RECHTSANWÄLTE | NOTARE | FACHANWÄLTE SCHLEIFENBAUM & ADLER Partner der CONSULEGIS EWIV · An International Association of Law Firms Rechtsinformationsdienst Ausgabe: gewerbliche Mandanten / Mai 2015 Wirtschaftsrecht Verschärfte Produkthaftung für (medizinische) Hochrisikoprodukte Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Haftungsrisiken für Hersteller von sogenannten Hochrisikoprodukten verschärft. Danach soll es genügen, wenn ein potenzieller Fehler bei anderen Produkten derselben Produktgruppe oder Produktionsserie festgestellt wurde. Ein konkreter Fehler an einem einzelnen Gerät muss dann nicht nachgewiesen werden. Die Entscheidung betraf die von einem amerikanischen Hersteller produzierten Herzschrittmacher, die wegen Problemen bei einzelnen Geräten ausgetauscht werden mussten. Eine Krankenkasse klagte erfolgreich auf Übernahme der Behandlungskosten für den Austausch der Geräte. Welche anderen Produkte außer medizinischen Geräten noch unter den Begriff der Hochrisikoprodukte fallen, ließen die Europarichter offen. der eingeholten Informationen als Entscheidungsgrundlage für nicht mehr vertretbar erscheint. Dies war hier nicht feststellbar. das hier einschlägige Hessische Brand- und Katastrophenschutzgesetz die Erhebung von Gebühren und Auslagen aus. Urteil des OLG Koblenz vom 23.12.2014 3 U 1544/13 ZInsO 2015, 262 WM 2015, 340 Hinweis: Die entsprechenden Landesgesetze in den anderen Bundesländern enthalten ähnliche Regeln. Rechtsmissbräuchliche Amtsniederlegung des alleinigen Geschäftsführers Das Registergericht kann die Eintragung der Amtsniederlegung des alleinigen Geschäftsführers und Gesellschafters einer GmbH wegen Rechtsmissbräuchlichkeit ablehnen, wenn das Unternehmen ansonsten in einer wirtschaftlichen Krise führungslos werden würde. Dies gilt auch bei einer Amtsniederlegung nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft. Urteil des EuGH vom 05.03.2015 C-503/13 BB 2015, 661 Hinweis: Mit einem derartigen Verhalten kann sich der Geschäftsführer auch persönlich Schadensersatzansprüchen der GmbH aussetzen, die vom Insolvenzverwalter geltend gemacht werden können. Eingeschränkte gerichtliche Überprüfung unternehmerischer Entscheidungen Beschluss des OLG Frankfurt vom 11.11.2014 20 W 317/11 ZIP 2015, 478 Eine GmbH geriet in die Insolvenz, weil ihr Geschäftsführer eine Vereinbarung über Anzahlungen für Warenlieferungen abgeschlossen hatte, ohne diese abzusichern. Nachdem die Anzahlungen in erheblicher Höhe geleistet waren, wurde der Lieferant zahlungsunfähig. Die geleisteten Anzahlungen waren dadurch weitestgehend verloren, was das Unternehmen finanziell nicht verkraften konnte. Der Insolvenzverwalter nahm den Geschäftsführer wegen des riskanten Geschäfts persönlich auf Schadensersatz in Anspruch. Das Oberlandesgericht Koblenz gab jedoch dem verklagten Geschäftsführer mit der Begründung Recht, bei unternehmerischen Entscheidungen stehe einem Geschäftsführer grundsätzlich ein haftungsfreier Handlungsspielraum, also ein unternehmerisches Ermessen zu, das nur eingeschränkt gerichtlich überprüfbar ist. Das bewusste Eingehen geschäftlicher Risiken, das eine unternehmerische Tätigkeit wesentlich prägt, umfasst grundsätzlich auch Fehleinschätzungen. Die Grenze zog das Gericht dort, wo das Handeln des Geschäftsführers hinsichtlich Heim muss Kosten für Sucheinsatz von Feuerwehr nicht tragen Eine 90 Jahre alte, demenzkranke, orientierungslose und verwirrte Heimbewohnerin entfernte sich unbeobachtet aus einem Seniorenheim. Nachdem die Suche im Umfeld des Heims erfolglos verlief, schaltete das Personal die Polizei ein, die ihrerseits die örtliche Feuerwehr mobilisierte. Für die Heimbewohnerin bestand akute Lebensgefahr, da sie nur mit einem Nachthemd bekleidet bei Minusgraden hilflos umherirrte. Nachdem die Suchaktion erfolgreich beendet wurde, erließ die zuständige Behörde gegenüber dem Heim einen Gebührenbescheid über circa 2.600 Euro für den Feuerwehreinsatz. Dieses verweigerte die Zahlung. Das mit dem Fall befasste Verwaltungsgericht Gießen sah keine Rechtsgrundlage für die Haftung des Heimbetreibers. Das wurde damit begründet, dass der Einsatz der Feuerwehr in vollem Umfang der Rettung einer Person aus akuter Lebensgefahr gedient hatte. Für eine derartige Situation schließt Urteil des VG Gießen vom 04.02.2015 4 K 409/14.GI Pressemitteilung des VG Gießen Rückforderung überhöhter Abschleppkosten Ein Unfallgeschädigter hatte gutgläubig den gesamten Betrag einer - für ihn nicht erkennbar - überhöhten Abschlepprechnung ausgeglichen und von der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners die kompletten von der Versicherung übernommenen Abschleppkosten ersetzt erhalten. In einem solchen Fall ist der Versicherer - so das Amtsgericht Viersen - berechtigt, den zu viel gezahlten Betrag direkt von dem Abschleppunternehmer zurückzufordern. Urteil des AG Viersen vom 24.10.2014 32 C 245/14 jurisPR-VerkR 5/2015 Anm. 4 Keine weitere Verfahrensgebühr des Anwalts bei längerem Ruhen des Verfahrens Für die Vertretung in einem gerichtlichen Verfahren erhält der Rechtsanwalt nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) eine Verfahrensgebühr. Der Verwaltungsgerichtshof München hat entschieden, dass dem Anwalt auch dann keine weitere Verfahrensgebühr zusteht, wenn das Gericht das Verfahren unterbricht und der Fall erst nach zwei Jahren wieder verhandelt und dann entschieden wird. Beschluss des VGH München vom 08.12.2014 15 M 2529/14 Justiz Bayern online Ladenschlusszeiten: Keine