Eingeschränkte Erreichbarkeit Steuerverwaltung BL

Publikation im Amtsblatt vom 24.03.2016 und 31.03.2016 unter Rubrik «Allgemeine
Bekanntmachungen»
Eingeschränkte Erreichbarkeit der kantonalen Steuerverwaltung
1. Aufgrund einer Softwareumstellung der Steuerapplikation ist die kantonale Steuerverwaltung telefonisch unter folgenden Nummern nicht erreichbar von Freitag, 1. April 2016,
11:30 Uhr bis Dienstag, 5. April 2016, 08:30 Uhr:
- 061 552 51 20 (Zentrale)
- 061 552 51 40 (Steuerbezug)
- 061 552 51 50 (Zentrale Verlustscheinbewirtschaftung)
- 061 552 51 60 (Steuerbezug Inkasso)
- 061 552 53 17 (Kanzlei)
- 061 552 53 00 (Spezialsteuern)
- 061 552 66 70 (Quellensteuer)
Die Schalter der Steuerverwaltung sind in dieser Zeit ebenfalls geschlossen.
2. Die elektronische Erfassung von Gesuchen um Erstreckung der Einreichungsfrist für
die Steuererklärung steht nicht zur Verfügung von Freitag, 1. April, 06:00 Uhr bis
Dienstag, 5. April 2016, 06:00 Uhr.
Bitte beachten Sie, dass alle kostenlosen Fristerstreckungen, d.h. Fristerstreckungen bis
2 Monate über die auf der Steuererklärung aufgedruckte Einreichungsfrist hinaus, stillschweigend gewährt werden. Für solche Fristerstreckungen sind keine Gesuche einzureichen. Sie werden weder bearbeitet noch bestätigt.
3. Per E-Mail ist die kantonale Steuerverwaltung normal erreichbar. Eine Bearbeitung kann
in der Regel jedoch erst ab Dienstag, 5. April 2016, erfolgen.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.
Steuerverwaltung