RECHTSANWÄLTE | NOTARE | FACHANWÄLTE SCHLEIFENBAUM & ADLER Partner der CONSULEGIS EWIV · An International Association of Law Firms Rechtsinformationsdienst Ausgabe: gewerbliche Mandanten / Mai 2016 Wirtschaftsrecht BVerfG erlaubt Partnerschaftsgesellschaften von Rechtsanwälten mit Ärzten und Apothekern Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat festgestellt, dass das Verbot von Partnerschaftsgesellschaften von Rechtsanwälten mit Ärzten und Apothekern verfassungswidrig ist. Nach Auffassung der Verfassungsrichter verletzt das in § 59a Abs. 1 S. 1 BRAO (Bundesrechtsanwaltsordnung) geregelte Sozietätsverbot das Grundrecht der Berufsfreiheit, soweit es Rechtsanwälten eine gemeinschaftliche Berufsausübung mit Ärzten oder mit Apothekern im Rahmen einer Partnerschaftsgesellschaft untersagt. Für die Sicherstellung der anwaltlichen Verschwiegenheit ist ein solches Verbot in weiten Bereichen nicht erforderlich und im Übrigen unangemessen. Urteil des BVerfG vom 12.01.2016 1 BvL 6/13 WM 2016, 379 MDR 2016, 242 Zwangsvollstreckung aus nur vorläufig vollstreckbarem Titel Ist ein Urteil vom Gericht gegen Stellung einer Sicherheitsleistung für vorläufig vollstreckbar erklärt worden, was eine Zwangsvollstreckung noch vor Ablauf der Rechtsmittelfrist ermöglicht, hat der Schuldner dem die Vollstreckung vor Fristablauf betreibenden Gläubiger die Kosten für eine Prozessbürgschaft auch dann zu erstatten, wenn die Parteien den Rechtsstreit später in der Berufungsinstanz durch einen Vergleich beilegen. Beschluss des BGH vom 10.02.2016 VII ZB 56/13 WM 2016, 464 Vollstreckungsabwehrklage bei Vollstreckungstitel gegen GbR Richtet sich ein Vollstreckungstitel gegen eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) als Vollstreckungsschuldnerin, steht die Befugnis zur Erhebung einer Vollstreckungsabwehrklage mit dem Ziel die Zwangsvollstreckung für unzulässig zu erklären, der Gesellschaft zu und nicht ihren einzelnen Gesellschaftern. Urteil des BGH vom 03.11.2015 II ZR 446/13 ZIP 2016, 211 DB 2016, 283 Handelsvertreter: Unzulässige Kündigungserschwerung durch Bürokostenzuschuss Ein Verstoß gegen die zwingende Handelsvertreterschutzvorschrift des § 89 HGB, die eine Erschwerung der Kündigungsmöglichkeiten des Handelsvertreters verbietet, liegt auch bei einer indirekten Erschwerung des Kündigungsrechts vor, wenn dessen Ausübung mit finanziellen Nachteilen verbunden wird. Einen solchen Fall nahm der Bundesgerichtshof bei einer Vertragsbestimmung an, nach der die Zahlung eines zweckgebundenen Bürokostenzuschusses an den Handelsvertreter davon abhängig gemacht wird, dass das Vertragsverhältnis im Zeitpunkt der Zahlung ungekündigt besteht und der Handelsvertreter für die ordentliche Kündigung des Vertrags eine lange (hier mehrjährige) Kündigungsfrist einzuhalten hat. Die Möglichkeit des Unternehmens, nach erfolgter Kündigung die Zahlung des Bürokostenzuschusses für die Restlaufzeit des Vertrags zu verweigern, stellt eine nicht hinnehmbare mittelbare Erschwerung des Kündigungsrechts dar. Urteil des BGH vom 05.11.2015 VII ZR 59/14 jurisPR-HaGesR 2/2016 Anm. 3 Zulässiger Boykottaufruf gegenüber Pelztierzüchterverband Das Oberlandesgericht Oldenburg hat Anfang 2014 (AZ.: 13 U 111/13) dem Deutschen Tierschützerbüro e.V. untersagt, eine Volksbank öffentlich aufzufordern, das Konto des Zentralverbands Deutscher Pelztierzüchter e.V. wegen Unterstützung von Tierquälerei zu kündigen. Der Boykottaufruf überstieg hier nach Auffassung der Richter das Maß einer angemessenen und noch zulässigen Beeinträchtigung des betroffenen Verbands insbesondere deshalb, weil in ein konkretes, bereits bestehendes Vertragsverhältnis eingegriffen werden sollte und dem Boykottaufruf auch eine sogenannte Prangerwirkung zukam, von der nicht nur der Pelztierzüchterverband, sondern auch die kontoführende Volksbank betroffen war. Das Urteil wurde nun vom Bundesgerichtshof aufgehoben. Nach Auffassung der Karlsruher Richter kann die mit der Darstellung der Haltungsbedingungen von Tieren verbundene, an eine Bank gerichtete Aufforderung auf der Internetseite eines Tierschutzvereins, das Konto eines Interessenverbandes der Tierzüchter zu kündigen, durchaus ein mit einer Meinungsäußerung verbundener zulässiger Boykottaufruf sein. Bei der erforderlichen Abwägung überwog das Recht des Tierschutzbüros auf Meinungsfreiheit das Schutzinteresse des Pelztierverbands. Urteil des BGH vom 19.01.2016 VI ZR 302/15 WM 2016, 405 K&R 2016, 259 Sofortige Beendigung einer stillen Gesellschaft als bloße Innengesellschaft Die Auflösung der atypischen stillen Gesellschaft, die als bloße Innengesellschaft über kein gesamthänderisch gebundenes Gesellschaftsvermögen verfügt, führt grundsätzlich zu deren sofortiger Beendigung. Dies gilt in gleicher Weise für eine mehrgliedrige stille Gesellschaft, die als sogenannte Innen-KG ausgestaltet ist, jedenfalls dann, wenn nur die Auflösung der