Erweiterung vor Sonn- und Feiertagen Das Bundesverwaltungsgericht hat eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg bestätigt, wonach Ladenöffnungszeiten von Super- Hindenburgstraße 1 · 57072 Siegen · Telefon 0271 23270-0 · Fax 0271 21759 [email protected] · www.schleifenbaum-adler.de RECHTSANWÄLTE | NOTARE | FACHANWÄLTE SCHLEIFENBAUM & ADLER Partner der CONSULEGIS EWIV · An International Association of Law Firms Rechtsinformationsdienst Ausgabe: gewerbliche Mandanten / Mai 2015 märkten an Samstagen und vor Feiertagen so zu gestalten sind, dass Kundenbedienung und notwendige Tagesabschlussarbeiten bis 24 Uhr erledigt sind. Eine Verlängerung, um bei Ladenschluss noch anwesende Kunden zu bedienen oder Aufräum- und Abschlussarbeiten vorzunehmen, ist danach nicht möglich. Beschluss des BVerwG vom 04.12.2014 8 B 66/14 AuA 2015, 113 Wettbewerbsrecht und gewerblicher Rechtsschutz Kostenloser Patientenfahrdienst kann unzulässig sein Im Rahmen einer Heilmittelwerbung gemäß § 7 Heilmittelwerbegesetz (HWG) ist es unzulässig, Zuwendungen und sonstige Werbegaben (Waren oder Dienstleistungen) anzubieten, anzukündigen bzw. zu gewähren oder als Branchenangehöriger anzunehmen. Ausnahmen von diesem Verbot sieht das Gesetz unter anderem dann vor, wenn die Zuwendung lediglich in der Erteilung von Auskünften oder Ratschlägen besteht oder es sich bei den Zuwendungen bzw. Werbegaben um geringwertige Kleinigkeiten oder eine zulässige handelsübliche Nebenleistung handelt. Für den Bundesgerichtshof stellt ein kostenloser Fahrdienst einer Augenklinik für Patienten keine zulässige geringwertige Kleinigkeit dar, weil die Abholung und der Rücktransport des Patienten über eine längere Wegstrecke für diesen eine nicht unerhebliche vermögenswerte Leistung darstellen. Demnach kann ein solcher Patientenservice gegen das heilmittelrechtliche Verbot von Werbegaben verstoßen. Die Vorinstanz, an die der Rechtsstreit zurückverwiesen wurde, hat nun noch zu prüfen, ob der beanstandete Fahrdienst eine zulässige handelsübliche Nebenleistung darstellt. Urteil des BGH vom 12.02.2015 I ZR 213/13 Pressemitteilung des BGH Ernst August Prinz von Hannover und Dieter Bohlen unterliegen vor EGMR Die Prominenten Ernst August Prinz von Hannover und der Musikproduzent Dieter Bohlen sahen in einer von einem amerikanischen Zigarettenhersteller durchgeführten Werbekampagne mit ihrer Abbildung in Verbindung mit satirischen Texten eine von ihnen nicht gewollte Kommerzialisierung ihrer Person zu Werbezwecken. Der Bundesgerichtshof (BGH) sah in beiden Fällen die Werbekampagnen noch vom Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt, das auch im Bereich der Wirtschaftswerbung besteht. Die Bezugnahme auf Ereignisse von historisch-politischer Bedeutung sind daher so lange erlaubt, soweit die Verwendung der Namen nicht den Eindruck erweckt, die Genannten würden die beworbene Zigarettenmarke empfehlen (Urteile des BGH vom 05.06.2008, I ZR 223/05 und I ZR 96/07). Die betroffenen Promis wollten diese Entscheidungen nicht hinnehmen und riefen schließlich den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) an. Ohne Erfolg: Die Europarichter befanden, der BGH habe mit großer Sorgfalt ein „verbindliches Gleichgewicht zwischen Meinungsfreiheit und der Achtung des Privatlebens“ gefunden. Sie lobten die Entscheidungen hinsichtlich der Abwägungskriterien als geradezu vorbildlich. Prominente könnten in Zukunft schlechtere Karten haben, wenn ihre Namen oder Bilder ungefragt zu Werbezwecken genutzt werden. Urteile des EGMR vom 19.02.2015 53495/09 u. 53649/09 NLMR 2015, 53 Unzureichender „Sternchenhinweis“ Eine sogenannte Blickfangwerbung, die meist durch Herausstellung eines vermeintlich besonders günstigen Preises erfolgt, ist wettbewerbsrechtlich nicht zu beanstanden, wenn der Blickfang für sich genommen zwar eine Fehlvorstellung auslöst, jedoch mit einem sogenannten Sternchenhinweis über die besondere Bedingung für die Gewährung des Preises hingewiesen wird. Zur Erläuterung dieser Angaben ist jedoch die bloße Verweisung auf eine Internetseite („Nähere Bedingungen und ausgewählte Lieferanten finden Sie im Internet unter www...de“) nicht ausreichend. Eine derartige Werbung ist daher wegen Verstoßes gegen das Transparenzgebot wettbewerbswidrig. Urteil des OLG Bamberg vom 18.02.2015 3 U 210/14 WRP 2015, 459 Klosterbezeichnung genießt Markenschutz Sogenannte Institutionsbezeichnungen können als betrieblicher Herkunftshinweis und damit als Marke anzusehen sein, wenn die Verbraucher an eine solche Bezeichnung gewöhnt sind. Dies ist u.a. für die zahlreichen wirtschaftlich tätigen Klöster von Bedeutung. So genießt nach einer Entscheidung des Bundespatentgerichts München die Bezeichnung „Kloster Wettenhausen - Raum für Menschlichkeit“ Markenschutz. Die Bezeichnung steht insbesondere für die Herstellung und den Vertrieb von Bioprodukten und wird nicht nur als touristische Attraktion, wie beispielsweise das Schloss Neuschwanstein, wahrgenommen. Beschluss des BPatG München vom 13.01.2015 27 W (pat) 548/14 jurisPR-WettbR 3/2015 Anm. 3 Irreführende Werbung einer bundesweit tätigen Rechtsanwaltskanzlei In Deutschland zugelassene Rechtsanwälte dürfen, von wenigen Ausnahmen abgesehen (z.B. Bundesgerichtshof), bundesweit vor allen Gerichten tätig werden. Eine insbesondere im Bereich des Anlegerschutzes tätige Rechtsanwaltskanzlei handelt jedoch irreführend und wettbewerbswidrig, wenn sie auf ihrer Homepage unter der Rubriküberschrift „Hamburg, Berlin, München, Karlsruhe, Leipzig ... Rechtsanwälte vertreten ihren Fall“ wirbt, ohne an den jeweiligen Orten durch Niederlassungen oder zumindest verbundene Büros physisch vertreten zu sein. Dies wird von den angesprochenen Verbrauchern bei einer derartigen Formulierung jedoch erwartet. Urteil des LG Hamburg vom 07.08.2014 327 O 118/14 GRUR-RR 2015, 27 Kein Wettbewerbsverstoß bei fehlender Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung Die Vorschrift des § 1 AÜG (Arbeitnehmerüberlassungsgesetz), wonach die gewerbliche Arbeitnehmerüberlassung der behördlichen Erlaubnis bedarf, dient dem Schutz der überlassenen Arbeitnehmer und stellt daher keine Marktverhaltensregelung im Sinne von § 4 Nr. 11 UWG dar. Hindenburgstraße 1 · 57072 Siegen · Telefon 0271 23270-0 · Fax 0271 21759 [email protected] · www.schleifenbaum-adler.de RECHTSANWÄLTE | NOTARE | FACHANWÄLTE SCHLEIFENBAUM & ADLER Partner der CONSULEGIS EWIV · An International Association of Law Firms Rechtsinformationsdienst Ausgabe: gewerbliche Mandanten / Mai 2015 Die Werbung in einem Internetauftritt eines Unternehmens, das nicht über die für die Arbeitnehmerüberlassung erforderliche Erlaubnis verfügt, mit der „Vermittlung von Personal mit deutscher Muttersprache und guten Englischkenntnissen“ stellt folglich keinen Wettbewerbsverstoß dar, wegen dem ein Mitbewerber einen Unterlassungsanspruch geltend machen könnte. Der Verstoß kann nur nach den Vorschriften des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes durch die zuständige Behörde geahndet werden. Urteil des OLG Frankfurt vom 29.01.2015 6 U 63/14 WRP 2015, 524 Irreführung durch besondere Herausstellung der Langlebigkeit eines Bauteils des beworbenen Produkts Stellt ein Unternehmen in der Werbung die Langlebigkeit eines Bauteils des beworbenen Produkts (hier für die Optik eines Scanners) besonders heraus (hier: „Langlebigkeit, 300 Mio. Aufnahmezyklen“), obwohl die gewöhnliche Lebensdauer des gesamten Produkts erheblich geringer ist, kann dies die Gefahr einer Irreführung begründen, sofern das Missverhältnis für den angesprochenen Kundenkreis nicht ohne Weiteres erkennbar ist. Urteil des OLG Celle vom 22.01.2015 13 U 25/14 WRP 2015, 472 Arbeitsrecht Ausstrahlung eines Werbefilms nach Ausscheiden eines mitwirkenden Arbeitnehmers Hat ein Arbeitnehmer schriftlich seine Einwilligung dazu erteilt, dass der Arbeitgeber von ihm als Teil der Belegschaft Filmaufnahmen macht und diese für Marketing- und PR-Maßnahmen verwendet und ausstrahlt, erlischt die ohne Einschränkung erteilte Einwilligung des Arbeitnehmers nicht automatisch mit dem Ende des Arbeitsverhältnisses. Er kann daher eine weitere Veröffentlichung des Werbefilms unter Berufung auf sein Recht auf informationelle Selbstbestimmung nicht gerichtlich untersagen lassen. Urteil des BAG vom 19.02.2015 8 AZR 1011/13 BAG online Unzulässige Umgehung des Mindestlohngesetzes Nach Einführung des Mindestlohngesetzes zum 1. Januar 2015 versuchen Unternehmen bisweilen, die Zahlung der Mindeststundenvergütung von 8,50 Euro zu umgehen. Dass dies rechtlich nicht so einfach ist, zeigt ein aktuelles Urteil des Arbeitsgerichts Berlin. Es erklärte eine Änderungskündigung eines Arbeitgebers, mit der ein vertraglich zugesichertes zusätzliches Urlaubsgeld und eine jährliche Sonderzahlung auf den gesetzlichen Mindestlohn angerechnet werden sollten, für unwirksam. Auf das zugleich mit der Änderungskündigung unterbreitete Angebot, das Arbeitsverhältnis mit einem Stundenlohn von 8,50 Euro bei gleichzeitigem Wegfall der Leistungszulage, des zusätzlichen Urlaubsgeldes und der Jahressonderzahlung fortzusetzen, musste sich der betroffene Arbeitnehmer, der bislang einen Stundenlohn von 6,44 Euro bekam, nicht einlassen. Urteil des ArbG Berlin vom 04.03.2015 54 Ca 14420/14 BB 2015, 692 Wirksame Vertragsstrafenabrede in Formulararbeitsvertrag Eine Vereinbarung in einem formularmäßigen Arbeitsvertrag, wonach vor dem Beginn des Arbeitsverhältnisses die ordentliche Kündigung ausgeschlossen ist, eine Probezeit von sechs Monaten gilt und im Falle der schuldhaften Nichtaufnahme oder vertragswidrigen Beendigung der Tätigkeit der Arbeitnehmer verpflichtet ist, dem Arbeitgeber eine Vertragsstrafe in Höhe eines hälftigen Bruttomonatsgehalts zu zahlen, ist nach Auffassung des Landesarbeitsgerichts Mainz rechtlich nicht zu beanstanden. Der Arbeitnehmer kann das Nichtantreten der Arbeitsstelle auch nicht damit begründen, die Arbeitsaufnahme sei ihm unzumutbar gewesen, weil verschiedene Klauseln des Arbeitsvertrags seiner Auffassung nach unwirksam seien. Selbst wenn einzelne Vertragsklauseln belastende Regelungen für ihn enthalten hätten und somit unwirksam wären, fehlte es - so das Gericht - an einem wichtigen Grund für die fristlose Kündigung. Urteil des LAG Mainz vom 15.01.2015 5 Sa 531/14 jurisPR-ArbR 13/2015 Anm. 1 Kein besonderer Kündigungsschutz für Wahlvorstandskandidaten Mitgliedern eines Wahlvorstands zu einer Betriebsratswahl steht vom Zeitpunkt ihrer Bestellung besonderer Kündigungsschutz nach § 15 Abs. 3 KSchG, § 103 BetrVG zu. Dies gilt jedoch nicht bereits für Bewerber für das Amt des Wahlvorstands. Urteil des BAG vom 31.07.2014 2 AZR 505/13 NZA 2015, 245 Hinzuziehung eines Sachverständigen durch den Betriebsrat (Rechtsanwalt) Der Betriebsrat kann bei der Durchführung seiner Aufgaben nach näherer Vereinbarung mit dem Arbeitgeber Sachverständige hinzuziehen, soweit dies zur ordnungsgemäßen Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich ist (§ 80 Abs. 3 BetrVG). Die