Europäische Kommission - Erklärung Finanzielle Benchmarks: Kommission begrüßt Einigung über neue Vorschriften zur Verhinderung von Manipulationen Brüssel, 25. November 2015 Die Europäische Kommission begrüßt die gestern Abend erzielte Einigung zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat über eine Verordnung über finanzielle Benchmarks. Die neue Regelung wurde von der Kommission bereits im September 2013 vorgeschlagen, nachdem mutmaßliche Manipulationen bei verschiedenen Benchmarks – zum eindeutigen Nachteil für Verbraucher und Unternehmen in der gesamten EU – bekannt geworden waren. Nach der vorläufigen politischen Einigung von gestern Abend wird die EU nun einen globalen Standard in diesem Bereich setzen. Eine Benchmark ist ein Index oder ein Indikator zur Bepreisung von Finanzinstrumenten und Finanzkontrakten bzw. zur Messung der Performance von Investmentfonds. Mit der gestrigen Einigung wird die Governance der Benchmarks verbessert, die in der EU für Finanzinstrumente wie Anleihen, Aktien, Termingeschäfte und Swaps verwendet werden. Die neuen Regeln sind auch für Verbraucher unmittelbar relevant, da Benchmarks die Höhe der Hypothekenzahlungen von Millionen von Haushalten in der EU bestimmen. Die neuen Vorschriften werden das Manipulationsrisiko verringern, da sie gewährleisten, dass Benchmark-Anbieter in der EU über eine Zulassung verfügen und beaufsichtigt werden. Jonathan Hill, EU-Kommissar für Finanzstabilität, Finanzdienstleistungen und die Kapitalmarktunion, erklärte hierzu: „ Benchmarks sind für das Funktionieren unserer Finanzmärkte von entscheidender Bedeutung. Die Manipulation von Benchmarks kommt einem Betrug an Investoren und Verbrauchern gleich und untergräbt das Vertrauen in die Märkte. Die heutige Einigung wird dazu beitragen, das Vertrauen in die Finanzmärkte der Europäischen Union zurückzugewinnen“. Benchmarks werden in der Finanzbranche auf der Grundlage repräsentativer Daten oder Informationen berechnet und bestimmen die Preise zahlreicher (stark gehebelter) Derivate. Beispiele hierfür sind die beiden Interbanken-Referenzzinssätze LIBOR (London Interbank Offered Rate) und EURIBOR (Euro Interbank Offered Rate) sowie Ölpreisbewertungen und Börsenindizes. Das Europäische Parlament wird nun über die vorgeschlagene Verordnung abstimmen. Hintergrund Die Kommission schlug die neuen Standards für Benchmarks im September 2013 vor, nachdem mutmaßliche Manipulationen bei verschiedenen Benchmarks bekannt geworden waren, unter anderem bei Interbanken-Referenzzinssätzen wie LIBOR und EURIBOR sowie bei Benchmarks für Devisen (FX) und Rohstoffe, insbesondere Gold, Silber, Erdöl und Biokraftstoffe. Die Verordnung wird die auf internationaler Ebene von der Internationalen Organisation der Wertpapieraufsichtsbehörden (IOSCO) in den Jahren 2012 und 2013 vereinbarten Grundsätze umsetzen und steht mit diesen im Einklang. Der Rat hatte im Februar 2015 ein Verhandlungsmandat zu dem Vorschlag beschlossen. Die Verordnung wird zur Genauigkeit und Integrität der für Finanzinstrumente und Finanzkontrakte verwendeten Benchmarks beitragen, indem – sichergestellt wird, dass Benchmark-Administratoren je nach Art der Benchmark (z. B. Rohstoffoder Zins-Benchmarks) zugelassen sein müssen und beaufsichtigt werden; – die Governance von Benchmarks (z. B. Umgang mit Interessenkonflikten) verbessert und die Ermittlung von Benchmarks transparenter wird; – eine angemessene Aufsicht über kritische Benchmarks wie EURIBOR und LIBOR gewährleistet wird, deren Versagen mit Risiken für die Marktteilnehmer sowie für das Funktionieren und die Integrität der Märkte verbunden wäre. Weitere Informationen: http://ec.europa.eu/finance/securities/benchmarks/index_de.htm MEMO/13/799 STATEMENT/15/6169 Kontakt für die Medien: Vanessa MOCK (+32 2 295 61 94) Kontakt für die Öffentlichkeit: Europe Direct – telefonisch unter 00 800 67 89 10 11 oder per E-Mail
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