Europäisches Parlament beschließt

Europäische Kommission - Erklärung
Europäisches Parlament beschließt Verhandlungsmandat zur Regulierung
finanzieller Benchmarks
Straßburg, 19 Mai 2015
Der Vorschlag der Europäischen Kommission, Benchmarks zuverlässiger und weniger
manipulationsanfällig zu machen, ist mit dem heutigen Beschluss des Europäischen Parlaments, die
Verhandlungen mit dem Rat und der Kommission im kommenden Monat aufzunehmen, ein gutes Stück
vorangekommen.
Die Kommission hatte die neuen Standards im September 2013 vorgeschlagen, nachdem mutmaßliche
Manipulationen bei verschiedenen Benchmarks bekannt geworden waren, unter anderem bei
Interbanken-Referenzzinssätzen wie LIBOR und EURIBOR sowie bei anderen Benchmarks, etwa für
Devisen (FX) und Rohstoffe, insbesondere Gold, Silber, Erdöl und Biokraftstoffe.
Die vorgeschlagenen EU-Vorschriften sollen die Funktionsweise und Governance von Benchmarks
verbessern, die in der EU für Finanzinstrumente wie Anleihen, Aktien, Termin- und Swap-Geschäfte
oder für Finanzkontrakte wie Hypothekarkredite ermittelt und verwendet werden.
„Sind Benchmarks manipuliert oder unzuverlässig, zahlt der Verbraucher am Ende den Preis dafür,
denn dies wirkt sich unter Umständen auf die Höhe seiner Hypothekenrückzahlungen oder seiner
Pensionsfondserträge aus“, so der für Finanzstabilität, Finanzdienstleistungen und die
Kapitalmarktunion zuständige EU-Kommissar Jonathan Hill. „Mit den von uns vorgeschlagenen Regeln
werden Benchmarks EU-weit sicherer. Ich bin zuversichtlich, dass wir uns nun zügig auf einen
endgültigen Text werden einigen können.“
Hintergrund:
Eine Benchmark ist ein Index oder ein Indikator, der auf der Grundlage repräsentativer Daten oder
Informationen berechnet und zur Bepreisung von Finanzinstrumenten oder Finanzkontrakten bzw. zur
Messung der Wertentwicklung von Investmentfonds herangezogen wird. Beispiele sind die beiden
Interbanken-Referenzzinssätze LIBOR (London Interbank Offered Rate) und EURIBOR (Euro Interbank
Offered Rate) sowie Ölpreisbewertungen und Börsenindizes. Benchmarks sind für die Verbraucher
wichtig, da sie Einfluss auf die Hypothekenzahlungen von Millionen von Haushalten haben, während sie
in der Finanzbranche beispielsweise den Preis vieler Derivate bestimmen.
Die Kommission hatte im September 2013 erstmals eine Verordnung zu Benchmarks vorgeschlagen,
um die Funktionsweise und Governance der in der EU ermittelten und verwendeten Benchmarks zu
verbessern und Manipulationen zu unterbinden (siehe IP/13/841). Die Verordnung entspricht den
Grundsätzen, die auf internationaler Ebene 2012 und 2013 von der Internationalen Organisation der
Wertpapieraufsichtsbehörden (IOSCO) vereinbart wurden. Der Rat hatte zu dem Vorschlag bereits im
Februar 2015 ein Verhandlungsmandat beschlossen (siehe IP/15/4422).
Nach ihrer Annahme wird die Verordnung zur Genauigkeit und Integrität der für Finanzinstrumente und
Finanzkontrakte verwendeten Benchmarks beitragen, indem
- sichergestellt wird, dass Benchmark-Kontributoren je nach Art der Benchmark (z. B. Rohstoff- oder
Zins-Benchmarks) zugelassen sein müssen und fortlaufend beaufsichtigt werden;
- die Governance von Benchmarks (z. B. Umgang mit Interessenkonflikten) verbessert und die
Ermittlung von Benchmarks transparenter wird;
- eine angemessene Aufsicht über kritische Benchmarks wie EURIBOR und LIBOR gewährleistet wird,
deren Versagen zahlreiche Marktteilnehmer oder sogar das Funktionieren und die Integrität der Märkte
sowie die Finanzstabilität gefährden könnte.
Der so genannte Trilog zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission soll im
Juni beginnen. Die Kommission hofft auf eine möglichst baldige abschließende Einigung.
Weitere Informationen unter:
http://ec.europa.eu/finance/securities/benchmarks/index_de.htm
MEMO/13/799
STATEMENT/15/4994
Kontakt für die Medien
Vanessa MOCK (+32 2 295 61 94)
Maud SCELO (+32 229-81521)
Kontakt für die Öffentlichkeit:
Europe Direct – telefonisch unter 00 800 67 89 10 11 oder per E-Mail