Kosten hat dann der Arbeitgeber zu tragen. Verweigert der Arbeitgeber eine Vereinbarung trotz der Erforderlichkeit der Hinzuziehung des Sachverständigen, so kann der Betriebsrat die fehlende Zustimmung des Arbeitgebers durch eine arbeitsgerichtliche Entscheidung ersetzen lassen. Sachverständiger kann auch ein Rechtsanwalt hinsichtlich strittiger Rechtsfragen sein. In diesem Fall stellt sich aus Kostengründen jedoch die Frage der Erforderlichkeit. In der Regel ist bei einer rechtlichen Auseinandersetzung mit dem Arbeitgeber nämlich gleich die Mandatierung eines Anwalts kostengünstiger. Die hierfür entstehenden Regelgebühren sind meist niedriger als die Kosten für ein juristisches Gutachten. Beschluss des BAG vom 25.06.2014 7 ABR 70/12 ArbuR 2015, 70 Benachteiligung von Betriebsräten bei befristeten Arbeitsverträgen Sofern die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Befristung vorliegen, darf auch ein Betriebsratsmitglied befristet beschäftigt werden. Befristete Arbeitsverhältnisse mit Betriebsräten können auch dann enden, wenn die „Amtszeit“ als Betriebsrat noch nicht abgelaufen ist. Verweigert der Arbeitgeber eine Folgeverlängerung, kann der befristet be- Hindenburgstraße 1 · 57072 Siegen · Telefon 0271 23270-0 · Fax 0271 21759 [email protected] · www.schleifenbaum-adler.de RECHTSANWÄLTE | NOTARE | FACHANWÄLTE SCHLEIFENBAUM & ADLER Partner der CONSULEGIS EWIV · An International Association of Law Firms Rechtsinformationsdienst Ausgabe: gewerbliche Mandanten / Mai 2015 schäftigte Betriebsrat nur dann eine Verlängerung verlangen, wenn die Nichtverlängerung ihren Grund in der Betriebsratszugehörigkeit hat. Das Bundesarbeitsgericht legt dabei dem Arbeitnehmer im Streitfall die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen einer unzulässigen Benachteiligung wegen seiner Betriebsratstätigkeit auf. Kann er - wie im vorliegenden Fall - dies nicht beweisen, steht ihm weder ein Weiterbeschäftigungsanspruch noch eine Entschädigung wegen unzulässiger Diskriminierung wegen der Betriebsratszugehörigkeit zu. Urteil des BAG vom 25.06.2014 7 AZR 84/12 BB 2015, 122 Grenzen des Rechts auf Formulierung eines Arbeitszeugnisses durch Arbeitnehmer Haben Arbeitgeber und Arbeitnehmer arbeitsvertraglich vereinbart, dass vom Formulierungsvorschlag des Arbeitnehmers für sein Abschlusszeugnis nur aus wichtigem Grund abgewichen werden darf, liegt laut Landesarbeitsgericht Köln solch ein wichtiger Grund jedenfalls dann vor, wenn der Formulierungsvorschlag inhaltlich unzutreffend ist. Beinhaltet die Vorformulierung des Arbeitnehmers die Feststellung, das Arbeitsverhältnis habe auf seinen Wunsch geendet, ist es mit dem Grundsatz der Zeugniswahrheit nicht vereinbar, wenn das Arbeitsverhältnis aufgrund einer ordentlichen betriebsbedingten Kündigung des Arbeitgebers beendet wurde. Der Arbeitgeber darf in diesem Fall von der Formulierung des Arbeitnehmers abweichen. Urteil des LAG Köln vom 29.10.2014 3 Sa 459/14 ArbR 2015, 109 Betriebsvereinbarung ohne Betriebsratsbeschluss Der wirksame Abschluss einer Betriebsvereinbarung setzt stets einen darauf bezogenen Betriebsratsbeschluss voraus. Der Beschluss kann jedoch nachgeholt und auf diese Weise der Abschluss der hier vom stellvertretenden Betriebsratsvorsitzenden unterzeichneten - Betriebsvereinbarung genehmigt werden. Sofern dies nicht geschieht, ist der nach einem entsprechenden Beschluss nunmehr zuständi- ge Betriebsrat berechtigt, die Betriebsvereinbarung zu kündigen. Beschluss des BAG vom 09.12.2014 1 ABR 19/13 NZA 2015, 368 Online-, Medien- und Datenschutzrecht verursachers im Rahmen der Abwicklung eines Verkehrsunfalls zur Prüfung eines eingereichten Schadensgutachtens durch einen anderen Sachverständigen. Urteil des OLG Oldenburg vom 23.12.2014 13 U 66/14 jurisPR-ITR 5/2015 Anm. 3 ZD 2015, 130 Ghostwriter zur Geheimhaltung verpflichtet (Fall Kohl) Auch „Kleinanbieter“ müssen Impressumpflicht beachten Bei einem Auftragsverhältnis zwischen dem Namensgeber einer Autobiografie und dem beauftragten Ghostwriter besteht auch ohne ausdrückliche Autorisierungsvereinbarung eine Geheimhaltungsverpflichtung des Ghostwriters hinsichtlich der ihm im Rahmen der Zusammenarbeit anvertrauten Informationen und Einschätzungen. Nach § 5 Abs. 1 Nr. 2 TMG (Telemediengesetz) muss die gesetzlich vorgeschriebene Anbieterkennzeichnung (Impressum) eines gewerblichen Internetanbieters u.a. Angaben enthalten, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation ermöglichen, einschließlich der Adresse der elektronischen Post. Eine strafbewehrte Abmahnung ist insoweit jedoch dann nicht veranlasst, wenn es sich um einen Bagatellverstoß im Sinne des § 3 UWG handelt. In dem vom Landgericht Köln entschiedenen Fall hatte Altbundeskanzler Kohl erfolgreich gegen den Ghostwriter seiner mehrbändigen Autobiografie geklagt, der Gesprächsaufzeichnungen ohne seine Einwilligung veröffentlicht bzw. weitere Veröffentlichungen angekündigt hatte. Hinweis: Der Fall zeigt, dass ausdrückliche Vereinbarungen über die Rechte und Pflichten eines Ghostwriters hinsichtlich der ihm erteilten Informationen durchaus zweckmäßig und streitverhindernd sein können. Urteil des LG Köln vom 13.11.2014 14 O 315/14 GRUR-RR 2015, 126 Kein Unterlassungsanspruch bei einmaligem Verstoß gegen Datenschutzgesetz Anders als bei einer wettbewerbswidrigen Weitergabe personenbezogener Daten besteht bei einem Verstoß gegen datenschutzrechtliche Vorschriften aus einem einmaligen Anlass keine Wiederholungsgefahr. Der Person, die