stillen Gesellschaft beschlossen worden ist. Der auf Berechnung seines Auseinandersetzungsguthabens zum Zeitpunkt der Auflösung der stillen Gesellschaft gerichtete Anspruch des stillen Gesellschafters entsteht demgemäß nicht erst dann, wenn sämtliche Schulden des Geschäftsherrn (hier: eine GmbH & Co. KG) berichtigt sind. Urteil des BGH vom 08.12.2015 II ZR 333/14 DB 2016, 644 BB 2016, 719 Neuwagenkauf: Drei- oder Fünftürer? Eine Autofahrerin interessierte sich für ein bestimmtes Pkw-Modell. Der Autohändler stellte ihr für die Probefahrt ein Fahrzeug des gewünschten Modells zur Verfügung. Dieser Pkw hatte fünf Türen. Beim anschließenden Verkaufsgespräch wurde über verschiedene Ausstattungsmerkmale (Motorstärke, Navigationsgerät etc.), nicht aber über die Anzahl der gewünschten Türen gesprochen. Das von der Kundin danach unterzeichnete Bestellfor- Hindenburgstraße 1 · 57072 Siegen · Telefon 0271 23270-0 · Fax 0271 21759 [email protected] · www.schleifenbaum-adler.de RECHTSANWÄLTE | NOTARE | FACHANWÄLTE SCHLEIFENBAUM & ADLER Partner der CONSULEGIS EWIV · An International Association of Law Firms Rechtsinformationsdienst Ausgabe: gewerbliche Mandanten / Mai 2016 mular enthielt ein ihr unbekanntes Chiffrierkürzel für ein dreitüriges Fahrzeug, das schließlich auch geliefert wurde. Da die Autofahrerin den Wagen nicht abnehmen wollte, weil sie nach ihrer Auffassung ein fünftüriges Modell bestellt hatte, kam es zum Rechtsstreit, den das Oberlandesgericht Schleswig zu ihren Gunsten entschied. Das Gericht ging davon aus, dass nach den Gesamtumständen ein Kaufvertrag über ein fünftüriges Fahrzeug zustande gekommen war. Wird einem Kaufinteressenten zu einer Probefahrt ein fünftüriges Fahrzeug zur Verfügung gestellt und wird über die Anzahl der Türen bei der Bestellung nicht mehr gesprochen, kann der Verkäufer nicht vom Wunsch des Kunden nach einem dreitürigen Modell ausgehen. Dies gilt erst recht, wenn nach den eigenen Angaben des Händlers nur 15 Prozent aller Kunden eine dreitürige Version dieses Modells bestellen. Urteil des OLG Schleswig vom 12.02.2016 17 U 66/15 ZAP EN-Nr 258/2016 Wettbewerbsrecht und gewerblicher Rechtsschutz EuGH bestätigt Markenschutz der ADIDAS-Streifen Der deutsche Sportartikelhersteller ADIDAS ist als Markeninhaber der „Drei Streifen“ auch nach EURecht berechtigt, sich Einträgen zweier seitlicher Parallelstreifen auf Sportschuhen als Gemeinschaftsmarke durch andere Sportschuhhersteller zu widersetzen. Wegen der offensichtlich gemeinsamen Elemente (gleich breite, parallele Querstreifen im selben Abstand, die auf dem Schuh seitlich angebracht sind und mit der Grundfarbe des Schuhs kontrastieren) waren für den Europäischen Gerichtshof (EuGH) die beiden Marken hinsichtlich des von ihnen hervorgerufenen Gesamteindrucks bis zu einem gewissen Grad ähnlich, was einer Markeneintragung entgegenstand. Urteil des EuGH vom 17.02.2016 C-396/15 P Pressemitteilung des EuGH Unzulässige Werbung für alkoholhaltiges Bier als „bekömmlich“ Die Vorschrift des Art. 4 Abs. 3 der Verordnung Nr. 1924/2006 (EG) untersagt es im Interesse des Gesundheitsschutzes der Verbraucher, dass Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 1,2 Volumenprozent gesundheitsbezogene Angaben tragen dürfen. Das Landgericht Ravensburg folgert hieraus, dass die Werbung für Biere mit einem Alkoholgehalt von mehr als 1,2 Volumenprozent mit der Angabe „bekömmlich“ unzulässig und damit wettbewerbswidrig nach § 3a UWG ist. Urteil des LG Ravensburg vom 25.08.2015 8 O 34/15 KfH jurisPR-WettbR 3/2016 Anm. 3 WRP 2015, 1273 Irreführende Werbung mit Einhaltung einer Sicherheitsnorm Wer für seine Produkte mit der Einhaltung einer bestimmten Sicherheitsnorm wirbt, muss sicherstellen, dass die Produkte auch tatsächlich diesem Normbereich zugehören. Anderenfalls handelt der Anbieter irreführend und damit wettbewerbswidrig. So hielt das Landgericht Wuppertal die Kennzeichnung von Bohrern/Bohrkronen, die an Fachhändler vertrieben werden, mit „EN 13236 - Sicherheitsanforderungen für Schleifwerkzeuge mit Diamant oder Bornitrid“ für irreführend, da diese Werkzeuge von der DIN EN-Norm, die ausschließlich für Schleifwerkzeuge und somit nicht für Bohrwerkzeuge gilt, nicht erfasst werden. Urteil des OLG Bamberg vom 22.02.2016 3 U 198/15 Justiz Bayern online Unzulässige Rabatte durch Taxivermittlungsdienst „MyTaxi“ Das Frankfurter Landgericht untersagte es dem Betreiber des Taxidienstes „MyTaxi“ Rabattaktionen für seine Kunden durchzuführen, die Fahrzeuge über eine spezielle Taxi-Bestell-App rufen. Gegen „MyTaxi“ hatte die Genossenschaft der Taxizentralen geklagt. § 39 Abs. 3 Personenbeförderungsgesetz verbietet Taxiunternehmen die Gewährung von Preisnachlässen. Zwar bietet „MyTaxi“ nicht selbst Beförderungsleistungen an, sondern ist lediglich Vermittler. Gleichwohl unterliegt der Dienstleister nach Meinung des Gerichts den Verpflichtungen aus dieser Vorschrift, zumal seine Tätigkeit im Rahmen der Rabattaktionen über die eines klassischen Vermittlers hinausgeht. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Urteil des LG Frankfurt vom 19.01.2016 3-06 O 72/15 GewArch 2016, 151 Unzureichende Informationen über Verbraucherrechte Urteil des LG Wuppertal vom 05.02.2016 12 O 135/15 JURIS online Eine Fluggesellschaft, die ihre Kunden im Internet falsch oder unvollständig über ihre Rechte bei Verspätungen und Überbuchungen informiert, handelt laut Landgericht Berlin wettbewerbswidrig und kann - hier durch die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) - auf Unterlassung in Anspruch genommen werden. Makler zu Informationen zur energetischen Qualität verpflichtet Urteil des LG Berlin vom 08.10.2015 52 O 102/15 RdW Heft 4/2016, Seite VI Nach Auffassung des Oberlandesgerichts Bamberg sind Immobilienmakler dazu verpflichtet, bei der Bewerbung von Wohnimmobilien Informationen zur energetischen Qualität der Immobilie nach der Energieeinsparverordnung (EnEV) zu nennen, wenn ein Energieausweis für das Objekt vorliegt. Existiert zum Zeitpunkt der Anzeige ein solcher Ausweis und besitzt der Makler die notwendigen Energieeffizienzdaten des beworbenen Gebäudes, muss er diese dem Interessenten mitteilen. Ansonsten handelt er wettbewerbswidrig und kann gerichtlich zur Unterlassung verpflichtet werden. Verfolgung gleichlautender wettbewerbsrechtlicher Ansprüche durch mehrere Gläubiger Werden gleichlautende wettbewerbsrechtliche Unterlassungsansprüche durch mehrere Unterlassungsgläubiger parallel durch denselben Rechtsanwalt geltend gemacht, kann dies den Vorwurf einer rechtsmissbräuchlichen Mehrfachverfolgung rechtfertigen. Dies ist laut Oberlandesgericht Frankfurt dann anzunehmen, wenn die Mehrfachverfolgung auf einem Hindenburgstraße 1 · 57072 Siegen · Telefon 0271 23270-0 · Fax 0271 21759 [email protected] · www.schleifenbaum-adler.de RECHTSANWÄLTE | NOTARE | FACHANWÄLTE SCHLEIFENBAUM & ADLER Partner der CONSULEGIS EWIV · An International Association of Law Firms Rechtsinformationsdienst Ausgabe: gewerbliche Mandanten / Mai 2016 abgestimmten oder zentral koordinierten Verhalten der Unterlassungsgläubiger beruht, was in der Regel dann anzunehmen ist, wenn es sich bei den Mehrfachklägern um Konzernunternehmen handelt oder wenn sie in sonstiger Weise geschäftlich oder organisatorisch verbunden sind und sich dementsprechend abstimmen können. Gleiches gilt, wenn der abmahnende Rechtsanwalt „sämtliche Fäden in der Hand hat“, d.h., die Mehrfachabmahnung aus eigener Initiative und in alleiniger Verantwortung losgelöst vom Willen der einzelnen Gläubiger koordiniert und das Ziel verfolgt, den Anspruchsgegner mit erheblichen Kosten zu belasten. Beschluss des OLG Frankfurt vom 01.12.2015 6 W 96/15 BB 2016, 194 Arbeitsrecht Arbeitgeber darf Browserverlauf ohne Zustimmung des Arbeitnehmers auswerten Die private Nutzung von Internetdiensten am Arbeitsplatz sorgt immer wieder für Streitigkeiten zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hatte sich mit der Frage zu befassen, unter welchen Voraussetzungen ein Arbeitgeber die Onlineaktivitäten eines Angestellten anhand des Browserverlaufs auf dessen Dienst-PC überwachen durfte. Das Unternehmen hatte eine fristlose Kündigung wegen erheblicher Überschreitung der nur in Pausen gestatteten Internetnutzung ausgesprochen. Das Gericht sah im Rahmen eines Kündigungsschutzverfahrens hinsichtlich des Browserverlaufs kein B eweisverwertungsverbot zulasten des Arbeitgebers. Zwar handelt es sich um personenbezogene Daten, in deren Kontrolle der Arbeitnehmer nicht eingewilligt hat. Eine Verwertung der Daten war jedoch statthaft, weil das Bundesdatenschutzgesetz eine Speicherung und Auswertung des Browserverlaufs zur Missbrauchskontrolle auch ohne Einwilligung erlaubt und der Arbeitgeber im vorliegenden Fall keine Möglichkeit gehabt hat, mit anderen Mitteln den Umfang der unerlaubten Internetnutzung nachzuweisen. Urteil des LAG Berlin-Brandenburg vom 14.01.2016 5 Sa 657/15 K&R 2016, 293 Betriebsbedingte Kündigung während Elternzeit Eine gegenüber einer sich in Elternzeit befindlichen Arbeitnehmerin ausgesprochene betriebsbedingte Kündigung wegen Wegfalls des Arbeitsplatzes ist dann ungerechtfertigt, wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass sich bis zum Ende der Elternzeit eine neue Beschäftigungsmöglichkeit - eventuell auch in einem anderen Betrieb des Unternehmens - ergeben kann. Urteil des LAG Hannover vom 14.10.2015 16 Sa 281/15 ArbR 2016, 19 Betriebliche Altersversorgung auch für geringfügig Beschäftigte Nach § 4 Abs. 1 Satz 1 TzBfG (Teilzeit- und Befristungsgesetz) darf ein teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer nicht schlechter behandelt werden als ein vergleichbarer vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer, es sei denn, dass sachliche Gründe eine unterschiedliche Behandlung