04|2016 DER ARBEITSMARKT IM APRIL 2016 DIHK-EINSCHÄTZUNG Aktuelle Entwicklung: DIHK-Bewertung: Arbeitslosigkeit Bestand Arbeitslose Veränderung zum Vormonat Veränderung zum Vormonat saisonbereinigt Veränderung zum Vorjahresmonat Arbeitslosenquote (Vormonat) April 2016 2.744.000 -101.000 -16.000 -99.000 6,3 % (6,5 %) Erwerbstätigkeit Zahl der Erwerbstätigen Veränderung zum Vormonat Veränderung zum Vormonat saisonbereinigt Veränderung zum Vorjahresmonat März 2016 43.162.000 +147.000 +44.000 +527.000 Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte Veränderung zum Vormonat Veränderung zum Vormonat saisonbereinigt Veränderung zum Vorjahresmonat Februar 2016 31.038.000 +88.000 +77.000 +697.000 Die Arbeitslosigkeit ist im April weiter gesunken, die Beschäftigung legt weiter zu. Infolge der hohen Flüchtlingszuwanderung seit August 2015 ist die Beschäftigung in bestimmten Berufen gewachsen, die in diesem Kontext Güter und Dienstleistungen erbringen - lt. IAB insgesamt im mittleren fünfstelligen Bereich. Demnach gab es in den letzten Monaten deutliche Zuwächse bei Bauberufen, Lehrtätigkeiten im Bereich (Fremd-)Sprachenlehrer und bei außerschulischen Bildungseinrichtungen, Objekt-, Werte- und Personenschutz, in der öffentlichen Verwaltung sowie im sozialen Bereich. Allerdings sind diese Zuwächse nicht vollständig mit Beschäftigungsgewinnen gleichzusetzen, da Arbeitskräfte ggf. aus anderen Bereichen gewechselt sind. Auch hätten die eingesetzten Mittel in alternativen Verwendungen ebenfalls beschäftigungswirksam werden können. Auch die gemeldeten Arbeitsstellen bei diesen Berufen zeigen eine deutliche Steigerung und damit den weiterhin hohen Bedarf: So lag z. B. die Zahl der gemeldeten Stellen für Berufe in der öffentlichen Verwaltung im März 2016 um 108 % über dem Vorjahresmonat. Im Bereich Objekt-, Werte- und Personenschutz waren es 75 %. Insgesamt stellen die Integration, die Ausbildung und die Beschäftigung der Flüchtlinge eine enorme Herausforderung für die Unternehmen dar. Die von der Koalition beschlossenen Eckpunkte für ein Integrationsgesetz gehen vor diesem Hintergrund an vielen Stellen in die richtige Richtung: Das gilt z. B. für die geplante "3+2-Regelung", bei der Flüchtlinge für die Dauer der Ausbildung und noch mindestens zwei Jahre bei einer Anschlussbeschäftigung nicht abgeschoben werden können. Das gibt den Ausbildungsbetrieben Rechtssicherheit. Auch das Aussetzen der Vorrangprüfung und der Zugang zur Zeitarbeit sind grundsätzlich Verbesserungen für Unternehmen und Flüchtlinge, die eine Einstellung erleichtern. Allerdings sollte es hier eine unbürokratische Umsetzung in die Praxis geben, die sich nicht wie derzeit geplant an regionaler Arbeitslosigkeit orientiert. Ansprechpartner: Dr. Stefan Hardege, DIHK Berlin, 030-20308-1115
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