Ausgabe Mai 2016, gewerblich

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SCHLEIFENBAUM & ADLER
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Ausgabe: gewerbliche Mandanten / Mai 2016
Wirtschaftsrecht
BVerfG erlaubt Partnerschaftsgesellschaften von
Rechtsanwälten mit Ärzten und Apothekern
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat festgestellt, dass das Verbot von Partnerschaftsgesellschaften von Rechtsanwälten mit Ärzten und Apothekern verfassungswidrig ist.
Nach Auffassung der Verfassungsrichter verletzt
das in § 59a Abs. 1 S. 1 BRAO (Bundesrechtsanwaltsordnung) geregelte Sozietätsverbot das
Grundrecht der Berufsfreiheit, soweit es Rechtsanwälten eine gemeinschaftliche Berufsausübung
mit Ärzten oder mit Apothekern im Rahmen einer
Partnerschaftsgesellschaft untersagt. Für die Sicherstellung der anwaltlichen Verschwiegenheit ist
ein solches Verbot in weiten Bereichen nicht erforderlich und im Übrigen unangemessen.
Urteil des BVerfG vom 12.01.2016
1 BvL 6/13
WM 2016, 379
MDR 2016, 242
Zwangsvollstreckung aus nur vorläufig vollstreckbarem Titel
Ist ein Urteil vom Gericht gegen Stellung einer Sicherheitsleistung für vorläufig vollstreckbar erklärt
worden, was eine Zwangsvollstreckung noch vor
Ablauf der Rechtsmittelfrist ermöglicht, hat der
Schuldner dem die Vollstreckung vor Fristablauf
betreibenden Gläubiger die Kosten für eine Prozessbürgschaft auch dann zu erstatten, wenn die Parteien den Rechtsstreit später in der Berufungsinstanz
durch einen Vergleich beilegen.
Beschluss des BGH vom 10.02.2016
VII ZB 56/13
WM 2016, 464
Vollstreckungsabwehrklage bei Vollstreckungstitel
gegen GbR
Richtet sich ein Vollstreckungstitel gegen eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) als Vollstreckungsschuldnerin, steht die Befugnis zur Erhebung einer
Vollstreckungsabwehrklage mit dem Ziel die Zwangsvollstreckung für unzulässig zu erklären, der Gesellschaft zu und nicht ihren einzelnen Gesellschaftern.
Urteil des BGH vom 03.11.2015
II ZR 446/13
ZIP 2016, 211
DB 2016, 283
Handelsvertreter: Unzulässige Kündigungserschwerung durch Bürokostenzuschuss
Ein Verstoß gegen die zwingende Handelsvertreterschutzvorschrift des § 89 HGB, die eine Erschwerung der Kündigungsmöglichkeiten des Handelsvertreters verbietet, liegt auch bei einer indirekten
Erschwerung des Kündigungsrechts vor, wenn dessen Ausübung mit finanziellen Nachteilen verbunden wird.
Einen solchen Fall nahm der Bundesgerichtshof bei
einer Vertragsbestimmung an, nach der die Zahlung
eines zweckgebundenen Bürokostenzuschusses
an den Handelsvertreter davon abhängig gemacht
wird, dass das Vertragsverhältnis im Zeitpunkt der
Zahlung ungekündigt besteht und der Handelsvertreter für die ordentliche Kündigung des Vertrags
eine lange (hier mehrjährige) Kündigungsfrist einzuhalten hat. Die Möglichkeit des Unternehmens, nach
erfolgter Kündigung die Zahlung des Bürokostenzuschusses für die Restlaufzeit des Vertrags zu verweigern, stellt eine nicht hinnehmbare mittelbare
Erschwerung des Kündigungsrechts dar.
Urteil des BGH vom 05.11.2015
VII ZR 59/14
jurisPR-HaGesR 2/2016 Anm. 3
Zulässiger Boykottaufruf gegenüber Pelztierzüchterverband
Das Oberlandesgericht Oldenburg hat Anfang 2014
(AZ.: 13 U 111/13) dem Deutschen Tierschützerbüro
e.V. untersagt, eine Volksbank öffentlich aufzufordern, das Konto des Zentralverbands Deutscher
Pelztierzüchter e.V. wegen Unterstützung von Tierquälerei zu kündigen. Der Boykottaufruf überstieg
hier nach Auffassung der Richter das Maß einer angemessenen und noch zulässigen Beeinträchtigung
des betroffenen Verbands insbesondere deshalb,
weil in ein konkretes, bereits bestehendes Vertragsverhältnis eingegriffen werden sollte und dem Boykottaufruf auch eine sogenannte Prangerwirkung
zukam, von der nicht nur der Pelztierzüchterverband, sondern auch die kontoführende Volksbank
betroffen war.
Das Urteil wurde nun vom Bundesgerichtshof aufgehoben. Nach Auffassung der Karlsruher Richter
kann die mit der Darstellung der Haltungsbedingungen von Tieren verbundene, an eine Bank gerichtete
Aufforderung auf der Internetseite eines Tierschutzvereins, das Konto eines Interessenverbandes der
Tierzüchter zu kündigen, durchaus ein mit einer Meinungsäußerung verbundener zulässiger Boykottaufruf sein. Bei der erforderlichen Abwägung überwog das Recht des Tierschutzbüros auf Meinungsfreiheit das Schutzinteresse des Pelztierverbands.
