Deutsches Rotes Kreuz - Erste Hilfe im Betrieb

Erste Hilfe im Betrieb
In jedem Betrieb ist es notwendige Pflicht, ausreichend aus- und regelmäßig
fortgebildete Ersthelferinnen und Ersthelfer sowie Erste-Hilfe-Material zur
Verfügung zu haben.
Zahl der sogenannten betrieblichen Ersthelferinnen und Ersthelfer, Art und
Menge sowie Aufbewahrungsorte des Erste-Hilfe-Materials richten sich im
Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach der Betriebsgröße, den vorhandenen
betrieblichen Gefahren, der Ausdehnung und Struktur des Betriebes und der
Organisation des betrieblichen Rettungswesens. Solche Kriterien werden von den
zuständigen Unfallversicherungsträgern genannt.
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Informationen erhalten Sie bei der jeweils zuständigen Stelle oder im Internet
unter folgendem Link.
Im gewerblichen Bereich gibt es weitere umfangreiche Regelungen zur Ersten
Hilfe. Diese stehen kostenfrei im Internet auf den Seiten der Deutschen
Gesetzlichen Unfallversicherung Spitzenverband (DGUV) unter dem Link in
jeweils aktueller Version zum Download bereit. Unter anderem finden sich dort
folgende Schriften:
GUV R A1 wurde DGUV Vorschrift 1
BGG 984 wurde DGUV Grundsatz 304-001
GUV-I 5163 wurde DGUV Information 204-010
Die Aus- und Fortbildungskurse zum betrieblichen Ersthelfer bietet Ihnen ihr DRK
vor Ort an. Sie finden uns im örtlichen Telefonbuch oder mithilfe der DRKPostleitzahlensuche.
Verbandkasten-Inhalte sind durch DIN-Normen
geregelt
Der Inhalt der Verbandkästen ist in verschiedenen Normen festgelegt. Die
wichtigsten Normen sind:
DIN 13164 Erste-Hilfe-Material – Verbandkasten B (sog. KFZ-Verbandkasten),
DIN 13167 Erste-Hilfe-Material für Krafträder
DIN 13157 Erste-Hilfe-Material – Verbandkasten C (sog. kleiner
Betriebsverbandkasten)
DIN 13169 Erste-Hilfe-Material – Verbandkasten E (sog. großer
Betriebsverbandkasten)
DIN-Normblätter sind kostenpflichtig erhältlich beim Beuth Verlag GmbH, 10772
Berlin oder hier.
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