Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Gesundheit BAG Faktenblatt „Aktionsplan synthetische Nanomaterialien“ Handlungsfeld: 1. Lebensqualität Ziel: 1.2 Komplettierung Gesundheitsschutz Massnahme: 1.2.2 Verbesserter Schutz vor Chemikalien und anderen Wirkstoffen Ausgangslage Nanomaterialien sind wichtige Bausteine der Nanotechnologie und eröffnen neue Möglichkeiten in den verschiedensten Bereichen des täglichen Lebens. Diese Bausteine, deren Oberflächen heutzutage fast beliebig designt werden können, erlauben neuartige Anwendungen in Medizin und Technik. Durch den Einsatz in Kunststoffen kann der Materialverbrauch reduziert und deren Belastbarkeit erhöht werden. Ein weiteres Beispiel sind nanoskalige Materialien in der Medizin, um Medikamente genauer zu ihrem Wirkungsort zu führen. Dadurch können die Wirkstoffmenge reduziert und die Nebenwirkungen minimiert werden. Die Verwendung von Nanomaterialien kann aber auch zu Risiken führen, die bei herkömmlichen Materialien nicht vorhanden sind. Diese sollen als Teil der Innovation frühzeitig untersucht werden. Wo nötig, werden Massnahmen zum Schutz von Umwelt und Gesundheit eingeleitet. Zielsetzung Der «Aktionsplan Synthetische Nanomaterialien» zeigt auf, welche Arbeiten in der Schweiz für einen sicheren Umgang mit Nanomaterialien nötig sind. Er wurde im April 2008 vom Bundesrat verabschiedet. Am 17. Dezember 2014 hat der Bundesrat den Aktionsplan bis 2019 verlängert. An der Umsetzung des Aktionsplans sind neun Bundesstellen beteiligt (BAFU, BAG, BLV, BLW, KTI, SBFI, SECO, METAS, Swissmedic). Der Aktionsplan hat folgende Ziele: Es sollen die wissenschaftlichen und methodischen Voraussetzungen geschaffen werden, um mögliche schädliche Auswirkungen von synthetischen Nanomaterialien auf Gesundheit und Umwelt zu erkennen. Gleichzeitig soll der Bedarf rechtlicher Anpassungen geklärt und wenn nötig entsprechend Vorlagen ausgearbeitet werden; Parallel dazu soll die Eigenverantwortung der Industrie gestärkt werden. Hierzu werden Wegleitungen und Vollzugshilfen zum sicheren Umgang mit Nanomaterialien erarbeitet; Die Kommunikation und der öffentliche Dialog über Chancen und Risiken der nano technologischer Anwendungen soll geführt und gefördert werden. 1/3 Aktualisierung: Mai 2016 Stand der Dinge Rechtsetzung: Die Chemikalienverordnung (ChemV, SR 813.11) wurde mit zusätzlichen Datenforderungen an Nanomaterialen ergänzt. Beim Anmeldeverfahren für neue Stoffe und bei den Meldepflichten für gefährliche alte Stoffe und Zubereitungen werden seit 2012 Angaben verlangt, die eine Identifikation der Stoffe als Nanomaterialien erlauben. Nanospezifische Datenanforderungen wurden ebenfalls in der Pflanzenschutzmittelverordnung (PSMV, SR 916.161) und in der Biozidprodukteverordnung (VBP, SR 813.12) eingeführt. Wegleitungen und Beurteilungshilfen: Freiwillige Hilfsmittel zur Stärkung der Eigenverantwortung der Industrie spielen im Risikomanagement von Nanomaterialien eine wichtige Rolle. Dies insbesondere bis sich Standardverfahren zur Prüfung und Risikobeurteilung von Nanomaterialien etabliert haben und entsprechende Rechtsanpassungen vorgenommen worden sind. Die Bundesämter haben verschiedene Hilfsmittel und Wegleitungen zum sicheren Umgang mit Nanomaterialien erarbeitet (Anleitung zur Selbstkontrolle, Vorsorgeraster synthetische Nanomaterialien, Leitfaden Sicherheitsdatenblatt), welche laufend weiterentwickelt und periodisch in der aktuellsten Version publiziert werden. Diese Anpassungen berücksichtigen