HIERMIT MELDE ICH VERBINDLICH AN TERMIN, ORT, DAUER NW174866 Mittwoch, 15. März 2017 Hotel Essener Hof Am Handelshof 5 45127 Essen Telefon: 0201 2425-0 Beginn: 10:00 Uhr Ende: 16:30 Uhr TEILNAHMEGEBÜHREN 310,00 € für Mitglieder des vhw 375,00 € für Nichtmitglieder 140,00 € für Studenten (bis 27 Jahre mit Nachweis) Die Teilnahmegebühren sind nach Erhalt der Rechnung vor Beginn der Veranstaltung ohne Abzug auf das Konto bei der Sparkasse KölnBonn, IBAN: DE59370501980001209816, BIC: COLSDE33XXX unter Angabe der Rechnungs- und Kundennummer zu zahlen. In den Teilnahmegebühren sind eine Materialsammlung, das Mittagessen, Getränke/Kaffee/Tee während der Pausen enthalten. PLZ/Ort Straße Name Institution vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e. V. Zentrale Seminarverwaltung Fritschestraße 27/28 10585 Berlin Fax: 030 390473-690 Absender: ANMELDUNG / ABMELDUNG Ihre An- oder Abmeldungen erbitten wir schriftlich per Post, Fax oder E-Mail an den vhw e. V., Zentrale Seminarverwaltung, Fritschestr. 27/28, 10585 Berlin, Fax: 030 390473-690, [email protected], oder buchen Sie im Internet unter www.vhw.de. Senden Sie uns Ihre Anmeldung möglichst unter Benutzung des anhängenden Anmeldeformulars zu. Die Anmeldung ist verbindlich. Nach Eingang der Anmeldung erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung mit einer Anreisebeschreibung sowie eine Rechnung. Bei fehlender Abmeldung, Stornierung weniger als 1 Werktag vor Veranstaltungsbeginn oder auch nur zeitweiser Teilnahme ist die volle Teilnahmegebühr zu zahlen. Bei einer Abmeldung, die nicht wenigstens 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn in Schriftform erfolgt, sind 50 % der Teilnahmegebühr zu entrichten. Ein kostenfreier Teilnehmertausch ist bis Veranstaltungsbeginn möglich. Wir bitten um Verständnis, dass wir uns Programmänderungen, Referentenoder auch Ortswechsel sowie die Absage von Veranstaltungen vorbehalten müssen. In jedem Fall sind wir bemüht, Ihnen Absagen oder notwendige Änderungen so rechtzeitig wie möglich mitzuteilen. Müssen wir eine Veranstaltung absagen, erstatten wir die bezahlte Teilnahmegebühr. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Gerichtsstand ist Bonn. vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e. V. Geschäftsstelle Nordrhein-Westfalen Hinter Hoben 149 · 53129 Bonn · Telefon: 0228 72599-46 Fax: 0228 72599-19 · E-Mail: [email protected] www.vhw.de Seminar Zuwendungen und Vergaberecht: Wie gewonnen so zerronnen? Mittwoch 15. März 2017 Essen www.vhw.de GUTE GRÜNDE FÜR IHRE TEILNAHME Zuwendungen erhalten ist schon schwer – sie zu behalten noch viel mehr. So könnte man schlagwortartig die Herausforderungen für Zuwendungsempfänger beschreiben, die sich insbesondere auch aus der Verpflichtung zur Beachtung vergaberechtlicher Vorschriften ergeben. Die Nebenbestimmungen des Zuwendungsbescheids verpflichten standardmäßig den Zuwendungsempfänger zur Anwendung vergaberechtlicher Vorschriften und zwar selbst dann, wenn der Zuwendungsempfänger ansonsten nicht dem Vergaberecht unterliegt und deshalb keine Erfahrung mit der Durchführung von Vergabeverfahren hat. Die damit verbundenen Herausforderungen werden in der Praxis häufig unterschätzt. Dies belegt eine Vielzahl verwaltungsgerichtlicher Entscheidungen, die den teilweisen oder vollständigen Widerruf wegen Vergabeverstößen wie etwa der falschen Verfahrenswahl rechtfertigen. Das Seminar gibt einen praxisorientierten Überblick über die Pflichten des Zuwendungsempfängers in Bezug auf das Vergaberecht, zeigt typische Stolperfallen sowie Vermeidungsstrategien auf und beleuchtet die Rechtsschutzmöglichkeiten