Urteil des BGH vom 19.01.2016
VI ZR 302/15
WM 2016, 405
K&R 2016, 259
Sofortige Beendigung einer stillen Gesellschaft als
bloße Innengesellschaft
Die Auflösung der atypischen stillen Gesellschaft,
die als bloße Innengesellschaft über kein gesamthänderisch gebundenes Gesellschaftsvermögen
verfügt, führt grundsätzlich zu deren sofortiger
Beendigung. Dies gilt in gleicher Weise für eine
mehrgliedrige stille Gesellschaft, die als sogenannte Innen-KG ausgestaltet ist, jedenfalls dann, wenn
nur die Auflösung der stillen Gesellschaft beschlossen worden ist. Der auf Berechnung seines Auseinandersetzungsguthabens zum Zeitpunkt der Auflösung der stillen Gesellschaft gerichtete Anspruch
des stillen Gesellschafters entsteht demgemäß
nicht erst dann, wenn sämtliche Schulden des Geschäftsherrn (hier: eine GmbH & Co. KG) berichtigt
sind.
Urteil des BGH vom 08.12.2015
II ZR 333/14
DB 2016, 644
BB 2016, 719
Neuwagenkauf: Drei- oder Fünftürer?
Eine Autofahrerin interessierte sich für ein bestimmtes Pkw-Modell. Der Autohändler stellte ihr
für die Probefahrt ein Fahrzeug des gewünschten
Modells zur Verfügung. Dieser Pkw hatte fünf Türen. Beim anschließenden Verkaufsgespräch wurde
über verschiedene Ausstattungsmerkmale (Motorstärke, Navigationsgerät etc.), nicht aber über die
Anzahl der gewünschten Türen gesprochen. Das
von der Kundin danach unterzeichnete Bestellfor-
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Ausgabe: gewerbliche Mandanten / Mai 2016
mular enthielt ein ihr unbekanntes Chiffrierkürzel
für ein dreitüriges Fahrzeug, das schließlich auch
geliefert wurde.
Da die Autofahrerin den Wagen nicht abnehmen
wollte, weil sie nach ihrer Auffassung ein fünftüriges
Modell bestellt hatte, kam es zum Rechtsstreit, den
das Oberlandesgericht Schleswig zu ihren Gunsten
entschied. Das Gericht ging davon aus, dass nach
den Gesamtumständen ein Kaufvertrag über ein
fünftüriges Fahrzeug zustande gekommen war.
Wird einem Kaufinteressenten zu einer Probefahrt
ein fünftüriges Fahrzeug zur Verfügung gestellt und
wird über die Anzahl der Türen bei der Bestellung
nicht mehr gesprochen, kann der Verkäufer nicht
vom Wunsch des Kunden nach einem dreitürigen
Modell ausgehen. Dies gilt erst recht, wenn nach
den eigenen Angaben des Händlers nur 15 Prozent
aller Kunden eine dreitürige Version dieses Modells
bestellen.
Urteil des OLG Schleswig vom 12.02.2016
17 U 66/15
ZAP EN-Nr 258/2016
Wettbewerbsrecht und gewerblicher
Rechtsschutz
EuGH bestätigt Markenschutz der ADIDAS-Streifen
Der deutsche Sportartikelhersteller ADIDAS ist als
Markeninhaber der „Drei Streifen“ auch nach EURecht berechtigt, sich Einträgen zweier seitlicher
Parallelstreifen auf Sportschuhen als Gemeinschaftsmarke durch andere Sportschuhhersteller
zu widersetzen. Wegen der offensichtlich gemeinsamen Elemente (gleich breite, parallele Querstreifen im selben Abstand, die auf dem Schuh seitlich
angebracht sind und mit der Grundfarbe des Schuhs
kontrastieren) waren für den Europäischen Gerichtshof (EuGH) die beiden Marken hinsichtlich des
von ihnen hervorgerufenen Gesamteindrucks bis zu
einem gewissen Grad ähnlich, was einer Markeneintragung entgegenstand.
Urteil des EuGH vom 17.02.2016
C-396/15 P
Pressemitteilung des EuGH
Unzulässige Werbung für alkoholhaltiges Bier als
„bekömmlich“
Die Vorschrift des Art. 4 Abs. 3 der Verordnung Nr.
1924/2006 (EG) untersagt es im Interesse des Gesundheitsschutzes der Verbraucher, dass Getränke
mit einem Alkoholgehalt von mehr als 1,2 Volumenprozent gesundheitsbezogene Angaben tragen dürfen. Das Landgericht Ravensburg folgert hieraus,
dass die Werbung für Biere mit einem Alkoholgehalt
von mehr als 1,2 Volumenprozent mit der Angabe
„bekömmlich“ unzulässig und damit wettbewerbswidrig nach § 3a UWG ist.
Urteil des LG Ravensburg vom 25.08.2015
8 O 34/15 KfH
jurisPR-WettbR 3/2016 Anm. 3
WRP 2015, 1273
Irreführende Werbung mit Einhaltung einer Sicherheitsnorm
Wer für seine Produkte mit der Einhaltung einer
bestimmten Sicherheitsnorm wirbt, muss sicherstellen, dass die Produkte auch tatsächlich diesem
Normbereich zugehören. Anderenfalls handelt der
Anbieter irreführend und damit wettbewerbswidrig.
So hielt das Landgericht Wuppertal die Kennzeichnung von Bohrern/Bohrkronen, die an Fachhändler
vertrieben werden, mit „EN 13236 - Sicherheitsanforderungen für Schleifwerkzeuge mit Diamant oder
Bornitrid“ für irreführend, da diese Werkzeuge von
der DIN EN-Norm, die ausschließlich für Schleifwerkzeuge und somit nicht für Bohrwerkzeuge gilt,
nicht erfasst werden.