eine einmalige unzulässige Datenweitergabe beanstandet, steht daher kein Unterlassungsanspruch zu. In dem konkreten Fall ging es um die Weitergabe personenbezogener Daten eines Unfallgeschädigten durch die Haftpflichtversicherung des Unfall- Das Landgericht Essen stellt allerdings hohe Anforderungen an einen Bagatellverstoß. So soll auch der Betrieb einer veralteten, unvollständigen Internetseite, auf der nur eine einzige Ferienwohnung zur Vermietung beworben wird und die lediglich eine Kontaktaufnahmemöglichkeit, nicht aber den unmittelbaren Abschluss eines Mietvertrags ermöglicht, keinen Bagatellverstoß i.S.d. § 3 Abs. 2 UWG darstellen, da auch in diesem Fall eine spürbare Auswirkung auf den Wettbewerb vorliegt. Hinweis: Die Entscheidung zeigt, dass auch Gewerbetreibende, die im Internet nur in geringem Umfang geschäftsmäßig Waren oder Dienste anbieten, die gesetzliche Impressumpflicht genau befolgen sollten. Urteil des LG Essen vom 13.11.2014 4 O 97/14 K&R 2015, 275 Fehlgeschlagener Gebrauchtwagenverkauf über eBay mit Zahlungsmethode „Barzahlung bei Abholung“ Wurde bei einem Gebrauchtwagenverkauf über eBay die Zahlungsmethode „Barzahlung bei Abholung“ vereinbart, kann der Käufer darauf bestehen, dass ihm bei der Bezahlung das Kfz samt aller zu- Hindenburgstraße 1 · 57072 Siegen · Telefon 0271 23270-0 · Fax 0271 21759 [email protected] · www.schleifenbaum-adler.de RECHTSANWÄLTE | NOTARE | FACHANWÄLTE SCHLEIFENBAUM & ADLER Partner der CONSULEGIS EWIV · An International Association of Law Firms Rechtsinformationsdienst Ausgabe: gewerbliche Mandanten / Mai 2015 gehörigen Papiere Zug-um-Zug übergeben wird. Teilt der Verkäufer vor dem Übergabetermin mit, dass ihm die Übergabe der Zulassungsbescheinigung Teil II (früher: Kfz-Brief) nicht möglich ist, da er zuerst den Kaufpreis benötigt, um das Fahrzeug bei der Bank abzulösen, ist der Käufer berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten und vom Verkäufer Schadensersatz hinsichtlich seiner Aufwendungen und ggf. eines Mehrpreises bei der Anschaffung eines vergleichbaren Fahrzeugs zu verlangen. Urteil des AG Clausthal-Zellerfeld vom 25.11.2014 4 C 152/14 JurPC Web-Dok. 40/2015 Speicherung und Auswertung personenbezogener Daten in elektronischem Arbeitszeiterfassungssystem Ein Arbeitgeber verstößt nicht gegen datenschutzrechtliche Vorschriften, wenn er im Rahmen eines Datenbanksystems zur Arbeitszeiterfassung auch den jeweiligen Bearbeiter und das letzte Änderungsdatum speichert. Der Arbeitgeber hat ein berechtigtes Interesse daran, Fehleingaben, die zu erheblichen Schäden bei den Nutzern der Datenbank führen können, nachzuverfolgen. Die entsprechenden Angaben dürfen daher zum Nachweis eines Fehlverhaltens des Arbeitnehmers und zur Begründung einer Kündigung verwertet werden. Ergibt die Auswertung der Datenbank, dass ein Mitarbeiter darin seine Arbeitszeiten in erheblichem Umfang zu seinen Gunsten manipuliert hat, kann dies eine außerordentliche Kündigung ohne vorherige Abmahnung rechtfertigen. Urteil des LAG Köln vom 29.09.2014 2 Sa 181/14 NZA-RR 2015, 128 Anforderungen an Behördenauskunft aus elektronisch geführter Akte Behörden sind nach § 99 VwGO (Verwaltungsgerichtsordnung) zur Vorlage von Urkunden oder Akten, zur Übermittlung elektronischer Dokumente und zu Auskünften verpflichtet. Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat in einer aktuellen Entscheidung im Einzelnen dargelegt, wie bei der Führung einer elektronischen Akte zu verfahren ist: Die Behörde ist in diesem Fall zur Übermittlung der elektronischen Dokumente verpflichtet. Die Vorlage einer sogenannten „PDF-Akte“ in ausgedruckter Form genügt dem nicht. Elektronische Dokumente müssen mit einer qualifizierten Signatur nach dem Signaturgesetz versehen sein. Einfach eingescannte Unterlagen haben den Wert einer - unzureichenden - einfachen Kopie, da eine Kopie zwar den Anschein erweckt, Abbild des Originals zu sein, ihre inhaltliche Unverfälschtheit aber nicht feststeht. Kopien können manipuliert oder in anderer Form elektronisch erzeugt worden sein. Daher sind bereits an den Einscannvorgang mittels eines zertifizierten Scanners hohe Anforderungen zu stellen. Ferner bedarf es einer qualifizierten Signatur des eingescannten Dokuments durch die scannende Person dahingehend, dass der jeweilige Scan mit dem Original übereinstimmt. Urteil des VG Wiesbaden vom 20.01.2015 6 K 1567/14.WI DuD 2015, 262 Keine Prüfungspflichten eines Hotelbewertungsportals Der Inhaber eines Hotels verlangte vom Betreiber eines Online-Reisebüros sowie eines damit verknüpften Hotelbewertungsportals Unterlassung einer unwahren, geschäftsschädigenden Bewertung eines Verbrauchers mit dem Inhalt „Für 37,50 Euro pro Nacht und Kopf im DZ gab‘s Bettwanzen“. Die Klage des Hotelbetreibers scheiterte in allen Instanzen. Auch der Bundesgerichtshof kam schließlich zu dem Ergebnis, dass dem Betreiber eines Bewertungsportals keine Prüfungspflichten für Fremdbewertungen auferlegt werden dürfen, die sein Geschäftsmodell wirtschaftlich gefährden oder seine Tätigkeit unverhältnismäßig erschweren. Eine inhaltliche Vorabprüfung der Nutzerbewertungen ist ihm nicht zumutbar. Bank- und Insolvenzrecht Rückforderung einer versehentlichen Banküberweisung an insolventes Unternehmen Landet eine Überweisung durch eine Verwechslung ähnlicher Firmennamen durch den Überweisenden auf einem Geschäftskonto eines Unternehmens, über dessen Vermögen bereits ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde, steht dem Überweisenden