rechtfertigen. Hieraus schließt das Landesarbeitsgericht München, dass geringfügig Beschäftigte nicht völlig aus der bestehenden betrieblichen Altersversorgung ausgeschlossen werden dürfen. Gegen das Urteil wurde Revision zum Bundesarbeitsgericht (AZ: 3 AZR 83/16) eingelegt. Urteil des LAG München vom 13.01.2016 10 Sa 544/15 jurisPR-ArbR 11/2016 Anm. 3 Betriebsrat kann Einrichtung eines Funktionspostfachs verlangen Der Betriebsrat kann, sofern berechtigte Interessen des Arbeitgebers nicht entgegenstehen, von diesem die Einrichtung eines eigenen externen Funktionspostfaches verlangen, um von dort regelmäßig Newsletter an die Belegschaft zu versenden, was bislang über die Personalabteilung erfolgte. Dem Anspruch steht nicht entgegen, dass der Betriebsrat über einen eigenen Blog im betriebsinternen Intranet verfügt. Bei der Entscheidung, wie der Betriebsrat seine Mitteilungen verbreiten will, steht ihm ein Beurteilungsspielraum zu. Beschluss des LAG Kiel vom 08.10.2015 5 TaBV 23/15 BB 2016, 436 Tariflicher Anspruch auf Übernahme eines bisherigen Auszubildenden Sieht ein Tarifvertrag vor, dass Auszubildende in eine feste Anstellung übernommen werden müssen, sofern der Arbeitgeber nicht die berechtigte Einwendung erhebt, dass „persönliche Gründe“ der Weiterbeschäftigung „entgegenstehen“. Verlangt ein erfolgreich Ausgebildeter von seinem Ausbildungsbetrieb die Zustimmung zum Abschluss eines konkreten Arbeitsvertrags, trifft den Arbeitgeber die Darlegungs- und Beweislast, dass derartige „persönliche Gründe entgegenstehen“. Eine (lediglich) befriedigende Abschlussnote und einzelne Konflikte in der ersten Hälfte der Ausbildung, die sich in der Folgezeit nicht mehr wiederholten, reichen für die Ablehnung einer Übernahme nicht aus. Urteil des LAG Chemnitz vom 22.05.2015 5 Sa 98/14 JURIS online Beseitigung eines unrichtigen „Feedback-Bogens“ aus Personalakte Ein Arbeitgeber hat, wie generell bei der Leistungsbeurteilung eines Arbeitgebers, einen Beurteilungsspielraum, welche Unterlagen er diesbezüglich der Personalakte beifügt. Ein Entfernungsanspruch eines solchen Schriftstücks aus der Personalakte steht dem betroffenen Mitarbeiter daher nur in begrenztem Umfang zu. Die Überprüfung ist darauf beschränkt, ob allgemeine Beurteilungsmaßstäbe beachtet, alle wesentlichen Umstände berücksichtigt und ein fehlerfreies Verfahren eingehalten wurde. Ist ein Schriftstück mit einer Bewertung durch einen Vorgesetzten (hier ein „Feedback-Bogen“ eines Vorgesetzten über das Verhalten des Mitarbeiters bei einem Briefing) jedoch nachweislich - wenn auch nur in einem Punkt - sachlich unrichtig, kann der beurteilte Arbeitnehmer die Beseitigung des Schriftstücks aus der Personalakte verlangen und dies notfalls gerichtlich durchsetzen. Urteil des LAG Frankfurt vom 20.10.2014 17 Sa 627/14 jurisPR-ArbR 11/2016 Anm. 2 Verbot der privaten Handynutzung während der Arbeitszeit mitbestimmungspflichtig Hindenburgstraße 1 · 57072 Siegen · Telefon 0271 23270-0 · Fax 0271 21759 [email protected] · www.schleifenbaum-adler.de RECHTSANWÄLTE | NOTARE | FACHANWÄLTE SCHLEIFENBAUM & ADLER Partner der CONSULEGIS EWIV · An International Association of Law Firms Rechtsinformationsdienst Ausgabe: gewerbliche Mandanten / Mai 2016 Ein vom Arbeitgeber ausgesprochenes generelles Verbot der Benutzung eigener Mobiltelefone zu privaten Zwecken während der Arbeitszeit ist mitbestimmungspflichtig. Eine derartige Anordnung gestaltet die betriebliche Ordnung und regelt das Verhalten der Arbeitnehmer im Sinne des § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG. Beschluss des ArbG München vom 18.11.2015 9 BVGa 52/15 ArbuR 2016, 39 ArbRB 2016, 9 Online-, Medien- und Datenschutzrecht Werbung mit durchgestrichenen Preisen auch im Internethandel uneingeschränkt zulässig Preisvergleichende Werbung ist im Einzelhandel tägliche Praxis. Meist werden auf Plakaten und in Anzeigen Preise durchgestrichen und durch günstigere ersetzt. Diese Werbeart ist grundsätzlich nicht zu beanstanden, wenn der durchgestrichene Preis von dem Händler vorher auch tatsächlich verlangt wurde. Der Bundesgerichtshof stellt nun klar, dass auch im Internethandel die Werbung mit einem durchgestrichenen Preis, dem ein niedrigerer Preis gegenübergestellt wird, auf einer Handelsplattform wie Amazon nicht schon allein irreführend i.S.v. § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 UWG und deshalb wettbewerbswidrig ist, weil der Werbende nicht durch einen gesonderten Hinweis klarstellt, um welchen Preis es sich bei dem durchgestrichenen handelt. Der durchgestrichene Preis bezeichnet auch im Internethandel aus der Sicht der maßgeblichen Verbraucher eindeutig einen früher von dem Werbenden geforderten Preis. Einer zusätzlichen Klarstellung bedarf es in einem solchen Fall nicht. Urteil des BGH vom 05.11.2015 I ZR 182/14 BB 2016, 849 Unzulässigkeit einer auf einen Link verweisenden Einwilligung in