Urteil des OLG Bamberg vom 22.02.2016
3 U 198/15
Justiz Bayern online
Unzulässige Rabatte durch Taxivermittlungsdienst
„MyTaxi“
Das Frankfurter Landgericht untersagte es dem
Betreiber des Taxidienstes „MyTaxi“ Rabattaktionen für seine Kunden durchzuführen, die Fahrzeuge
über eine spezielle Taxi-Bestell-App rufen. Gegen
„MyTaxi“ hatte die Genossenschaft der Taxizentralen geklagt. § 39 Abs. 3 Personenbeförderungsgesetz verbietet Taxiunternehmen die Gewährung von
Preisnachlässen. Zwar bietet „MyTaxi“ nicht selbst
Beförderungsleistungen an, sondern ist lediglich
Vermittler. Gleichwohl unterliegt der Dienstleister
nach Meinung des Gerichts den Verpflichtungen aus
dieser Vorschrift, zumal seine Tätigkeit im Rahmen
der Rabattaktionen über die eines klassischen Vermittlers hinausgeht. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Urteil des LG Frankfurt vom 19.01.2016
3-06 O 72/15
GewArch 2016, 151
Unzureichende Informationen über Verbraucherrechte
Urteil des LG Wuppertal vom 05.02.2016
12 O 135/15
JURIS online
Eine Fluggesellschaft, die ihre Kunden im Internet
falsch oder unvollständig über ihre Rechte bei Verspätungen und Überbuchungen informiert, handelt
laut Landgericht Berlin wettbewerbswidrig und
kann - hier durch die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) - auf Unterlassung in Anspruch genommen werden.
Makler zu Informationen zur energetischen Qualität
verpflichtet
Urteil des LG Berlin vom 08.10.2015
52 O 102/15
RdW Heft 4/2016, Seite VI
Nach Auffassung des Oberlandesgerichts Bamberg
sind Immobilienmakler dazu verpflichtet, bei der
Bewerbung von Wohnimmobilien Informationen
zur energetischen Qualität der Immobilie nach der
Energieeinsparverordnung (EnEV) zu nennen, wenn
ein Energieausweis für das Objekt vorliegt. Existiert
zum Zeitpunkt der Anzeige ein solcher Ausweis und
besitzt der Makler die notwendigen Energieeffizienzdaten des beworbenen Gebäudes, muss er diese
dem Interessenten mitteilen. Ansonsten handelt er
wettbewerbswidrig und kann gerichtlich zur Unterlassung verpflichtet werden.
Verfolgung gleichlautender wettbewerbsrechtlicher
Ansprüche durch mehrere Gläubiger
Werden gleichlautende wettbewerbsrechtliche Unterlassungsansprüche durch mehrere Unterlassungsgläubiger parallel durch denselben Rechtsanwalt
geltend gemacht, kann dies den Vorwurf einer rechtsmissbräuchlichen Mehrfachverfolgung rechtfertigen.
Dies ist laut Oberlandesgericht Frankfurt dann anzunehmen, wenn die Mehrfachverfolgung auf einem
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Ausgabe: gewerbliche Mandanten / Mai 2016
abgestimmten oder zentral koordinierten Verhalten
der Unterlassungsgläubiger beruht, was in der Regel dann anzunehmen ist, wenn es sich bei den
Mehrfachklägern um Konzernunternehmen handelt
oder wenn sie in sonstiger Weise geschäftlich oder
organisatorisch verbunden sind und sich dementsprechend abstimmen können. Gleiches gilt, wenn
der abmahnende Rechtsanwalt „sämtliche Fäden in
der Hand hat“, d.h., die Mehrfachabmahnung aus
eigener Initiative und in alleiniger Verantwortung
losgelöst vom Willen der einzelnen Gläubiger koordiniert und das Ziel verfolgt, den Anspruchsgegner
mit erheblichen Kosten zu belasten.
Beschluss des OLG Frankfurt vom 01.12.2015
6 W 96/15
BB 2016, 194
Arbeitsrecht
Arbeitgeber darf Browserverlauf ohne Zustimmung
des Arbeitnehmers auswerten
Die private Nutzung von Internetdiensten am Arbeitsplatz sorgt immer wieder für Streitigkeiten
zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Das
Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hatte
sich mit der Frage zu befassen, unter welchen Voraussetzungen ein Arbeitgeber die Onlineaktivitäten
eines Angestellten anhand des Browserverlaufs auf
dessen Dienst-PC überwachen durfte. Das Unternehmen hatte eine fristlose Kündigung wegen erheblicher Überschreitung der nur in Pausen gestatteten Internetnutzung ausgesprochen.
Das Gericht sah im Rahmen eines Kündigungsschutzverfahrens hinsichtlich des Browserverlaufs
kein B
­ eweisverwertungsverbot zulasten des Arbeitgebers. Zwar handelt es sich um personenbezogene
Daten, in deren Kontrolle der Arbeitnehmer nicht eingewilligt hat. Eine Verwertung der Daten war jedoch
statthaft, weil das Bundesdatenschutzgesetz eine
Speicherung und Auswertung des Browserverlaufs
zur Missbrauchskontrolle auch ohne Einwilligung
­erlaubt und der Arbeitgeber im vorliegenden Fall keine Möglichkeit gehabt hat, mit anderen Mitteln den
Umfang der unerlaubten Internetnutzung nachzuweisen.
Urteil des LAG Berlin-Brandenburg vom 14.01.2016
5 Sa 657/15
K&R 2016, 293
Betriebsbedingte Kündigung während Elternzeit
Eine gegenüber einer sich in Elternzeit befindlichen
Arbeitnehmerin ausgesprochene betriebsbedingte
Kündigung wegen Wegfalls des Arbeitsplatzes ist
dann ungerechtfertigt, wenn nicht ausgeschlossen
werden kann, dass sich bis zum Ende der Elternzeit
eine neue Beschäftigungsmöglichkeit - eventuell
auch in einem anderen Betrieb des Unternehmens
- ergeben kann.
