Nutzungsbedingungen E

Steuerverwaltung
des Kantons Bern
Herr
Adam Muster
Hauptstrasse 100
3000 Musterdorf
Referenz (bitte bei Rückfragen erwähnen)
Gemeinde-Nr.
4205/0
ZPV-Nr.
12345678
Nutzungsbedingungen E-Rechnung
Guten Tag Herr Muster
Vielen Dank für Ihre Anmeldung zur E-Rechnung.
Sie erhalten in schriftlicher Form die Nutzungsbedingungen, die Sie bereits bei der elektronischen Registrierung akzeptiert
haben. Wenn Sie oder Ihr/e Partner/in mit diesen Nutzungsbedingungen doch nicht einverstanden sind, müssen Sie die
bereits erfolgte Registrierung im E-Banking-/E-Finance-Portal Ihres Finanzinstituts widerrufen. Andernfalls gelten die
Nutzungsbedingungen als definitiv genehmigt.
Haben Sie Fragen? Dann kommen Sie auf uns zu.
Freundliche Grüsse
Steuerverwaltung des Kantons Bern
Inkassostelle
Nutzungsbedingungen
Wählen Sie die Steuerverwaltung des Kantons Bern als E-Rechnungsstellerin, dann erhalten Sie neben den
Ratenrechnungen auch die Schlussabrechnungen und die Veranlagungsverfügungen der Kantons- und
Gemeindesteuern und der direkten Bundessteuer sowie allfällige Einsprache-Entscheide elektronisch zugestellt.
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Mit der Zustellung ins E-Banking-/E-Finance-Portal gelten Verfügungen und Einsprache-Entscheide als rechtmässig
eröffnet. Allfällige Rechtsmittel (Einsprache, Rekurs) müssen innert 30 Tagen seit Zustellung ins
E-Banking-/E-Finance-Portal erhoben werden. Auf verspätete Eingaben kann nicht eingetreten werden.
Die regelmässige Prüfung des E-Banking-/E-Finance-Portals liegt in der Verantwortung der steuerpflichtigen Person.
Ein Fristversäumnis wird dann entschuldigt, wenn die steuerpflichtige Person nachweist, dass sie durch
Militärdienst, Krankheit, Landesabwesenheit oder andere erhebliche Gründe verhindert war, rechtzeitig zu handeln.
Die Steuerverwaltung des Kantons Bern informiert Sie jeweils per E-Mail, wenn sie Verfügungen und
Entscheide ins E-Banking-/E-Finance-Portal geschickt hat (an die bei der Registrierung angegebene
E-Mailadresse). Verwenden Sie die gemeldete E-Mailadresse nicht mehr, können Sie jederzeit eine neue
E-Mailadresse im E-Banking-/E-Finance-Portal hinterlegen.
Die Steuerverwaltung des Kantons Bern kann zu einem späteren Zeitpunkt weitere Rechnungen zusammen mit der
Verfügung (inkl. Einsprache-Entscheide) elektronisch zustellen (z.B. Liegenschaftssteuer, Erbschafts- und
Schenkungssteuer, Grundstückgewinnsteuer etc.). Die oben aufgeführten Hinweise gelten auch für diese
Rechnungen und Verfügungen.