ein Rückzahlungsanspruch gegenüber der Insolvenzmasse zu. Der Insolvenzverwalter kann jedoch den Betrag von dem Rückzahlungsanspruch in Abzug bringen, um den sich durch die rechtsgrundlose Leistung an die Insolvenzmasse die Kosten des Insolvenzverfahrens erhöht haben. Diese beliefen sich bei einer fehlgeleiteten Überweisung von 2.975.000 Euro allerdings lediglich auf 350 Euro. Urteil des BGH vom 05.03.2015 IX ZR 164/14 WM 2015, 733 ZIP 2015, 738 Insolvenzverwalter kassiert Unfallversicherung für Geschäftsführer Eine Holzmanufaktur GmbH hatte für ihren Geschäftsführer eine Unfallversicherung abgeschlossen. Nachdem er einen Arbeitsunfall erlitten hatte, wurde vereinbarungsgemäß die Versicherungssumme von 12.500 Euro an ihn ausbezahlt. Als die GmbH ein Jahr später Insolvenz anmelden musste, erklärte der Insolvenzverwalter die Anfechtung der Auszahlung gemäß § 134 InsO (unentgeltliche Leistung binnen vier Jahren vor Insolvenzeröffnung). Die Versicherung meinte demgegenüber, ihre Leistungspflicht sei mit der Auszahlung der Versicherungssumme erloschen. Eine Haftung auf Unterlassung besteht in einem solchen Fall erst, wenn der Betreiber eines Internetportals Kenntnis von einer klaren Rechtsverletzung erlangt und sie gleichwohl nicht beseitigt. Dieser Pflicht war das Bewertungsportal im konkreten Fall jedoch umgehend nachgekommen. Somit lag kein Rechtsverstoß vor, der eine Abmahnung und Unterlassungsklage gerechtfertigt hätte. Dem folgte das Oberlandesgericht Köln nicht und verurteilte den Versicherer zur erneuten Zahlung diesmal an den Insolvenzverwalter. Bei einer hier vorliegenden Versicherung für fremde Rechnung ist zwar der Versicherte (hier der Geschäftsführer) Inhaber der Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag, der Versicherungsnehmer (hier die GmbH) bleibt aber verfügungsbefugt über die Forderung. Im Falle seiner Insolvenz steht deshalb das Einzugsrecht der Versicherungsleistung dem Insolvenzverwalter zu. Urteil des BGH vom 19.03.2015 I ZR 94/13 Pressemitteilung des BGH Urteil des OLG Köln vom 05.12.2014 20 U 100/14 ZInsO 2015, 712 Hindenburgstraße 1 · 57072 Siegen · Telefon 0271 23270-0 · Fax 0271 21759 [email protected] · www.schleifenbaum-adler.de RECHTSANWÄLTE | NOTARE | FACHANWÄLTE SCHLEIFENBAUM & ADLER Partner der CONSULEGIS EWIV · An International Association of Law Firms Rechtsinformationsdienst Ausgabe: gewerbliche Mandanten / Mai 2015 Weiterverfolgung des Insolvenzeröffnungsantrags nach Ausgleich der Gläubigerforderung Der Antrag eines Gläubigers auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines Schuldners ist zulässig, wenn der Gläubiger ein rechtliches Interesse an der Eröffnung des Insolvenzverfahrens hat und seine Forderung und den Eröffnungsgrund glaubhaft macht. Will der Gläubiger seinen Eröffnungsantrag nach Ausgleich seiner Forderung weiterverfolgen, genügt zur Glaubhaftmachung eines Eröffnungsgrundes auch, wenn in einem Zeitraum von zwei Jahren vor der Antragstellung bereits ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Schuldners anhängig war. Die Glaubhaftmachung fortbestehender Zahlungsunfähigkeit setzt daher nach Ausgleich der Forderung des hier antragstellenden Sozialversicherungsträgers nicht stets voraus, dass dieser neue Tatsachen vorträgt, die für eine auch nach dem Forderungsausgleich noch bestehende Zahlungsunfähigkeit sprechen. Beschluss des BGH vom 18.12.2014 IX ZB 34/14 ZInsO 2015, 301 DB 2015, 303 Zuordnung eines Einkommensteuererstattungs anspruchs zum insolvenzfreien Vermögen Übt ein Insolvenzschuldner eine selbstständige Tätigkeit aus, hat der Insolvenzverwalter ihm gegenüber zu erklären, ob Vermögen aus der selbstständigen Tätigkeit zur Insolvenzmasse gehört und Ansprüche aus dieser Tätigkeit im Insolvenzverfahren geltend gemacht werden können. Dies ist in § 35 Abs. 2 InsO (Insolvenzordnung) geregelt. Hat der Insolvenzverwalter die selbstständige Tätigkeit dementsprechend aus dem Insolvenzbeschlag freigegeben, fällt ein Einkommensteuererstattungsanspruch, der auf Vorauszahlungen beruht, die erst nach der Freigabe festgesetzt und allein nach den zu erwartenden Einkünften aus der freigegebenen Tätigkeit berechnet worden sind, nicht in die Insolvenzmasse. Urteil des BFH vom 26.11.2014 VII R 32/13 ZIP 2015, 532 DB 2015, 598 Miet- und Immobilienrecht Zulässigkeit der Videoüberwachung in privatem Bürogebäude Die Videoüberwachung des Eingangsbereichs und der Treppenaufgänge eines Bürogebäudes durch festinstallierte Mini-Dome-Kameras ohne ZoomFunktion und die kurzfristige Speicherung der Aufnahmen im sogenannten Black-Box-Verfahren kann zur Wahrnehmung berechtigter Interessen zulässig sein. Erforderlich ist eine derartige Maßnahme unzweifelhaft, wenn sie zur Aufklärung konkret drohender Straftaten (z.B. Graffitischmierereien) dient. Befinden sich in den an diverse Kanzleien, Steuerberatungsbüros und IT-Unternehmen vermieteten Räumen des Bürogebäudes sensible schützenswerte Daten der Kunden dieser Unternehmen, kann bereits die aufgrund der Abschreckungswirkung mögliche Verhinderung von Straftaten und die Sicherung von Beweismaterial zur Aufklärung von begangenen Straftaten ein berechtigtes Interesse an der permanenten Videoüberwachung darstellen und datenschutzrechtlich zulässig sein. Urteil des OVG Lüneburg vom 29.09.2014 11 LC 114/13 ZfIR 2015, 25 CR 2015, 39 Kein Verstoß gegen Unterlassungserklärung bei Eigengeschäft eines Maklers Ein Makler wurde von einem Wettbewerbsverein wegen unzureichender Preisangaben in Zeitungsannoncen