Zuwendungen und Vergaberecht: Wie gewonnen so zerronnen?

HIERMIT MELDE ICH VERBINDLICH AN
TERMIN, ORT, DAUER
NW174866
Mittwoch, 15. März 2017
Hotel Essener Hof
Am Handelshof 5
45127 Essen
Telefon: 0201 2425-0
Beginn: 10:00 Uhr
Ende:
16:30 Uhr
TEILNAHMEGEBÜHREN
310,00 € für Mitglieder des vhw
375,00 € für Nichtmitglieder
140,00 € für Studenten (bis
27 Jahre mit Nachweis)
Die Teilnahmegebühren sind nach
Erhalt der Rechnung vor Beginn der
Veranstaltung ohne Abzug auf das
Konto bei der Sparkasse KölnBonn,
IBAN: DE59370501980001209816,
BIC: COLSDE33XXX unter Angabe
der Rechnungs- und Kundennummer
zu zahlen.
In den Teilnahmegebühren sind eine
Materialsammlung, das Mittagessen,
Getränke/Kaffee/Tee während der
Pausen enthalten.
PLZ/Ort
Straße
Name
Institution
vhw – Bundesverband für
Wohnen und Stadtentwicklung e. V.
Zentrale Seminarverwaltung
Fritschestraße 27/28
10585 Berlin
Fax: 030 390473-690
Absender:
ANMELDUNG / ABMELDUNG
Ihre An- oder Abmeldungen erbitten wir schriftlich per Post, Fax oder E-Mail
an den vhw e. V., Zentrale Seminarverwaltung, Fritschestr. 27/28, 10585 Berlin, Fax: 030 390473-690, [email protected], oder buchen Sie im Internet
unter www.vhw.de.
Senden Sie uns Ihre Anmeldung möglichst unter Benutzung des anhängenden
Anmeldeformulars zu. Die Anmeldung ist verbindlich. Nach Eingang der
Anmeldung erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung mit einer Anreisebeschreibung sowie eine Rechnung. Bei fehlender Abmeldung, Stornierung
weniger als 1 Werktag vor Veranstaltungsbeginn oder auch nur zeitweiser
Teilnahme ist die volle Teilnahmegebühr zu zahlen. Bei einer Abmeldung, die
nicht wenigstens 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn in Schriftform erfolgt, sind
50 % der Teilnahmegebühr zu entrichten. Ein kostenfreier Teilnehmertausch
ist bis Veranstaltungsbeginn möglich.
Wir bitten um Verständnis, dass wir uns Programmänderungen, Referentenoder auch Ortswechsel sowie die Absage von Veranstaltungen vorbehalten
müssen. In jedem Fall sind wir bemüht, Ihnen Absagen oder notwendige
Änderungen so rechtzeitig wie möglich mitzuteilen. Müssen wir eine Veranstaltung absagen, erstatten wir die bezahlte Teilnahmegebühr. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Gerichtsstand ist Bonn.
vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e. V.
Geschäftsstelle Nordrhein-Westfalen
Hinter Hoben 149 · 53129 Bonn · Telefon: 0228 72599-46
Fax: 0228 72599-19 · E-Mail: [email protected]
www.vhw.de
Seminar
Zuwendungen
und Vergaberecht:
Wie gewonnen
so zerronnen?
Mittwoch
15. März 2017
Essen
www.vhw.de
GUTE GRÜNDE FÜR IHRE TEILNAHME
Zuwendungen erhalten ist schon schwer – sie zu behalten noch viel mehr.
So könnte man schlagwortartig die Herausforderungen für Zuwendungsempfänger beschreiben, die sich insbesondere auch aus der Verpflichtung zur
Beachtung vergaberechtlicher Vorschriften ergeben.
Die Nebenbestimmungen des Zuwendungsbescheids verpflichten standardmäßig den Zuwendungsempfänger zur Anwendung vergaberechtlicher Vorschriften und zwar selbst dann, wenn der Zuwendungsempfänger ansonsten
nicht dem Vergaberecht unterliegt und deshalb keine Erfahrung mit der Durchführung von Vergabeverfahren hat.
Die damit verbundenen Herausforderungen werden in der Praxis häufig unterschätzt. Dies belegt eine Vielzahl verwaltungsgerichtlicher Entscheidungen,
die den teilweisen oder vollständigen Widerruf wegen Vergabeverstößen wie
etwa der falschen Verfahrenswahl rechtfertigen.
Das Seminar gibt einen praxisorientierten Überblick über die Pflichten des
Zuwendungsempfängers in Bezug auf das Vergaberecht, zeigt typische
Stolperfallen sowie Vermeidungsstrategien auf und beleuchtet die Rechtsschutzmöglichkeiten gegen einen (drohenden) Widerruf der Fördermittel.
