Nanomaterialien in Kosmetika - Wie Sie sie erkenn und welche

Nanomaterialien in Kosmetika
Wie Sie sie erkennen und welche Risiken davon ausgehen können
Worum geht’s?
Nanomaterialien werden bereits in zahlreichen Alltagsprodukten eingesetzt, obwohl die Risiken noch nicht ausreichend
erforscht sind. VerbraucherInnen kommen also mit Nanoprodukten in Kontakt – und wissen es aufgrund fehlender Kennzeichnung nicht einmal. So können sie auch keine bewussten
Kaufentscheidungen treffen. Für Kosmetik ändert sich das
jetzt: Ab 11. Juli 2013 müssen alle Kosmetik- und Körperpflegeprodukte, die Nanomaterialien enthalten, gekennzeichnet werden. Das schreibt die neue Kosmetik-Verordnung
vor.
So erkennen Sie Nanomaterialien
in Kosmetika:
Die Inhaltstoffliste auf der Verpackung verrät ab jetzt,
ob „Nano“ drin ist oder nicht. Achten Sie auf den Zusatz
„Nano“ bei den aufgeführten Inhaltsstoffen. Besonders
häufig als Nanomaterialien verwendet werden Titandixoid
und Zinkoxid sowie Silber.
In welchen Kosmetik- und Körperpflegeprodukten werden Nanomaterialien eingesetzt?
Titandioxid und Zinkoxid werden in Sonnenschutzmitteln und
in Kosmetika mit Lichtschutzfaktor als mineralischer Sonnenschutz verwendet. Früher waren mineralische Sonnen-
cremes dicke weiße Pasten. Heute werden
die Mineralien meist auf Nanogröße verkleinert. So sind die Cremes dünnflüssiger und lassen
sich leicht verteilen.
Neben den mineralischen gibt es auch chemische UV-Filter.
Diese können jedoch Allergien auslösen und haben häufig eine
hormonelle Wirkung, die insbesondere die Gesundheit von Kindern nachhaltig schädigen kann. Titandioxid und Zinkoxid sind
hingegen gut verträglich und lassen das empfindliche Hormonsystem in Ruhe. Eigentlich also eine super Sache – allerdings
gibt es noch offene Fragen hinsichtlich der Risiken von NanoTitandioxid und -Zinkoxid. Bei Versuchstieren haben sie nach
Einatmen zu Entzündungen und Tumoren in der Lunge geführt.
Auf die Haut aufgetragen, scheinen sie jedoch sicher zu sein.
So haben Studien gezeigt, dass die winzigen Partikel nicht
durch gesunde Haut dringen – im Gegensatz zu den chemischen UV-Filtern. Bei geschädigter Haut besteht noch Forschungsbedarf. Probleme könnten die Nanomaterialien auch
in der Umwelt verursachen: Nano-Titandioxid hat sich in Versuchen als schädlich für Wasserlebewesen herausgestellt.
Tipp: Ein Schutz vor Sonnenbrand ist auch mit anderen Mitteln möglich. Die größte Mittagshitze, zwischen 12 und 15 Uhr,
verbringt man am besten im Schatten. Kinder sollten Kleidung
aus leichtem aber sonnendichtem Gewebe tragen - am besten
von Kopf bis Fuß. Trotzdem: Nicht cremen gilt nicht. Jeder Sonnenbrand erhöht das Risiko für Hautkrebs. Deshalb sollte man,
wenn möglich, zu Naturkosmetik greifen. Diese ist frei von hormonell wirksamen chemischen Filtern und enthält in der Regel
mineralischen Sonnenschutz, also Titandioxid oder Zinkoxid.
Wer ganz sicher gehen will, greift zu Bioprodukten, bei denen
die mineralischen Filter nicht als Nano gekennzeichnet sind.
Wir empfehlen, auf treibmittelbasierte Sprays und Puder, die
Nanomaterialien enthalten, ganz zu verzichten,
da diese eingeatmet werden können. Sonnencreme sollte nicht auf – z. B. durch Sonnenbrand – geschädigte Haut aufgetragen
werden.