Urteil des LAG Hannover vom 14.10.2015
16 Sa 281/15
ArbR 2016, 19
Betriebliche Altersversorgung auch für geringfügig
Beschäftigte
Nach § 4 Abs. 1 Satz 1 TzBfG (Teilzeit- und Befristungsgesetz) darf ein teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer nicht schlechter behandelt werden als ein vergleichbarer vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer, es
sei denn, dass sachliche Gründe eine unterschiedliche Behandlung rechtfertigen. Hieraus schließt das
Landesarbeitsgericht München, dass geringfügig
Beschäftigte nicht völlig aus der bestehenden betrieblichen Altersversorgung ausgeschlossen werden dürfen. Gegen das Urteil wurde Revision zum
Bundesarbeitsgericht (AZ: 3 AZR 83/16) eingelegt.
Urteil des LAG München vom 13.01.2016
10 Sa 544/15
jurisPR-ArbR 11/2016 Anm. 3
Betriebsrat kann Einrichtung eines Funktionspostfachs verlangen
Der Betriebsrat kann, sofern berechtigte Interessen
des Arbeitgebers nicht entgegenstehen, von diesem die Einrichtung eines eigenen externen Funktionspostfaches verlangen, um von dort regelmäßig
Newsletter an die Belegschaft zu versenden, was
bislang über die Personalabteilung erfolgte. Dem
Anspruch steht nicht entgegen, dass der Betriebsrat
über einen eigenen Blog im betriebsinternen Intranet verfügt. Bei der Entscheidung, wie der Betriebsrat seine Mitteilungen verbreiten will, steht ihm ein
Beurteilungsspielraum zu.
Beschluss des LAG Kiel vom 08.10.2015
5 TaBV 23/15
BB 2016, 436
Tariflicher Anspruch auf Übernahme eines bisherigen Auszubildenden
Sieht ein Tarifvertrag vor, dass Auszubildende in
eine feste Anstellung übernommen werden müssen, sofern der Arbeitgeber nicht die berechtigte
Einwendung erhebt, dass „persönliche Gründe“ der
Weiterbeschäftigung „entgegenstehen“.
Verlangt ein erfolgreich Ausgebildeter von seinem
Ausbildungsbetrieb die Zustimmung zum Abschluss
eines konkreten Arbeitsvertrags, trifft den Arbeitgeber die Darlegungs- und Beweislast, dass derartige
„persönliche Gründe entgegenstehen“. Eine (lediglich) befriedigende Abschlussnote und einzelne
Konflikte in der ersten Hälfte der Ausbildung, die
sich in der Folgezeit nicht mehr wiederholten, reichen für die Ablehnung einer Übernahme nicht aus.
Urteil des LAG Chemnitz vom 22.05.2015
5 Sa 98/14
JURIS online
Beseitigung eines unrichtigen „Feedback-Bogens“
aus Personalakte
Ein Arbeitgeber hat, wie generell bei der Leistungsbeurteilung eines Arbeitgebers, einen Beurteilungsspielraum, welche Unterlagen er diesbezüglich der
Personalakte beifügt. Ein Entfernungsanspruch
eines solchen Schriftstücks aus der Personalakte
steht dem betroffenen Mitarbeiter daher nur in begrenztem Umfang zu. Die Überprüfung ist darauf beschränkt, ob allgemeine Beurteilungsmaßstäbe beachtet, alle wesentlichen Umstände berücksichtigt
und ein fehlerfreies Verfahren eingehalten wurde.
Ist ein Schriftstück mit einer Bewertung durch einen Vorgesetzten (hier ein „Feedback-Bogen“ eines
Vorgesetzten über das Verhalten des Mitarbeiters
bei einem Briefing) jedoch nachweislich - wenn
auch nur in einem Punkt - sachlich unrichtig, kann
der beurteilte Arbeitnehmer die Beseitigung des
Schriftstücks aus der Personalakte verlangen und
dies notfalls gerichtlich durchsetzen.
Urteil des LAG Frankfurt vom 20.10.2014
17 Sa 627/14
jurisPR-ArbR 11/2016 Anm. 2
Verbot der privaten Handynutzung während der Arbeitszeit mitbestimmungspflichtig
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Ausgabe: gewerbliche Mandanten / Mai 2016
Ein vom Arbeitgeber ausgesprochenes generelles
Verbot der Benutzung eigener Mobiltelefone zu
privaten Zwecken während der Arbeitszeit ist mitbestimmungspflichtig. Eine derartige Anordnung
gestaltet die betriebliche Ordnung und regelt das
Verhalten der Arbeitnehmer im Sinne des § 87 Abs.
1 Nr. 1 BetrVG.
Beschluss des ArbG München vom 18.11.2015
9 BVGa 52/15
ArbuR 2016, 39
ArbRB 2016, 9
Online-, Medien- und Datenschutzrecht
Werbung mit durchgestrichenen Preisen auch im Internethandel uneingeschränkt zulässig
Preisvergleichende Werbung ist im Einzelhandel
tägliche Praxis. Meist werden auf Plakaten und in
Anzeigen Preise durchgestrichen und durch günstigere ersetzt. Diese Werbeart ist grundsätzlich nicht
zu beanstanden, wenn der durchgestrichene Preis
von dem Händler vorher auch tatsächlich verlangt
wurde.
Der Bundesgerichtshof stellt nun klar, dass auch
im Internethandel die Werbung mit einem durchgestrichenen Preis, dem ein niedrigerer Preis gegenübergestellt wird, auf einer Handelsplattform wie
Amazon nicht schon allein irreführend i.S.v. § 5 Abs.
1 S. 2 Nr. 2 UWG und deshalb wettbewerbswidrig
ist, weil der Werbende nicht durch einen gesonderten Hinweis klarstellt, um welchen Preis es sich bei
dem durchgestrichenen handelt. Der durchgestrichene Preis bezeichnet auch im Internethandel aus
der Sicht der maßgeblichen Verbraucher eindeutig
einen früher von dem Werbenden geforderten Preis.
