Jahresplanung 2016 Neuerungen • Bekanntmachungsleistungen sollen nun doch nicht gemäss Botschaft des Bundesrates aus der Ausnahmeliste gestrichen werden. Die neue Praxis der ESTV wird es nicht einfacher machen. • Auf Transportmitteln werden gastgewerbliche Leistungen der Hauptleistung folgen ausser bei separater Verrechnung. • Die Unterstellungserklärung wird aufgeteilt ob die Wirkung im Ausland oder im Inland erfolgen soll. • Die elektronische Abrechnung ist da, aber sie wirft Haftungsfragen auf. Privatanteil Auto FABI verschärft die Praxis der ESTV und nun wird einerseits nur noch ein PW als geschäftlich pro Person akzeptiert und anderseits erfolgen Korrekturen nicht einfach über die Vorsteuern, sondern über einen Umsatz mit Vollkostenrechnung. EU & Zoll Die EU verschärft die Importpraxis hinsichtlich der Preisberechnung für Drittländer, so dass CH Firmen die Zollkodexänderung genau studieren müssen, damit Nachteile verhindert werden können. Rechtsprechung • • • • • • Die 25:75 Regelung ist zu strikt und deswegen nicht verbindliche Richtschnur für die Differenzierung unternehmerischer Tätigkeiten. Der Unternehmensbegriff wird bei der MWST unabhängig vom DBG ausgelegt. BILLAG, eine Konzession ist kein Leistungsaustausch. Rechnungen die sich widersprechen können dem Unternehmer zum Nachteil gereichen. Bei Immobilien und falschen Vorsteuerbezügen muss die Verjährung geprüft werden. Die Bankenpauschale ist freiwillig und deshalb kann die ESTV restriktive Bestimmungen erlassen. Feststellungsverfügungen sind problematisch. Ausblick MWSTG Revision Die Revision des MWSTG ist in den Räten und per 1. Januar 2017 werden die Revisionen greifen. veb.ch / Rolf Hoppler-Liesch, 2016 1/1
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