10 Minuten - Kanton Bern

> Falls dieses Mail nicht korrekt angezeigt wird, klicken Sie bitte hier > Version française Ausgabe 4/2015 vom 28. Oktober 2015 Liebe Leserin, lieber Leser Danke, dass Sie sich 10 Minuten Zeit nehmen für lesenswerte Informationen rund um die Steuern im Kanton Bern. Übrigens: Sie erhalten «10 Minuten», unseren kostenlosen elektronischen Newsletter, weil Sie ihn abonniert haben. > Newsletter abmelden > Profil (Mailadresse) bearbeiten Steuern bezahlen l Dritte Rate ist unterwegs l Warum wieder Papier­ statt E­Rechnung? l Verzinsliche Vorauszahlungen für 2016 Aktuell l TaxMe­Online für juristische Personen l Arbeitgeber: Lohnausweise 2015 bis 29.1.2016 einreichen l Steuerprivilegierte Vorsorge Säule 3a Rund ums Thema Steuern l Haben Sie eine neue Adresse? l www.be.ch/steuern gibt Antworten auf Ihre Fragen Übrigens l www.be.ch/steuern jetzt für Tablet und Smartphone l Interessante Zahlen zu Gemeinden l In eigener Sache Impressum Steuern bezahlen Dritte Rate ist unterwegs Sie erhalten dieser Tage Ihre letzte Ratenrechnung für die Kantons­ und Gemeindesteuern in diesem Jahr. Die von Ihnen bezahlten Beträge der ersten und zweiten Rate sind berücksichtigt; ebenfalls allfällige Vorauszahlungen, die bis am 16. Oktober bei der Steuerverwaltung eingegangen sind. Spätere Vorauszahlungen werden in der Schlussabrechnung berücksichtigt. Die Ratenrechnung basiert je nach Verarbeitungsstand auf den Zahlen der letzten eingereichten bzw. veranlagten Steuererklärung. > Mehr Infos zu den drei Ratenrechnungen Warum wieder Papier­ statt E­Rechnung? Sie erhielten bis anhin die Ratenrechnungen der Steuerverwaltung als E­
Rechnung, die zweite und dritte Rate 2015 sind nun jedoch wieder in Ihrem Briefkasten gelandet? > Den Grund dafür lesen Sie unter Anpassungen für E­Rechnung. Verzinsliche Vorauszahlungen für 2016 Möchten Sie im nächsten Jahr erstmals Steuern vorauszahlen für die Kantons­ und Gemeindesteuern und die direkte Bundessteuer? Oder nutzen Sie diese Möglichkeit bereits? Das gilt es bei Vorauszahlungen im 2016 zu beachten: > Steuern vorauszahlen für 2016 Aktuell TaxMe­Online für juristische Personen Füllen Sie für eine juristische Person (Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, Vereine, Stiftungen und übrige juristische Personen) im Kanton Bern die Steuererklärung aus, erledigen Sie dies ebenfalls am einfachsten online. TaxMe­Online für juristische Personen orientiert sich an der bewährten Version für natürliche Personen. Für Vereine geht das Ausfüllen der Steuererklärung mit TaxMe­Online besonders rasch. Sie geben nur wenige Angaben zu Gewinn/Verlust und Reinvermögen (Eigenkapital) an. > TaxMe­Online juristische Personen Arbeitgeber: Lohnausweise 2015 bis 29.1.2016 einreichen Sind Sie Arbeitgeber/in und beschäftigen Sie Mitarbeitende? Bitte reichen Sie die Lohnausweise 2015 bis spätestens 29. Januar 2016 bei der Steuerverwaltung des Kantons Bern ein. Details rund um die Lohnausweise: > www.be.ch/steuern > Ratgeber > Publikationen > Merkblätter > Informationen zum Lohnausweis Steuerprivilegierte Vorsorge Säule 3a Zahlen Sie die sogenannte Säule 3a rechtzeitig ein. Nur so können Sie den Betrag in der Steuererklärung 2015 abziehen. > www.be.ch/steuern > Ratgeber > Lebenssituationen > Vorsorge Rund ums Thema Steuern Haben Sie eine neue Adresse? Bei der Abmeldung am alten bzw. der Anmeldung am neuen Ort nehmen die Gemeinden den Wechsel im Steuerregister vor. Die nächste Steuerrechnung sowie auch die Steuererklärung bekommen Sie automatisch an Ihre neue Adresse, sofern sich der Versand nicht mit Ihrer Anmeldung am neuen Wohnort kreuzt. Sie sind übrigens für das ganze Jahr in derjenigen Gemeinde steuerpflichtig, in der Sie am 31. Dezember des Steuerjahres Ihren Wohnsitz haben. Stimmt Ihre Adresse nicht und Sie möchten diese korrigieren, z.B. den Strassennamen anstelle eines Weilernamens angeben? Auch diese Änderung geben Sie der Gemeinde in Auftrag. > Mehr zum Thema: Ratgeber > Lebenssituationen > Wohnsitzwechsel www.be.ch/steuern gibt Antworten auf Ihre Fragen Suchen Sie Informationen rund ums Thema Steuern im Kanton Bern: > So finden Sie es Bleiben dennoch Fragen offen? Dann gibt es auf unserer Website Kontaktformulare für Ihre Anliegen. Sie finden diese unter > Über uns > Kontakt Übrigens www.be.ch/steuern jetzt für Tablet und Smartphone Mit «Responsive Design» passt sich die Darstellung der Website automatisch an, das heisst auf mobilen Geräten wie Tablet und Smartphone wird ein vereinfachtes, besser lesbares Design angezeigt. Der Wechsel zur konventionellen Ansicht ist jederzeit möglich. Interessante Zahlen zu Gemeinden Das Geoportal ist die offizielle Publikationsplattform des Kantons Bern für Geoinformationen in Form von Geodaten und ­diensten, ­metadaten und Karten. Sie können dort beispielsweise die durchschnittlichen Reineinkommen und Reinvermögen pro Gemeinde heraussuchen oder die Gemeindesteueranlagen vergleichen. Wenn Sie auf die gewünschte Gemeinde klicken, erscheint die Legende dazu. In eigener Sache Kürzlich stand unter anderem in einem Leserbrief: «Der Staat zockt nicht ab. Er legt unsere Steuergelder weder unters Kopfkissen, noch verspielt er sie an der Börse. Nein, er finanziert damit Strassen, Bahnen, Schulen, Spitäler, Sozialwerke und Naturräume. Kurz: Alles, was unsere Lebensqualität ausmacht.» Haben Sie sich schon überlegt, wohin das Geld fliesst, wenn Sie die Rate bezahlen? Lesen Sie, woher die Einnahmen im Kanton Bern kommen und wie sie verwendet werden: > Von der Steuererklärung zu den Steuern Impressum Herausgeberin: Steuerverwaltung des Kantons Bern Redaktion: Yvonne v. Kauffungen (Leiterin Kommunikation) > Archiv Kontakt Steuerverwaltung des Kantons Bern (Kommunikation) Brünnenstrasse 66, Postfach, 3001 Bern Telefon +41 31 633 60 01 (Mo­Fr 8­12h / 13­17h) > [email protected] > www.be.ch/steuern, www.taxme.ch > Newsletter abmelden > Profil (Mailadresse) bearbeiten Steuerverwaltung des Kantons Bern © 2015