Einer zusätzlichen Klarstellung bedarf es in einem
solchen Fall nicht.
Urteil des BGH vom 05.11.2015
I ZR 182/14
BB 2016, 849
Unzulässigkeit einer auf einen Link verweisenden
Einwilligung in Telefonwerbung
Die Internetseite eines gewerblichen Veranstalters
von Gewinnspielen enthielt folgende Einwilligungserklärung: „Ich bin damit einverstanden, dass mich
einige Sponsoren und Kooperationspartner … über
Angebote telefonisch informieren. Dies kann ich
hier selbst bestimmen …“
Das Oberlandesgericht Frankfurt hat diese im Zusammenhang mit der Teilnahme an einem kostenlosen Gewinnspiel eingeholte Einwilligung für unwirksam erklärt. Die Einwilligungserklärung enthielt in
Form des Wortes „hier“ einen Link auf eine Liste
von 59 (!) Unternehmen, anhand welcher der Verbraucher für jedes dieser Unternehmen durch Anklicken des Feldes „Abmelden“ entscheiden muss,
von welchem Unternehmen er keine Telefonwerbung wünscht. Die Verwendung einer solchen Einwilligungserklärung ist wettbewerbswidrig.
Urteil des OLG Frankfurt vom 17.12.2015
6 U 30/15
K&R 2016, 197
DuD 2016, 246
Unwirksamer Haftungsausschluss durch „Disclaimer“
Ein gewerblicher Internetanbieter kann sich durch
einen auf seiner Angebotsseite enthaltenen sogenannten Disclaimer mit dem Wortlaut „Inhalt des
Online-Angebotes: Der Autor übernimmt keinerlei
Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen“ nicht von seinen vertraglichen und gesetzlichen Verpflichtungen freizeichnen. Eine derartige
Klausel verstößt gegen § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB und
stellt eine unangemessene Benachteiligung der Verbraucher dar. Ihre Verwendung verstößt gegen das
Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG).
Inhalte anderer Nutzer hinzuweisen. Anders als bei
der Funktion „gefällt mir“ ist dem „Teilen“ für sich
genommen in der Regel keine über die Verbreitung
des „Postings“ hinausgehende Bedeutung zuzumessen. Der Nutzer macht sich eine fremde Äußerung in der Regel erst dann zu eigen, „wenn er
sich mit ihr identifiziert und sie so in den eigenen
Gedankengang einfügt, dass sie als seine eigene
erscheint“. Dies ist in jedem Einzelfall genau zu
prüfen.
Urteil des OLG Frankfurt vom 26.11.2015
16 U 64/15
K&R 2016, 283
Zulässige Videoüberwachung in Apotheke
Die Installation von Videokameras in den Verkaufs- und Geschäftsräumen (insb. Lager) kann
gerechtfertigt sein, wenn dadurch Diebstähle verhindert werden können. Die Erforderlichkeit einer
Videoüberwachung setzt für das Verwaltungsgericht Saarlouis voraus, dass der Unternehmer Tatsachen dargelegt, die es nachvollziehbar machen,
dass das festgelegte Ziel mit der Überwachung tatsächlich erreicht werden kann.
Urteil des LG Arnsberg vom 03.09.2015
I-8 O 63/15
jurisPR-ITR 6/2016 Anm. 4
In dem entschiedenen Fall ging es um eine Apotheke, in der in der Vergangenheit immer wieder Diebstähle insbesondere von Opiaten und Medikamenten im Gesamtwert von 44.000 Euro, die vor allem
in der Fixerszene verbreitet sind, begangen wurden.
Im Verkaufsraum wurden Kunden deutlich auf die
Videoüberwachung hingewiesen; die Mitarbeiter
hatten der Maßnahme zugestimmt. Das Gericht gab
im Ergebnis der Klage des Apothekers gegen einen
Bescheid des Datenschutzbeauftragten statt, der
die Beseitigung der Videokameras wegen eines angeblichen Verstoßes gegen das Datenschutzgesetz
verlangt hatte.
Bedeutung der Funktion „Teilen“ in sozialen Netzwerken
Urteil des VG Saarlouis vom 29.01.2016
1 K 1122/14
JurPC Web-Dok. 50/2016
Das „Teilen“ eines „Posts“ führt nach Auffassung
des Oberlandesgerichts Frankfurt nicht in jedem
Fall zu einer Haftung des Facebook-Nutzers für von
einem Dritten in dem „Post“ zu verantwortende
rechtswidrige Inhalte (hier Vergleich von Hunden
mit Juden). Bei der Funktion „Teilen“, die zwar dem
„Verlinken“ in technischer Sicht ähnlich ist, handelt
es sich vielmehr um eine Möglichkeit, auf private
Umstrittene Entscheidung zur „Familienhaftung“ bei
illegalem Filesharing
Wird der Inhaber eines Internetanschlusses wegen
eines über seinen Anschluss begangenen Urheberrechtsverstoßes durch Bereitstellen von Musik- oder
Videodateien in einem illegalen Filesharingdienst in
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Ausgabe: gewerbliche Mandanten / Mai 2016
Anspruch genommen, kann er sich nach Auffassung
des Oberlandesgerichts München nicht mit dem Vorbringen entlasten, die Verletzungshandlung sei nicht
von ihm, sondern von einem seiner drei im Haushalt
lebenden Kinder vorgenommen worden; er wisse
aber (angeblich) nicht, welches Kind dafür verantwortlich sei. In diesem Fall haftet der Anschluss­
inhaber selbst für den Urheberrechtsverstoß.
