Finanzielle Benchmarks: Kommission begrüßt Einigung über neue

Europäische Kommission - Erklärung
Finanzielle Benchmarks: Kommission begrüßt Einigung über neue
Vorschriften zur Verhinderung von Manipulationen
Brüssel, 25. November 2015
Die Europäische Kommission begrüßt die gestern Abend erzielte Einigung zwischen dem
Europäischen Parlament und dem Rat über eine Verordnung über finanzielle Benchmarks.
Die neue Regelung wurde von der Kommission bereits im September 2013 vorgeschlagen, nachdem
mutmaßliche Manipulationen bei verschiedenen Benchmarks – zum eindeutigen Nachteil für
Verbraucher und Unternehmen in der gesamten EU – bekannt geworden waren. Nach der vorläufigen
politischen Einigung von gestern Abend wird die EU nun einen globalen Standard in diesem Bereich
setzen.
Eine Benchmark ist ein Index oder ein Indikator zur Bepreisung von Finanzinstrumenten und
Finanzkontrakten bzw. zur Messung der Performance von Investmentfonds. Mit der gestrigen Einigung
wird die Governance der Benchmarks verbessert, die in der EU für Finanzinstrumente wie Anleihen,
Aktien, Termingeschäfte und Swaps verwendet werden. Die neuen Regeln sind auch für Verbraucher
unmittelbar relevant, da Benchmarks die Höhe der Hypothekenzahlungen von Millionen von Haushalten
in der EU bestimmen.
Die neuen Vorschriften werden das Manipulationsrisiko verringern, da sie gewährleisten, dass
Benchmark-Anbieter in der EU über eine Zulassung verfügen und beaufsichtigt werden.
Jonathan Hill, EU-Kommissar für Finanzstabilität, Finanzdienstleistungen und die Kapitalmarktunion,
erklärte hierzu: „ Benchmarks sind für das Funktionieren unserer Finanzmärkte von entscheidender
Bedeutung. Die Manipulation von Benchmarks kommt einem Betrug an Investoren und Verbrauchern
gleich und untergräbt das Vertrauen in die Märkte. Die heutige Einigung wird dazu beitragen, das
Vertrauen in die Finanzmärkte der Europäischen Union zurückzugewinnen“.
Benchmarks werden in der Finanzbranche auf der Grundlage repräsentativer Daten oder Informationen
berechnet und bestimmen die Preise zahlreicher (stark gehebelter) Derivate. Beispiele hierfür sind die
beiden Interbanken-Referenzzinssätze LIBOR (London Interbank Offered Rate) und EURIBOR (Euro
Interbank Offered Rate) sowie Ölpreisbewertungen und Börsenindizes.
Das Europäische Parlament wird nun über die vorgeschlagene Verordnung abstimmen.
Hintergrund
Die Kommission schlug die neuen Standards für Benchmarks im September 2013 vor, nachdem
mutmaßliche Manipulationen bei verschiedenen Benchmarks bekannt geworden waren, unter anderem
bei Interbanken-Referenzzinssätzen wie LIBOR und EURIBOR sowie bei Benchmarks für Devisen (FX)
und Rohstoffe, insbesondere Gold, Silber, Erdöl und Biokraftstoffe.
Die Verordnung wird die auf internationaler Ebene von der Internationalen Organisation der
Wertpapieraufsichtsbehörden (IOSCO) in den Jahren 2012 und 2013 vereinbarten Grundsätze
umsetzen und steht mit diesen im Einklang. Der Rat hatte im Februar 2015 ein Verhandlungsmandat
zu dem Vorschlag beschlossen.
Die Verordnung wird zur Genauigkeit und Integrität der für Finanzinstrumente und Finanzkontrakte
verwendeten Benchmarks beitragen, indem
– sichergestellt wird, dass Benchmark-Administratoren je nach Art der Benchmark (z. B. Rohstoffoder Zins-Benchmarks) zugelassen sein müssen und beaufsichtigt werden;
– die Governance von Benchmarks (z. B. Umgang mit Interessenkonflikten) verbessert und die
Ermittlung von Benchmarks transparenter wird;
– eine angemessene Aufsicht über kritische Benchmarks wie EURIBOR und LIBOR gewährleistet wird,
deren Versagen mit Risiken für die Marktteilnehmer sowie für das Funktionieren und die Integrität der
Märkte verbunden wäre.
Weitere Informationen:
http://ec.europa.eu/finance/securities/benchmarks/index_de.htm
MEMO/13/799
STATEMENT/15/6169
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