Summary des Referats

Jahresplanung 2016
Neuerungen
• Bekanntmachungsleistungen sollen nun doch nicht gemäss Botschaft des Bundesrates aus der
Ausnahmeliste gestrichen werden. Die neue Praxis der ESTV wird es nicht einfacher machen.
• Auf Transportmitteln werden gastgewerbliche Leistungen der Hauptleistung folgen ausser bei
separater Verrechnung.
• Die Unterstellungserklärung wird aufgeteilt ob die Wirkung im Ausland oder im Inland erfolgen
soll.
• Die elektronische Abrechnung ist da, aber sie wirft Haftungsfragen auf.
Privatanteil Auto
FABI verschärft die Praxis der ESTV und nun wird einerseits nur noch ein PW als geschäftlich pro
Person akzeptiert und anderseits erfolgen Korrekturen nicht einfach über die Vorsteuern, sondern
über einen Umsatz mit Vollkostenrechnung.
EU & Zoll
Die EU verschärft die Importpraxis hinsichtlich der Preisberechnung für Drittländer, so dass CH
Firmen die Zollkodexänderung genau studieren müssen, damit Nachteile verhindert werden
können.
Rechtsprechung
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Die 25:75 Regelung ist zu strikt und deswegen nicht verbindliche Richtschnur für die
Differenzierung unternehmerischer Tätigkeiten. Der Unternehmensbegriff wird bei der MWST
unabhängig vom DBG ausgelegt.
BILLAG, eine Konzession ist kein Leistungsaustausch.
Rechnungen die sich widersprechen können dem Unternehmer zum Nachteil gereichen.
Bei Immobilien und falschen Vorsteuerbezügen muss die Verjährung geprüft werden.
Die Bankenpauschale ist freiwillig und deshalb kann die ESTV restriktive Bestimmungen
erlassen.
Feststellungsverfügungen sind problematisch.
Ausblick MWSTG Revision
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Die Revision des MWSTG ist in den Räten und per 1. Januar 2017 werden die Revisionen
greifen.
veb.ch / Rolf Hoppler-Liesch, 2016
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