Aktionsplan synthetische Nanomaterialien

Eidgenössisches Departement des Innern EDI
Bundesamt für Gesundheit BAG
Faktenblatt „Aktionsplan synthetische
Nanomaterialien“
Handlungsfeld:
1. Lebensqualität
Ziel:
1.2 Komplettierung Gesundheitsschutz
Massnahme:
1.2.2 Verbesserter Schutz vor Chemikalien und anderen Wirkstoffen
Ausgangslage
Nanomaterialien sind wichtige Bausteine der Nanotechnologie und eröffnen neue Möglichkeiten in
den verschiedensten Bereichen des täglichen Lebens. Diese Bausteine, deren Oberflächen
heutzutage fast beliebig designt werden können, erlauben neuartige Anwendungen in Medizin und
Technik. Durch den Einsatz in Kunststoffen kann der Materialverbrauch reduziert und deren
Belastbarkeit erhöht werden. Ein weiteres Beispiel sind nanoskalige Materialien in der Medizin, um
Medikamente genauer zu ihrem Wirkungsort zu führen. Dadurch können die Wirkstoffmenge
reduziert und die Nebenwirkungen minimiert werden. Die Verwendung von Nanomaterialien kann
aber auch zu Risiken führen, die bei herkömmlichen Materialien nicht vorhanden sind. Diese sollen
als Teil der Innovation frühzeitig untersucht werden. Wo nötig, werden Massnahmen zum Schutz
von Umwelt und Gesundheit eingeleitet.
Zielsetzung
Der «Aktionsplan Synthetische Nanomaterialien» zeigt auf, welche Arbeiten in der Schweiz für
einen sicheren Umgang mit Nanomaterialien nötig sind. Er wurde im April 2008 vom Bundesrat
verabschiedet. Am 17. Dezember 2014 hat der Bundesrat den Aktionsplan bis 2019 verlängert. An
der Umsetzung des Aktionsplans sind neun Bundesstellen beteiligt (BAFU, BAG, BLV, BLW, KTI,
SBFI, SECO, METAS, Swissmedic).
Der Aktionsplan hat folgende Ziele:
 Es sollen die wissenschaftlichen und methodischen Voraussetzungen geschaffen werden,
um mögliche schädliche Auswirkungen von synthetischen Nanomaterialien auf Gesundheit
und Umwelt zu erkennen. Gleichzeitig soll der Bedarf rechtlicher Anpassungen geklärt und
wenn nötig entsprechend Vorlagen ausgearbeitet werden;
 Parallel dazu soll die Eigenverantwortung der Industrie gestärkt werden. Hierzu werden
Wegleitungen und Vollzugshilfen zum sicheren Umgang mit Nanomaterialien erarbeitet;
 Die Kommunikation und der öffentliche Dialog über Chancen und Risiken der nano technologischer Anwendungen soll geführt und gefördert werden.
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Aktualisierung: Mai 2016
Stand der Dinge
Rechtsetzung:
Die Chemikalienverordnung (ChemV, SR 813.11) wurde mit zusätzlichen Datenforderungen an
Nanomaterialen ergänzt. Beim Anmeldeverfahren für neue Stoffe und bei den Meldepflichten für
gefährliche alte Stoffe und Zubereitungen werden seit 2012 Angaben verlangt, die eine Identifikation
der Stoffe als Nanomaterialien erlauben. Nanospezifische Datenanforderungen wurden ebenfalls in
der Pflanzenschutzmittelverordnung (PSMV, SR 916.161) und in der Biozidprodukteverordnung
(VBP, SR 813.12) eingeführt.
Wegleitungen und Beurteilungshilfen:
Freiwillige Hilfsmittel zur Stärkung der Eigenverantwortung der Industrie spielen im
Risikomanagement von Nanomaterialien eine wichtige Rolle. Dies insbesondere bis sich
Standardverfahren zur Prüfung und Risikobeurteilung von Nanomaterialien etabliert haben und
entsprechende Rechtsanpassungen vorgenommen worden sind. Die Bundesämter haben
verschiedene Hilfsmittel und Wegleitungen zum sicheren Umgang mit Nanomaterialien erarbeitet
(Anleitung zur Selbstkontrolle, Vorsorgeraster synthetische Nanomaterialien, Leitfaden
Sicherheitsdatenblatt), welche laufend weiterentwickelt und periodisch in der aktuellsten Version
publiziert werden. Diese Anpassungen berücksichtigen die neuen wissenschaftlichen und
methodischen Erkenntnisse.
