Pressemitteilung Aus für Zins-Manipulationen: Parlament billigt Regeln für robustere Zinssätze Plenartagung [28-04-2016 - 11:47] Zinssätze wie der LIBOR oder der EURIBOR, die für die Finanzmarktstabilität in Europa von Bedeutung sind, werden nun dank eines vom Parlament am Donnerstag verabschiedeten Gesetzes robuster und zuverlässiger. Mit den neuen Regeln sollen mögliche Schwachstellen bei der Ermittlung von Benchmarks beseitigt werden. Weiterhin soll die Transparenz erhöht und Interessenkonflikte vermieden werden, die zu den LIBOR-Manipulationsskandalen der vergangenen Jahre geführt hatten. „Dieses Gesetz sollte der Manipulation von Benchmarks ein Ende setzen. Ich freue mich sehr, dass es nun verabschiedet wurde. Diese Indizes sind nicht nur für die Verlässlichkeit von Hypotheken wichtig, sondern auch für die Festlegung des Ölpreises und des EuroWechselkurses. Deshalb sollten sie rundum vertrauenswürdig sein. Ich bin stolz darauf, dass Europa der erste Kontinent ist, in dem dies nun reguliert wird“, sagte die Berichterstatterin Cora van Nieuwenhuizen (ALDE, NL). Ihr Bericht wurde mit 505 Stimmen angenommen, bei 113 Gegenstimmen und 31 Enthaltungen. Drei Kategorien von Benchmarks Die neue Verordnung sieht die Einführung von drei Kategorien von Benchmarks vor, die unterschiedlichen Aufsichtssystemen unterliegen, je nachdem welchen Einfluss sie auf die Finanzmarktstabilität haben. „Kritische“ Benchmarks wie LIBOR und EURIBOR können Finanzinstrumente und Verträge mit einem Durchschnittswert von mindestens 500 Milliarden Euro beeinflussen und damit die Stabilität der Finanzmärkte in ganz Europa beeinträchtigen. Eine Benchmark kann auch dann als kritisch eingestuft werden, wenn es keinen oder nur in sehr wenigen Fällen einen geeigneten Ersatz gibt und sie nicht mehr bereitgestellt würden und es erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die Stabilität der Märkte gäbe. „Signifikante“ oder bedeutende Benchmarks werden als Bezugsgrundlage für Finanzinstrumente oder Finanzkontrakte im Gesamtwert von mindestens 50 Milliarden Euro genutzt. „Unbedeutende“ Benchmarks erfüllen nicht die Kriterien der bedeutenden Benchmarks. Benchmarks können, falls nötig, von einer Kategorie in die andere wechseln. Überwachung und Transparenz Nach den neuen Vorschriften müssen alle Benchmark-Administratoren durch eine zuständige Behörde zugelassen oder registriert werden, selbst wenn sie nur unbedeutende Benchmarks anbieten. Sie müssen zudem eine „Benchmark-Erklärung“ veröffentlichen, aus der hervorgeht, was mit der Benchmark gemessen werden soll und wo die Anfälligkeiten liegen. Den neuen Bestimmungen zufolge müssen bei der Ermittlung von Benchmarks präzise Daten in ausreichender Menge herangezogen werden, die gewährleisten, dass der Markt oder die wirtschaftliche Realität, den bzw. die sie messen, realitätsgetreu abgebildet ist. Die Daten sollten aus zuverlässigen Quellen stammen und die Benchmark sollte belastbar und verlässlich berechnet werden. Die Administratoren von kritischen Benchmarks würden eine klare Organisationsstruktur aufweisen müssen, um Interessenkonflikte zu vermeiden, und wären wirksamen DE Pressedienst Direktion Medien Direktor - Sprecher : Jaume DUCH GUILLOT Referenz-Nr.:20160426IPR24757 Press switchboard number (32-2) 28 33000 1/2 Pressemitteilung Kontrollverfahren unterworfen. Die nächsten Schritte Die Benchmark-Verordnung muss noch formell vom Rat gebilligt werden. Dann wird sie im Amtsblatt der EU veröffentlicht und am Tag danach in Kraft treten. Weitere Informationen • • • • • Der verabschiedete Text wird hier verfügbar sein (unter folgendem Datum: 28.04.2016): http://www.europarl.europa.eu/plenary/de/texts-adopted.html Pressemitteilung nach der Einigung mit dem Rat (24.11.2016): http://www.europarl.europa.eu/news/de/news-room/20151123IPR03987/MEPs-strike-deal-on-robust-andtransparent-benchmark-setting Merkblatt zu den Verfahrensschritten: http://www.europarl.europa.eu/oeil/popups/ficheprocedure.do?reference=2013/0314(COD)&l=en EP-Hintergrundinformationen: „Benchmarks in financial instruments“ (auf Englisch) : http://www.europarl.europa.eu/thinktank/de/document.html?reference=EPRS_ATA%282016%29581954 Artikel: „Benchmarks - Vertrauen in die Finanzmärkte wiederherstellen“: http://www.europarl.europa.eu/news/de/news-room/20160404STO21313/Benchmarks-Vertrauen-in-dieFinanzm%C3%A4rkte-wiederherstellen Kontakt Armin WISDORFF BXL: (+32) 2 28 40924 STR: (+33) 3 881 73780 PORT: +32 498 98 13 45 EMAIL: [email protected] Michaela FINDEIS BXL: (+32) 2 28 31141 STR: (+33) 3 881 73603 PORT: (+32) 498 98 33 32 EMAIL: [email protected] Huberta HEINZEL STR: (+33) 3 881 74646 PORT: (+43) 676 550 3126 20160426IPR24757 - 2/2
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