abgemahnt. Im Wiederholungsfall verpflichtete er sich zur Zahlung einer Vertragsstrafe i.H.v. 6.000 Euro. Als erneut eine Anzeige des Maklers mit unzureichenden Preisangaben erschien, wurde er auf Zahlung der Vertragsstrafe in Anspruch genommen. Bei der neuerlichen Annonce lag der Fall jedoch anders. Bei der angebotenen Mietwohnung handelte es sich um eine eigene Immobilie des Maklers. Bei der Vermietung einer eigenen Wohnung liegt ein Eigengeschäft des Maklers vor, bei dem er nicht an die Preisangabenvorschrift des § 6 Abs. 2 Gesetz zur Regelung der Wohnungsvermittlung gebunden ist. Somit lag kein Verstoß gegen die abgegebene Unterlassungsverpflichtung vor. Die Klage auf Zahlung der Vertragsstrafe wurde demzufolge abgewiesen. Urteil des OLG Hamm vom 18.03.2014 I-4 U 143/13 AIZ 2015, Nr. 1-2, 59 Berücksichtigung einer Flächenabweichung bei „echter Quadratmetermiete“ Weist ein Mietobjekt entgegen den Angaben im Mietvertrag eine wesentlich kleinere Fläche auf, kann der Mieter die Miete entsprechend mindern. Die Wesentlichkeitsgrenze liegt nach ständiger Rechtsprechung bei einer Flächenabweichung von 10 Prozent und mehr. Beträgt die Abweichung weniger als 10 Prozent, liegt ein Mangel nur dann vor, wenn der Mieter konkret nachweist, inwieweit er das Mietobjekt aufgrund der Flächendifferenz nicht nutzen kann. Von diesen Grundsätzen ist jedoch dann abzuweichen, wenn in einem Mietvertrag (hier über ein Gebäude zum Betrieb eines Altenwohnheims) ausdrücklich eine sogenannte echte Quadratmetermiete vereinbart wurde. Eine solche liegt vor, wenn im Mietvertrag der Mietzins mit der Formel „Nutzfläche mal Quadratmeterpreis“ errechnet wurde. Dann kann der Mieter bei nachträglicher Feststellung einer geringeren Nutzfläche auch unterhalb der Wesentlichkeitsgrenze die Miete reduzieren und die bisherigen Überzahlungen zurückfordern. Beschluss des OLG Dresden vom 01.07.2014 5 U 1890/13 NJW-RR 2015, 141 Baurecht Sicherungshypothek von Grundstückserwerber Der Unternehmer eines Bauwerks oder eines einzelnen Teiles eines Bauwerks kann gemäß § 648 Abs. 1 Satz 1 BGB für seine Forderungen aus dem Vertrag die Einräumung einer Sicherungshypothek an dem Baugrundstück des Bestellers verlangen. Der Unternehmer wird durch diese Vorschrift grundsätzlich nicht davor geschützt, dass der Besteller das Grundstück veräußert, auf dem der Unternehmer die nach dem Vertrag geschuldete Bauleistung zu erbringen hat. An der Veräußerung kann der Besteller aus unterschiedlichen Gründen ein berechtigtes Interesse haben, insbesondere wenn dies der Verwertung der von ihm im Hinblick auf das Grundstück getätigten Investitionen dient. Hindenburgstraße 1 · 57072 Siegen · Telefon 0271 23270-0 · Fax 0271 21759 [email protected] · www.schleifenbaum-adler.de RECHTSANWÄLTE | NOTARE | FACHANWÄLTE SCHLEIFENBAUM & ADLER Partner der CONSULEGIS EWIV · An International Association of Law Firms Rechtsinformationsdienst Ausgabe: gewerbliche Mandanten / Mai 2015 Der Unternehmer kann daher nur in Ausnahmefällen statt von seinem Auftraggeber (Besteller) nunmehr von dem Grundstückserwerber die Bewilligung der Eintragung einer Bauhandwerkersicherungshypothek verlangen. Der Anspruch auf Einräumung einer Sicherungshypothek richtet sich grundsätzlich gegen den Besteller der Werkleistung und setzt voraus, dass dieser zugleich Eigentümer des Grundstücks ist, auf dem die Werkleistung erbracht werden soll. Urteil des BGH vom 18.12.2014 VII ZR 139/13 MDR 2015, 206 NZBau 2015, 152 Abgrenzung zwischen Kostenanschlag und Vergütungsvereinbarung Ist einem Werkvertrag ein Kostenanschlag (auch Kostenvoranschlag) zugrunde gelegt worden, ohne dass der Unternehmer die Gewähr für die Richtigkeit des Anschlags übernommen hat, kann er gleichwohl eine höhere Vergütung verlangen, wenn er die zu erwartende Überschreitung des Anschlags dem Besteller unverzüglich angezeigt und der Besteller den Vertrag daraufhin nicht gekündigt hat (§ 650 BGB). Oftmals ist die Abgrenzung eines Kostenanschlags von einer einseitig nicht mehr abänderbaren Vergütungsvereinbarung schwierig. Das Saarländische Oberlandesgericht stellte hierzu folgende Kriterien auf: „Ein Kostenanschlag i.S. von § 650 BGB ist eine unverbindliche Berechnung der voraussichtlich anfallenden Kosten auf der Grundlage einer fachmännischen gutachtlichen Äußerung des Unternehmers zur Kostenfrage, die dem Vertrag zugrunde gelegt worden ist, ohne Vertragsbestandteil geworden zu sein. Voraussetzung ist, dass der Unternehmer keine Gewähr für die Richtigkeit des Kostenanschlags übernommen hat. Durch eine solche Richtigkeitsgarantie, wird der garantierte Preis nämlich Vertragsinhalt und § 650 BGB ist in der Folge nicht anwendbar. So liegt es im Bereich des Fest- oder Pauschalpreises, bei dem sich die Parteien bereits zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses auf einen endgültigen Preis verständigt haben und der Unternehmer deshalb für einen bestimmten Preis einzustehen hat. Bei einem Kostenanschlag ist der Unternehmer dagegen nicht an den veranschlagten Kostenbetrag gebunden; übersteigen die für die Herstellung des Werkes tatsächlich entstehenden Kosten den Kostenanschlag und wurde dies dem Besteller angezeigt, so schuldet dieser prinzipiell die Vergütung, die den tatsächlich erbrachten Leistungen entspricht.