Telefonwerbung Die Internetseite eines gewerblichen Veranstalters von Gewinnspielen enthielt folgende Einwilligungserklärung: „Ich bin damit einverstanden, dass mich einige Sponsoren und Kooperationspartner … über Angebote telefonisch informieren. Dies kann ich hier selbst bestimmen …“ Das Oberlandesgericht Frankfurt hat diese im Zusammenhang mit der Teilnahme an einem kostenlosen Gewinnspiel eingeholte Einwilligung für unwirksam erklärt. Die Einwilligungserklärung enthielt in Form des Wortes „hier“ einen Link auf eine Liste von 59 (!) Unternehmen, anhand welcher der Verbraucher für jedes dieser Unternehmen durch Anklicken des Feldes „Abmelden“ entscheiden muss, von welchem Unternehmen er keine Telefonwerbung wünscht. Die Verwendung einer solchen Einwilligungserklärung ist wettbewerbswidrig. Urteil des OLG Frankfurt vom 17.12.2015 6 U 30/15 K&R 2016, 197 DuD 2016, 246 Unwirksamer Haftungsausschluss durch „Disclaimer“ Ein gewerblicher Internetanbieter kann sich durch einen auf seiner Angebotsseite enthaltenen sogenannten Disclaimer mit dem Wortlaut „Inhalt des Online-Angebotes: Der Autor übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen“ nicht von seinen vertraglichen und gesetzlichen Verpflichtungen freizeichnen. Eine derartige Klausel verstößt gegen § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB und stellt eine unangemessene Benachteiligung der Verbraucher dar. Ihre Verwendung verstößt gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Inhalte anderer Nutzer hinzuweisen. Anders als bei der Funktion „gefällt mir“ ist dem „Teilen“ für sich genommen in der Regel keine über die Verbreitung des „Postings“ hinausgehende Bedeutung zuzumessen. Der Nutzer macht sich eine fremde Äußerung in der Regel erst dann zu eigen, „wenn er sich mit ihr identifiziert und sie so in den eigenen Gedankengang einfügt, dass sie als seine eigene erscheint“. Dies ist in jedem Einzelfall genau zu prüfen. Urteil des OLG Frankfurt vom 26.11.2015 16 U 64/15 K&R 2016, 283 Zulässige Videoüberwachung in Apotheke Die Installation von Videokameras in den Verkaufs- und Geschäftsräumen (insb. Lager) kann gerechtfertigt sein, wenn dadurch Diebstähle verhindert werden können. Die Erforderlichkeit einer Videoüberwachung setzt für das Verwaltungsgericht Saarlouis voraus, dass der Unternehmer Tatsachen dargelegt, die es nachvollziehbar machen, dass das festgelegte Ziel mit der Überwachung tatsächlich erreicht werden kann. Urteil des LG Arnsberg vom 03.09.2015 I-8 O 63/15 jurisPR-ITR 6/2016 Anm. 4 In dem entschiedenen Fall ging es um eine Apotheke, in der in der Vergangenheit immer wieder Diebstähle insbesondere von Opiaten und Medikamenten im Gesamtwert von 44.000 Euro, die vor allem in der Fixerszene verbreitet sind, begangen wurden. Im Verkaufsraum wurden Kunden deutlich auf die Videoüberwachung hingewiesen; die Mitarbeiter hatten der Maßnahme zugestimmt. Das Gericht gab im Ergebnis der Klage des Apothekers gegen einen Bescheid des Datenschutzbeauftragten statt, der die Beseitigung der Videokameras wegen eines angeblichen Verstoßes gegen das Datenschutzgesetz verlangt hatte. Bedeutung der Funktion „Teilen“ in sozialen Netzwerken Urteil des VG Saarlouis vom 29.01.2016 1 K 1122/14 JurPC Web-Dok. 50/2016 Das „Teilen“ eines „Posts“ führt nach Auffassung des Oberlandesgerichts Frankfurt nicht in jedem Fall zu einer Haftung des Facebook-Nutzers für von einem Dritten in dem „Post“ zu verantwortende rechtswidrige Inhalte (hier Vergleich von Hunden mit Juden). Bei der Funktion „Teilen“, die zwar dem „Verlinken“ in technischer Sicht ähnlich ist, handelt es sich vielmehr um eine Möglichkeit, auf private Umstrittene Entscheidung zur „Familienhaftung“ bei illegalem Filesharing Wird der Inhaber eines Internetanschlusses wegen eines über seinen Anschluss begangenen Urheberrechtsverstoßes durch Bereitstellen von Musik- oder Videodateien in einem illegalen Filesharingdienst in Hindenburgstraße 1 · 57072 Siegen · Telefon 0271 23270-0 · Fax 0271 21759 [email protected] · www.schleifenbaum-adler.de RECHTSANWÄLTE | NOTARE | FACHANWÄLTE SCHLEIFENBAUM & ADLER Partner der CONSULEGIS EWIV · An International Association of Law Firms Rechtsinformationsdienst Ausgabe: gewerbliche Mandanten / Mai 2016 Anspruch genommen, kann er sich nach Auffassung des Oberlandesgerichts München nicht mit dem Vorbringen entlasten, die Verletzungshandlung sei nicht von ihm, sondern von einem seiner drei im Haushalt lebenden Kinder vorgenommen worden; er wisse aber (angeblich) nicht, welches Kind dafür verantwortlich sei. In diesem Fall haftet der Anschluss inhaber selbst für den Urheberrechtsverstoß. Urteil des BGH vom 21.01.2016 IX ZR 32/14 ZInsO 2016, 507 ZIP 2016, 481 Hinweis: Die Entscheidung steht im Widerspruch zur Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in diesen Fällen und ist auf massive Kritik gestoßen. Sie führt praktisch dazu, dass Eltern ihre Kinder „ans Messer liefern“ müssen. Dies verstößt gegen den verfassungsrechtlichen Schutz der Familie. Schweigt der Schuldner einer erheblichen Forderung monatelang auf Rechnungen und Mahnungen des Gläubigers und bietet er nach Einschaltung eines Inkassounternehmens und Zustellung eines Mahnbescheids in dem nach eingelegtem Widerspruch eingeleiteten gerichtlichen Verfahren eine Ratenzahlung der Gesamtforderung einschließlich der Verzugszinsen an, geht der Bundesgerichtshof von der Kenntnis des Gläubigers von der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners aus. Meldet der Schuldner kurze Zeit später Insolvenz an, muss der Gläubiger nach erfolgter Anfechtung der Zahlungen durch den Insolvenzverwalter gemäß § 133 Abs. 1 InsO die erhaltenen Gelder zurückerstatten. Urteil des OLG München vom 14.01.2016 29 U 2593/15 WRP 2016, 385 Aufhebung der Kartensperre eines Mobiltelefons strafbar Der Entsperr-Code („Unlock-Code“) zur Aufhebung der Kartensperre eines Mobiltelefons („SIM-Lock“) stellt ein Betriebsgeheimnis im Sinne des § 17 Abs. 2 UWG dar. Danach ist das unbefugte Entsperren einer Sim-Karte strafbar. Beschluss des OLG Karlsruhe vom 29.01.2016 2 (6) Ss 318/15, 2 (6) Ss 318/15 - AK 99/15 K&R 2016, 199 Insolvenzrecht Insolvenzanfechtung bei Zahlung aus geduldeter Kontoüberziehung Hat ein Steuerschuldner Zahlungen nur noch unter Vollstreckungsdruck an das Finanzamt geleistet und weiß der Steuersachbearbeiter, dass die Hausbank des Schuldners eine Ausweitung seines ausgeschöpften Kreditlimits ablehnt und Zahlungen nur noch aus einer geduldeten Kontoüberziehung erfolgen, kann nach Auffassung des Bundesgerichtshofs daraus auf eine Zahlungsunfähigkeit des Schuldners und einen Benachteiligungsvorsatz seitens des Finanzamts sowie dessen Kenntnis geschlossen werden. Der Insolvenzverwalter ist dann berechtigt, die Zahlungen an den Fiskus anzufechten und die Rückerstattung zur Masse zu verlangen. Insolvenzanfechtung bei monatelangem Schweigen auf Rechnungen und Mahnungen Urteil des BGH vom 25.02.2016 IX ZR 109/15 jurisPR-InsR 6/2016 Anm. 3 Keine Umsatzsteuererstattung bei insolventem Rechnungsaussteller Ein zum Vorsteuerabzug berechtigter Leistungsempfänger hat keinen Anspruch darauf, dass ihm die zu Unrecht vom Leistenden in Rechnung gestellte, also nicht geschuldete Umsatzsteuer vom Finanzamt erstattet wird, wenn der Rechnungsaussteller insolvent ist und er deshalb keine Erstattung mehr von diesem erhalten kann. Urteil des BFH vom 30.06.2015 VII 30/14 DB 2015, 2187 ZIP 2015, 1984 Bau- und Immobilienrecht Abs. 1 Satz 1 BGB für seine Forderungen aus dem Vertrag die Einräumung einer Sicherungshypothek in Höhe von 10 Prozent des zu sichernden Vergütungsanspruchs an dem Baugrundstück des Bestellers verlangen. Dies gilt nach Abs. 6 jedoch nicht, wenn der Besteller eine natürliche Person ist und die Bauarbeiten zur Herstellung oder Instandsetzung eines Einfamilienhauses mit oder ohne Einliegerwohnung ausführen lässt. Der Bundesgerichtshof wendet die Ausnahmevorschrift auch im Falle eines Rechtsanwalts und Steuerberaters an, der Modernisierungs- und Renovierungsarbeiten an einem Haus ausführen ließ, das in erster Linie der Deckung seines Wohnbedarfs und in untergeordnetem Umfang auch dem Betrieb seiner Kanzlei dient. Urteil des BGH vom 10.03.2016 VII ZR 214/15 BB 2016, 833 Unzulässige Klage auf Nachforderung eines Vorschusses zur Mängelbeseitigung nach rechtskräftiger Entscheidung Hat ein Bauherr zur Feststellung von Baumängeln ein selbstständiges Beweisverfahren eingeleitet und wurde der Bauunternehmer im anschließenden Rechtsstreit verurteilt, zur Beseitigung der Mängel einen bestimmten Vorschuss zu zahlen, kann der Bauherr später nicht nochmals eine Klage auf Zahlung eines weiteren Vorschusses mit der Begründung erheben, die Mängelbeseitigung sei nach den Angaben des Gutachtens nicht durchführbar und es würden erheblich höhere Kosten entstehen. Der erneuten Klage steht nach Auffassung des Oberlandesgerichts Hamm die Rechtskraft des ersten Urteils entgegen, da diese Klage einen identischen Streitgegenstand betrifft. Nach der Zivilprozessordnung ist die Klage in einem solchen Fall wegen Fehlens einer zwingenden Prozessvoraussetzung als unzulässig abzuweisen. Keine Bauhandwerkersicherung bei überwiegend privat genutztem Einfamilienhaus Urteil des OLG Hamm vom 13.11.2015 I-12 U 8/15 jurisPR-PrivBauR 4/2016 Anm. 3 MDR 2016, 114 Der Unternehmer eines Bauwerks oder eines einzelnen Teils eines Bauwerks kann gemäß § 648a Regelverjährung bei mangelhafter Fotovoltaikanlage Hindenburgstraße 1 · 57072 Siegen · Telefon 0271 23270-0 · Fax 0271 21759 [email protected] · www.schleifenbaum-adler.de RECHTSANWÄLTE | NOTARE | FACHANWÄLTE SCHLEIFENBAUM & ADLER Partner der CONSULEGIS EWIV · An International Association of Law Firms Rechtsinformationsdienst Ausgabe: gewerbliche Mandanten / Mai 2016 Eine auf dem Dach eines Gebäudes (hier einer