Urteil des BGH vom 21.01.2016
IX ZR 32/14
ZInsO 2016, 507
ZIP 2016, 481
Hinweis: Die Entscheidung steht im Widerspruch zur
Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in diesen
Fällen und ist auf massive Kritik gestoßen. Sie führt
praktisch dazu, dass Eltern ihre Kinder „ans Messer
liefern“ müssen. Dies verstößt gegen den verfassungsrechtlichen Schutz der Familie.
Schweigt der Schuldner einer erheblichen Forderung monatelang auf Rechnungen und Mahnungen
des Gläubigers und bietet er nach Einschaltung
eines Inkassounternehmens und Zustellung eines
Mahnbescheids in dem nach eingelegtem Widerspruch eingeleiteten gerichtlichen Verfahren eine
Ratenzahlung der Gesamtforderung einschließlich
der Verzugszinsen an, geht der Bundesgerichtshof
von der Kenntnis des Gläubigers von der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners aus. Meldet der Schuldner kurze Zeit später Insolvenz an, muss der Gläubiger nach erfolgter Anfechtung der Zahlungen durch
den Insolvenzverwalter gemäß § 133 Abs. 1 InsO
die erhaltenen Gelder zurückerstatten.
Urteil des OLG München vom 14.01.2016
29 U 2593/15
WRP 2016, 385
Aufhebung der Kartensperre eines Mobiltelefons
strafbar
Der Entsperr-Code („Unlock-Code“) zur Aufhebung
der Kartensperre eines Mobiltelefons („SIM-Lock“)
stellt ein Betriebsgeheimnis im Sinne des § 17 Abs.
2 UWG dar. Danach ist das unbefugte Entsperren
einer Sim-Karte strafbar.
Beschluss des OLG Karlsruhe vom 29.01.2016
2 (6) Ss 318/15, 2 (6) Ss 318/15 - AK 99/15
K&R 2016, 199
Insolvenzrecht
Insolvenzanfechtung bei Zahlung aus geduldeter
Kontoüberziehung
Hat ein Steuerschuldner Zahlungen nur noch unter
Vollstreckungsdruck an das Finanzamt geleistet und
weiß der Steuersachbearbeiter, dass die Hausbank
des Schuldners eine Ausweitung seines ausgeschöpften Kreditlimits ablehnt und Zahlungen nur
noch aus einer geduldeten Kontoüberziehung erfolgen, kann nach Auffassung des Bundesgerichtshofs
daraus auf eine Zahlungsunfähigkeit des Schuldners und einen Benachteiligungsvorsatz seitens des
Finanzamts sowie dessen Kenntnis geschlossen
werden. Der Insolvenzverwalter ist dann berechtigt,
die Zahlungen an den Fiskus anzufechten und die
Rückerstattung zur Masse zu verlangen.
Insolvenzanfechtung bei monatelangem Schweigen
auf Rechnungen und Mahnungen
Urteil des BGH vom 25.02.2016
IX ZR 109/15
jurisPR-InsR 6/2016 Anm. 3
Keine Umsatzsteuererstattung bei insolventem
Rechnungsaussteller
Ein zum Vorsteuerabzug berechtigter Leistungsempfänger hat keinen Anspruch darauf, dass ihm
die zu Unrecht vom Leistenden in Rechnung gestellte, also nicht geschuldete Umsatzsteuer vom
Finanzamt erstattet wird, wenn der Rechnungsaussteller insolvent ist und er deshalb keine Erstattung
mehr von diesem erhalten kann.
Urteil des BFH vom 30.06.2015
VII 30/14
DB 2015, 2187
ZIP 2015, 1984
Bau- und Immobilienrecht
Abs. 1 Satz 1 BGB für seine Forderungen aus dem
Vertrag die Einräumung einer Sicherungshypothek
in Höhe von 10 Prozent des zu sichernden Vergütungsanspruchs an dem Baugrundstück des Bestellers verlangen. Dies gilt nach Abs. 6 jedoch nicht,
wenn der Besteller eine natürliche Person ist und
die Bauarbeiten zur Herstellung oder Instandsetzung eines Einfamilienhauses mit oder ohne Einliegerwohnung ausführen lässt.
Der Bundesgerichtshof wendet die Ausnahmevorschrift auch im Falle eines Rechtsanwalts und Steuerberaters an, der Modernisierungs- und Renovierungsarbeiten an einem Haus ausführen ließ, das in
erster Linie der Deckung seines Wohnbedarfs und in
untergeordnetem Umfang auch dem Betrieb seiner
Kanzlei dient.
Urteil des BGH vom 10.03.2016
VII ZR 214/15
BB 2016, 833
Unzulässige Klage auf Nachforderung eines Vorschusses zur Mängelbeseitigung nach rechtskräftiger Entscheidung
Hat ein Bauherr zur Feststellung von Baumängeln
ein selbstständiges Beweisverfahren eingeleitet
und wurde der Bauunternehmer im anschließenden
Rechtsstreit verurteilt, zur Beseitigung der Mängel einen bestimmten Vorschuss zu zahlen, kann
der Bauherr später nicht nochmals eine Klage auf
Zahlung eines weiteren Vorschusses mit der Begründung erheben, die Mängelbeseitigung sei
nach den Angaben des Gutachtens nicht durchführbar und es würden erheblich höhere Kosten entstehen.
Der erneuten Klage steht nach Auffassung des
Oberlandesgerichts Hamm die Rechtskraft des
ersten Urteils entgegen, da diese Klage einen identischen Streitgegenstand betrifft. Nach der Zivilprozessordnung ist die Klage in einem solchen Fall
wegen Fehlens einer zwingenden Prozessvoraussetzung als unzulässig abzuweisen.