die neuen wissenschaftlichen und methodischen Erkenntnisse. Information: Die zentrale Informationswebsite des Bundes zur Nanotechnologie, www.infonano.ch, gibt seit 2012 Auskunft über Chancen und Risiken synthetischer Nanomaterialien und der Nanotechnologie allgemein. Nächste Schritte Wissenschaftliche und methodische Grundlagen: Im Vordergrund stehen die Weiterentwicklung und internationale Harmonisierung der Test - und Beurteilungsmethoden für Nanomaterialien sowie die entsprechende Ergänzung des bestehenden Rechts. Grundsätzlich können die für Chemikalien entwickelten Methoden verwendet werden, Anpassungen für Nanomaterialien sind aber notwendig. Auch müssen neue Methoden entwickelt werden, insbesondere zur Charakterisierung von Nanomaterialien. Diese Aufgaben lassen sich sinnvollerweise über eine internationale Zusammenarbeit lösen. Die Mitarbeit der Schweiz in der OECD Working Party on Manufactured Nanomaterials (WPMN) und im OECDTestrichtlinienprogramm ist deshalb der geeignetste Weg, die Ziele zu erreichen. Nach wie vor besteht ein erheblicher Forschungsbedarf für eine Verfeinerung der Risikobeurteilung von Nanomaterialien. Hierzu gehören z.B. Teststrategien, die den Testaufwand reduzieren, ohne Einbusse der Beurteilungstiefe. Wichtig ist zudem die Entwicklung eines Systems, das es erlaubt, Nanomaterialien mit ihrer nahezu unbegrenzten Grössen-, Form-, und Strukturvielfalt in Gruppen einzuteilen, die gemeinsam beurteilt werden können. Eine hohe Bedeutung hat die Suche nach Wirkmechanismen, die für Langzeitfolgen von Nanomaterialien verantwortlich sind. Dieses Wissen würde es erlauben, solche Nanomaterialien rasch zu identifizieren. Des Weiteren sind zusätzliche Studien zur Abschätzung der Belastung von Arbeitnehmenden, Konsumenten und der Umwelt notwendig. Die laufenden Ressortforschungsprojekte der Bundesämter, die Arbeiten im Rahmen des Nationalen Forschungsprogramms 64 „Chancen und Risiken von Nanomaterialien“ und die Mitarbeit bei den EU-Forschungsprogramme SIINN und NANoREG tragen dazu bei, diese Defizite zu decken. Rechtsetzung: Die rechtlichen Bestimmungen sollen den spezifischen Eigenschaften der Nanomaterialien angepasst und die Information über Nanomaterialien in Lebensmitteln und Kosmetika verbessert werden. Dazu gehören: Anmeldepflicht für Nanomaterialien Nanomaterialen können andere Eigenschaften aufweisen als grössere Partikel mit gleicher 2/3 Aktualisierung: Mai 2016 Zusammensetzung. Deshalb sollen sie entsprechend neu geprüft und beurteilt werden. In Vorbereitung ist eine Revisionsvorlage der Chemikalienverordnung, die Nanomaterialien dem Anmeldeverfahren für neue Stoffe unterstellt. Meldepflicht für Firmen, die Nanomaterialien herstellen und weiterverarbeiten Zum Schutz der Arbeitnehmenden ist die Einführung eines Meldeverfahrens für Betriebe geplant, die Nanomaterialien herstellen oder weiterverarbeiten. Dies soll einerseits Betriebe auf mögliche Gefahren aufmerksam machen und andererseits den Vollzugsbehörden die Möglichkeit geben, gezielt Sicherheitsmassnahmen am Arbeitsplatz zu überprüfen. Deklaration von Nanomaterialien Die Revisionsvorlage zur Einführung von Deklarationsvorschriften für Nanomaterialien in Lebensmitteln und Kosmetika sowie eine spezifische Zulassungspflicht für Nanomaterialien soll die Transparenz für Konsumentinnen und Konsumenten erhöhen. Link zu weiterführenden Informationen Website InfoNano: www.infonano.ch 3/3 Aktualisierung: Mai 2016
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