April 2016

04|2016
DER ARBEITSMARKT IM APRIL 2016
DIHK-EINSCHÄTZUNG
Aktuelle Entwicklung:
DIHK-Bewertung:
Arbeitslosigkeit
Bestand Arbeitslose
Veränderung zum Vormonat
Veränderung zum Vormonat saisonbereinigt
Veränderung zum Vorjahresmonat
Arbeitslosenquote (Vormonat)
April 2016
2.744.000
-101.000
-16.000
-99.000
6,3 % (6,5 %)
Erwerbstätigkeit
Zahl der Erwerbstätigen
Veränderung zum Vormonat
Veränderung zum Vormonat saisonbereinigt
Veränderung zum Vorjahresmonat
März 2016
43.162.000
+147.000
+44.000
+527.000
Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung
Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte
Veränderung zum Vormonat
Veränderung zum Vormonat saisonbereinigt
Veränderung zum Vorjahresmonat
Februar 2016
31.038.000
+88.000
+77.000
+697.000
Die Arbeitslosigkeit ist im April weiter gesunken, die Beschäftigung legt weiter zu. Infolge
der hohen Flüchtlingszuwanderung seit August 2015 ist die Beschäftigung in bestimmten
Berufen gewachsen, die in diesem Kontext Güter und Dienstleistungen erbringen - lt. IAB
insgesamt im mittleren fünfstelligen Bereich. Demnach gab es in den letzten Monaten
deutliche Zuwächse bei Bauberufen, Lehrtätigkeiten im Bereich (Fremd-)Sprachenlehrer
und bei außerschulischen Bildungseinrichtungen, Objekt-, Werte- und Personenschutz, in
der öffentlichen Verwaltung sowie im sozialen Bereich. Allerdings sind diese Zuwächse
nicht vollständig mit Beschäftigungsgewinnen gleichzusetzen, da Arbeitskräfte ggf. aus
anderen Bereichen gewechselt sind. Auch hätten die eingesetzten Mittel in alternativen
Verwendungen ebenfalls beschäftigungswirksam werden können. Auch die gemeldeten
Arbeitsstellen bei diesen Berufen zeigen eine deutliche Steigerung und damit den weiterhin hohen Bedarf: So lag z. B. die Zahl der gemeldeten Stellen für Berufe in der öffentlichen Verwaltung im März 2016 um 108 % über dem Vorjahresmonat. Im Bereich Objekt-,
Werte- und Personenschutz waren es 75 %. Insgesamt stellen die Integration, die Ausbildung und die Beschäftigung der Flüchtlinge eine enorme Herausforderung für die Unternehmen dar. Die von der Koalition beschlossenen Eckpunkte für ein Integrationsgesetz
gehen vor diesem Hintergrund an vielen Stellen in die richtige Richtung: Das gilt z. B. für
die geplante "3+2-Regelung", bei der Flüchtlinge für die Dauer der Ausbildung und noch
mindestens zwei Jahre bei einer Anschlussbeschäftigung nicht abgeschoben werden können. Das gibt den Ausbildungsbetrieben Rechtssicherheit. Auch das Aussetzen der Vorrangprüfung und der Zugang zur Zeitarbeit sind grundsätzlich Verbesserungen für Unternehmen und Flüchtlinge, die eine Einstellung erleichtern. Allerdings sollte es hier eine unbürokratische Umsetzung in die Praxis geben, die sich nicht wie derzeit geplant an regionaler Arbeitslosigkeit orientiert.
Ansprechpartner: Dr. Stefan Hardege, DIHK Berlin, 030-20308-1115