“ Urteil des OLG Saarbrücken vom 19.11.2014 2 U 172/13 NZBau 2015, 161 NJW 2015, 879 suchung festgestellten „schwerwiegenden Mängel“ unverzüglich zu beheben und das Fahrzeug spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach dem Tag der durchgeführten Hauptuntersuchung wieder vorzuführen, stellte somit eine neue, eigenständige Ordnungswidrigkeit dar. Der Lkw-Halter musste auch den zweiten Bußgeldbescheid bezahlen. Zulässige Überschreitung der Baugrenze durch Außenaufzug Beschluss des OLG Rostock vom 16.12.2014 21 Ss OWI 208/14 (Z) VerkMitt 2015, Nr. 7 § 23 Abs. 3 BauNVO (Baunutzungsverordnung) regelt, dass eine festgelegte Baugrenze (Abstandsregelung) durch Gebäude und Gebäudeteile nicht überschritten werden darf. Ausnahmsweise kann ein Vortreten von Gebäudeteilen in geringfügigem Ausmaß zugelassen werden. Der Verwaltungsgerichtshof BadenWürttemberg hat die Überschreitung einer Baugrenze durch einen 1,7 Meter breiten, 1,0 Meter tiefen und ca. 10,5 Meter hohen Anbau einer Aufzugsanlage an der 15 Meter langen Außenwand eines bestehenden Wohnhauses für zulässig erachtet. Beschluss des VG Baden-Württemberg vom 12.11.2014 3 S 1419/14 BauR 2015, 543 Verkehrs- und Versicherungsrecht Mehrfach unterlassene Vorführung eines Lkws zur Hauptuntersuchung Gegen den Halter eines Lkws wurde wegen unterlassener Vorführung des Kraftfahrzeugs zur fälligen Hauptuntersuchung ein Bußgeldbescheid über 60 Euro verhängt. Bei der nachfolgenden Vorführung wurden erhebliche Mängel festgestellt. Obwohl die Mängelbeseitigung nicht umgehend erfolgte, wurde der Lkw weiterbenutzt. Daraufhin wurde gegen den Halter erneut ein Bußgeld verhängt. Der hiergegen erhobene Einspruch hatte keinen Erfolg. Die bereits geahndete Ordnungswidrigkeit der unterlassenen Vorführung eines Kfz zur fälligen Hauptuntersuchung endete mit der verspäteten Vorführung, auch wenn bei dieser erhebliche Mängel festgestellt wurden, die der Erteilung der Prüfplakette entgegenstanden und eine Wiedervorführung erforderlich machten. Der nachfolgende Verstoß gegen die Verpflichtung, die bei dieser Hauptunter- Keine einseitige Herabsetzung des Krankentagegelds wegen gesunkenem Einkommen Ein selbstständiger Handwerker hatte im Jahr 2006 eine Krankentagegeldversicherung abgeschlossen, die ihm im Krankheitsfall ein Tagegeld in Höhe von 100 Euro versprach. Der Tagessatz entsprach seinem damaligen Nettoeinkommen. Im Jahr 2012 teilte ihm die Versicherung mit, das Tagegeld betrage wegen seiner inzwischen geringeren Einkünfte nur noch 62 Euro. Der Versicherer stützte die Herabsetzung auf eine entsprechende Klausel in den Versicherungsbedingungen. Der Handwerker wollte das nicht hinnehmen und klagte erfolgreich auf Beibehaltung des vereinbarten, höheren Tagessatzes. Das Oberlandesgericht Karlsruhe erklärte die entsprechende Anpassungsklausel wegen unangemessener Benachteiligung für unwirksam. Die Klausel ermöglichte es der Versicherung, die Tagegeldhöhe auch dann herabzusetzen, wenn der Versicherte bereits erkrankt war und Tagegeldansprüche geltend macht. Damit bestand für ihn die Gefahr, dass das Tagegeld von seiner Versicherung gerade dann einseitig herabgesetzt werden kann, wenn wegen der Erkrankung auch sein Einkommen sinkt. Urteil des OLG Karlsruhe vom 09.12.2014 9a U 15/14 RuS 2015, 78 Steuerrecht Umsatzsteuerfreiheit von Raucherentwöhnungs seminaren Die Durchführung von Raucherentwöhnungsseminaren durch ein Unternehmen kann als vor- Hindenburgstraße 1 · 57072 Siegen · Telefon 0271 23270-0 · Fax 0271 21759 [email protected] · www.schleifenbaum-adler.de RECHTSANWÄLTE | NOTARE | FACHANWÄLTE SCHLEIFENBAUM & ADLER Partner der CONSULEGIS EWIV · An International Association of Law Firms Rechtsinformationsdienst Ausgabe: gewerbliche Mandanten / Mai 2015 beugende Maßnahme des Gesundheitsschutzes bei Vorliegen einer medizinischen Indikation eine umsatzsteuerfreie Heilbehandlung darstellen. Für eine medizinische Indikation kann dabei sprechen, wenn eine erhebliche Anzahl der Teilnehmer auf von Betriebsärzten vorgenommene Überweisungen zurückzuführen ist. Urteil des BFH vom 26.08.2014 XI R 19/12 DStRE 2015, 121 Doppelte Haushaltsführung: Eine Stunde Fahrzeit in Ballungszentren zumutbar Das Finanzgericht Hamburg hat entschieden, dass in Ballungszentren Fahrtzeiten von etwa einer Stunde noch in dem zeitlichen Rahmen liegen, in dem es einem steuerpflichtigen Berufstätigen zugemutet werden kann, vom eigenen Hausstand aus zu seinem Beschäftigungsort zu fahren. Kosten für eine doppelte Haushaltsführung können in diesem Fall daher nicht steuermindernd geltend gemacht werden. Urteil des FG Hamburg vom 17.12.2014 2 K 113/14 JURIS online Betrieb einer Kindertagesstätte: Freiberufliche oder gewerbliche Tätigkeit? Der Betrieb einer Kindertagesstätte mit zwei Gruppen und durchschnittlich 45 Kindern durch eine Diplom-Sozialpädagogin kann trotz sechs angestellter Erzieherinnen und mehrerer Verwaltungsangestellten eine freiberufliche Tätigkeit darstellen. Von einer freiberuflichen und keiner gewerblichen Tätigkeit ist laut Finanzgericht Hamburg auszugehen, wenn die Inhaberin während ihrer durchgehenden Anwesenheit in der Einrichtung ihre pädagogischen Aufgaben konsequent dazu nutzt, eine persönliche Beziehung zu jedem Kind aufzubauen und selbst oder über die in dem besonderen Erziehungskonzept angeleiteten Mitarbeiterinnen auf die Erziehung jedes Kindes einzuwirken und der Erziehungsleistung auf diese Weise den „Stempel ihrer Persönlichkeit aufzudrücken“. Urteil des FG Hamburg vom 20.01.2015 3 K 157/14 BB 2015, 725 StE 2015, 229 Hindenburgstraße 1 · 57072 Siegen · Telefon 0271 23270-0 · Fax 0271 21759 [email protected] · www.schleifenbaum-adler.de
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