Nanomaterialien in Kosmetika Wie Sie sie erkennen und welche Risiken davon ausgehen können Worum geht’s? Nanomaterialien werden bereits in zahlreichen Alltagsprodukten eingesetzt, obwohl die Risiken noch nicht ausreichend erforscht sind. VerbraucherInnen kommen also mit Nanoprodukten in Kontakt – und wissen es aufgrund fehlender Kennzeichnung nicht einmal. So können sie auch keine bewussten Kaufentscheidungen treffen. Für Kosmetik ändert sich das jetzt: Ab 11. Juli 2013 müssen alle Kosmetik- und Körperpflegeprodukte, die Nanomaterialien enthalten, gekennzeichnet werden. Das schreibt die neue Kosmetik-Verordnung vor. So erkennen Sie Nanomaterialien in Kosmetika: Die Inhaltstoffliste auf der Verpackung verrät ab jetzt, ob „Nano“ drin ist oder nicht. Achten Sie auf den Zusatz „Nano“ bei den aufgeführten Inhaltsstoffen. Besonders häufig als Nanomaterialien verwendet werden Titandixoid und Zinkoxid sowie Silber. In welchen Kosmetik- und Körperpflegeprodukten werden Nanomaterialien eingesetzt? Titandioxid und Zinkoxid werden in Sonnenschutzmitteln und in Kosmetika mit Lichtschutzfaktor als mineralischer Sonnenschutz verwendet. Früher waren mineralische Sonnen- cremes dicke weiße Pasten. Heute werden die Mineralien meist auf Nanogröße verkleinert. So sind die Cremes dünnflüssiger und lassen sich leicht verteilen. Neben den mineralischen gibt es auch chemische UV-Filter. Diese können jedoch Allergien auslösen und haben häufig eine hormonelle Wirkung, die insbesondere die Gesundheit von Kindern nachhaltig schädigen kann. Titandioxid und Zinkoxid sind hingegen gut verträglich und lassen das empfindliche Hormonsystem in Ruhe. Eigentlich also eine super Sache – allerdings gibt es noch offene Fragen hinsichtlich der Risiken von NanoTitandioxid und -Zinkoxid. Bei Versuchstieren haben sie nach Einatmen zu Entzündungen und Tumoren in der Lunge geführt. Auf die Haut aufgetragen, scheinen sie jedoch sicher zu sein. So haben Studien gezeigt, dass die winzigen Partikel nicht durch gesunde Haut dringen – im Gegensatz zu den chemischen UV-Filtern. Bei geschädigter Haut besteht noch Forschungsbedarf. Probleme könnten die Nanomaterialien auch in der Umwelt verursachen: Nano-Titandioxid hat sich in Versuchen als schädlich für Wasserlebewesen herausgestellt. Tipp: Ein Schutz vor Sonnenbrand ist auch mit anderen Mitteln möglich. Die größte Mittagshitze, zwischen 12 und 15 Uhr, verbringt man am besten im Schatten. Kinder sollten Kleidung aus leichtem aber sonnendichtem Gewebe tragen - am besten von Kopf bis Fuß. Trotzdem: Nicht cremen gilt nicht. Jeder Sonnenbrand erhöht das Risiko für Hautkrebs. Deshalb sollte man, wenn möglich, zu Naturkosmetik greifen. Diese ist frei von hormonell wirksamen chemischen Filtern und enthält in der Regel mineralischen Sonnenschutz, also Titandioxid oder Zinkoxid. Wer ganz sicher gehen will, greift zu Bioprodukten, bei denen die mineralischen Filter nicht als Nano gekennzeichnet sind. Wir empfehlen, auf treibmittelbasierte Sprays und Puder, die Nanomaterialien enthalten, ganz zu verzichten, da diese eingeatmet werden können. Sonnencreme sollte nicht auf – z. B. durch Sonnenbrand – geschädigte Haut aufgetragen werden. Besuchen Sie www.nanowatch.de Einige Cremes, Seifen und Deos enthalten auf Nanogröße verkleinerte Edelmetalle wie Silber und Gold. Während der Nutzen von Nano-Gold wohl ein Werbegag ist, besitzt Silber eine bakterientötende Wirkung. Es soll unangenehmen Körpergeruch verhindern und desinfizierend wirken. Das ist keinesfalls harmlos: Silber kann in größerer Form Zellen schädigen. Dies gilt verstärkt für Nano-Silber. Der unnötige Einsatz antibakterieller Substanzen kann zudem die Bildung von resistenten Stämmen schädlicher Mikroorganismen