Keine Bauhandwerkersicherung bei überwiegend
privat genutztem Einfamilienhaus
Urteil des OLG Hamm vom 13.11.2015
I-12 U 8/15
jurisPR-PrivBauR 4/2016 Anm. 3
MDR 2016, 114
Der Unternehmer eines Bauwerks oder eines einzelnen Teils eines Bauwerks kann gemäß § 648a
Regelverjährung bei mangelhafter Fotovoltaikanlage
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Ausgabe: gewerbliche Mandanten / Mai 2016
Eine auf dem Dach eines Gebäudes (hier einer
Scheune) installierte Fotovoltaikanlage stellt kein
Bauwerk dar, da es an der eigenen Verbindung zum
Erdboden mangelt und sie keine wesentliche Bedeutung für Konstruktion, Bestand, Erhaltung oder
Nutzbarkeit des Gebäudes hat. Gewährleistungsansprüche wegen fehlerhafter Montage der Anlage
verjähren deshalb gemäß § 634a Abs. 1 Nr. 3 BGB
in drei Jahren. Bei Bauwerken gelten fünf Jahre.
Beschluss des OLG Schleswig vom 26.08.2015
1 U 154/14
NJW-Spezial 2015, 621
BauR 2015, 2044
Gericht erlaubt Flüchtlingsunterkunft in Gewerbe­
gebiet
Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat es in einem
Eilverfahren abgelehnt, Gewerbetreibenden in dem
„Gewerbepark Wörnersangewand“ vorläufigen
Rechtsschutz gegen den dort genehmigten Bau
einer Flüchtlingsunterkunft für insgesamt 90 Personen zu gewähren. Das Gericht sah die Befürchtung der antragstellenden Betriebe, dass sich die
Flüchtlinge ständig in dem Gewerbegebiet aufhielten, mangels dortiger Einkaufsmöglichkeiten nicht
bestätigt. Für ein erhöhtes Müllaufkommen, eine
Abschreckung von Kunden, einen Wertverfall ihrer
Grundstücke sowie eine erhöhte Gefahr der Begehung von Straftaten bestanden ebenfalls keine ausreichenden Anhaltspunkte.
Beschluss des VG Karlsruhe vom 11.02.2016
6 K 121/16
JURIS online
Keine Hundepension in reinem Wohngebiet
Der Betrieb einer Hundepension in einem Einfamilienhaus in einem reinen Wohngebiet ist nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Wiesbaden nicht
zulässig. Der Betrieb einer Hundepension in dem als
Wohnhaus genehmigten Gebäude stellt eine genehmigungspflichtige Nutzungsänderung dar. Schließt
der Bebauungsplan ausdrücklich jegliche, auch nicht
störende Gewerbebetriebe aus, kann eine Genehmigung auch nicht ausnahmsweise erteilt werden.
Urteil des VG Wiesbaden vom 26.02.2016
6 K 251/15.WI
Pressemitteilung des VG Wiesbaden
Bankrecht
BGH zur Hervorhebung von Pflichtangaben in Verbraucherdarlehensverträgen
Die in einem Verbraucherdarlehensvertrag aufzunehmenden Pflichtangaben zum Widerrufsrecht
müssen nach den gesetzlichen Regelungen klar und
verständlich sein. Nach Auffassung des Bundesgerichtshofs bedarf es jedoch keiner besonderen
Hervorhebung der in einen Verbraucherdarlehensvertrag (hier einer Sparkasse) aufzunehmenden
Widerrufsbelehrung.
Urteil des BGH vom 23.02.2016
XI ZR 549/14
Pressemitteilung des BGH
Versicherungsrecht
Rechtsschutzdeckung bei einer mehrere Lebensbereiche erfassenden Streitigkeit
In der Praxis kommt es nicht selten vor, dass ein
Rechtsstreit Lebensbereiche betrifft, die teilweise
nicht von einer abgeschlossenen Rechtsschutzversicherung gedeckt sind. Für das Oberlandesgericht
Karlsruhe reicht es bei einer verschiedene Lebensbereiche erfassenden Streitigkeit zwischen mehreren Beteiligten für die Rechtsschutzdeckung aus,
wenn ein Rechtsstreit in lediglich einem versicherten Lebensbereich geführt wird. Für diesen Bereich
muss die Rechtsschutzversicherung dann eintreten.
In dem konkreten Fall betraf der Rechtsstreit zwischen miteinander verwandten Gesellschaftern
eines Familienunternehmens (nicht versicherter
Bereich) auch eine arbeitsrechtliche Auseinandersetzung. Dies führte dazu, dass die Rechtsschutzversicherung die Kosten für das arbeitsgerichtliche
Verfahren tragen musste, obwohl der Schwerpunkt
der Auseinandersetzung in dem gesellschaftsrechtlichen Bereich lag.
Urteil des OLG Karlsruhe vom 03.11.2015
12 U 102/15
ZfSch 2016, 96
NJW-RR 2016, 358
Kaskoversicherung: Keine Erstattung von Abschleppkosten bei Totalschaden
Ein Versicherungsnehmer kann von seiner Vollkaskoversicherung keinen Aufwendungsersatzanspruch für die Abschleppkosten vom Unfallort zum
Firmensitz (hier mehrere hundert Kilometer) verlangen, wenn das versicherte Fahrzeug weitgehend
zerstört ist (hier ein völlig ausgebrannter Lkw) und
erkennbar über keinen relevanten Restwert mehr
verfügt.
