HIERMIT MELDE ICH VERBINDLICH AN TERMIN, ORT, DAUER NS170802 Dienstag, 17. Januar 2017 Hotel Loccumer Hof Kurt-Schumacher-Str. 14/16 30159 Hannover Telefon: 0511 12 64-0 Beginn: 10:00 Uhr Ende: 16:30 Uhr TEILNAHMEGEBÜHREN 310,00 € für Mitglieder des vhw 375,00 € für Nichtmitglieder Die Teilnahmegebühren sind nach Erhalt der Rechnung vor Beginn der Veranstaltung ohne Abzug auf das Konto bei der Sparkasse KölnBonn, IBAN: DE59370501980001209816, BIC: COLSDE33XXX unter Angabe der Rechnungs- und Kundennummer zu zahlen. In den Teilnahmegebühren sind eine Materialsammlung, das Mittagessen, Getränke/Kaffee/Tee während der Pausen enthalten Seminar PLZ/Ort Straße Name Institution vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e. V. Zentrale Seminarverwaltung Fritschestraße 27/28 10585 Berlin Fax: 030 390473-690 Absender: ANMELDUNG / ABMELDUNG Ihre An- oder Abmeldungen erbitten wir schriftlich per Post, Fax oder E-Mail an den vhw e. V., Zentrale Seminarverwaltung, Fritschestr. 27/28, 10585 Berlin, Fax: 030 390473-690, [email protected], oder buchen Sie im Internet unter www.vhw.de. Senden Sie uns Ihre Anmeldung möglichst unter Benutzung des anhängenden Anmeldeformulars zu. Die Anmeldung ist verbindlich. Nach Eingang der Anmeldung erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung mit einer Anreisebeschreibung sowie eine Rechnung. Bei fehlender Abmeldung, Stornierung weniger als 1 Werktag vor Veranstaltungsbeginn oder auch nur zeitweiser Teilnahme ist die volle Teilnahmegebühr zu zahlen. Bei einer Abmeldung, die nicht wenigstens 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn in Schriftform erfolgt, sind 50 % der Teilnahmegebühr zu entrichten. Ein kostenfreier Teilnehmertausch ist bis Veranstaltungsbeginn möglich. Wir bitten um Verständnis, dass wir uns Programmänderungen, Referentenoder auch Ortswechsel sowie die Absage von Veranstaltungen vorbehalten müssen. In jedem Fall sind wir bemüht, Ihnen Absagen oder notwendige Änderungen so rechtzeitig wie möglich mitzuteilen. Müssen wir eine Veranstaltung absagen, erstatten wir die bezahlte Teilnahmegebühr. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Gerichtsstand ist Bonn. vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e. V. Geschäftsstelle Region Nord Sextrostr. 3–5 · 30169 Hannover · Telefon: 0511 984225-14 Fax: 0511 984225-19 · E-Mail: [email protected] www.vhw.de Neuerungen im niedersächsischen Vergaberecht unterhalb und oberhalb der EU-Schwellenwerte (insbes. NTVergG) Dienstag 17. Januar 2017 Hannover www.vhw.de GUTE GRÜNDE FÜR IHRE TEILNAHME Das Vergaberecht befindet sich in einem ständigen Wandel. Aufgrund des Vergaberechtsmodernisierungsgesetzes kam es zu einer grundlegenden Neustrukturierung und Neuregelung des Vergaberechtes oberhalb der unionsrechtlichen Schwellenwerte. Ziel des Bundesgesetzgebers und der Landesgesetzgeber ist es, nunmehr auch unterhalb der Schwellenwerte ein einheitliches Vergaberechtsregime zu kreieren. Das Bundeswirtschaftsministerium hat im Sommer 2016 einen ersten Diskussionsentwurf für die Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstleistungsaufträge veröffentlicht. Ziel des Seminars ist es, das derzeit geltende Regelwerk mit den wesentlichen Neuerungen infolge des Vergaberechtsmodernisierungsgesetzes 2016 sowie die grundlegenden Ziele der Normgeber auf Bundes- und Landesebene unterhalb der Schwellenwerte mit den konkreten Auswirkungen auf die Beschaffungspraxis in Niedersachsen vorzustellen. Sie erhalten praxisorientierte Tipps und Hilfestellungen und werden über die konkret anstehenden Neuerungen informiert. IHRE REFERENTEN Dr. Alexandra Losch Hannover, Fachanwältin für Vergaberecht, Fachanwältin