Programm-Download - Bündnis Soziale Stadt

HIERMIT MELDE ICH VERBINDLICH AN
TERMIN, ORT, DAUER
NS170802
Dienstag, 17. Januar 2017
Hotel Loccumer Hof
Kurt-Schumacher-Str. 14/16
30159 Hannover
Telefon: 0511 12 64-0
Beginn: 10:00 Uhr
Ende:
16:30 Uhr
TEILNAHMEGEBÜHREN
310,00 € für Mitglieder des vhw
375,00 € für Nichtmitglieder
Die Teilnahmegebühren sind nach
Erhalt der Rechnung vor Beginn der
Veranstaltung ohne Abzug auf das
Konto bei der Sparkasse KölnBonn,
IBAN: DE59370501980001209816,
BIC: COLSDE33XXX unter Angabe
der Rechnungs- und Kundennummer
zu zahlen.
In den Teilnahmegebühren sind eine
Materialsammlung, das Mittagessen,
Getränke/Kaffee/Tee während der
Pausen enthalten
Seminar
PLZ/Ort
Straße
Name
Institution
vhw – Bundesverband für
Wohnen und Stadtentwicklung e. V.
Zentrale Seminarverwaltung
Fritschestraße 27/28
10585 Berlin
Fax: 030 390473-690
Absender:
ANMELDUNG / ABMELDUNG
Ihre An- oder Abmeldungen erbitten wir schriftlich per Post, Fax oder E-Mail
an den vhw e. V., Zentrale Seminarverwaltung, Fritschestr. 27/28, 10585 Berlin, Fax: 030 390473-690, [email protected], oder buchen Sie im Internet
unter www.vhw.de.
Senden Sie uns Ihre Anmeldung möglichst unter Benutzung des anhängenden
Anmeldeformulars zu. Die Anmeldung ist verbindlich. Nach Eingang der
Anmeldung erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung mit einer Anreisebeschreibung sowie eine Rechnung. Bei fehlender Abmeldung, Stornierung
weniger als 1 Werktag vor Veranstaltungsbeginn oder auch nur zeitweiser
Teilnahme ist die volle Teilnahmegebühr zu zahlen. Bei einer Abmeldung, die
nicht wenigstens 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn in Schriftform erfolgt, sind
50 % der Teilnahmegebühr zu entrichten. Ein kostenfreier Teilnehmertausch
ist bis Veranstaltungsbeginn möglich.
Wir bitten um Verständnis, dass wir uns Programmänderungen, Referentenoder auch Ortswechsel sowie die Absage von Veranstaltungen vorbehalten
müssen. In jedem Fall sind wir bemüht, Ihnen Absagen oder notwendige
Änderungen so rechtzeitig wie möglich mitzuteilen. Müssen wir eine Veranstaltung absagen, erstatten wir die bezahlte Teilnahmegebühr. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Gerichtsstand ist Bonn.
vhw – Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e. V.
Geschäftsstelle Region Nord
Sextrostr. 3–5 · 30169 Hannover · Telefon: 0511 984225-14
Fax: 0511 984225-19 · E-Mail: [email protected]
www.vhw.de
Neuerungen im
niedersächsischen Vergaberecht unterhalb und oberhalb
der EU-Schwellenwerte
(insbes. NTVergG)
Dienstag
17. Januar 2017
Hannover
www.vhw.de
GUTE GRÜNDE FÜR IHRE TEILNAHME
Das Vergaberecht befindet sich in einem ständigen Wandel. Aufgrund des
Vergaberechtsmodernisierungsgesetzes kam es zu einer grundlegenden
Neustrukturierung und Neuregelung des Vergaberechtes oberhalb der
unionsrechtlichen Schwellenwerte. Ziel des Bundesgesetzgebers und der Landesgesetzgeber ist es, nunmehr auch unterhalb der Schwellenwerte ein
einheitliches Vergaberechtsregime zu kreieren. Das Bundeswirtschaftsministerium hat im Sommer 2016 einen ersten Diskussionsentwurf für die Vergabe
öffentlicher Liefer- und Dienstleistungsaufträge veröffentlicht.
Ziel des Seminars ist es, das derzeit geltende Regelwerk mit den wesentlichen
Neuerungen infolge des Vergaberechtsmodernisierungsgesetzes 2016 sowie
die grundlegenden Ziele der Normgeber auf Bundes- und Landesebene
unterhalb der Schwellenwerte mit den konkreten Auswirkungen auf die Beschaffungspraxis in Niedersachsen vorzustellen.
Sie erhalten praxisorientierte Tipps und Hilfestellungen und werden über die
konkret anstehenden Neuerungen informiert.
