chen Zeitpunkt die Stelle als Leiterin/Leit

An der Landesschule für Blinde und Sehbehinderte in Neuwied ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle
als Leiterin/Leiter des Internates
in Vollzeit zu besetzen.
Die Landesschule für Blinde und Sehbehinderte in Neuwied erfüllt umfangreiche Aufgabenfelder im schulischen und sozialen Bereich. Schulträger ist das Land Rheinland-Pfalz. Die Trägeraufgaben werden vom Landesamt für Soziales, Jugend und
Versorgung wahrgenommen. Die Einrichtung gliedert sich in Sozial- und Schulbereich. Im Sozialbereich untersteht sie dem Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie und im Schulbereich dem Ministerium für Bildung, Wissenschaft,
Weiterbildung und Kultur.
Die beiden eigenständigen Förderschulformen Schule für Blinde und Schule für Sehbehinderte sind organisatorisch als Ganztagsschule in verpflichtender Form zusammengefasst. Beide Schulformen gliedern sich in verschiedene Schulstufen/Bildungsgänge. Durch den zweijährigen Besuch der Berufsfachschule 1 und 2 (Schwerpunkt
Wirtschaft und Verwaltung) im Anschluss an die Berufsreife kann der qualifizierte Sekundarabschluss I erworben werden.
Da der Einzugsbereich das gesamte Land Rheinland-Pfalz umfasst, wohnen viele
Schüler während der Schultage im Internat. Darüber hinaus gibt es Plätze in Ganzjahreswohngruppen. Im Rahmen der Kurzzeitbetreuung oder Verhinderungspflege
besteht die Möglichkeit der Aufnahme ins Internat für einen begrenzten Zeitraum.
Das Internat umfasst derzeit 74 Plätze und zwei Kurzzeitplätze in 12 Wohngruppen
mit ca. 115 Beschäftigten im pädagogischen Bereich. Im Internat wird nach dem familienergänzenden Prinzip gearbeitet.
Die Landesschule für Blinde und Sehbehinderte in Neuwied nimmt darüber hinaus
die Aufgaben als Förder- und Beratungszentrum in Bezug auf den Förderschwerpunkt Sehen für Rheinland-Pfalz wahr.
Ihr Einsatz als künftige Stelleninhaberin / als künftiger Stelleninhaber erfolgt im Internat der Landesschule. Das Aufgabengebiet beinhaltet im Wesentlichen folgende Tätigkeitsbereiche, die schwerpunktmäßig vor dem Hintergrund des sonderpädagogischen Förderbedarfs der Schülerinnen und Schüler im Förderschwerpunkt Sehen zu
sehen sind:
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Führung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Aufgabenbereich und Wahrnehmung der Vorgesetztenfunktion
Leitung und Koordination der im Zuständigkeitsbereich anfallenden Arbeiten
und Aufgaben, einschließlich der Arbeitszeitorganisation
Planung, Umsetzung, Reflexion und Aktualisierung der pädagogischen Konzeption/Tätigkeiten und weiterer inhaltlicher Aufgaben
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Mitwirkung und Durchführung bei/von Personalangelegenheiten im Aufgabenbereich
Kooperation mit der Einrichtungsleitung und allen Abteilungen der Einrichtung
Erstellung, Umsetzung und Reflexion von Fortbildungsangeboten und Praxisanleitung
Kontakte und Koordination mit anderen Behörden und Einrichtungen
Teilnahme an internen und externen Arbeitskreisen
An Sie werden folgende Anforderungen gestellt:
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Abgeschlossenes Studium der Pädagogik, Sozialpädagogik oder eine gleichwertige Ausbildung (Bachelor oder Diplom) mit mindestens dreijähriger Berufserfahrung
Arbeitsfeldbezogene Kenntnisse, Fachwissen sowie Erfahrungen und Kompetenzen in der Arbeit mit Menschen mit Sehbehinderung/Blindheit
Soziale Kompetenz, Kommunikationsstärke, Überzeugungsfähigkeit und Organisationstalent
Begeisterungsfähigkeit und Flexibilität hinsichtlich des besonderen Arbeitsbereiches Internat
Eine gültige Fahrerlaubnis der Klasse B (neu) bzw. 3 (alt) ist förderlich und die
Bereitschaft zu Dienstreisen wird vorausgesetzt
Darüber hinaus erwarten wir:
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Verantwortungsbewusstsein
Selbstständige Arbeitsweise
Teamfähigkeit
Freundliches und kommunikatives Auftreten
Wie bieten Ihnen:
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Interessante Aufgaben in einer modernen Lerneinrichtung
Familienfreundlichkeit und Familienbewusstsein
Vielfältige Fortbildungs- und Entwicklungsmöglichkeiten
Betriebliche Altersversorgung
Die Stelle ist am Dienstort Neuwied zu besetzen.
Die Eingruppierung richtet sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der
Länder (Entgeltgruppe 11 TV-L).
Die Arbeitszeiten liegen hauptsächlich in den Schulwochen. Urlaub kann grundsätzlich nur in den Schulferien gewährt werden.
Bewerbungen von schwerbehinderten Menschen werden bei entsprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt. Im Rahmen des Landesgleichstellungsgesetzes streben wir eine Erhöhung des Frauenanteils an. Wir sind daher an Bewerbungen von
Frauen besonders interessiert. Bewerbungen Älterer sind ausdrücklich erwünscht.
Die Stelle kann grundsätzlich auch mit Teilzeitbeschäftigten besetzt werden.
Bitte richten Sie Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen bis zum 06.05.2016 an:
Landesschule für Blinde und Sehbehinderte
Feldkircher Str. 100
56567 Neuwied
Tel. 02631 9700
www.blindenschule-neuwied.de