Nach den Versicherungsbedingungen werden
nur die Abschleppkosten in die nächstgelegene
geeignete Werkstatt zur Instandsetzung des beschädigten Fahrzeugs oder dann erstattet, wenn
die ­
Abschleppmaßnahme auf einer öffentlichrechtlichen Verpflichtung (insbesondere Bergung
des Unfallwagens) beruht. Das Oberlandesgericht
­Karlsruhe wies die Klage des Lkw-Halters auf Erstattung der Abschleppkosten vom Unfallort zum
Firmensitz in Höhe von über 5.000 Euro ab. Der
Lkw hatte laut Gutachten nur noch einen Wert von
52 Euro.
Urteil des OLG Karlsruhe vom 17.12.2015
12 U 101/15
Schaden-Praxis 2016, 91
RuS 2016, 121
Transportrecht
Abnahmeverweigerung wegen fehlender Verplombungen bei Lebensmitteltransport
War eine von einem deutschen Unternehmen beauftragte Spedition unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt verpflichtet, die transportierte Ware (hier
Knabbergebäck) nur verplombt von Italien nach
Deutschland zu transportieren, ist der Abnehmer
nicht berechtigt, die Lieferung allein wegen der am
Verladeort gleichwohl angebrachten, bei der Ankunft aus nicht geklärten Gründen jedoch fehlenden
Verplombung abzulehnen.
Wird die Ware auf Veranlassung des Unternehmens
nach abgelehnter Abnahme wieder nach Italien
transportiert und wegen des zwischenzeitlichen
Qualitätsverlustes vernichtet, haftet der Spediteur
nicht für den dadurch entstandenen Schaden.
Urteil des OLG München vom 30.12.2015
7 U 2492/15
jurisPR-VersR 3/2016 Anm. 3
TranspR 2016, 69
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Ausgabe: gewerbliche Mandanten / Mai 2016
Steuerrecht
Keine Einkommensteuerpflicht bei vom Arbeitgeber
abgeschlossener Berufshaftpflichtversicherung
Besteht für eine Anwaltskanzlei oder eine Arztpraxis eine eigene Berufshaftpflichtversicherung, mit
der auch die Tätigkeit der angestellten Anwälte
oder Ärzte versichert ist, müssen diese nach einem
Urteil des Bundesfinanzhofs den Vorteil des Versicherungsschutzes nicht als Einkommen versteuern.
Eine Berufshaftpflichtversicherung ist in solchen
Fällen gesetzlich vorgeschrieben und notwendige
Voraussetzung für den Kanzlei- bzw. Praxisbetrieb.
Der Abschluss der Versicherung dient daher den eigenen Interessen des Betreibers.
Urteil des BFH vom 19.11.2015
VI R 74/14
DB 2016, 324
Steuervorteil bei Unternehmensverkauf kann nur
einmal geltend gemacht werden
Nach § 16 Abs. 4 EStG kann ein Steuerpflichtiger,
der das 55. Lebensjahr vollendet hat oder dauernd
berufsunfähig ist, hinsichtlich des Veräußerungsgewinns durch den Verkauf eines Unternehmens
oder eines Anteils zur Einkommensteuer nur herangezogen werden, soweit der Gewinn 45.000 Euro
übersteigt. Der Freibetrag ist dem Steuerpflichtigen
nur einmal zu gewähren. Dies gilt auch dann, wenn
die Gewinne von zwei Unternehmens- bzw. Beteiligungsverkäufen zusammen den Freibetrag von
45.000 Euro nicht übersteigen.
Urteil des BFH vom 27.10.2015
X R 44/13
DStR 2016, 459
BFH zum Betriebsausgabenabzug bei Veranstaltung
von Golfturnieren
Kein Vorsteuerabzug bei Inanspruchnahme von Beratungsleistungen durch Unternehmensgründer
Betrieblich veranlasste Aufwendungen können
grundsätzlich von den Betriebseinnahmen abgezogen werden. Eine Ausnahme besteht für solche
Kosten, die mit der gesellschaftlichen Stellung des
Unternehmers oder seiner Geschäftspartner zusammenhängen (sogenannte Repräsentationsaufwendungen). Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) fallen darunter Aufwendungen für
Jagd oder Fischerei, für Segel- oder Motorjachten
und für damit zusammenhängende Bewirtungen.
Der Gesellschafter einer erst noch zu gründenden
GmbH ist bei im Hinblick auf eine beabsichtigte Unternehmenstätigkeit der GmbH getätigten Anschaffungen oder Inanspruchnahme von Beratungsleistungen grundsätzlich nicht zum Vorsteuerabzug
berechtigt.
Nunmehr zählen die obersten Finanzrichter ausdrücklich auch Aufwendungen für die Ausrichtung
von Golfturnieren dazu, und zwar selbst dann, wenn
das hier von einer Versicherungsagentur organisierte Turnier in Verbindung mit einer Wohltätigkeitsveranstaltung durchgeführt wird und die Veranstaltung
neben Werbezwecken auch oder sogar überwiegend einem Wohltätigkeitszweck dient. Hätte der
Veranstalter unmittelbar für den guten Zweck gespendet, wäre immerhin ein steuermindernder Abzug als Spende möglich gewesen.
Ein Gesellschafter kann die Vorsteuer nur in Abzug
bringen, wenn er Vermögensgegenstände erwirbt,
um diese auf die GmbH zu übertragen (Investitionsumsatz). Demgegenüber waren die von dem
Gesellschafter im vorliegenden Fall in Anspruch
genommenen Beratungsleistungen eines Unternehmensberaters nicht übertragungsfähig.
Urteil des BFH vom 11.11.2015
V R 8/15
DStR 2016, 674
DB 2016, 689
In einem anderen Fall erkannte der BFH die Ausgaben einer Brauerei, die Golfvereine finanziell bei der
Durchführung in einer nach ihr benannten Serie von
Golfturnieren unterstützt hatte, als Betriebsausgaben an, da die Turniere hier ausschließlich dem
Zweck dienten, den Warenabsatz zu fördern. Ein
Zusammenhang mit der gesellschaftlichen Stellung
von z.B. Geschäftspartnern der Brauerei war in diesem Fall rein zufällig und im Hinblick auf die Anzahl
der Turniere ohne Gewicht.
Urteil des BFH vom 16.12.2015
IV R 24/13 und I R 74/13
DStR 2016, 521
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