begünstigen. So führt der „Hygienewahn“ im Alltag möglicherweise zur Ausbreitung von Antibiotikaresistenzen. Das Bundesinstitut für Risikobewertung rät deshalb von Nanosilber in Kosmetika und anderen Produkten des täglichen Bedarfs ab. Tipp: Antibakterielle Körperpflegeprodukte für den Hausgebrauch sind überflüssig, wenn nicht sogar schädlich. Um Krankheitserreger abzuwaschen, reicht normale Seife aus. In Cremes kommen außerdem Liposomen zum Einsatz. Sie haben die Aufgabe, spezielle Wirkstoffe, die in ihrem Inneren oder der Lipidhülle eingelagert sind, leichter in die Haut zu transportieren. Die Partikel sind meist 100 bis 300 Nanometer groß. Lipo- und Nanosomen oder Nanoemulsionen gelten laut Kosmetikverordnung nicht als Nanomaterialien. Der Grund: Sie bestehen aus vergleichsweise locker gebundenen Lipidkügelchen, die nur eine sehr begrenzte Lebensdauer haben. Sie lösen sich bereits in der obersten Hautschicht wieder auf. Für diese Partikel gibt es keine spezifische Risikobewertung und auch die neue Kennzeichnungspflicht ist für diese Stoffe nicht vorgesehen. Liposomen scheinen gesundheitlich unproblematisch zu sein, allerdings sind mögliche Nebenwirkungen noch nicht ausreicht geklärt: ob z. B. Konservierungsmittel oder DuftstoffKomponenten bei Anwesenheit von Liposomen in stärkerem Maß die Barriereschichten der Haut passieren können. Hierdurch könnte die Gefahr von Sensibilisierungen erhöht werden. Nano – Was ist das eigentlich? Nano bedeutet Zwerg: Ein Nanometer ist der milliardste Teil eines Meters. Zum Vergleich: ein menschliches Haar ist 80.000 Nanometer breit. Der Begriff „Nanomaterial“ wird landläufig für Teilchen mit Abmessungen von weniger als 100 Nanometern verwendet. Das Besondere an Nanomaterialien: Stoffe in Nanogröße besitzen andere physikalische Eigenschaften als ihre großen Brüder. Sie können reaktionsfreudiger sein, plötzlich in Wasser löslich, eine andere Farbe oder andere elektrische Eigenschaften besitzen. Diese veränderten Eigenschaften machen Nanomaterialien so interessant für Forschung und Entwicklung – auch Kosmetikhersteller nutzen bestimmte Funktionen in ihren Produkten. Gleichzeitig können diese neuen Eigenschaften aber auch neue Gefahren für Gesundheit und Umwelt mit sich bringen. So können Nanomaterialien aufgrund ihrer winzigen Größe leichter in den Körper gelangen und dort biologische Schutzbarrieren durchdringen. Wie die Stoffe im Menschen wirken und wie sie sich im Körper verhalten, ist für die meisten Materialien noch nicht geklärt. Bisher hinkt die Erforschung der Risiken und Nebenwirkungen der Vermarktung von Nano-Produkten stark hinterher. Der BUND bleibt weiter dran Der BUND setzt sich ein für Transparenz und Vorsorge im Umgang mit der Nanotechnologie. Bisher gilt die Kennzeichnungspflicht nur für Kosmetika – Nanomaterialien werden aber auch in zahlreichen anderen Alltagsprodukten eingesetzt. Einen Überblick über mehr als 1000 Nano-Produkte auf dem deutschen Markt gibt das BUND-Produktregister, online unter www.nanowatch.de Kontakt: Bitte wenden Sie sich an unsere ExpertInnen: Jurek Vengels: [email protected] Fon: (0 30) 2 75 86-422 Spenden Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e. V. finanziert sich aus Spenden und Mitgliedschaften. Wir freuen uns, wenn Sie uns mit einer Spende unterstützen. Sarah Häuser: [email protected] Fon: (0 30) 2 75 86-463 BUND e.V. Kontonummer 232 Stichwort: Gegen Gift Sparkasse KölnBonn BLZ 370 501 98 social media Folgen Sie uns unter: Facebook: www.facebook.com/bund.bundesverband Twitter: twitter.com/bund_net Online-Spenden unter: www.bund.net/gegengift Impressum: Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. 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