Scheune) installierte Fotovoltaikanlage stellt kein Bauwerk dar, da es an der eigenen Verbindung zum Erdboden mangelt und sie keine wesentliche Bedeutung für Konstruktion, Bestand, Erhaltung oder Nutzbarkeit des Gebäudes hat. Gewährleistungsansprüche wegen fehlerhafter Montage der Anlage verjähren deshalb gemäß § 634a Abs. 1 Nr. 3 BGB in drei Jahren. Bei Bauwerken gelten fünf Jahre. Beschluss des OLG Schleswig vom 26.08.2015 1 U 154/14 NJW-Spezial 2015, 621 BauR 2015, 2044 Gericht erlaubt Flüchtlingsunterkunft in Gewerbe gebiet Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat es in einem Eilverfahren abgelehnt, Gewerbetreibenden in dem „Gewerbepark Wörnersangewand“ vorläufigen Rechtsschutz gegen den dort genehmigten Bau einer Flüchtlingsunterkunft für insgesamt 90 Personen zu gewähren. Das Gericht sah die Befürchtung der antragstellenden Betriebe, dass sich die Flüchtlinge ständig in dem Gewerbegebiet aufhielten, mangels dortiger Einkaufsmöglichkeiten nicht bestätigt. Für ein erhöhtes Müllaufkommen, eine Abschreckung von Kunden, einen Wertverfall ihrer Grundstücke sowie eine erhöhte Gefahr der Begehung von Straftaten bestanden ebenfalls keine ausreichenden Anhaltspunkte. Beschluss des VG Karlsruhe vom 11.02.2016 6 K 121/16 JURIS online Keine Hundepension in reinem Wohngebiet Der Betrieb einer Hundepension in einem Einfamilienhaus in einem reinen Wohngebiet ist nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Wiesbaden nicht zulässig. Der Betrieb einer Hundepension in dem als Wohnhaus genehmigten Gebäude stellt eine genehmigungspflichtige Nutzungsänderung dar. Schließt der Bebauungsplan ausdrücklich jegliche, auch nicht störende Gewerbebetriebe aus, kann eine Genehmigung auch nicht ausnahmsweise erteilt werden. Urteil des VG Wiesbaden vom 26.02.2016 6 K 251/15.WI Pressemitteilung des VG Wiesbaden Bankrecht BGH zur Hervorhebung von Pflichtangaben in Verbraucherdarlehensverträgen Die in einem Verbraucherdarlehensvertrag aufzunehmenden Pflichtangaben zum Widerrufsrecht müssen nach den gesetzlichen Regelungen klar und verständlich sein. Nach Auffassung des Bundesgerichtshofs bedarf es jedoch keiner besonderen Hervorhebung der in einen Verbraucherdarlehensvertrag (hier einer Sparkasse) aufzunehmenden Widerrufsbelehrung. Urteil des BGH vom 23.02.2016 XI ZR 549/14 Pressemitteilung des BGH Versicherungsrecht Rechtsschutzdeckung bei einer mehrere Lebensbereiche erfassenden Streitigkeit In der Praxis kommt es nicht selten vor, dass ein Rechtsstreit Lebensbereiche betrifft, die teilweise nicht von einer abgeschlossenen Rechtsschutzversicherung gedeckt sind. Für das Oberlandesgericht Karlsruhe reicht es bei einer verschiedene Lebensbereiche erfassenden Streitigkeit zwischen mehreren Beteiligten für die Rechtsschutzdeckung aus, wenn ein Rechtsstreit in lediglich einem versicherten Lebensbereich geführt wird. Für diesen Bereich muss die Rechtsschutzversicherung dann eintreten. In dem konkreten Fall betraf der Rechtsstreit zwischen miteinander verwandten Gesellschaftern eines Familienunternehmens (nicht versicherter Bereich) auch eine arbeitsrechtliche Auseinandersetzung. Dies führte dazu, dass die Rechtsschutzversicherung die Kosten für das arbeitsgerichtliche Verfahren tragen musste, obwohl der Schwerpunkt der Auseinandersetzung in dem gesellschaftsrechtlichen Bereich lag. Urteil des OLG Karlsruhe vom 03.11.2015 12 U 102/15 ZfSch 2016, 96 NJW-RR 2016, 358 Kaskoversicherung: Keine Erstattung von Abschleppkosten bei Totalschaden Ein Versicherungsnehmer kann von seiner Vollkaskoversicherung keinen Aufwendungsersatzanspruch für die Abschleppkosten vom Unfallort zum Firmensitz (hier mehrere hundert Kilometer) verlangen, wenn das versicherte Fahrzeug weitgehend zerstört ist (hier ein völlig ausgebrannter Lkw) und erkennbar über keinen relevanten Restwert mehr verfügt. Nach den Versicherungsbedingungen werden nur die Abschleppkosten in die nächstgelegene geeignete Werkstatt zur Instandsetzung des beschädigten Fahrzeugs oder dann erstattet, wenn die Abschleppmaßnahme auf einer öffentlichrechtlichen Verpflichtung (insbesondere Bergung des Unfallwagens) beruht. Das Oberlandesgericht Karlsruhe wies die Klage des Lkw-Halters auf Erstattung der Abschleppkosten vom Unfallort zum Firmensitz in Höhe von über 5.000 Euro ab. Der Lkw hatte laut Gutachten nur noch einen Wert von 52 Euro. Urteil des OLG Karlsruhe vom 17.12.2015 12 U 101/15 Schaden-Praxis 2016, 91 RuS 2016, 121 Transportrecht Abnahmeverweigerung wegen fehlender Verplombungen bei Lebensmitteltransport War eine von einem deutschen Unternehmen beauftragte Spedition unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt verpflichtet, die transportierte Ware (hier Knabbergebäck) nur verplombt von Italien nach Deutschland zu transportieren, ist der Abnehmer nicht berechtigt, die Lieferung allein wegen der am Verladeort gleichwohl angebrachten, bei der Ankunft aus