Bringen Sie Ihre eigenen Fälle für die Diskussion mit den Fachkollegen mit,
so dass auch der Erfahrungsaustausch zwischen den Referenten und den
Teilnehmern und auch der Teilnehmer untereinander die Veranstaltung
beleben kann; dazu bitten wir auch um Fallschilderungen bis 14 Tage vor
dem Seminar per Mail an [email protected].
IHRE REFERENTEN
Prof. Dr. Stefan Hertwig
Fachanwalt für Verwaltungsrecht und für Bau- und
Architektenrecht, Partner der Rechtsanwaltskanzlei CBH
– Cornelius Bartenbach Haesemann und Partner in Köln
und Honorarprofessor an der Heinrich-Heine-Universität
Düsseldorf. Schwerpunkte seiner Tätigkeit sind das Vergabe- und europäische Beihilfenrecht.
Andreas Haupt
Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Partner der Rechtsanwaltskanzlei CBH – Cornelius Bartenbach Haesemann
und Partner in Köln. Sein Tätigkeitsschwerpunkt liegt im
Vergabe- und Baurecht.
AUF DEM SEMINAR TREFFEN SIE
Bürgermeister(innen), Beigeordnete, Leiter(innen) und Mitarbeiter(innen) von
Kämmereien, Hauptämtern und Rechtsämtern, Geschäftsführer(innen) und
Mitarbeiter(innen) von Unternehmen, die öffentlich geförderte Maßnahmen
durchführen sowie Mitarbeiter von Zuwendungsgebern und Rechnungshöfen.
PROGRAMMABLAUF
HIERMIT MELDE ICH VERBINDLICH AN
Zuwendungen und Vergaberecht: Wie gewonnen so zerronnen?
1. Verpflichtungen zur Beachtung vergaberechtlicher Vorschriften
• Vorgabe zur Anwendung des 1. Abschnitts der VOL/A bzw. der VOB/A
• Unberührtheit gesetzlicher Verpflichtungen zur europaweiten Ausschreibung
• Wirtschaftliche und sparsame Mittelverwendung
• Beachtung der Tariftreue- und Vergabegesetze der Länder?
Zuwendungen und Vergaberecht:
Wie gewonnen so zerronnen?
NW174866, Mittwoch, 15. März 2017, Essen
Name, Vorname
2. Inhalt und Reichweite der Maßgaben
• Welche Maßgaben haben Auflagenqualität und können bei
Verstößen einen Widerruf rechtfertigen?
• Umgang mit freigestellten Losen bei europaweiten Ausschreibungen
• Bagatellgrenzen für die Anwendung des Vergaberechts?
• Besonderheiten bei vorzeitigem Maßnahmebeginn
Dienstbezeichnung
Amt / Abteilung
Telefon
3. Zielrichtung der Bindungen
• Sicherung wirtschaftlicher und sparsamer Mittelverwendung
• Weitere Ziele?
Name, Vorname
4. Wann rechtfertigt ein Vergabeverstoß einen Widerruf der
Förderung?
• Schwere Vergabeverstöße – regelmäßiger Widerruf
• Sonstige Vergabeverstöße – freies Ermessen
• Bedeutung subjektiver Elemente für die Einordnung des Verstoßes
Amt / Abteilung
5. Anforderungen an die Ermessensausübung
• Auswirkungen des Verstoßes auf die Zielsetzungen der Bindung an
das Vergaberecht
• Relevanz getroffener Abstimmungen mit dem Zuwendungsgeber
• Bedeutung des öffentlichen Interesses am Erhalt der Mittel
Dienstbezeichnung
6. Offenbarungspflichten bei erkannten Vergabeverstößen?
• Pflichten aus dem Zuwendungsbescheid
• Strafrechtliche Offenbarungspflichten
7. Rechtsschutzmöglichkeiten und Strategien
• Vermeidung typischer Stolperfallen
• Wirksame Absicherung gegenüber dem Zuwendungsgeber
• Rechtliche Hürden für einen Widerruf der Mittel
• Strategien zur erfolgreichen Abwehr von Widerrufsbescheiden
10:00 Uhr
11:15 bis 11:30 Uhr
13:00 bis 14:00 Uhr
15:15 bis 15:30 Uhr
16:30 Uhr
Beginn des Seminars
Kaffeepause
Mittagessen
Kaffeepause
Ende des Seminars
E-Mail
Dienstbezeichnung
Telefon
E-Mail
Name, Vorname
Amt / Abteilung
Telefon
E-Mail
Rechnungsadresse
Straße
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Telefon / Fax
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Datum
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