IHRE REFERENTEN
Dr. Alexandra Losch
Hannover, Fachanwältin für Vergaberecht, Fachanwältin
für Verwaltungsrecht sowie Fachanwältin für Bau- und
Architektenrecht, Mitautorin zweier Vergaberechtskommentare, berät seit vielen Jahren Bieter und öffentliche
Auftraggeber in vergaberechtlichen Fragestellungen
Alexander Möllmann
Leiter der Zentralen Vergabeprüfstelle der Landeshauptstadt Hannover
Katrin Steffens
ist als Leiterin des Referats für Öffentliches Auftragswesen, Preisrecht, Vergabekammer im Niedersächsischen
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr federführend für Grundsatzfragen des Vergaberechts in Niedersachsen.
AUF DEM SEMINAR TREFFEN SIE
Leiter(innen) und Mitarbeiter(innen) von Einrichtungen der öffentlichen Hand
und der Landesbehörden, insbesondere der kommunalen Gebietskörperschaften sowie deren Eigenbetriebe sowie Eigen- und Beteiligungsgesellschaften,
die Beschaffungen durchführen und/oder koordinieren, insbesondere also
Vertreter(innen) von Einkaufsabteilungen der öffentlichen Hand, ebenso Mitglieder von Rechnungsprüfungsämtern, Mitarbeiter(innen) und Beschaffungsinstanzen von Krankenhäusern, Unfallversicherungsträgern, Jobcentern und
Baubetriebshöfen.
DIENSTAG, 17. JANUAR 2017
Neuerungen im niedersächsischen Vergaberecht unterhalb und
oberhalb der EU-Schwellenwerte (insbesondere NTVergG)
10:00 Uhr
Beginn des Seminars
1. Die Vergaberechtsmodernisierung 2016 –
Stichtag: 18. April 2016 – was gilt jetzt?
• GWB 2016: Grobüberblick
• Dienst- und Lieferleistungen – Vergleich VgV & VOL/A EU alt – VgV 2016
• Beschaffung freiberuflicher Leistungen – Vergleich VOF alt – VgV 2016
• Bauleistungen: Neuregelungen – Vergleich VOB/A EU 2012 – VOB/A
EU 2016
2. Vergaberecht unterhalb der unionsrechtlichen Schwellenwerte
– was gilt jetzt?
• Novellierung des NTVergG zum 01.07.2016
• Regelungen für die Vergabe von Bau-, Dienst- und Lieferleistungen
3. Ausblick: Das Regelwerk unterhalb der Schwellenwerte –
was gilt künftig?
a) Unterschwellenvergabeordnung (UVgO): Bereich der Liefer- und Dienstleistungsaufträge einschließlich freiberuflicher Leistungen:
• Gegenstand und Anwendungsbereich
• Verfahrensarten, Verfahrensregelungen
• Bagatellvergaben: Was gilt dort?
• Vergabe freiberuflicher Leistungen
• Beauftragung sozialer und anderer besonderer Dienstleistungen
• e-Vergabe in der Beschaffungspraxis: was ist zu beachten, welche
praktischen Erfahrungen gibt es?
• Neustrukturierung von Eignungskriterien
• wirtschaftlichstes Angebot – Angebotsprüfung
• Zulassung von Nebenangeboten
• Einbeziehung Dritter: Eignungsleihe und Nachunternehmer
• Vergabedokumentation
• welcher Rechtsschutz gilt?
b) 1. Abschnitt der VOB/A 2016: Bereich der Bauaufträge
• Vergabearten, Verfahrensregelungen
• Bagatellvergaben: Was gilt dort?
• Neustrukturierung von Eignungskriterien
• wirtschaftlichstes Angebot
• Zulassung von Nebenangeboten
• Einbeziehung Dritter: Eignungsleihe und Nachunternehmer
• Vergabedokumentation
c) Der Weg ins Regelwerk unterhalb der Schwellenwerte – NTVergG,
LHO, KomHKVO
4. Fazit
16:30 Uhr
HIERMIT MELDE ICH VERBINDLICH AN
Neuerungen im niedersächsischen Vergaberecht
unterhalb und oberhalb der EU-Schwellenwerte
(insbesondere NTVergG)
NS170802, Dienstag, 17. Januar 2017, Hannover
Name, Vorname
Dienstbezeichnung
Amt / Abteilung
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Rechnungsadresse
Straße
PLZ / Ort
Telefon / Fax
Ende des Seminars
11:15 bis 11:30 Uhr
13:00 bis 14:00 Uhr
15:15 bis 15:30 Uhr
Kaffeepause
Gemeinsames Mittagessen
Kaffeepause
E-Mail
Datum
Unterschrift
Oder melden Sie sich per E-Mail an: [email protected]
Weitere Informationen unter www.vhw.de