nicht geklärten Gründen jedoch fehlenden Verplombung abzulehnen. Wird die Ware auf Veranlassung des Unternehmens nach abgelehnter Abnahme wieder nach Italien transportiert und wegen des zwischenzeitlichen Qualitätsverlustes vernichtet, haftet der Spediteur nicht für den dadurch entstandenen Schaden. Urteil des OLG München vom 30.12.2015 7 U 2492/15 jurisPR-VersR 3/2016 Anm. 3 TranspR 2016, 69 Hindenburgstraße 1 · 57072 Siegen · Telefon 0271 23270-0 · Fax 0271 21759 [email protected] · www.schleifenbaum-adler.de RECHTSANWÄLTE | NOTARE | FACHANWÄLTE SCHLEIFENBAUM & ADLER Partner der CONSULEGIS EWIV · An International Association of Law Firms Rechtsinformationsdienst Ausgabe: gewerbliche Mandanten / Mai 2016 Steuerrecht Keine Einkommensteuerpflicht bei vom Arbeitgeber abgeschlossener Berufshaftpflichtversicherung Besteht für eine Anwaltskanzlei oder eine Arztpraxis eine eigene Berufshaftpflichtversicherung, mit der auch die Tätigkeit der angestellten Anwälte oder Ärzte versichert ist, müssen diese nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs den Vorteil des Versicherungsschutzes nicht als Einkommen versteuern. Eine Berufshaftpflichtversicherung ist in solchen Fällen gesetzlich vorgeschrieben und notwendige Voraussetzung für den Kanzlei- bzw. Praxisbetrieb. Der Abschluss der Versicherung dient daher den eigenen Interessen des Betreibers. Urteil des BFH vom 19.11.2015 VI R 74/14 DB 2016, 324 Steuervorteil bei Unternehmensverkauf kann nur einmal geltend gemacht werden Nach § 16 Abs. 4 EStG kann ein Steuerpflichtiger, der das 55. Lebensjahr vollendet hat oder dauernd berufsunfähig ist, hinsichtlich des Veräußerungsgewinns durch den Verkauf eines Unternehmens oder eines Anteils zur Einkommensteuer nur herangezogen werden, soweit der Gewinn 45.000 Euro übersteigt. Der Freibetrag ist dem Steuerpflichtigen nur einmal zu gewähren. Dies gilt auch dann, wenn die Gewinne von zwei Unternehmens- bzw. Beteiligungsverkäufen zusammen den Freibetrag von 45.000 Euro nicht übersteigen. Urteil des BFH vom 27.10.2015 X R 44/13 DStR 2016, 459 BFH zum Betriebsausgabenabzug bei Veranstaltung von Golfturnieren Kein Vorsteuerabzug bei Inanspruchnahme von Beratungsleistungen durch Unternehmensgründer Betrieblich veranlasste Aufwendungen können grundsätzlich von den Betriebseinnahmen abgezogen werden. Eine Ausnahme besteht für solche Kosten, die mit der gesellschaftlichen Stellung des Unternehmers oder seiner Geschäftspartner zusammenhängen (sogenannte Repräsentationsaufwendungen). Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) fallen darunter Aufwendungen für Jagd oder Fischerei, für Segel- oder Motorjachten und für damit zusammenhängende Bewirtungen. Der Gesellschafter einer erst noch zu gründenden GmbH ist bei im Hinblick auf eine beabsichtigte Unternehmenstätigkeit der GmbH getätigten Anschaffungen oder Inanspruchnahme von Beratungsleistungen grundsätzlich nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt. Nunmehr zählen die obersten Finanzrichter ausdrücklich auch Aufwendungen für die Ausrichtung von Golfturnieren dazu, und zwar selbst dann, wenn das hier von einer Versicherungsagentur organisierte Turnier in Verbindung mit einer Wohltätigkeitsveranstaltung durchgeführt wird und die Veranstaltung neben Werbezwecken auch oder sogar überwiegend einem Wohltätigkeitszweck dient. Hätte der Veranstalter unmittelbar für den guten Zweck gespendet, wäre immerhin ein steuermindernder Abzug als Spende möglich gewesen. Ein Gesellschafter kann die Vorsteuer nur in Abzug bringen, wenn er Vermögensgegenstände erwirbt, um diese auf die GmbH zu übertragen (Investitionsumsatz). Demgegenüber waren die von dem Gesellschafter im vorliegenden Fall in Anspruch genommenen Beratungsleistungen eines Unternehmensberaters nicht übertragungsfähig. Urteil des BFH vom 11.11.2015 V R 8/15 DStR 2016, 674 DB 2016, 689 In einem anderen Fall erkannte der BFH die Ausgaben einer Brauerei, die Golfvereine finanziell bei der Durchführung in einer nach ihr benannten Serie von Golfturnieren unterstützt hatte, als Betriebsausgaben an, da die Turniere hier ausschließlich dem Zweck dienten, den Warenabsatz zu fördern. Ein Zusammenhang mit der gesellschaftlichen Stellung von z.B. Geschäftspartnern der Brauerei war in diesem Fall rein zufällig und im Hinblick auf die Anzahl der Turniere ohne Gewicht. Urteil des BFH vom 16.12.2015 IV R 24/13 und I R 74/13 DStR 2016, 521 Hindenburgstraße 1 · 57072 Siegen · Telefon 0271 23270-0 · Fax 0271 21759 [email protected] · www.schleifenbaum-adler.de RECHTSANWÄLTE | NOTARE | FACHANWÄLTE SCHLEIFENBAUM & ADLER Partner der CONSULEGIS EWIV · An International Association of Law Firms Rechtsinformationsdienst Ausgabe: gewerbliche Mandanten / Mai 2016 Hindenburgstraße 1 · 57072 Siegen · Telefon 0271 23270-0 · Fax 0271 21759 [email protected] · www.schleifenbaum-adler.de
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