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Einige Cremes, Seifen und Deos enthalten auf Nanogröße verkleinerte Edelmetalle wie Silber und
Gold. Während der Nutzen von Nano-Gold wohl
ein Werbegag ist, besitzt Silber eine bakterientötende Wirkung. Es soll unangenehmen Körpergeruch verhindern und desinfizierend wirken. Das ist
keinesfalls harmlos: Silber kann in größerer Form Zellen schädigen. Dies gilt verstärkt für Nano-Silber. Der unnötige Einsatz
antibakterieller Substanzen kann zudem die Bildung von resistenten Stämmen schädlicher Mikroorganismen begünstigen. So führt der „Hygienewahn“ im Alltag möglicherweise
zur Ausbreitung von Antibiotikaresistenzen. Das Bundesinstitut für Risikobewertung rät deshalb von Nanosilber in Kosmetika und anderen Produkten des täglichen Bedarfs ab.
Tipp: Antibakterielle Körperpflegeprodukte für den Hausgebrauch sind überflüssig, wenn nicht sogar schädlich. Um
Krankheitserreger abzuwaschen, reicht normale Seife aus.
In Cremes kommen außerdem Liposomen zum Einsatz. Sie
haben die Aufgabe, spezielle Wirkstoffe, die in ihrem Inneren
oder der Lipidhülle eingelagert sind, leichter in die Haut zu
transportieren. Die Partikel sind meist 100 bis 300 Nanometer
groß. Lipo- und Nanosomen oder Nanoemulsionen gelten laut
Kosmetikverordnung nicht als Nanomaterialien. Der Grund: Sie
bestehen aus vergleichsweise locker gebundenen Lipidkügelchen, die nur eine sehr begrenzte Lebensdauer haben. Sie lösen
sich bereits in der obersten Hautschicht wieder auf. Für diese
Partikel gibt es keine spezifische Risikobewertung und auch
die neue Kennzeichnungspflicht ist für diese Stoffe nicht vorgesehen. Liposomen scheinen gesundheitlich unproblematisch
zu sein, allerdings sind mögliche Nebenwirkungen noch nicht
ausreicht geklärt: ob z. B. Konservierungsmittel oder DuftstoffKomponenten bei Anwesenheit von Liposomen in stärkerem
Maß die Barriereschichten der Haut passieren können. Hierdurch könnte die Gefahr von Sensibilisierungen erhöht werden.
Nano – Was ist das eigentlich?
Nano bedeutet Zwerg: Ein Nanometer ist der milliardste Teil
eines Meters. Zum Vergleich: ein menschliches Haar ist 80.000
Nanometer breit. Der Begriff „Nanomaterial“ wird landläufig
für Teilchen mit Abmessungen von weniger als 100 Nanometern verwendet. Das Besondere an Nanomaterialien: Stoffe in
Nanogröße besitzen andere physikalische Eigenschaften als
ihre großen Brüder. Sie können reaktionsfreudiger sein, plötzlich in Wasser löslich, eine andere Farbe oder andere elektrische Eigenschaften besitzen. Diese veränderten Eigenschaften
machen Nanomaterialien so interessant für Forschung und
Entwicklung – auch Kosmetikhersteller nutzen bestimmte
Funktionen in ihren Produkten. Gleichzeitig können diese
neuen Eigenschaften aber auch neue Gefahren für Gesundheit und Umwelt mit sich bringen. So können Nanomaterialien aufgrund ihrer winzigen Größe leichter in den Körper
gelangen und dort biologische Schutzbarrieren
durchdringen. Wie die Stoffe im Menschen
wirken und wie sie sich im Körper verhalten,
ist für die meisten Materialien noch nicht
geklärt. Bisher hinkt die Erforschung der
Risiken und Nebenwirkungen der Vermarktung von Nano-Produkten stark hinterher.
Der BUND bleibt weiter dran
Der BUND setzt sich ein für Transparenz und Vorsorge im Umgang mit der Nanotechnologie. Bisher gilt die Kennzeichnungspflicht nur für Kosmetika – Nanomaterialien werden
aber auch in zahlreichen anderen Alltagsprodukten eingesetzt.
Einen Überblick über mehr als 1000 Nano-Produkte auf dem
deutschen Markt gibt das BUND-Produktregister, online unter
www.nanowatch.de
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