Information:
Die zentrale Informationswebsite des Bundes zur Nanotechnologie, www.infonano.ch, gibt seit 2012
Auskunft über Chancen und Risiken synthetischer Nanomaterialien und der Nanotechnologie
allgemein.
Nächste Schritte
Wissenschaftliche und methodische Grundlagen:
Im Vordergrund stehen die Weiterentwicklung und internationale Harmonisierung der Test - und
Beurteilungsmethoden für Nanomaterialien sowie die entsprechende Ergänzung des bestehenden
Rechts. Grundsätzlich können die für Chemikalien entwickelten Methoden verwendet werden,
Anpassungen für Nanomaterialien sind aber notwendig. Auch müssen neue Methoden entwickelt
werden, insbesondere zur Charakterisierung von Nanomaterialien. Diese Aufgaben lassen sich
sinnvollerweise über eine internationale Zusammenarbeit lösen. Die Mitarbeit der Schweiz in der
OECD Working Party on Manufactured Nanomaterials (WPMN) und im OECDTestrichtlinienprogramm ist deshalb der geeignetste Weg, die Ziele zu erreichen.
Nach wie vor besteht ein erheblicher Forschungsbedarf für eine Verfeinerung der Risikobeurteilung
von Nanomaterialien. Hierzu gehören z.B. Teststrategien, die den Testaufwand reduzieren, ohne
Einbusse der Beurteilungstiefe. Wichtig ist zudem die Entwicklung eines Systems, das es erlaubt,
Nanomaterialien mit ihrer nahezu unbegrenzten Grössen-, Form-, und Strukturvielfalt in Gruppen
einzuteilen, die gemeinsam beurteilt werden können. Eine hohe Bedeutung hat die Suche nach
Wirkmechanismen, die für Langzeitfolgen von Nanomaterialien verantwortlich sind. Dieses Wissen
würde es erlauben, solche Nanomaterialien rasch zu identifizieren. Des Weiteren sind zusätzliche
Studien zur Abschätzung der Belastung von Arbeitnehmenden, Konsumenten und der Umwelt
notwendig. Die laufenden Ressortforschungsprojekte der Bundesämter, die Arbeiten im Rahmen
des Nationalen Forschungsprogramms 64 „Chancen und Risiken von Nanomaterialien“ und die
Mitarbeit bei den EU-Forschungsprogramme SIINN und NANoREG tragen dazu bei, diese Defizite
zu decken.
Rechtsetzung:
Die rechtlichen Bestimmungen sollen den spezifischen Eigenschaften der Nanomaterialien
angepasst und die Information über Nanomaterialien in Lebensmitteln und Kosmetika verbessert
werden. Dazu gehören:
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Anmeldepflicht für Nanomaterialien
Nanomaterialen können andere Eigenschaften aufweisen als grössere Partikel mit gleicher
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Zusammensetzung. Deshalb sollen sie entsprechend neu geprüft und beurteilt werden. In
Vorbereitung ist eine Revisionsvorlage der Chemikalienverordnung, die Nanomaterialien
dem Anmeldeverfahren für neue Stoffe unterstellt.
Meldepflicht für Firmen, die Nanomaterialien herstellen und weiterverarbeiten
Zum Schutz der Arbeitnehmenden ist die Einführung eines Meldeverfahrens für Betriebe
geplant, die Nanomaterialien herstellen oder weiterverarbeiten. Dies soll einerseits Betriebe
auf mögliche Gefahren aufmerksam machen und andererseits den Vollzugsbehörden die
Möglichkeit geben, gezielt Sicherheitsmassnahmen am Arbeitsplatz zu überprüfen.
Deklaration von Nanomaterialien
Die Revisionsvorlage zur Einführung von Deklarationsvorschriften für Nanomaterialien in
Lebensmitteln und Kosmetika sowie eine spezifische Zulassungspflicht für Nanomaterialien
soll die Transparenz für Konsumentinnen und Konsumenten erhöhen.
Link zu weiterführenden Informationen
Website InfoNano: www.infonano.ch
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