Pressemitteilung

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Aus für Zins-Manipulationen: Parlament billigt
Regeln für robustere Zinssätze
Plenartagung [28-04-2016 - 11:47]
Zinssätze wie der LIBOR oder der EURIBOR, die für die Finanzmarktstabilität in
Europa von Bedeutung sind, werden nun dank eines vom Parlament am Donnerstag
verabschiedeten Gesetzes robuster und zuverlässiger. Mit den neuen Regeln sollen
mögliche Schwachstellen bei der Ermittlung von Benchmarks beseitigt werden.
Weiterhin soll die Transparenz erhöht und Interessenkonflikte vermieden werden,
die zu den LIBOR-Manipulationsskandalen der vergangenen Jahre geführt hatten.
„Dieses Gesetz sollte der Manipulation von Benchmarks ein Ende setzen. Ich freue mich
sehr, dass es nun verabschiedet wurde. Diese Indizes sind nicht nur für die Verlässlichkeit
von Hypotheken wichtig, sondern auch für die Festlegung des Ölpreises und des EuroWechselkurses. Deshalb sollten sie rundum vertrauenswürdig sein. Ich bin stolz darauf,
dass Europa der erste Kontinent ist, in dem dies nun reguliert wird“, sagte die
Berichterstatterin Cora van Nieuwenhuizen (ALDE, NL). Ihr Bericht wurde mit 505
Stimmen angenommen, bei 113 Gegenstimmen und 31 Enthaltungen.
Drei Kategorien von Benchmarks
Die neue Verordnung sieht die Einführung von drei Kategorien von Benchmarks vor, die
unterschiedlichen Aufsichtssystemen unterliegen, je nachdem welchen Einfluss sie auf die
Finanzmarktstabilität haben.
„Kritische“ Benchmarks wie LIBOR und EURIBOR können Finanzinstrumente und
Verträge mit einem Durchschnittswert von mindestens 500 Milliarden Euro beeinflussen
und damit die Stabilität der Finanzmärkte in ganz Europa beeinträchtigen. Eine
Benchmark kann auch dann als kritisch eingestuft werden, wenn es keinen oder nur in
sehr wenigen Fällen einen geeigneten Ersatz gibt und sie nicht mehr bereitgestellt würden
und es erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die Stabilität der Märkte gäbe.
„Signifikante“ oder bedeutende Benchmarks werden als Bezugsgrundlage für
Finanzinstrumente oder Finanzkontrakte im Gesamtwert von mindestens 50 Milliarden
Euro genutzt. „Unbedeutende“ Benchmarks erfüllen nicht die Kriterien der bedeutenden
Benchmarks. Benchmarks können, falls nötig, von einer Kategorie in die andere wechseln.
Überwachung und Transparenz
Nach den neuen Vorschriften müssen alle Benchmark-Administratoren durch eine
zuständige Behörde zugelassen oder registriert werden, selbst wenn sie nur
unbedeutende Benchmarks anbieten. Sie müssen zudem eine „Benchmark-Erklärung“
veröffentlichen, aus der hervorgeht, was mit der Benchmark gemessen werden soll und
wo die Anfälligkeiten liegen.
Den neuen Bestimmungen zufolge müssen bei der Ermittlung von Benchmarks präzise
Daten in ausreichender Menge herangezogen werden, die gewährleisten, dass der Markt
oder die wirtschaftliche Realität, den bzw. die sie messen, realitätsgetreu abgebildet ist.
Die Daten sollten aus zuverlässigen Quellen stammen und die Benchmark sollte belastbar
und verlässlich berechnet werden.
Die Administratoren von kritischen Benchmarks würden eine klare Organisationsstruktur
aufweisen müssen, um Interessenkonflikte zu vermeiden, und wären wirksamen
DE
Pressedienst
Direktion Medien
Direktor - Sprecher : Jaume DUCH GUILLOT
Referenz-Nr.:20160426IPR24757
Press switchboard number (32-2) 28 33000
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Kontrollverfahren unterworfen.
Die nächsten Schritte
Die Benchmark-Verordnung muss noch formell vom Rat gebilligt werden. Dann wird sie im
Amtsblatt der EU veröffentlicht und am Tag danach in Kraft treten.
Weitere Informationen
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Der verabschiedete Text wird hier verfügbar sein (unter folgendem Datum: 28.04.2016):
http://www.europarl.europa.eu/plenary/de/texts-adopted.html
Pressemitteilung nach der Einigung mit dem Rat (24.11.2016):
http://www.europarl.europa.eu/news/de/news-room/20151123IPR03987/MEPs-strike-deal-on-robust-andtransparent-benchmark-setting
Merkblatt zu den Verfahrensschritten:
http://www.europarl.europa.eu/oeil/popups/ficheprocedure.do?reference=2013/0314(COD)&l=en
EP-Hintergrundinformationen: „Benchmarks in financial instruments“ (auf Englisch) :
http://www.europarl.europa.eu/thinktank/de/document.html?reference=EPRS_ATA%282016%29581954
Artikel: „Benchmarks - Vertrauen in die Finanzmärkte wiederherstellen“:
http://www.europarl.europa.eu/news/de/news-room/20160404STO21313/Benchmarks-Vertrauen-in-dieFinanzm%C3%A4rkte-wiederherstellen
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