für Verwaltungsrecht sowie Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht, Mitautorin zweier Vergaberechtskommentare, berät seit vielen Jahren Bieter und öffentliche Auftraggeber in vergaberechtlichen Fragestellungen Alexander Möllmann Leiter der Zentralen Vergabeprüfstelle der Landeshauptstadt Hannover Katrin Steffens ist als Leiterin des Referats für Öffentliches Auftragswesen, Preisrecht, Vergabekammer im Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr federführend für Grundsatzfragen des Vergaberechts in Niedersachsen. AUF DEM SEMINAR TREFFEN SIE Leiter(innen) und Mitarbeiter(innen) von Einrichtungen der öffentlichen Hand und der Landesbehörden, insbesondere der kommunalen Gebietskörperschaften sowie deren Eigenbetriebe sowie Eigen- und Beteiligungsgesellschaften, die Beschaffungen durchführen und/oder koordinieren, insbesondere also Vertreter(innen) von Einkaufsabteilungen der öffentlichen Hand, ebenso Mitglieder von Rechnungsprüfungsämtern, Mitarbeiter(innen) und Beschaffungsinstanzen von Krankenhäusern, Unfallversicherungsträgern, Jobcentern und Baubetriebshöfen. DIENSTAG, 17. JANUAR 2017 Neuerungen im niedersächsischen Vergaberecht unterhalb und oberhalb der EU-Schwellenwerte (insbesondere NTVergG) 10:00 Uhr Beginn des Seminars 1. Die Vergaberechtsmodernisierung 2016 – Stichtag: 18. April 2016 – was gilt jetzt? • GWB 2016: Grobüberblick • Dienst- und Lieferleistungen – Vergleich VgV & VOL/A EU alt – VgV 2016 • Beschaffung freiberuflicher Leistungen – Vergleich VOF alt – VgV 2016 • Bauleistungen: Neuregelungen – Vergleich VOB/A EU 2012 – VOB/A EU 2016 2. Vergaberecht unterhalb der unionsrechtlichen Schwellenwerte – was gilt jetzt? • Novellierung des NTVergG zum 01.07.2016 • Regelungen für die Vergabe von Bau-, Dienst- und Lieferleistungen 3. Ausblick: Das Regelwerk unterhalb der Schwellenwerte – was gilt künftig? a) Unterschwellenvergabeordnung (UVgO): Bereich der Liefer- und Dienstleistungsaufträge einschließlich freiberuflicher Leistungen: • Gegenstand und Anwendungsbereich • Verfahrensarten, Verfahrensregelungen • Bagatellvergaben: Was gilt dort? • Vergabe freiberuflicher Leistungen • Beauftragung sozialer und anderer besonderer Dienstleistungen • e-Vergabe in der Beschaffungspraxis: was ist zu beachten, welche praktischen Erfahrungen gibt es? • Neustrukturierung von Eignungskriterien • wirtschaftlichstes Angebot – Angebotsprüfung • Zulassung von Nebenangeboten • Einbeziehung Dritter: Eignungsleihe und Nachunternehmer • Vergabedokumentation • welcher Rechtsschutz gilt? b) 1. Abschnitt der VOB/A 2016: Bereich der Bauaufträge • Vergabearten, Verfahrensregelungen • Bagatellvergaben: Was gilt dort? • Neustrukturierung von Eignungskriterien • wirtschaftlichstes Angebot • Zulassung von Nebenangeboten • Einbeziehung Dritter: Eignungsleihe und Nachunternehmer • Vergabedokumentation c) Der Weg ins Regelwerk unterhalb der Schwellenwerte – NTVergG, LHO, KomHKVO 4. Fazit 16:30 Uhr HIERMIT MELDE ICH VERBINDLICH AN Neuerungen im niedersächsischen Vergaberecht unterhalb und oberhalb der EU-Schwellenwerte (insbesondere NTVergG) NS170802, Dienstag, 17. Januar 2017, Hannover Name, Vorname Dienstbezeichnung Amt / Abteilung Telefon E-Mail Name, Vorname Dienstbezeichnung Amt / Abteilung Telefon E-Mail Name, Vorname Dienstbezeichnung Amt / Abteilung Telefon E-Mail Rechnungsadresse Straße PLZ / Ort Telefon / Fax Ende des Seminars 11:15 bis 11:30 Uhr 13:00 bis 14:00 Uhr 15:15 bis 15:30 Uhr Kaffeepause Gemeinsames Mittagessen Kaffeepause E-Mail Datum Unterschrift Oder melden Sie sich per E-Mail an: [email protected] Weitere Informationen unter www.vhw.de
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