auf dem Gebiet des gewerblichen
Rechtsschutzes.
AUSBILDUNG
Patentanwälte und Patentanwältinnen sind ausgebildete AkademikerInnen eines technischen oder
mathematisch-naturwissenschaftlichen Faches, die im Rahmen einer Patenanwalt-Anwärterschaft zusätzlich
juristische Qualifikationen erwerben.
Die Zulassung zum praktischen Teil der Ausbildung als PatentanwaltsanwärterIn erfordert die Vollendung
eines technischen oder mathematisch-naturwissenschaftlichen Studiums an einer inländischen Universität
oder Nostrifizierung eines entsprechenden ausländischen akademischen Grades.
Uni: Ein technisches Studium, wie z.B. Chemie, Technische Chemie, Physik, Technische
Physik, Elektrotechnik, Maschinenbau, Technische Mathematik, Werkstoffwissenschaften,
Wirtschaftsingenieurwesen-Maschinenbau.
Die Ausbildung zum/zur Patentanwalt/Patentanwältin ist dreigliedrig und umfasst einen theoretischen Teil,
einen Praxisteil und eine Abschlussprüfung.
Es ist eine mindestens fünfjährige Praxiszeit als Patentanwaltsanwärter zu absolvieren. Nach Abschluss der
Praxiszeit ist die sog. Patentanwaltsprüfung abzulegen.
Für ehemalige Mitglieder des Patentamtes, für ZiviltechnikerInnen und für langjährige
PatentsachbearbeiterInnen aus Industriepatentabteilungen gibt es Sonderregelungen.
Nähere Infos bietet die Website der Österreichischen Patentanwaltskammer.
WEITERBILDUNG
Es besteht eine Reihe von Fort- und Weiterbildungsangeboten, postgradualen Ausbildungen und
Universitätslehrgängen.
Beispiele für Masterprogrammen
Uni: Z.B. Recht und Wirtschaft für TechnikerInnen, Master of Legal Studies im Medizinrecht, Integriertes
Diplomstudium der Rechtswissenschaften (zweisprachig), Recht und Wirtschaft, Europarecht,
Internationales Steuerrecht, Patentrecht, Medizinrecht, Management & Recht, International Business & Law.
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MedUni Wien: Forensische Wissenschaften (Master of Forensic Science). Zielgruppe sind JuristInnen,
ExekutivbeamtInnen bzw. PolizistInnen, AnwärterInnen für allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte
Sachverständige in Gesundheitsberufen u.a.
DURCHSCHNITTLICHES BRUTTOEINSTIEGSGEHALT
€ 2.680,00 - € 2.980,00
Die Datengrundlage bilden die entsprechenden Kollektivverträge. Diese werden um Informationen aus
anderen Quellen wie zum Beispiel Microzensus-Daten (Statistik Austria) ergänzt.
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