gegen einen (drohenden) Widerruf der Fördermittel. Bringen Sie Ihre eigenen Fälle für die Diskussion mit den Fachkollegen mit, so dass auch der Erfahrungsaustausch zwischen den Referenten und den Teilnehmern und auch der Teilnehmer untereinander die Veranstaltung beleben kann; dazu bitten wir auch um Fallschilderungen bis 14 Tage vor dem Seminar per Mail an [email protected]. IHRE REFERENTEN Prof. Dr. Stefan Hertwig Fachanwalt für Verwaltungsrecht und für Bau- und Architektenrecht, Partner der Rechtsanwaltskanzlei CBH – Cornelius Bartenbach Haesemann und Partner in Köln und Honorarprofessor an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf. Schwerpunkte seiner Tätigkeit sind das Vergabe- und europäische Beihilfenrecht. Andreas Haupt Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Partner der Rechtsanwaltskanzlei CBH – Cornelius Bartenbach Haesemann und Partner in Köln. Sein Tätigkeitsschwerpunkt liegt im Vergabe- und Baurecht. AUF DEM SEMINAR TREFFEN SIE Bürgermeister(innen), Beigeordnete, Leiter(innen) und Mitarbeiter(innen) von Kämmereien, Hauptämtern und Rechtsämtern, Geschäftsführer(innen) und Mitarbeiter(innen) von Unternehmen, die öffentlich geförderte Maßnahmen durchführen sowie Mitarbeiter von Zuwendungsgebern und Rechnungshöfen. PROGRAMMABLAUF HIERMIT MELDE ICH VERBINDLICH AN Zuwendungen und Vergaberecht: Wie gewonnen so zerronnen? 1. Verpflichtungen zur Beachtung vergaberechtlicher Vorschriften • Vorgabe zur Anwendung des 1. Abschnitts der VOL/A bzw. der VOB/A • Unberührtheit gesetzlicher Verpflichtungen zur europaweiten Ausschreibung • Wirtschaftliche und sparsame Mittelverwendung • Beachtung der Tariftreue- und Vergabegesetze der Länder? Zuwendungen und Vergaberecht: Wie gewonnen so zerronnen? NW174866, Mittwoch, 15. März 2017, Essen Name, Vorname 2. Inhalt und Reichweite der Maßgaben • Welche Maßgaben haben Auflagenqualität und können bei Verstößen einen Widerruf rechtfertigen? • Umgang mit freigestellten Losen bei europaweiten Ausschreibungen • Bagatellgrenzen für die Anwendung des Vergaberechts? • Besonderheiten bei vorzeitigem Maßnahmebeginn Dienstbezeichnung Amt / Abteilung Telefon 3. Zielrichtung der Bindungen • Sicherung wirtschaftlicher und sparsamer Mittelverwendung • Weitere Ziele? Name, Vorname 4. Wann rechtfertigt ein Vergabeverstoß einen Widerruf der Förderung? • Schwere Vergabeverstöße – regelmäßiger Widerruf • Sonstige Vergabeverstöße – freies Ermessen • Bedeutung subjektiver Elemente für die Einordnung des Verstoßes Amt / Abteilung 5. Anforderungen an die Ermessensausübung • Auswirkungen des Verstoßes auf die Zielsetzungen der Bindung an das Vergaberecht • Relevanz getroffener Abstimmungen mit dem Zuwendungsgeber • Bedeutung des öffentlichen Interesses am Erhalt der Mittel Dienstbezeichnung 6. Offenbarungspflichten bei erkannten Vergabeverstößen? • Pflichten aus dem Zuwendungsbescheid • Strafrechtliche Offenbarungspflichten 7. Rechtsschutzmöglichkeiten und Strategien • Vermeidung typischer Stolperfallen • Wirksame Absicherung gegenüber dem Zuwendungsgeber • Rechtliche Hürden für einen Widerruf der Mittel • Strategien zur erfolgreichen Abwehr von Widerrufsbescheiden 10:00 Uhr 11:15 bis 11:30 Uhr 13:00 bis 14:00 Uhr 15:15 bis 15:30 Uhr 16:30 Uhr Beginn des Seminars Kaffeepause Mittagessen Kaffeepause Ende des Seminars E-Mail Dienstbezeichnung Telefon E-Mail Name, Vorname Amt / Abteilung Telefon E-Mail Rechnungsadresse Straße PLZ / Ort Telefon / Fax E-Mail Datum Unterschrift Oder melden Sie sich per E-Mail an: [email protected] Weitere Informationen unter www.vhw.de
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